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Wohnung wechseln / Unterhaltgeld

 
(@deedar)
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Hallo ich bin leider ein alliierziehende hartz 4 Vater.
Jetzt habe ich folgende Problem mit arbeit plus

2006 bin ich mit meine Frau + 2 Kinder in diese Wohnung eingezogen als Hartz 4
Da nach habe ich ein Vollzeit job bekommen aber dann nach 5 Monate später haben meine Ex uns verlassen.
Da durch habe ich alleinigensorgerecht bekommen. Kinder leben seit dann bei mir, außer 6 Monate
Wo die Kinder bei Mutter gelebt weil einstweilige Anordnung von Gericht.
An der zeit Gerichts verfahren wo die Kinder bei mir nicht wohnte, Arbeit plus hat mir gefördert das Wohnung zu wechseln. Ich habe dann widersprach eingelegt mit erfolg.

Jetzt plötzlich Arbeit plus hat die Mitte gekreuzt weil das haus 72m und 570 € zu viel ist vor 3 Person. Das ist auch ok.
Aber der Arbeit plus warum nicht rechtzeitig mich Infoemiren lassen das Ich die haus wechseln soll.
Da zu die Unterhaltgeld auch voll mit rechnet. Ist das auch ok das Arbeit plus das Unterhaltgeld voll entfernen kann.
Ich werde sehr glücklich zu wissen was ich machen soll
Dank Vatersein.de

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2008 02:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Deedar,

herzlich Wilkommen bei Vatersein und herzlichen Glückwunsch, dass du deine Kinder bei dir hast.
Das meine ich, trotz deiner Probleme, ernst und nicht um dich zu veräppeln.
Viele der hier Anwesenden, inkl. mir beneiden dich darum. Aber das nur am Rande.

Zu deiner Frage:

Da zu die Unterhaltgeld auch voll mit rechnet. Ist das auch ok das Arbeit plus das Unterhaltgeld voll entfernen kann.
Ich werde sehr glücklich zu wissen was ich machen soll.

Das ist leider richtig so. Du kannst nur von einer Seite Unterhalt für deine Kinder bekommen. Entweder von deiner Ex oder von der Arge.

Die Arge stockt nur auf bis zu dem Betrag, den sie für 3 Personen für ausreichend erachtet. Alles andere wird abgezogen.
Dabei wird auch Unterhalt, der für deine Kinder bezahlt wird auf dich angerechnet. Das dient zwar nicht dem Kindeswohl, wird aber trotzdem so gemacht.

Dir bleibt nur, deine Ex auf ihre Erwerbsobliegenheit aufmerksam zu machen um mehr Unterhalt, KU und ggf. EU, zu bekommen oder selbst (mehr) zu arbeiten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 08:37
(@deedar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo
Danke für deine zeit
Ich habe von meine Ex bis jetzt keine unterhalt bekommen oder verlängrt.Sie geht Arbeiten in ein mode markt.Ich weiss nicht wieviel stunden aber sie haten job.
wie kann ich bei Ihr das unterhaltgeld am bestens verlängern? :achterbahn:

Ich habe schön wegen arbeit nach gegangn aber bis jetzt erfolgloss, wo die Kinder ins kindergarden sind((5 stunde)Sie sind 5 und 6 jahre alt.Wenn so knapp ist mit geld oder mit arbeit Z.z hier, Ich habe auch besers angebort in ein andere EU land. wo Kann ich Arbeiten,mit kindern beser leben kann und auch gute ausbildung für die kinder sein wird. Ich habe schon alles ausgerechnet. Die kinder sind gehrne bei mir immer und die mutter kann die kinder jeder zeit gegen seitig besuchen da mit bin ich immer offen
deedar

was ist deine meinung über meine plan?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2008 12:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo deedar,

Wenn deine Ex keinen Kindesunterhalt zahlt solltest du zum Jugendamt gehen.

Dort kannst du eine Beistandschaft einrichten lassen. Dann kümmern die sich um den Kindesunterhalt und geben dir auch ggf. einen Unterhaltsvorschuss.
Nur wenn ich dich vorher richtig verstanden habe, bekommst du ja Kindesunterhalt!!??

Ob bei ihrem Job allerdings genug reinkommt um dir auch noch Ehegattenunterhalt zu zahlen weiss ich nicht. Sie müsste dafür, bei 2 Kindern aber ca. 1.500,- Netto verdienen.

Wie und wo du selbst allerdings eine (besser bezahlte) Arbeit bekommen kannst, weiß ich leider auch nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 14:05