Hallo,
ich habe vor einiger Zeit erfahren das "Hausbesuche" stattfinden um ein Missbrauch der Bezüge auszuschliessen. Ich selber habe nun ein Antrag auf Fortführung des ALGII gestellt und wohne immernoch in einer Wohnung die 30 qm zu groß ist allein mit meinem Kind.
Ich habe gehört das allein Erziehende und Leute mit einer Körperbehinderung(bei mir80%)nicht unbedingt umziehen müssen..worauf begründet sich das?
Werden diese "Besuche"nur durchgeführt wenn der Verdacht besteht das ein Missbrauch vorliegt oder sind sie "Standard?
Was dürfen diese Leute in der Wohnung machen und was nicht?
Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hallo Delphin,
ich selbst kann dir leider nicht helfen.
Hier gibt es ein Forum und viele Infos. ( hoffe der link funktioniert)
LG
Tina
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Delphin,
die seite ist sehr interessant,wenn auch etwas verwirrend anfangs.du wirst da auf deine frage bestimmt die richtige antwort finden,ich bin in einer ähnlichen situation,meine whng.ist auch 23 qm zu groß,hab allerdings zwei kinder.les dich mal rein,hab`s auch eben getan u.vieles nützliche in Erfahrung bringen können.
lg Alyssa
Lebenskunst besteht zu 90 Prozent aus der Fähigkeit, mit Menschen auszukommen, die man nicht leiden kann.
Samuel Goldwyn(1882-1974)
Hey!
Also für die Angemessenheit der Wohnung ist es bei ALG 2 völlig egal ob du alleinerziehend bist oder eine Behinderung hast..
Ausschlaggebend, bzw angemessen muß die Wohnungsgröße bzw. die Kaltmiete u die Nebenkosten sein in Abhängigkeit zum Wohnort (Mietspiegel) und der Personenzahl der Bedarfsgemeinschaft.
Bei drei Personen steht der BG eine Wohnungsgröße von 75 qm zu..die Kaltmiete richtet sich wie gesagt da nach dem Mietspiegel, worauf sie die Jobcenter/ARGE beziehen..(ich meine es sind so um die 340 € kalt bei drei Personen, weiß die Zahlen aber jetzt nicht genau)
Wäre aber die Wohnung von der qm-Zahl zu groß aber die Miete u Nebenkosten angemessen so würde man dich ansich nicht zum Umzug oder eben der entsprechenden Reduzierung der Mietkosten auffordern...Haupsache eben die Kosten erstmal sind angemessen! (Es geht eben ums Geld)
Ich habe gehört das allein Erziehende und Leute mit einer Körperbehinderung(bei mir80%)nicht unbedingt umziehen müssen..worauf begründet sich das?
Wie gesagt, das ist völlig egal..es geht hier ausschließlich um die Angemessenheit..u da ist es egal ob du AE bist oder Schwerbehindert...
Solange du derzeit nicht zur Reduzierung der Mietkosten aufgefordert wirst dürfte doch auch alles ok sein, u ein Umtzug nicht nötig sein..vermutlich ist deine Miete ansich auch angemessen, wenn auch der Wohnraum "unangemessen" groß ist..
Wobei mein bei einer 30 qm zu großen wohnung evtl mit der Begrünmdung vor gehen könnte das im Verhältnis zur Personenzahl der BG u der Fläche, die Nebenkosten zu hoch sind..u somit die Miete unangemessen hoch ist..
Aber wenn man deren Meinung ist, wird man dich eh auffordern..
Gruß
Jens
Hallo,
danke für die Antworten und für den link.Werde heute Abend mal ein bißchen stöbern gehen.
@JensB2001
Danke für die ausführliche Antwort.
Habe mich bezüglich der Größe mal kundig gemacht...bezüglich der Behinderung ist ein "Spielraum"auf die qm Anzahl drin,nämlich dann wenn die Behinderung es notwendig macht das ab und an jemand nachts einer zu Betreuung da sein muss.
Was mir regulär zusteht mit 2(!)Personen sind 60qm...Alyssa ist die mit drei Personen 😉
Hat denn keiner hier Ahnung was die nun bei diesem Besuch dürfen oder nicht...hab in einem Fernsehbericht gesehen das die sogar im Schlafzimmer Schränke aufgemacht haben :kinnrunter: finde ich persönlich nicht so toll wenn Fremde in der Wäsche wühlen.
Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hey!
Ups...dieses "Thema" hab ich gar übersehen..
Hat denn keiner hier Ahnung was die nun bei diesem Besuch dürfen oder nicht...hab in einem Fernsehbericht gesehen das die sogar im Schlafzimmer Schränke aufgemacht haben finde ich persönlich nicht so toll wenn Fremde in der Wäsche wühlen.
Also erstmal wird so etwas nicht mal einfach so durchzuführen..schon gar nicht wird das regelmäßig bei Antragstellung durchgeführt..
Sowas wird nur unternommen wenn Verdachtsmomente bestehen die das notwendig machen..
Z.B. wenn man bei dir den Verdacht hat, das du nicht AE bist, sondern vielleicht mit einem Mann zusammen lebst (oder auch Frau)..
Also das eben z.B. ein eheähnliches Verhältnis besteht..oder das eben mehr in dem Haushalt leben, oder das du einen Untermieter hast den du nicht angegeben hast..
Zum Beispiel..
Darum geht das..
Ein "in deiner Wäsche" wühlen ist nicht drin..da würde ich dem SA getrost etwas auf die Finger geben..Privatsphäre besteht auch bei ALG 2 Empfängern u auch Menschenwürde bleibt bestehen!!
Ist ja keine Hausdurchsuchung...
Also direkt in Schränke dürfen sie nicht schauen..fragen können sie natürlich..u wenn du ihnen die Türen aufmachst ist das auch ok..du kannst natürlich ihnen auch deine sämtliche Bekleidung vorführen..aber fordern können sie das so nicht..
Aber wie gesagt, so etwas wird angekündigt u weiter dürfte/muss es dafür auch Verdachtsmomente geben...
So einfach so, ist das nicht drin..
Gruß
Jens
Hallo Delphin
Sie dürfen in die Wohnung, wenn der Tatbestand besteht dass du eheänlich lebst. Nicht aber auf die blosse Vermutung hin und ohne Vorankündigung. Sollten sie auf Grund der zu grossen Wohnung deine Angaben "prüfen" wollen, solltest du den Zugang verweigern, da du dies ja schon durch die Vorlage des Mietvertrages getan hast. Sieh zu das du nicht allein bist in der Wohnung wenn so was passieren sollte, sondern das du nen Zeugen dabei hast, (Schwester, Bruder, Mutter).
es gäbe ja noch den Verdacht das ich Untervermiete weil ich bei weniger Bezügen (bekomme dann nur noch das Wohngeld was eine Wohnung mit angemessener qm Zahl kostet)trotzdem noch die Wohnung halte .
Ich kann das dann nur beweisen wenn ich sie in die Wohnung lasse,aber nur in beisein von Zeugen.
Danke und einen schönen Tag wünscht
Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Hallo zusammen
mich würde da nochwas interessieren.
Ich mache ja ohne Vorankündigung die Türe nicht auf.
Also wenn mich jemand besuchen möchte, muss er sich entweder vorher ankündigen, zu welcher Uhrzeit er da ist, oder aber er stellt sich vor die Haustüre und ruft dann schnell mit dem Handy durch, damit ich weiß wer da grade ist und ich die Türe auf machen (mach ich ja alles immer noch weil ich immer noch Angst hab, mein Ex steht irgendwann mal vor der Türe).
Wie ist as denn jetzt, wenn die ARGE bei mir mal kontrollieren will und die sind 4 oder 5 mal da gewesen und ich hab die Türe nie aufgemacht....
Können die mir dann einfach so das Geld kürzen?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?