Das Problem mit der PKH im Famileinrecht ist doch ein ganz anderes.
Im Scheidungsverbund werden alle Sachen nicht gequotelt, sondern halbiert. Nun kann der Unterhaltberechtigte doch alle möglichen Register ziehen, da eben diese 50% von der PKH gedeckt werden. Sprich: er stellt aburdeste Forderungen und treibt damit den Streitwert in die Höhe, ohne das für ihn Risiko entsteht.
Auch bei anderen Rechtsstreitigkeiten ist das Risiko deutlich vermindert. Im ungewöhnlichsten Fall müsste der Klagende 50% der Kosten übernehmen.
Vergleiche ich nun Situationen ohne PKH und mit PKH, dann muss ich schon feststellen, dass an manchen Stellen die Selbstzahler von Gerichtsverhandlungen absehen, weil sie einfach teuer sind. Und da beisst sich die Katze für mich in den Schwanz.
Eine, wie ich finde absurde Situation habe ich selbst erlebt. Ich wurde von meiner Ex angezeigt. Also wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet. Meine Ex stand dabei unter dem Schutz des Opferschutzgesetzes. Darüber hinaus trat sie auch als Nebenklägerin auf und erhielt damit weitere Sonderrechte.
Diese Rechte gingen weit über meine Rechte hinaus, muss ich dazu sagen.
Gut, jetzt ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Die Ermittlung bezahlt die Staatsanwaltschaft und den Anwalt die PKH.
Ich könnte mich jetzt auch aufplustern und einen Prozess auf Verleumdung, falscher Anschuldigung etc. führen. Mache ich nicht, weil es mir zu blöd ist und es mich Geld kostet.
Und genau diese Dinge sagen mir: Die PKH ist gut, aber auch einfachst missbrauchbar. Also müssen Barrieren her.
Ob nun genau diese Barriere taugt, glaube ich fast nicht. Ich würde mir eine deutlich striktere Regelung bei der Prüfung wünschen. Vielleicht sollte man die Prüfung mit einem Beitrag versehen, der bei positiven Bescheid von der PKH übernommen würde.
Gruss,
Michael
Irgendwie geht es hier doch grad um den Mißbrauch von PKH, wenn ich es richtig verstanden habe, deshalb mal aus meiner, unserer Erfahrung.
Unterhalt: Ex wollte utopische Summen, da hat der Richter von vornherein gesagt, dass diese nicht über PKH abgedeckt sind und ganz klar gesagt, wieweit die Summen abgedeckt sind - Ex musste die Differenz aus eigenener Tasche bezahlen.
Zudem wollte Ex den Titel eines Kindes nicht freiwillig zurückgeben, obwohl es selbst genug Einkommen hatte und nicht mehr bedürftig war - Richter entschied über Ungültigkeit des Titels, die finanziellen Folgen musste das Kind tragen, als es volljährig war (deshalb gab es einen Grund mehr, auf den Papa böse zu sein)
Ex hat einen unberechtigten Pfändungsauftrag gestartet - der Richter hat sie, trotz anwaltlicher Zeterei zur Übernahme der Kosten ohne PKH (auch für unseren RA) verdonnert.
Ex hat Auskunft über ein Kind verweigert - auch hier entschied der Richter, dass es keine PKH gibt und dass eine Auskunftspflicht besteht, die Kosten (auch für unseren RA) hatte die Ex zu tragen.
Alles in Allem also durchaus eine positive Erfahrung, dass auch Mißbrauch mit der PKH von Richtern erkannt, aufgedeckt und entsprechend geahndet wird.
Gruß
eskima
Vielleicht war der Richter ja selbst geschieden :rofl2:.
Ich hoffe Richter Molli vom AG in RE hat mitgelesen (in diesem Forum gibt es nämlich mindestens 2 Opfer dieses Richters, wir gaben ihm diesen Namen, weil es ihn erträglicher macht). Also Molli. Geht auch anders, siehste. Warum nicht bei Dir?
Lächelnder Gruss,
Michael
Urspung: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=7089
Ich erwarte in Folge eine sachliche Diskussion, kein Karnevalsgeplänkel!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Eskima,
das von euch Erlebte hebt die PKH auf ein gewolltes Niveau. Leider ist das nicht immer zu finden und PKH wird wegen jedem auch noch abstrusen Ansinnen gewährt. Der BGH hat sich hierzu eigentlich deutlich geäußert - allerdings nur im Falle der Nichtgewährung wg. mangelnder Erolgsaussichten.
Nur, wie kann PKH gerechter gestaltet werden?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin, da sehe ich auch die Probleme. Wer soll das überhaupt entscheiden? Der Amtsschimmel wiehert doch schon in meinem Fall aus jeder Ecke. Ich glaube nicht , daß nur der Anspruch auf PKH durchleuchtet und überprüft werden sollte, sondern es bedarf so oder so einer Rechtsreform. Letzten Endes trifft die Festlegung einer Gebühr doch so oder so wieder die am härtesten, die sowieso schon die goldene A-Karte gezogen haben. Klar wird das auch einige von sinnlosen Klagen abhalten, aber ganz sicher nicht die jetzige Prozesslawine stoppen. Ich frage mich letzten Endes aber, wer dann wie über die Berechtigung von PKH entscheiden soll. Wenn ich z.B. im nächsten Jahr, was wahrscheinlich ist, wegen Ferienregelung und Zeugnisherausgabe klagen muß - vorausgesetzt ich bin dann noch ALG2-Empfänger, dann finde ich hochgradig ungerecht, daß die KM das Recht beugt , ich aber - es kann ja auch sein , daß die PKH abgelehnt wird, wieder dafür zahlen muß.
Und ich weiß nicht, wie es bei Euch gegangen ist, ich hab zwar in den Verfahren PKH und Beratungshilfe bekommen, aber auch das Drumherum (schließlich habe ich bis vor einem Jahr über eine Entfernung von 600 km "operiert") hat mich eine Menge Geld und Nerven gekostet.
Wenn in meinem Fall die ganzen Kosten der bis jetzt insgesamt 5(!) Verfahren der jeweils unterlegenen Partei in Rechnung gestellt worden wäre und das auch konsequent eingetrieben worden würde, dann hätte alleine das schon den Staat eine Menge Geld gespart. Ich hab ja auch gesehen, wie "konsequent" die 500 Euro Zwangsgeld eingetrieben worden sind, nämlich gar nicht....ok, das ist jetzt eine Nebenbaustelle, aber ganz sicher kein Einzelfall und wenn alleine da konsequenter gehandelt würde, hätte - ich nenn den Staat in dem Fall mal Mutter -
das gewaltiges Einsparpotential....
Gruß Kuwe
Moin Deep Thought,
Nur, wie kann PKH gerechter gestaltet werden?
Gerecht(er) - hmmmm.
Ich bleib jetzt mal bei mir, bzw. uns. Mein Mann noch auf 820 Euro SB (wir wollen keine Neuberechnung, haben einfach die Nase voll von Gerichten). Wir haben immer PKH ohne Ratenzahlung bekommen, auch eine Überprüfung dieses Jahr fiel für uns positiv aus, also Gleichrang zur Ex, die auch ratenfreie PKH bekommt.
Je mehr Mitglieder in einem Haushalt wohnen, desto mehr Geld ist zum Leben vorhanden. Ich bin der Meinung, dass man bei mehreren Haushaltsmitgliedern eher 50 Euro irgendwie einsparen kann, als wenn man alleine auf dem SB lebt und davon noch Umgang wahrnimmt.
Aber vielleicht gehe ich ja auch von falschen Tatsachen aus. Wenn es dann heißt: Kind 1, Kind 2, Kind 3 verklagt Vater auf mehr Unterhalt, dann ist es ja ein Prozess mit einmal PKH, ergo eine Gebühr von 50 Euro. Wenn die Gebühr in dem Fall 150 Euro kosten würde, dann wäre das natürlich auch äußerst happig...
Gruß
eskima
Hi @ll,
ich denke, es muss einfach auch bei PKH eine vernünftige Schwelle geben, über die man erst mal drüber muss. Die Einstellung vieler Berechtigter ist heute so ähnlich wie bei Rechtsschutzversicherungen: "Kost' mich ja nix, also verklag ich mal eben meinen Nachbarn, weil der seine Gartenzwerge falsch aufgestellt hat." Müssten diese Kläger ihr Prozessrisiko selbst tragen, würde mit Sicherheit in vielen Fällen überlegt, ob es den finanziellen Aufwand (und das Risiko des Unterliegens) überhaupt wert ist. Im Idealfall würde man mit dem Nachbarn ein Bier trinken oder die Gartenzwerge eben ignorieren.
Bei der PKH kann es nicht sein, dass diese sonst übliche Kosten-/Nutzenabwägung einfach ausgeschaltet wird. Zahlreiche Trennungsväter können hier ein Lied davon singen, welche Schikanen gegen sie mit Hilfe der PKH ausgeübt werden, die es vermutlich nicht gäbe, wenn die Damen ihre Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen oder auch nur vorstrecken müssten. Insofern betrachte ich die PKH nicht nur als Instrument, mit dem auch Menschen mit wenig Geld zu ihrem Recht kommen, sondern eben auch als mögliches Schikane-Werkzeug - und sei es in Form einer latenten Drohung ("...tu, was ich will, sonst verklage ich Dich, es kostet mich ja nix...")
Vielleicht sollte man die jetzt angedachte "Schutzgebühr" nicht als festen Betrag von 50 EUR verlangen, sondern in Form einer prozentualen Beteiligung, gemessen am Einkommen. Im Falle des Unterliegens doppelt so hoch. Dann würde sich sicher mancher überlegen, ob er das Risiko eines Gerichtsverfahrens wirklich eingehen möchte - so wie jeder Normalbürger auch, der Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen muss.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
einmal einen anderen Ansatz.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich bei meiner Hochzeit hohe Kosten hatte. Standesamt und Kirche. In diesem Fall hat mich ein ja gar nichts gekostet. Für mein zweites ja durfte ich im Rahmen der Scheidung 2072,37€ bezahlen. Frage des Richters: Ist ihre Ehe gescheitert, jaaaaaaaaaaaaaaaaaa. Alles andere war schon geklärt. Nur noch das Scheidungsurteil
Warum ist dann eine Scheidung so teuer. Die ganze Klagerei hat oft nichts mit den Beteiligten zu tun, sondern mit den Anwälten. Es gibt Unterhaltsleitlinien, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich usw. Die Berechnungsweise ist doch vorgegeben. Da müsste in der Regel doch gar nichts mehr über einen Rechtsanwalt geklärt werden. Nun kommt so eine Fledermaus zu seiner Mandantin und macht einen auf Held. Selbst dann, wenn seiner Ex alle Forderungen, die vom Anwalt gestellt wurden sind akzeptiert, wird in der Regel geklagt. Begründung: Wenn der jetzt schon alles akzeptiert, geht da noch mehr. Oder zweite Alternative, man stellt Forderungen die jenseits der Realität sind um dann doch klagen zu können.
Auch wenn die PKH geringer ist als eine normale Vergütung, bedeutet eine Mandantin auch mit PKH, ein Einkommen von mindestens 10.000€ im Falle einer Scheidung. Unterhalt, Vorsorgungsausgleich, Zugewinnberechnung und die Scheidung selbst. Das schöne ist, die Rechnungen kann er gleich als Einnahme verbuchen. Der Staat zahlt ja.
Die Tragik dabei ist, selbst wenn sich die noch Ehepartner anständig unterhalten können, spätestens dann wenn ein solcher Anwalt ins Spiel kommt, ist es mit normalen Gesprächen vorbei.
An der PKH würde ich nichts ändern wollen. In dem Moment, in dem eine Scheidung so gut wie nichts kostet, werden Anwälte gar kein Interesse mehr haben, sich dann um solche Vorgänge zu kümmern.
Platt
Moin,
vielleicht wäre das gerechtere System, wenn PKH weiterhin mit einer "Grundgebühr" belegt wird, die bei Erfolg der Klage vom Unterliegenden zu tragen ist (rein juristenlogisch gesehen hat man dann ja Recht gehabt mit der Klage), bei Unterliegen ist die Futsch (und ich denke an 50 € - nicht zu hoch, als dass es berechtigte Klagen abwürgt, aber nicht zu niedrig, um in Summe bei mehreren ungerechtfertigten Klagen weh zu tun - PKH bekommt man nur bei geringem Einkommen, nicht vergessen).
Der Punkt wäre aber der, dass bei Unterliegen des PKH-Klagenden dieser keine PKH bekommt (da juristenlogisch im unrecht), als PKH-Beklagter müsste man das zur Diskussion stellen.
Die ganzen Vorschläge haben genau wie meiner ihre Licht- und Schattenseiten. Möglicherweise wäre aber bei einem gewissen Finanzrisiko ein bestimmter Typus an Anwaltsklientel zu stoppen.
Gruß, Xe
Hi fories,
die PKH wackelt, einige wirds freuen andere nicht:
http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=24
eineserseits könnte es klagewütigen ex (en) den wind aus den segeln nehmen, anderseits wirds geringverdienern schwerer gemacht zu ihrem recht zu kommen.
im ersten fall mußte ich an meine ex denken, die mich doch glatt auf die herausgabe eines staubsaugers verklagern wollte, :rofl2:obwohl sie den gesamten hausrat -mit meinem segen - mitnahm. im zweiten könnte meine abänderungsklage dadurch mächtig teuer werden :exclam:
schaun wir mal
lg
rick
Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung
Moin,
das Risiko trägt aber auch die Gegenseite, da ja auch der Zahlt, der unterliegt. Ich könnte mir vorstellen, das die Bereitschaft zur Einigung höher werden könnte.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Zwar ein kleines bisschen OFFTOPIC
Mein Bruder bekam ratenlose PKH für die KU Klage seiner EX (auch ratenlos PKH)
Für die Vorgespräche und auch anschliessendes Nachgespräch über den Vergleich (jaja, ich weiß ja schon)
kommt nun der RA mit ner REchnung von 300 Euro Vorschuss, da die Exe ja auch Strafanzeige wegen Nichtzahlens des KU gestellt hatte und das nicht von der PKH abgedeckt wird. Der RA hatte lediglich ein SHCreiben an die Polizei geschickt, und um Akteneinischt gebeten, mehr ist da nicht passiert. . .
Der Anwalt will nun nicht weiterarbeiten, ohne den Vorschuss. . .
Der Vergleich muss nun mit Abänderungsklage aufgehoben werden, da mein Bruder kurz nach dem Vergleich eine Änderungskündigung erhielt und nur noch geringste Einkünfte hat. . . und der Anwalt sagt: Erstmal 300 € und n neuer PKH Antrag, dann sehen wir weiter. . .
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.