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Umgangskosten ARGE

 
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

Nach der neuen Gesetzgebung stellt die ARGE die Leistung der Umgangskosten ein. Berufen sich auf den §3 Abs.3 SGBII.
Das ist ja ein Ding.

Hat einer schon erfahrung damit???

Jetzt geht der ganze M... wider von vorne los. Die lassen sich ja immer was neues einfallen so nach dem Motov, da kann es nicht langweilig werden
und zu tun haben wir ja auch nichts weiter.

Gruß ASB98

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2006 21:35
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen

Mal ne kurze Info.

Aufgrund der Ablehnung der Übernahme Umgangskosten wurde beim SG eine EA eingereicht.

Das SG lehnte die EA ab und gab der ARGE recht. Weiterhin verwies der zuständige Richter und die ARGE darauf diese Kosten
bei den zuständigen Sozialamt zu beantragen.,

Antrag wurde beim Sozialamt gestellt und nun ratet mal ..........., natürlich wurde dieser abgelehnt.

Selbst nach dem Urteil des BSG, unter anderem mit der Begründung da ja die Richter des BSG geurteilt haben mit dem Wortlaut
"könnte".

Nach der Auffassung der Mitarbeiter des Sozialamtes ist weiterhin die ARGE zuständig.

Ist schon witzig wenn es nicht so traurig wäre könnte ich auch drüber lachen. Vorallem die Leidtragenden sind die Kinder,
wenn ich sehe das der Umgang seit September nicht mehr stattgefunden hat nur aufgrund dessen das jeder die Verantwortlichkeit auf den anderen schiebt.
Und selbst die Gerichte sind maßlos überfordert.

Also dann bis bald, mal sehen wie es so weitergeht.

Gruß ASB 98 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2007 21:28
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle

Kurze Info von der Front.

Das SG hat die Einstweilige Anordnung gegen das Sozialamt wegen Übernahme der Umgangskosten abgelehnt.

Sinngemäße begründung:

Der Antragsteller solle doch umziehen um sein Bedarf zu reduzieren!

Wenn überhaupt würde eine Übernahme der Kosten nur in den Sommerferien eventuell übernommen werden,

eine übernahme der Kosten alle 14 Tage ist aus öffentlichen Mitteln nicht zulässig. :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:

Es fehle an der Eilbedürftigkeit und an dem Anordnungsgrund.

Was soll man dazu noch sagen.

Gruß ASB 98

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2007 22:12