Hallo zusammen,
wir kämpfen gerade darum unsere Wohnung nicht zu verlieren und versuchen uns dabei auf die Kids zu stützen, da wir aber nicht weiter kommen, brauchen wir unbedingt Hilfe :exclam:
Dirk arbeitet, bekommt zusätzlich von der Arge, weil zu wenig Verdienst, ich habe bis 2008 nebenher gearbeitet, fange jetzt im Dezember auch wieder an, auch nur Nebenjob, bekomme also auch zusätzlich von der Arge.
Wir suchten damals diese Wohnung von 500km Entfernung aus, es gab nur 2 zur Auwahl in ganz Kiel, da wir wussten Dirk verdient keine 1000€
Arge lies uns einziehen, obwohl die Wohnung zu groß ist, da die Miete billig war.
Jetzt Okt. 08 Mieterhöhung um 20%
pro qm jetzt 5€ (ist auch alles rechtens)
Wir sind dabei alles zu verlieren :gunman:
Die Wohnung hat 80qm, 3 Räume und somit 1 Kinderzimmer für beide Kids
Miete ab Januar 09 dann 406€ (50€ mehr als jetzt)
Die Arge zahlt (eigentlich) einen Höchstsatz von 385€ für 2 Personen.
Würden wir ausziehen, kämen wir in eine 50-60qm Dackelgarage, wir verlieren unsere Hunde und die Kinder verlieren ihr Zimmer, sowie jegliche Einrichtung (Betten, Schränke etc.)
Es ist in Kiel nicht/ kaum möglich eine kleine Wohnung zu finden die um sooo viel weniger kostet als unsere jetzige, denn wir sind immernoch bei der billigsten Vermietung unseres Stadtteiles und diese haben keine andere für uns darum hoffen sie dass wir uns mit der Arge einigen können.
Was wir wollen?
Wir wollen gar nicht mehr Geld oder so.
Wir wollen nur hier bleiben, unsere Hunde behalten, den Kindern ihr Umfeld erhalten, ihr Kinderzimmer, ihre Möbel etc.
Wir sind bereit den Rest selbst zu zahlen, die Arge soll lediglich den Höchstsatz für 2 Personen übernehmen was sie in einer kleineren Wohnung sowieso müssten und den Rest (sind nur 20€) zahlen wir selber, das ist mit der Vermietung schon besprochen, nur die Arge weiß noch nichts davon.
Ein Umzug kostet der Arge viel Geld, Dirk darf nichts tragen, die müssten also Arbeiter bezahlen die alles machen, plus Auto + Renovierungen usw.
Die Kinder müssten dann beide zusammen auf unserem Sofa schlafen- Rückenprobleme, Schmerzen auf Dauer inklusive- das haut doch alles nicht hin!! :knockout:
War da nicht mal was dass Kinder ein Anrecht auf ein Zimmer haben damit ihre Privatsphäre nicht verletzt wird?
Was sollen wir jetzt machen??
Schreiben an den Anwalt geht heute raus, wenn es aber außergerichtlich verhandelt wird, tragen wir doch alle Kosten, oder? Das können wir doch gar nicht bezahlen !!
LG
die Stiefmama
Gebrochene Versprechen, sind gesprochene Verbrechen!
Was sollen wir jetzt machen??
Schreiben an den Anwalt geht heute raus, wenn es aber außergerichtlich verhandelt wird, tragen wir doch alle Kosten, oder? Das können wir doch gar nicht bezahlen !!
Hallo,
du fragst was ihr machen sollt und im nächsten Satz erwähnst du dass ihr einen Anwalt anschreibt, das erscheint mir etwas absonderlich. Was für ein Schreiben, an welchen Anwalt?!? Wollt ihr mit Gewalt unnötige Kosten generieren?
Wieso ist jetzt überhaupt die Aufregung, hat euch die ARGE angeschrieben? Wenn ja, stelle doch das Schreiben hier rein, sonst können wir auch nichts dazu sagen.
/elwu
Hallo Stiefmama,
es gibt die Möglichkeit, das 3. Zimmer zu vermieten und dadurch die Kosten zu senken. So haben wir das bei meiner Tochter auch gemacht.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
@Andrea:
es gibt die Möglichkeit, das 3. Zimmer zu vermieten und dadurch die Kosten zu senken.
Die Einnahmen würden aber dann den ergänzenden ALG II-Bedarf, den die beiden kriegen, mindern, oder? Ergo keine Änderung meines Erachtens.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo ihr Lieben,
für meine Tochter hatte ich bei der ARGE Düsseldorf folgendes gefunden:
http://www.arge-duesseldorf.de/index.php?cm_id=unterkunftheizung
Dort ist auch geschrieben, dass es die Möglichkeit der Untervermietung gibt. Ich denke, @ Stifmama, dass das bei euch auch möglich sein müßte.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo
@Andrea:Die Einnahmen würden aber dann den ergänzenden ALG II-Bedarf, den die beiden kriegen, mindern, oder? Ergo keine Änderung meines Erachtens.
Nicht wenn er zum Ausgleich der Miete notwendig ist.
Aber da gibt es noch andere Unwegbarkeiten. Untervermietung kann seitens des Vermieters ausgeschlossen sein. Dann dürfen sie schlicht nicht untervermieten.
Es stellt sich auch noch die Frage, nach der Zumutbarkeit ein Zimmer in einer Wohnung zu vermieten. Es geht hier ja nicht um ein Haus.
Aber davon mal ganz ab, sie wollen das Zimmer ja auch weiterhin für sich nutzen.
Ich denke, ihr solltet euch erstmal entspannen. 6 Monate habt ihr so oder so Zeit. Solange werden die höheren Kosten normalerweise übernommen. Euch zum Umzug zu zwingen, dürfte auch nicht so leicht sein, da das Kosten/Nutzen Verhältnis schon gegen einen Umzug spricht.
Gibt es denn schon einen rechtsmittelfähigen Bescheid von der ARGE? Wenn ja, was steht da drin. Im Moment fischen wir hier im Trüben.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo zusammen,
aaalso...
Wir haben derzeit noch nichts von der Arge, bisher haben wir mit der Vermietung verhandelt, ich bekam ein (kleines) Arbeitsangebot, hierbei würde die Mieterhöhung gedeckt werden, allerdings war das nicht ganz rechtens und wir sollten die Erhöhung der Arge zudem verschweigen.
Da dies aber über eine Privatperson laufen sollte und nicht über die Vermietung (wegen Schwarzarbeit) war mir das nicht geheuer und die zogen das Angebot dann auch wieder zurück und meinten wir sollen uns erst Hilfestellungen holen um dann der Arge alles auf den Tisch zu legen, da wir den Anwalt nicht bezahlen können.
Daraufhin haben wir die Arbeitslosenhilfe Kiel angeschrieben und um Hilfestellungen gebeten damit wir alles selbst formulieren können mit §§ etc.
Da wir aber bisher nichts gehört haben, wurde heute ein Schreiben an Dirks Anwalt verfasst, welcher ihn bereits anwaltlich vertritt wegen Umgangskosten, die Verfahren laufen seit ca. 2 Jahren, der Anwalt weiß also bescheid wegen Umgang etc.
Da wir aber nicht wissen wie das finanziell aussehen wird mit dem Anwalt, versuche ich trotzdem nebenher Hilfestellungen zu erhalten, um nicht noch mehr Zeit vergehen zu lassen, hier im Forum ging es nun hauptsächlich darum ob die Kids ein Anrecht auf das Zimmer haben oder ob es rechtens ist wenn sie die nächsten Jahre zusammen auf dem Sofa schlafen müssen und wie das mit den Anwaltskosten ist, ob ein Beratungsschein vom Gericht ausreicht, damit er uns vertreten kann.
Wir wollten diesmal erstmal sammeln um wie gesagt der Arge alles so weitergeben zu können, ohne dass sie sofort gleich alles ablehnen wie es im Normalfall ist, darum überschneidet sich das gerade mit Hilfestellungen und Anwalt, hier geht es immerhin um sehr viel und da wollen wir uns nicht auf einer Sache ausruhen.
Ich hoffe, ich konnte das jetzt verständlicher erklären 😉
Gern kann ich das Schreiben hier einstellen sobald wir es haben, fest steht jedoch dass sie einen Umzug fordern, da die Miete nun 20€ über dem Höchstsatz liegt und laut argscher Logik, zahlen die lieber viel Geld für einen Umzug, anstatt uns wohnen zu lassen und wir zahlen die 20€ selber.
Das Zimmer zu vermieten würde nichts bringen, da uns nur 50-60qm zustehen. Der Raum bringt es bei weitem nicht auf mind. 20qm, er hat ungefähr 8qm, also ein kleines Kinderzimmer.
Wir selber nutzen das Zimmer unter der Woche nur um mal den Wäscheständer unter zu stellen, ansonsten wird es nur von den Kindern genutzt.
Die Vermietung meinte, es wäre möglich einen Raum abzuschließen, damit wir den nicht nutzen können, wir benötigen jedoch alle Räume, das hilft uns nicht weiter.
Meint ihr es reicht fürs erste, der Arge nur mitzuteilen dass die Miete sich erhöht hat und wir bereit sind den Rest selbst zu tragen da uns bewusst ist dass sie nun über dem Höchstsatz liegt?
Dann die Ablehnung abwarten, Widerspruch einlegen und wenn dann negative Antwort kommt, zum Anwalt?
Oder ist unsere Variante besser, erstmal zu sammeln um direkt richtig argumentieren zu können?
Danke für Eure Antworten!
LG
die Stiefmama
Gebrochene Versprechen, sind gesprochene Verbrechen!
Hallo,
Das Zimmer zu vermieten würde nichts bringen, da uns nur 50-60qm zustehen.
Wieso stehen euch denn nur 50 - 60 qm zu? Versteh ich nicht so ganz.
Ihr seit doch 4 Personen oder?
Gruß seal
Hallo
Mir ist nicht klar, woher ihr die Gewissheit nehmt, dass die ARGE einen Umzug fordert?
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die ARGE seinerzeit der anmietung dieser Wohnung zugestimmt. Dafür muss es Gründe gegeben haben. Wenn sie jetzt einen Umzug fordern, besteht ihr auf einen rechtsmittelfähigen Beschluss. Den muß die ARGE erteilen. Damit könnt ihr dann notfalls "sofortigen Rechtsschutz" also eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen.
Hierfür wiederum könnt ihr einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen um euch anwaltlich beraten zu lassen. Ich glaube ihr habt ganz gute Chancen zu gewinnen.
So auf Anhieb fallen mir da mehrere Gründe ein:
Unzumutbarkeit
Unterbringung der Kinder während der Besuchswochenenden
Nahezu nicht vorhandenes Kosten/Nutzen Verhältnis
Ihr seit bereit, Mehrkosten selbst zu tragen
Hier bei uns ist es mittlerweile so, dass man sich jede Wohnung nehmen kann und wenn die Wohnung zu groß und somit zu teuer ist muß man alle Kosten die über den Regelleistungen liegen selber tragen und zwar inklusive anteiliger Nebenkosten und Heizkosten. Damit ist für die ARGE die Sache erledigt.
Die Teamleiter bei der ARGE haben durchaus einen Ermessensspielraum.
Nebenbei würde ich bei der ARGE mal anklingen lassen, dass ihr bisher auf euch zustehende Leistungen verzichtet habt, indem ihr keine Leistungen für die Besuchswochenenden der Kinder beantragt habt. Pro Besuchstag und Kind wäre das 1/30 des Regelbetrages. Das kann man bei der Gelegenheit gleich ändern, wenn die ARGE auf einen Umzug wegen der paar Euro besteht.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin,
ich verstehe die Panik in keinster Weise. Wohl, weil ich nicht erkennen kann, dass ihr mittels Verwaltungsakt zur Senkung der Kosten der Unterkunft aufgefordert wurdet. Ferner habt ihr immer die Option, den übersteigenden Betrag selbst zu zahlen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!