Hallo. Ich habe beim durchsuchen des Forums keine solche Frage inkl. Antwort gefunden, deswegen stell ich die mal.
Mein Lg kann den Unterhalt für sein Kind nicht bezahlen, deswegen zahlt das Jugendamt.
Dies ist ja bekanntlich wieder zurückzuzahlen, aber eine Freundin sagte mir einmal, dass diese Schulden irgendwann verfallen und man nichts mehr zurück zahlen muss.
Stimmt das?
Danke schön
Hallo Miha,
Unterhalt kann von der Unterhaltsvorschusskasse nur zurückgefordert werden für Zeiträume, in denen dein LG leistungsfähig war, d.h. genügend Geld hatte, den Unterhalt zu zahlen.
Normalerweise wird dein LG aufgefordert, seine Gehaltsabrechnungen etc. vorzulegen. Und dann wird über die Leistungsfähigkeit entschieden. Diese richtet sich nach den gültigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
Gruß
Martin
hm, verjährt sowas, oder können die da auch noch von vor (z.Bsp.) 6Jahren zurückfordern?
Bei meiner Freundin war das eben so, dass der Vater immer arbeitslos war.
Ihr Sohn ist mittlerweile 11Jahre und sie meinte, dass der Vater nicht das Geld der vergangenen 11Jahre zurückzahlen müsse, da es verjähren würde.
Moin,
nein, es verjährt in dieser Form nicht, sondern er muß dann nicht zurückzahlen, wenn er zu dem Zeitpunkt, in dem dieses Geld gezahlt wurde leistungsunfähig war, z.B. durch Arbeitslosigkeit.
Gruß, Xe
Das Dumme ist, dass das JA zu meinem Lg sagte, dass er es zurückzahlen müsse.
Bei meiner Freundin war das eben so, dass der Vater immer arbeitslos war.
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.