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Umgangskosten-Erhöhte Regelleistung bei Hartz4

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(@andre69)
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Hallo, ich bin leider ein HARTZ4 Vater.
Folgende Konstellation bisher:
Meine Tochter lebt ca. 500 KM von mir entfernt.
Punkt 1- Umgangskosten:
Seit meinem Hartz4 Bezug (letztes Jahr) habe ich die Kraftstoffkosten als Darlehen erstattet bekommen. 10 % wurden mir daraufhin gleich wieder monatlich abgezogen. Nach dem Urteil des Bundessozialgericht kommt ab jetzt , oder eben ab dem 8.11.06 das Sozialamt für diese Kosten auf.
Ich habe heute dafür einen Seltsamen Antrag bekommen.
Muß ich etwas besonderes dabei beachten? Alles ausfüllen, obwohl ich ja ansonsten nichts mit dem Sozialamt zu tun habe?

Punkt 2- Regelleistung: Ebenfalls nach dem Urteil des Bundessozialgericht habe ich die erhöhten Lebenshaltungskosten bei der ARGE beantragt.
Diese will nun wissen ob die Mutter auch ALG II bezieht. Das ist aber nicht der Fall.
Kann die ARGE die Kindesmutter zur Kasse bitten?
Der Umgangsberechtigte ist doch zur Übernahme aller Kosten verpflichtet...
Wenn die ARGE nun an die Kindesmutter treten würde, hätte ich mächtig Ärger mit meinem Umgang, den ich nach jahrelangen Rechtsstreit mühsam
mit Einverständnis der Mutter erkämpft-erbettelt-erkauft habe.
Wer kann mir einen Tipp geben..

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2007 11:13
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen

Was verstehst du denn unter einen seltsamen Antrag.

Wenn du einen Antrag auf Sozialhilfe bekommen hast, dann dient der zur Überprüfung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse.
Da beim Sozialamt z.B. andere Freibeträge angewendet werden.

Mal ne Frage welches Sozialamt ist das denn. Wollt nur mal wissen welches Sozialamt freiwillig diese Sachen bezahlt. Grins.

zu Punkt zwei habe ich, glaub ich, mal gehört das die ARGE dies Versuchen wird aber ich glaub nicht das dies rechtens ist.

Also bis später Gruß ASB98

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2007 18:01
(@andre69)
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Na ob se das Freiwillig zahlen weiß ich net.
Aber so steht es ja nun im Urteil und die ARGE hat mir das auch schon bestätigt...
Werden sie also müssen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2007 18:32
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen

ja ja ich drück dir da mal alle Daumen die ich da so hab. Grins

Meistens ist es ja so das die ARGE sagt das Sozialamt ist zuständig und das Sozialamt sagt es genau anders herum. Ein Teufelskreis.

Nach den BSG Urteil ist wohl das Sozialamt zuständig nur die Frage ist ob  das Sozialamt das genauso sieht.  Ich denke mal überwiegend nicht.

Naja in dem Falle hilft halt nur Klagen.

Kannst ja bescheid sagen wie es ausgegangen ist. 😉

Grüßle ASB98

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2007 20:34
(@andre69)
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Hallo, ich war heute auf dem Amt und habe es beantragt..
Nun braucht der Mensch alle Daten die ich der ARGE (Mietbescheinigung-Fahrzeugschein usw) nochmal.
Der Arge Mensch sitzt 3m neben dem im gleichen Raum!!!!!
ist doch ein Witz..
Aber nun will der auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate..ist das rechtens? Ich hab mal gelesen, das ich diese schwärzen kann?ist das richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2007 21:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Kontoauszüge sind bei Antragstellung für ALG-II nicht vorzuzeigen. Hierzu gibt es eindeutige Urteile. Ich finde sie nur grad nicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2007 00:23
(@sixpack)
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Aber nun will der auch die Kontoauszüge der letzten 3 Monate..ist das rechtens? Ich hab mal gelesen, das ich diese schwärzen kann?ist das richtig?

Hallo, Deep Thought hat es ja schon gesagt, es gibt Gesetzte, dass Kontoauszüge nicht vorzulegen sind.
Soweit die Theorie.

Als "Alt-Hartzler" kann ich dir allerdings nur davon abraten in der Praxis den Weg des Nichtvorlegens oder des Schwärzens zu gehen, zumal, was ich einfach einmal unterstelle, du nichts zu verbergen hast.

Zumindest meine ARGE sitzt die Sache aus und verweigert die Bearbeitung und natürlich auch die Auszahlung ohne die Kontoauszüge.

Selbstverständlich kannst du dir einen Anwalt nehmen und gegen diese Vorgehensweise klagen, wenn du ausreichend Zeit und Schonvermögen zur Überbrückung
haben solltest. In der Zwischenzeit siehst du allerdings keinen Cent von der ARGE.

Die allermeisten ARGE-Kunden haben einfach keine Wahl, wenn Sie dringend Hilfe (Kohle) brauchen.

Recht haben und Recht bekommen sind eben bekanntermaßen zwei verschiedene Dinge.

gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 22:18
(@andre69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, da muß ich dir widersprechen..ich hab diese Woche dort alles geklärt..
Ich hab etwas mit Paragraphen und Gesetzen gesagt und auf viele Punkte hingewiesen und habe heute das Geld für das Abholen meiner Tochter bekommen und das Zurückbringen wird Überwiesen.
Kontoauszug haben die nur den letzten bekommen udn den auch zur Hälfte geschwärzt..
Mein Vorteil..ich hab denen meine BDSG Bescheinigung unter der Nase , die ich mal gemacht habe, dass ich auch in jedem betrieb als Datenschützer arbeiten dürfte und danach haben die mir alles abgenommen 😉
Glück und Bluffen ist manchmal auch wichtig ;-)))

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2007 23:13
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen

Zitat:

und habe heute das Geld für das Abholen meiner Tochter bekommen und das Zurückbringen wird Überwiesen.

He ich denke das zahlt jetzt das Sozialamt???

Zu Punkt zwei:

Die ARGE wird natürlich dieses Geld versuchen von der Kindesmutter zu holen. Die werden dann sicherlich wissen wollen was sie für Einkünfte und so hat weil sie ja Prüfen ob das Kind bedürftig ist.

Wenn du dies nicht weißt kannst du darüber natürlich keine Auskünfte erteilen, und sie können dich nach meiner Meinung auch nicht zwingen diese einzuholen, laut Aussage ARGE besteht aber ein Rechtsanspruch darauf.
Welche KM wird dies schon machen. Die ARGE soll sich doch direkt an die KM wenden.

Hast natürlich Recht wenn dies passiert werden die meisten Mütter nicht erfreut sein.

Du musst dann halt selber abwägen ob du dieses Risiko eingehst notfalls zieh den Antrag zurück oder klär das mit der KM vorher ab.

Nach jahrelangen Rechtstreit hast du ja sicherlich auch Beschlüsse vom Gericht daran muss sich ja die KM halten wenn eben nicht musst du wider Klagen.

Ist zwar traurig aber dann nicht zu ändern, also sieh zu das du das mit ihr klären kannst wenn es soweit ist.

Gruß ASB98

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2007 22:16
(@andre69)
Schon was gesagt Registriert

..das Fahrtgeld bekomm ich jetzt vom Sozi..
Von der ARGE das Geld für die Bedarfsgemeinschaft für die Zeit wo sie hier ist.
Und nochmal..die Kindesmutter wird-kann-darf nicht ran gezogen werden..auch wenn das die ARGE gerne möchte..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 13:23




(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, moin,

bei mir hat auch die ARGE die weiteren Umgangskosten abgelehnt mit Hinweis auf das Urteil des  BSG B 7b AS 14/06 R vom 07.11.2006 
und mich an das Sozialamt verwiesen. . .
Das Sozialamt sagt: In dem Urteil steht drin, das das Sozialamt nicht mit einbezogen war und pocht darauf, das sie nicht zahlungspflichtig sind. . .
nun prüfen sie in der Region Hannover, wer zuständig sei. . .

Wer hat denn nun gezahlt ? Das Sozialamt? Wenn ja, würde ich gerne wissen welches, um es der Region Hannover mitzuteilen, damit die nicht noch Wochenlang recherchieren,
sondern auch (nach) zahlen. . .
ich bin bereits seit 2 Monaten ohne Unterstützung diesbezüglich und habe pro Monat über 200€ Umgangsfahrtkosten. . . die ich aus normaler Hartz4 vorschiesse 🙁 🙁 

nun noch ein Leckerlie:

Meine ARGE hat eingesehen, das in dem selben Urteil drin steht, das das Umgangskind während des Aufenthalts beim HARTZ4ler Teil der Bedarfsgemeinschaft ist,
und will mir nach Vorlage meine Kontoauszüge ( keine Problem ) und Bestätigung, das KM nicht Hartz4 ist und ich kein Kidnergeld bezogen habe. . . .für 2 Jahre rückwirkend nachzahlen. . .
Ich werde hier bereichten, wenn es geklappt hat.   

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 13:48
(@andre69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, bei mir ist es dir Region Osnabrück in Niedersachsen.
Ich kann dir gerne das Schreiben von der ARGE einscannen und privat zusenden.
Wieso zahlt denn die ARGE bei dir für 2 Jahre nach???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 19:10
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen

@ Elternteil_m

Zuständig ist das Sozialamt und da kommen die auch nicht drum herum nach dem Urteil.

Das Problem wird sein wie oft und wieviel sie zahlen werden. Da keine Aussagen in den Urteil des BSG waren.

Jetzt geht es darum in wieweit die Gerichte den Art 6 GG umsetzen und was die Gerichte oder die Sozialämter als angemessen sehen.

Schön das manche Sozialämter dies mehr oder weniger freiwillig zahlen. Es gibt aber Fälle denen ergeht es anders.

Glück für euch und euren Kindern.

Da du deine Umgangskosten selbst bezahlst oder vorschießt  wirst du Probleme haben im Ernstfall eine Einstweilige Anordnung durchzusetzen.

Da es dann an der Eilbedürftigkeit fehlt u.s.w.

Wollen wir mal hoffen das es nicht so weit kommt und das Sozialamt sich quer stellt.

@ Andre69

Wie willst du das denn verhindern das sie nicht die KM heranziehen????

Grüßle ASB98

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 20:33
(@andre69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, wenn es zb. ein gerichtliches Umgangsurteil gibt von Fr-So kann dir das Sozi kein Wochenendticket aufzwingen.
Bezüglich Kindesmutter..
Laut Gesetz ist der Umgangsberechtigte für den Umgang-Die Ausübung und weiteres verantwortlich..
Die Kindesmutter muß sich nicht daran beteiligen, ausser sie bekommt Hartz4 oder Sozialhilfe und für das Kind entsprechende Leistungen. Und da die Mutter meiner Tochter keine Leistungen bezieht, kann das Sozi sie auch nicht heranziehen!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2007 20:50
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

Ja aber die ARGE überprüft nach meinen Wissen die Bedürftigkeit des Kindes weil das ja Grundvorrausetzung ist um dies zu bearbeiten.

Weil hier geht es ja um ein Bedarf des Kindes was du in seinem Namen beantragt hast.

Und somit werden sie die Bedürftigkeit prüfen wollen und dazu gehört auch die finanzielle Situation der Sorgeberechtigten bzw derjenige bei dem das Kind lebt.

Gut wäre es wenn es nicht so wär würde vielen viel ärger ersparen. Bleibt nur zu hoffen.

Sicherlich können sie dir kein wochenticket aufzwingen, ich meinte ja auch die Häufigkeit des Umganges.
Da das BSG darüber nach meiner Meinung mit Absicht
keine Stellung genommen hat liegt es nun erst mal im ermessen der unteren SG.

Gruß ASB98

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 21:05
(@elternteil_m)
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Umgangskosten:
Meine ARGE hatte bis Januar ( in Unwissenheit des Beschlusses vom 7.11. ) die Bahntickets gegen Vorlage übernommen.
Als ich dann erneuten Antrag auf Übernehme der Umgangskosten auf Darlehnsbasis stellte, wurde mir der wegen dem Beschluss abgelehnt.

Die ARGE meint, das die Kosten nicht von ihr , sondern vom Sozialhilfeträger nach dem SGB XII gem. § 73 SGB XII übernommen werden müssen. Ein Darlehen nach § 23 SGB II sei nicht zulässig.

Was wohl dem Sozialamt widersprüchlich erscheint sei die Tatsache, das HARTZ4 Empfänger grundsätzlich keine Leitstungen nach SGB XII erhalten dürfen.
Deshalb meint das Sozialamt nicht zahlen zu dürfen. . .

Umgangskind Teil der Bedrafsgemeinschaft:
Voraussetzungen sind:
1.) das die KM den Unterhalt für den Sohn selbst erbringen konnte. . . und selber keine Leistungen von HARTZ4 bezogen hat.
2.) der Kindesvater auch nicht anteilig das Kindergeld erhalten hat.

Rechtswidirige Verwaltungsakte müssen nach § 44 SGB X zurückgenommen werden.  http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html 
Und mein Antrag, das der Sohnemann teil meiner Bedarfsgemeinschaft und bedürftig sei, ist mir ja abgelehnt worden.
Das die Ablehnung rechtswidirg war, ergibt sich nun aus dem Beschluss vom 7. 11. des BSG
demnach müsse die ARGE auch rückwirkend zahlen. . . ich werde berichten, wenn dem so geschieht.

so long E.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 21:40
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

Die Aussage des Sozialamtes ist falsch natürlich dürfen Hartz IV Empfänger leistungen vom Sozialamt erhalten dafür ist ja der § 73 da .

Solche Aussagen werden sie immer tätigen denn sie wollen ja den Fiskus/Land  Geld sparen.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2007 22:18
(@andre69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, nun mal die aktuelle Lage...
Ich habe meine fahrtkosten vom Sozialamt ohne Probleme erstattet bekommen.
Sogar mehr als von der ARGE. Das Sozi aht die tatsächlichen Kosten übernommen.
Nun geht es um die Bedarfsgemeinschaft...DIe Arge meint das mit anteilig das Kindergeld angerechnet wird....
Aber ich bekomme doch garkeins!!!!
Ist das denn Rechtens???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2007 12:48
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

DIe Arge meint das mit anteilig das Kindergeld angerechnet wird....
Aber ich bekomme doch garkeins!!!!

Was steht denn dazu in der Berechnung?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 12:29
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin moin,

Umgangskosten ( Sprit oder Bahnfahrkarte)

auch hier Neuigkeiten, allerdings noch nicht auf Papier, mein Sozialamt hat mich angerufen und sieht nach Monate langem hin und her ein,
das es die Umgangskosten übernehmen muss.
Ich darf Umgangsbeschluss und Kostennachweise vorlegen, und dann wollen sie zahlen.

Ich werde dann berichten, wenn die Worte mit Taten gefüllt sind.

Umgangskind Teil der Bedarfsgemeinschaft:
Hier hat die ARGE zunächst mündlcih gesagt, das sie das so sieht, das sie rückwirkend zahlen muss,
mir dann aber meinen schriftlichen Antrag abgelehnt, mit der Begründung, das stehe so nicht in dem BSG Urteil. . .

Beschwerde ist fristgerecht eingereicht. . .ich warte. . .
Ich habe somit aus meinen 345 € ca. 2.000 € vorgeschossen, die sie mir nun zurückzahle ndürfen, da werden sie arg langsam . . .

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2007 12:38




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