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Rechtsberatung

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 kuwe
(@kuwe)

Moin zusammen,

ich wollte mal wissen, ich kann im Moment nichts darüber finden, ob es bei Hartz IV-ALG 2 Empfängern noch diese kostenlose Rechtsberatung gibt. Ich habe ein Problem mit einer meiner Meinung nach komplett ungerechtfertigten Anwaltsrechnung meines ehemaligen Orthopäden. Die Forderung an sich ist längst beglichen.
Der Rechtsverdreher will ua. wegen ausstehender 1,10 Euro Portokosten seine eigenen Kosten für angeblichen Verzug bei der Zahlung in Höhe von 45 Euro geltend machen und hat mir eine Zahlungsfrist bis zum 03.08. gesetzt. Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, da ich die ARGE nicht erreichen kann, da dort anscheinend die Telefonanlage über den Jordan gegangen ist. Früher hieß diese Beratung ja mal "Rechtsberatung für Minderbemittelte", ich weiß nicht ob sowas noch existiert und weiß im Moment nicht so richtig , an wen ich mich deswegen wenden kann. Für Verbraucherschutzberatung etc. muß ich erstmal 20 Euro hinlegen und das möchte ich nicht, da kann ich die Forderung auch gleich bezahlen....schließlich bin ich meiner Meinung nach hier im Recht.

Ok, liebe Grüße erstmal
Kuwe

Zitat
Geschrieben : 28.07.2006 12:45
(@papi74)
Registriert

Hallo,

soweit ich weis, kann man zum örtlichen Gericht gehen und sich dort einen Beratungsschein holen, wenn man selbst nicht in der Lage ist die Rechtsberatung zu tragen.

Des Weiteren kann man dann...sollte es zu einen Prozess kommen...die PKH beantragen.

Im Prinzip kannst du Deine rechtlichen Möglichkeiten wie bei einer Scheidung praktizieren.

Ein Problem was ich sehe... eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus!

Mfg

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 13:01
(@Aniram)

Ein Problem was ich sehe... eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus!

Das mag sein, wobei ich die ganze Angelegenheit als
unverhältnismäßig ansehe.

Welcher I**** rennt zum Anwalt wegen € 1,10 ?
Und was ist das für ein Anwalt, der sich damit überhaupt
aufhält ? Viel kann der nicht zu tun haben.

Ich kann mir schwer vorstellen, daß sich damit überhaupt
ein Richter beschäftigen würde.

Sachen gibt's die gibt's gar nicht *kopfschüttelt*

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 13:08
 kuwe
(@kuwe)

Moin,

ist der Beratungsschein nicht kostenpflichtig? Wie bereits geschrieben, die Forderung des Anwaltes ist völlig haltlos. Schon die Geschichte mit der Arztforderung war sehr obskur. Ich hatte im November letzten Jahres startend 6 Akupunkturbehandlungen bei meinem Arzt. Bei meiner Krankenkasse wurde mir gesagt, ich würde voraussichtlich wegen chronischer Beschwerden von der Zuzahlung befreit. Das sagte ich dem Orthopäden damals auch. Er zweifelte ein wenig daran, sagte mir aber , ich solle das - wörtlich- "in Ruhe abwarten und dann melden". Genau das tat ich dann auch. Ich bekam ein paar Monate später einen Bescheid, daß ich die Hälfte der Kosten selbst zu tragen hätte (etwa 65 Euro). Ich teilte das meinem Orthopäden mit und bat - da ich damals sehr knapp bei Kasse war, um Ratenzahlung. Eine Antwort darauf, obwohl die Anfrage telefonisch und auch noch per Fax gemacht wurde, blieb er mir schuldig. Stattdessen bekam ich irgendwann im Juni ein Schreiben in extrem harschen Ton, ich solle endlich die Forderung begleichen, ansonsten würde er die angelegenheit bis zum 24.06. an seinen Anwalt übergeben. Ich schickte ihm ein Fax, daß ich in mehrfach angeschrieben hätte, um die Angelegenheit zu klären und Raten angeboten hätte und zwar schon vor Monaten. Ich schrieb außerdem, daß ich die Summe am 01.07.06 ganz bezahlen würde. Um den 24.06. herum kam dann ein Schreiben vom Anwalt mit der Anmahnung der Summe (nur die Arztrechnung) bis zum 03.07.06. Ich zahlte aber bereits die volle Summe am letzten Kalendertag im Juni. Nun mahnt der Anwalt seine eigenen Kosten für 2 Schreiben (45 Euro) sowie 1,10 Euro Portokosten wegen Zahlungsverzug an. Das ist meiner Meinung nach Blutsaugerei und komplett ungerechtfertigt. Die Zahlungsfrist mit der Androhung weiterer rechtlicher Schritte läuft am 03.08. ab. Ich habe den gesammelten Schriftverkehr , zumindest den der Gegenseite aufgehoben und dokumentiert. Für einen Rückruf bei mir war sich der Anwalt gestern zu schade.

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 13:18
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, da ich die ARGE nicht erreichen kann, da dort anscheinend die Telefonanlage über den Jordan gegangen ist.

die ist vermutlich nicht übern jordan, es geht schlicht und ergreifend keiner ran!

war bei uns hier auch so, über wochen und monate.

Grund: die hatten soviel anträge, das z.b. die geburtsurkunde meiner kleinen tochter da gute 8 wochen in der poststelle!!!!! rumlag, und meine freundin dann nen anpfiff bekam beim besuch anfang mai, warum sie die geburt nicht mitgeteilt hat!

bei dem gespräch hat dann die bearbeiterin zugegeben das die anlage auf belegt geschaltet sei, weil sie sonst zu den anträgen nichtmehr kommen würden.

Von der Woche an hing auch ein Zettel an der Tür, das von nun an jeden Montag geschlossen sei.

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 13:33
 kuwe
(@kuwe)

Hallo Lordi,

es ist seit heute morgen besetzt, ich werde aber gleich persönlich hinfahren, da ich sowieso noch ein Schreiben einreichen muss.
Ich schließe aber so gut wie aus, daß ich heute dort noch jemanden persönlich erwische....
Deswegen rufe ich jetzt wenigstens mal beim AG durch, vielleicht weiß da ja jemand was wegen einer Beratung.

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 13:42
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Kuwe,

mein Tipp: spar Dir die Mühe und zahle! Meiner Meinung nach bis Du nämlich im Unrecht. Du hast eine kostenpflichtige Leistung deines Arztes in Anspruch genommen. Diese hat er dir in Rechnung gestellt. Du hast nicht gezahlt und er hat dich gemahnt, dir einen letzten Zahlungstermin gesetzt mit der Drohung einen RA einzuschalten. Diesen letzten Zahlungstermin hast Du verstreichen lassen. Richtig?

Das Argument mit der Ratenzahlung ist irrelevant, weil er Dir nicht sein o.k. gegeben hat (was natürlich zu verstehen ist bei 65 € in Raten!). Der Mensch ist Arzt und nicht Kleinstkreditgeber.

So, jetzt will der RA sein Geld. Dem würde ich allerdings schreiben, dass Du nicht sein Auftraggeber bist und er sich seine Auslagen vom Arzt holen soll (der ist nämlich der Auftraggeber). Und es gab ja keine Gerichtsurteil, das du verloren hast, nicht? Der Arzt wird sich dann wieder an dich wenden und die RA-Kosten natürlich fordern, dann könntest du das Spiel mit der Ratenzahlung nochmal versuchen...(aber natürlich ganz freundlich) 🙂

Nur so als Tipp. Und lustig geht´s weiter...
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 13:55
 kuwe
(@kuwe)

Moin Mux,

ich habe die Forderung bereits gezahlt, und zwar am von mir selbst schriftlich angekündigten Termin. Der Arzt hat trotz der Bezahlung den Anwalt eingeschaltet.
Ich sehe das nicht ein....das ich das auch noch bezahlen soll. Der Arzt hat mir übrigens nur eine einzige Mahnung geschickt, soweit ich das Mahnverfahren kenne, müssen mindestens derer drei dem Schuldner zugeschickt worden sein. Ich denke nicht, daß ich im Unrecht bin, da der Arzt wußte, daß ich die Rechnung zum 01.07 bezahle. Außerdem, so wie ich das verstehe, geht es in diesem Schreiben eher um die nicht gezahlten Portokosten und um einen angeblichen Verzug nach dem Schreiben des RA...der liegt aber nicht vor, denn die Rechnung wurde stante pede bezahlt. Er kann mir ja nicht  den Verzug vom 24.06. bis 01.07. in Rechnung stellen, da er mir selbst noch eine Frist bis zum 03.07. gesetzt hat, ich aber schon am letzten Kalendertag im Juni überwiesen habe, mich also regelkonform verhalten habe. In diesem Schreiben ist auch nicht von Anwaltskosten und dergleichen die Rede und es werden auch keine gerichtlichen Schritte angedroht.
Wie dem auch sei: Heute war naturgemäß keiner beim AG mehr zu erreichen, also werde ich am Montag versuchen, diesen Beratungschein zu bekommen, meinem RA die Schreiben der Gegenseite und die Aufzeichnung mit dem Gepöbel meines nun Ex-Orthopäden auf meinem AB geben und dann mal in aller Ruhe schauen was kommt.
Mich beschleicht das Gefühl bei der Sache, es geht wirklich um die 1,10 Euro Portokosten. In dem Fall hat sich übrigens der örtliche Wochenanzeiger, mit dessen MA (er macht dort ein Volontariat) , ein Bekannter von mir, sehr interessiert gezeigt. Mal sehen , ob der RA und der Orthopäde derlein "Werbung" gebrauchen können....

LG Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 16:47
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Kuwe,

du bist sauer auf deinen Ex .-), kann ich verstehn, ist auch nicht fein rumzupöbeln. Aber die Frage ist doch: Wer ist im Recht?

...ich habe die Forderung bereits gezahlt, und zwar am von mir selbst schriftlich angekündigten Termin. Der Arzt hat trotz der Bezahlung den Anwalt eingeschaltet. Ich sehe das nicht ein....das ich das auch noch bezahlen soll. Der Arzt hat mir übrigens nur eine einzige Mahnung geschickt, soweit ich das Mahnverfahren kenne, müssen mindestens derer drei dem Schuldner zugeschickt worden sein.

Was sollst Du denn jetzt eingentlich bezahlen? Portokosten von 1,10 € oder Anwaltskosten?

Zum letzten Punkt: Nein! Nach der Reforrm des Mahnwesens ist - soweit ich weiß - nicht mal eine Mahnung mehr nötig. Ab 30 Tagen nach Rechnungsstellung bist Du automatisch im Verzug und ab da kann Pfändung eingeleitet werden.

...und um einen angeblichen Verzug nach dem Schreiben des RA...der liegt aber nicht vor, denn die Rechnung wurde stante pede bezahlt. Er kann mir ja nicht  den Verzug vom 24.06. bis 01.07. in Rechnung stellen, da er mir selbst noch eine Frist bis zum 03.07. gesetzt hat, ich aber schon am letzten Kalendertag im Juni überwiesen habe, mich also regelkonform verhalten habe.

Meiner Meinung eben nicht. Du hast eine Dir gesetzte Frist des Arztes verstreichen lassen (bis 24.06.06), danach hat er den RA eingeschaltet. Der hat Dir eine neue Frist gesetzt, innerhalb der Du gezahlt hast. Wann ist denn die Rechnung des Arztes bei Dir eingegangen?

Nach wie vor habe ich das Gefühl, dass du dich verrennst. Als grobe Strategie fahre ich immer: Nie einen Mehrfrontenkrieg eröffnen! Kräfte sammeln, um sich für die Kinder einzusetzen.

Viele Grüße,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 17:48
(@Platt)

Hi,

nach dem neuen Schuldrecht braucht man unter umständen nicht einmal eine schicken.

Zum letzten Punkt: Nein! Nach der Reforrm des Mahnwesens ist - soweit ich weiß - nicht mal eine Mahnung mehr nötig. Ab 30 Tagen nach Rechnungsstellung bist Du automatisch im Verzug und ab da kann Pfändung eingeleitet werden.

Man kann nicht aufgrund einer Mahnung pfänden. Es muss ein Titel vorliegen. Vollstreckungsbescheid, oder durch Urteil vor Gericht. Selbst bei einem Mahnbescheid, kann nicht gepfändet werden.

Ich denke Du solltest hier gar nichts machen. Die verursachten Kosten werden Dir nicht zu Last gelegt werden können.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das noch kein Mahnbescheid. Den wirst Du wahrscheinlich auch nie erhalten. Wenn doch, dann kannst Du ja noch immer das ganze anwaltlich regeln lassen. Der Anwalt macht nur Dir nur Angst.

Hefte das Ding einfach ab und gut.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 17:52




(@Aniram)

Hallo Kuwe !

...müssen mindestens derer drei dem Schuldner zugeschickt worden sein.

Das stimmt so nicht.

Der Arzt war zur Mahnung überhaupt nicht verpflichtet auch
wenn es gängige Art ist. Ein Schuldner weiss ja in der Regel
um seinen Aussenstand.

Auch "Eingeschrieben" muss eine Mahnung nicht sein. Das
ist z.B. beliebte Ausrede bei den Versicherungen, dieses -
'ich hab nichts bekommen.' Hier greift ebenfalls das Wissen
um des Aussenstandes.

Was vielleicht hilfreich gewesen wäre ist, wenn Du obwohl
der Arzt auf Dein Ratenansuchen nicht reagiert hat, sofort
mit der Ratenzahlung begonnen hättest und damit auch
Deinen guten Willen bewiesen hättest.

Mit einem bist Du allerdings im Unrecht.

Wenn Dir der Arzt eine Frist bis 24.06. gesetzt hat, kannst
Du diese Frist nicht negieren und eigenmächtig bis 01.07.
verlängern. Weshalb der Anwalt allerdings bei der Fristver-
längerung bis 03.07. nicht bereits seine Kosten mit auf die
Rechnung gesetzt hat, ist rätselhaft. Weil die Kosten für den
Anwalt mußt Du im Normalfall tatsächlich bezahlen. Wobei ich
die Kosten, die Anwälte in solchen Fällen für zwei läppische
Briefe berechnen auch immer etwa happig finde. Allerdings
sollten in den € 45,-- die Portokosten bereits includiert sein.
Genau genommen hätte der Arzt sogar zusätzlich noch Ver-
zugszinsen berechnen können.

Ich hatte das im Eröffnungspost falsch verstanden. Ich dachte
dem Arzt geht es nur um die Portokosten, wobei die jeder
Geschäftsmann und das ist ein Arzt nun einmal auch, selbst
zu tragen hat.

Ich fürchte aus der Nummer kommst Du tatsächlich nicht raus.

Ich denke auch der örtliche Wochenanzeiger wird sich der
Sache nicht annehmen, weil auch wenn die Sache etwas
unglücklich gelaufen ist, der Arzt ist im Recht.

Ein guter Tipp auch wenn Dir der für dieses Mal nichts mehr
nützt: Solltest Du je wieder an einer Ratenzahlung interessiert
sein so bitte denjenigen, Dir sein Einverständnis kurz schrift-
lich zu bestätigen. Eine mündliche Zusage an die sich danach
niemand mehr erinnern kann, ist nämlich genauso wenig wert.

Tut mir leid für Dich, aber ich glaube diese Kröte mußt Du
schlucken  :exclam:

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 18:53
 kuwe
(@kuwe)

Hallo nochmal,

ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei. Meiner Meinung nach verlangt der Anwalt die Kosten tatsächlich wegen der ausstehenden 1,10 Euro Porto.
Das Schreiben vom 30.06. poste ich mal im Wortlaut:

Sehr geehter Herr K.,

wir zeigen Ihnen an, daß wir Herrn Dr. med Markus A. aus Flensburg vertreten. Herr Dr. A. hat sie im Herbst 2005 behandelt. Die Rechnung vom 19. Dezember 2005 in Höhe von insgesamt € 61,38 ist bis heute nicht von Ihnen ausgeglichen worden. Herrn Dr. A. sind infolge des Verzugs außerdem Kosten für Porto in Höhe von € 1,10 Euro entstanden, so dass insgesamt noch gezahlt werden müssen €62,48. Bitte sorgen sie dafür, daß der Betrag kurzfristig ausgeglichen wird, spätestens bis

Dienstag, 11. Juli 2006 (Geldeingang auf unserem Konto)

Danach wird ohne weitere Vorankündigung die Einleitung gerichtlicher Schritte erfolgen. Dadurch würden in erheblichem Umfang weitere Kosten entstehen, die im Ergebnis von Ihnen getragen werden müssten. Wir raten Ihnen daher dringen, den Rechnungsbetrag fristgerecht auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen

R. XXXXXXXX

(Rechtsverdreher & Winkeladvokat)

Ich habe die Summe am selben Tag, allerdings ohne die erst an diesem Tag erhobenen € 1,10 Portokosten bezahlt. Auch von weiteren Kosten ist in diesem Schreiben bei Zahlung keine Rede.

LG Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 22:06
(@Aniram)

Hallo Kuwe !

Sehr seltsam das Ganze.

Ich kann mir nur vorstellen, daß sich der Anwalt darauf
beruft, daß Du tatsächlich um die € 1,10 weniger bezahlt
hast. Anders kann ich mir das nicht erklären.

Wobei immer noch die Tatsache bestehen bleibt, daß
durch das Tätigwerden des Anwaltes Kosten entstanden
sind, die man Dir anrechnen wird können.

Dumm ist nur, daß der Betrag nicht spätestens am 24.06.
bezahlt worden ist. Da könnte sich der Arzt nämlich die
Anwaltskosten selbst bezahlen. Hier gilt dann der Ein-
zahlungstermin.

Eine blöde Sache.

Bin ehrlich gespannt wie die ausgeht.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 22:25
 kuwe
(@kuwe)

Moin,

und hier mal der zweite und bisher letzte Brief....
meiner Meinung nach geht es tatsächlich um das Porto....

Sehr geehrter Herr K.,

wir nehmen Bezug auf ihr Fax vom 01.07.2006. Der Betrag von 63,38 € ist bei Herrn Dr. A.  eingegangen (Anm: da hat sich die Tippse vom Rechtsverdreher vertan, überwiesen habe ich 61,38 Euro).

Es fehlen noch die durch Ihren Zahlungsverzug entstandenen Portokosten in Höhe von 1,10 €. Da sie sich mit ihrer Zahlung im Verzug befanden, haben sie außerdem unsere Kosten zu erstatten, die sich der Höhe nach aus der unten aufgemachten Abrechnung ersehen lassen.

Wir fordern sie auf, den Gesamtbetrag in Höhe von 46,34 Euro bis spätestens

Donnerstag, 3. August 2006 (Geldeingang auf unserem Konto)

zu bezahlen.

Sollte keine fristgerechte Zahlung erfolgen, müssen sie damit rechnen, dass die Kosten gerichtlich geltend gemacht werden. Dadurch würden abermals weitere Kosten entstehen, die im Ergebnis von Ihnen getragen werden müssten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend , die Kosten rechtzeitig zu entrichten.

Mit freundlichen Grüßen

R. Echtsverdreher

Gegenstandswert 62,48 €
1,3 Geschäftsgebühr §§13,14, Nr. 2300 VV RVG          32,50 €
____________________________________________________
Zwischensumme der Gebührenpositionen                  32,50 €
Post- und Telekommunikation  Nr. 7002 VV RVG            6,50€
--------------------------------------------------------------------------------------------
Zwischensumme netto                                                        39,00 €
16% Umsatzsteuer Nr. 7008 RVG                                      6,24 €
----------------------------------------------------------------------------------------------
Betrag                                                                                      45,24 €

Das ist der letzte Stand der Dinge. Ich bin der Meinung, daß ich das nicht zu zahlen habe....werde mir wie gesagt am Montag einen Beratungsschein holen und das mit meinem Anwalt mal durchgehen.

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 23:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kuwe,

das kann man ganz kurz beantworten:

1. Du warst unzweifelhaft im Verzug, nicht nur mit dem Porto, sondern mit der Gesamtsumme, auch wenn sie mittlerweile bezahlt ist.

2. Juristisch betrachtet ist der Arzt im Recht. Er ist auch nicht verpflichtet, sich selbst um das Eintreiben von Aussenständen zu kümmern, sondern kann das kostenpflichtig an einen Anwalt übergeben. Ein Freund von mir ist Arzt - der hat immer -zig Patienten, die Kleckerles-Beträge (Praxisgebühr etc.) schuldig bleiben. Darum KANN er sich rein zeitlich gar nicht selbst kümmern; er braucht seine Zeit für die Patienten.

3. Vor Gericht wirst Du dasselbe hören. Eventuelle mündliche Ratenzahlungsvereinbarungen werden dort niemand interessieren (und von der Gegenseite "mit Nichtwissen" bestritten werden) - man schaut auf den gesetzten und den tatsächlichen Zahlungstermin und wird Dich fragen, was Du angesichts der absolut eindeutigen Sachlage vor Gericht erreichen willst. Aus die Maus. Dauert keine drei Minuten. Abgesehen davon: PKH gibt es nicht für aussichtslose Verfahren - und dieses IST aussichtslos.

Mein Rat: Zahlen und unter "schlechte Erfahrungen" abbuchen - bevor noch weitere Kosten dazukommen. Und die frei gewordene Energie für sinnvolle Dinge verwenden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 23:38
 kuwe
(@kuwe)

Hallo,

meiner Meinung nach habe ich meinen Teil erfüllt und die Forderung überwiesen. Wenn hinterher wegen 1,10 € Portokosten noch Nachforderungen von 46 € erhoben werden, von denen im ersten Schreiben nicht mal annähernd die Rede war, wird man sich doch noch wundern dürfen. Ich streite nicht ab, in Verzug geraten zu sein, aber der behandelnde Arzt hat sich in der Zwischenzeit auch jedem Kommunikationsversuch verweigert. Die Zeit, auf meinem Anrufbeantworter rumzupöbeln, scheint dieser überarbeitete Mensch dann aber doch gehabt zu haben. Meiner Meinung nach arbeiten sich hier Leute gegenseitig in die Tasche. Ich bin keiner, der aus einer Mücke einen Elefanten macht und immer gleich die Verschwörungskeule rausholt,aber das fällt dann doch auf.  Und vorgegaukelt wurde mir auch seitens der Krankenkasse, daß ich keine Kosten haben würde, bis es sich doch rausstellte, daß meine Krankenkasse nur die Hälfte der Kosten anteilig übernehmen würde. Von daher finde ich den Schritt auch absolut drastisch, denn ich habe die Kosten für andere Behandlungen, Medikamente, Praxisgebühr bei diesem Arzt auch immer pünktlich bezahlt bzw. überwiesen. Von daher stößt mich so ein Verhalten ziemlich gegen den Kopf.... Wer weiß, vielleicht steckt der Arzt selbst in finanziellen Nöten, ich kann mir so ein dünnhäutiges Reagieren jedenfalls absolut nicht erklären. Vielleicht besorgen sich da zwei ehemalige Studienkollegen gegenseitig Arbeit....wäre ja auch keine seltene Konstellation...

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 00:04
(@Aniram)

Kuwe,

ich kann schon verstehen, daß Du ärgerlich bist.

Aber auf der anderen Seite fällt schon auf, daß Du egal worum
es geht unsachlich wirst wenn Antworten nicht so ausfallen, wie
Du sie dir wünscht und hinter jeden Angelegenheit eine persönliche
Attacke gegen Dich siehst.

Ich habe wenn auch etwas verbrämt, Dir das Gleiche versucht zu
sagen wie Brille. Er war nur unverblümter in seiner Aussage.

Du hast eine Frist nicht eingehalten, daran kommt nichts vorbei.

Normalerweise hätte der Arzt sogar Anspruch auf Verzugszinsen
gehabt aber das hab ich glaub ich schon erwähnt.

Ich kenne mich mit euren Beratungsscheinen nicht aus. Aber wenn
Du dort wo Du den holst auch nur im Ansatz erklären mußt worum
es geht, wirst Du den nicht bekommen denk ich mal.

Du erhöhst nur Deine Kosten.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 00:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin kuwe,

Deine Spekulationen in allen Ehren - aber die werden niemanden interessieren. In der Juristerei geht es um Termin A (Zahlungsverzug) und Termin B (Zahlung). Liegt B auch nur einen Tag hinter A, ist die Einschaltung eines Anwalts und die Bezahlung seiner Kosten durch den Schuldner möglich. Wer wem auf welchen Anrufbeantworter gequatscht hat, interessiert keine Sau - Vor Gericht würden zwei Termine miteinander verglichen - und dann müsstest Du Dir die erstaunte oder auch verärgerte Frage anhören, was Du angesichts dieser eindeutigen Rechtslage eigentlich möchtest.

Nimm die hier bekannten Unterhaltstitel: Auch da kann man drüber streiten, ob bereits am ersten Tag eines Zahlungsverzuges ein Gerichtsvollzieher für die Pfändung in Marsch gesetzt werden muss. Aber juristisch ist dieses Vorgehen einwandfrei. Du kannst auch Deinen "Fall" durch alle Instanzen klagen und wirst trotzdem nichts anderes hören.

Wenn Du der Ansicht warst, mit der Zahlung bis zur 3. Mahnung warten zu können, war das eben ein Irrtum, der Dich jetzt ein paar Kröten kostet - die berühmte Unwissenheit, die einen (erwachsenen) Menschen nicht vor Strafe schützt. Deshalb nochmals mein Rat: Zahl sie und lass es gut sein.

In jedem Fall eine Bitte: Auch wenn Du für diesen Pipifax jetzt einen eigenen Anwalt bemühst - mach deswegen auf vatersein bitte keinen Monsterthread hieraus. Unser Forumsthema ist ein anderes; für Fragen aus dem Schuldrecht findest Du - falls Du sie unbedingt weiterdiskutieren möchtest - geeignete Juraforen im Netz.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 00:22
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo kuwe,

hab ich jetzt was überlesen? Was steht an Zahlungsinformationen (Zahlungsziel/Fälligkeit) in der ursprünglichen Rechnung des Arztes?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 00:46
 kuwe
(@kuwe)

Moin,

in der ursprünglichen Rechnung des Arztes steht die Aufzählung der Behandlungen, insgesamt 6 Aktupunkturen, und der Anteil, den die Krankenkasse aufbringt. Zu dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung war aber noch nicht sicher, ob ich überhaupt etwas bezahlen mußte, da mir der Sachbearbeiter bei der BEK sagte, im Falle chronischer Leiden übernimmt die Krankenkasse in meinem Fall eventuell die gesamten Kosten.
Der behandelnde Arzt damals: "Warten sie die Entscheidung noch in Ruhe ab und melden sie sich dann". Ich habe mich, als die Entscheidung gegen mich fiel, gemeldet und damals um Ratenzahlung gebeten. Geantwortet hat der Arzt nicht, sondern direkt Mahnschreiben rausgeschickt. Als ich um Ratenzahlung bat, wurde mir gesagt, der Arzt ruft mich umgehend zurück, das passierte aber nicht. Stattdessen pöbelte er auf meinem AB rum, setzte eine Zahlungsfrist fest und setzte seinen Anwaltspezi in Bewegung....das ich ihm per Fax mitteilte, ich würde bezahlen, hat ihn nicht mehr interessiert. Der Dumme bin ich jetzt mit zusätzlichen Anwaltskosten, die ich meiner Meinung nach nicht verschuldet habe.
Für mich sind die 45 Euronen auch kein Pipifax....
Ich muß zur Zeit jeden Cent zweimal umdrehen, von daher prüfe ich erst recht jede Einzelforderung auf ihre Berechtigung. Diese hier hat keine. Hier spielen sich zwei promovierte Herren ihre Klientel gegenseitig zu und ich bin derjenige, der die Zeche zweimal zahlt.....

Gruß Kuwe

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 00:57




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