Benachrichtigungen
Alles löschen

Urteilssuche BSG

 
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle @ all!

Bin dringend auf der Suche nach dem Beschluss des BSG so Ende 2008,
wonach sinngemäß die Anträge zwecks Umgang z.B. an die ARGE so zu bewerten sind
als wenn man sie an den richtigen Träger gestellt hätte.

Meine Suche war leider bisher erfolglos.

Vielen Dank im voraus

Grüßle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2009 23:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

http://www.bundessozialgericht.de mit Entscheidungsdatenbank.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2009 00:11
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

Vielen Vielen Dank habe glaub ich das richtige gefunden.

Dank schön  🙂 🙂 🙂 🙂 :redhead: :thumbup:

Grüßle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2009 21:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallöle,

setz mal n Linkle, würd mich auch interessieren.

Kann mir nämlich garnicht vorstellen, dass das wurscht sein soll, wo ich einen Antrag hin schicke.

Adele 😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2009 21:50
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

habe leider keine Ahnung wie das verlinken geht Sorry grins.

Aber hier das A.z.  vom 26.8.2008, B 8/9b SO 18/07 R.

Nach meiner Meinung ist dies analog auch in sachen Umgangskosten so anzuwenden.

Gibt sicherlich viele Fälle wo der AS den Antrag bei der ARGE gestellt hatt obwohl, nach den Urteil des BSG, jetzt  das SOZI zuständig ist.

Grüßle

PS: Vielleicht bekomm ich ja ne Anleitung zwecks verlinken und so  😉 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 00:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Im Fenster, welches sich beim Antworten öffnet, ist über den Smilies 'ne Button-Leiste - dort der zweite von links (sieht aus wie ein Globus mit 'nem Blatt Papier dranne). Du klickst rauf und fügst gleich darauf die zuvor (mit copy und paste) zwischengespeicherte Adresse ein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 01:11
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

Danke mal schaun obs funktioniert.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=4ccb1a4b963219556ede912eb86b22f6&nr=10683&pos=0&anz=1

gespannt schau  :puzz: :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2009 13:57
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Supiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii  :phantom:

Also tausend Dank, es vergeht nicht ein Tag wo man was neues dazu lernt.  😉  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2009 13:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von mir auch Dank!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2009 23:52