Hallo an alle,
ein Freund von uns hat mal vor 3 Jahren Wohngeld bezogen. Als er umzog hat er dies nicht gemeldet. Er hatte eine feste Freundin bei der er dann wohnte und hat für 4 Monate zu Unrecht Wohngeld bezogen.
Nun sind die vom Wohngeldamt wohl dahinter gekommen und er soll fast 300,-€ zurück zahlen.
Jetzt ist der Schlauberger allerdings der Ansicht, dass er nichts zahlen muss, weil das angeblich verjährt ist.
Bin ich eigentlich anderer Meinung, aber bin mir nicht so sicher und suche nun nach Bestätigung. Gibt es überhaupt Verjährungsfristen bei solchen Sozialleistungen?
Ich meine nein.
Kennt sich da jemand etwas genauer aus?
Gruß Daisy
(die meint, es schadet ihm gar nichts, wenn er es zurück zahlen muss)
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Jetzt ist der Schlauberger allerdings der Ansicht, dass er nichts zahlen muss, weil das angeblich verjährt ist.
Hi,
der Schlauberger irrt. Davon ab muss dein Freund ein recht liebenswerter Mensch sein, wenn er so nonchalant die Allgemeinheit (also u.a. auch dich und mich) abzocken möchte.
cya,
elwu
der Meinung bin ich auch, werde ihm mal sagen, dass er lieber artig den Betrag zurück zahlen soll bevor er noch mehr Ärger kriegt. Ja manche nutzen die staatlichen Förderungen schamlos aus und denken nicht daran dass unserein dafür Steuergelder zahlt.
Gruß Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!