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Wohnung mit Wochenendkind mit ALG2

 
(@nahdran)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier. Ich weiß auch nicht so genau ob ich in der richtigen Kategorie bin.

Meine Frage: ich beziehe alg2 und habe meine Tochter jedes Wochenende bei mir. Ich will jetzt umziehen und es ist schwer eine Wohnung mit 45qm und einem extra-Zimmer für das Kind zu bekommen. Meine Frage: Habe ich ein Recht auf eine Größere Wohnung wenn ich mein Kind jedes Wochenende bei mir habe??? Ich finde es sehr wichtig dass die Kleine ihr eigenes Zimmer hat- auch wenn es nur für 2 Tage die Woche ist...

Ich hoffe Jemand kann mir helfen..

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2009 12:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nahdran,

ein Wochenendkind ist Besuch, nicht mehr. Dafür gibt es so wenig Spezialregelungen oder Zuschüsse wie für die Freizeitgestaltung am Wochenende. Als ALG2-Bezieher wirst Du vermutlich auch keinen Unterhalt für Deine Tochter leisten; warum sollte die Allgemeinheit hier zusätzlich in Anspruch genommen werden?

Wenn Dir eine grössere Wohnung wichtig ist: Gib Gas und sieh zu, dass Du den ALG-Zustand schnellstmöglich beendest und wieder in Lohn und Brot kommst. Vaterschaft bedeutet auch finanzielle Verantwortung.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 15:01
(@jemmy)
Registriert

Hallo nahdran

Das einzige, was du beantragen kannst, ist die anteilige Regelleistung der Kinder.

§ 20 Abs. 2 SGB II für die Besuchstage zu je 1/30 der Hartz IV Regelleistung.
Lesenswert hierzu ist <<<dieses Urteil>>>

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 16:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die KdU (Kosten der Unterkunft) im Rahmen des ALG-2 umfassen, wie der Name schon sagt, die Kosten der Unterkunft und nicht die Größe. Wie ich früher schrieb, könntest du ein Schloss für 300 € warm mieten und die Kosten werden übernommen.

Umgangskinder sind als Haushaltszugehörig anzusehen - besonders in deinem Fall, weil du mehr Umgang hast als üblich ist.

Also stelle den Antrag auf eine angemessene Wohnung und erbitte einen rechtmittelfähigen Bescheid. Im Ablehnungsfalle kannst du Widerspruch einlegen und, so dieser negativ beschieden wird, klagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 19:49
(@nahdran)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erstmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.  🙂

Zum Thema finanzielle Verantwortung: Das ist mir sehr bewusst und ich bin derzeit auch wieder auf Jobsuche. Ich war zwischenzeitig erkrankt und hab mir alg2 nicht selber ausgesucht. Ich hab vor meine Krankheit IMMER gearbeitet, unzwar nicht nur für mich sondern auch wegen meiner damaligen Familie - aber manchmal kommt es halt anders als man denkt.. und vor allem schneller...

Das neue Jahr heißt neue Wohnung und neuer Job. Aber ich will die Sache etwas klüger angehen als früher und mich an neutraler Stelle über meine Rechte informieren. Deswegen bin ich sehr dankbar über eure schnellen Antworten.

Ich möchte auch dieser Seite einen Lob aussprechen. Ich habe einige Sachen runtergeladen und ausgedruckt, die den Umgang mit Kindern angehen. Eine Kopie von den Sachen bekommt meine Noch- Frau auch vorgelegt.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2009 23:33