Halo ihr Lieben,
hier ein paar Fragen nicht in eigener Sache.
Eine Kollegin kam heute mit ihrer Schwester zum Essen in unser Restaurant, ich hatte Feierabend und wir kamen so ins Quatschen und naja, ich bekam mit, dass da so einiges nicht stimmen kann.
So: Sie, also die Schwester meiner Kollegin, ist 16 Jahre alt und hat eine 8 Monate alte Tochter. Vom Vater ist sie getrennt, aber die Elternebene funktioniert nach ihrer eigenen Aussage super. Er besucht seine Tochter täglich, fährt sie spazieren, geht mit ihr auch zum Kinderarzt etc. Sie lebt mit der Kleinen bei ihren Eltern und befindet sich im Abschlussjahr Realschule. Der KV der Kleinen ist 19 und befindet sich grad in seiner (Erst-)Berufsausbildung. Die Eltern der Schwester meiner Kollegin sind geschieden, der KV zahlt zu Händen der Mutter Unterhalt. Außerdem erhält M KiGe, was ihre Mutter erhält. So, M hat außerdem Hartz IV, allerdings nur 245 €(oder so), weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Mutter lebt. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Die Mutter hat Arbeit.
Meiner Meinung nach bildet M mit ihrer Kleinen K eine eigene Bedarfgemeinschaft. Ihr müssten also 345 € plus Alleinerziehendenmehrbedarf zustehen plus Sozialgeld für K, abzgl KiGe M und KiGe K. UVG erhält M für K nicht da, lt. Aussage des SB vom JA, sie keinen Anspruch darauf hätte, weil der KV ja schließlich jeden Tag sein Kind besucht! :knockout:
Die ARGE rechnet aber, als ob sie UVG erhalten würde, haben ihr zu nächstem Monat sogar komplett Hartz IV gestrichen, weil sie nicht nachweisen konnte, dass sie UVG beantragt hat. (sie hat sich schließlich auf den SB vom JA verlassen)
Außerdem hat die ARGE ihr verboten sich eine eigene Wohnung zu nehmen (sie hatte schon eine ganz günstige 2,5 Zi. Wohnung für 390 € gefunden), weil sie der Meinung sind, dass sie bei ihren Eltern wohnen muss, da sie unter 25 ist.
Ich bin der Meinung,dass sie
1. wie gesagt, mit ihrer Tochter eine eigene Bedarfsgemeischaft bildet und ihr o.g. Beträge zustehen
2. ihre Eltern seit der Geburt ihr nicht mehr unterhlatspflichtig sind, sondern diese auf den KV von K übergegangen ist, der nicht leistungsfähig ist
3. ihr deshalb eine eigene Wohnung zusteht, zumal es nicht zumutbar ist, sowohl für die Eltern von M als auch für M, dass sie bis 25 mit ihrer Tochter in einem 9 m² Zimmer lebt
4. ihr natürlich UVG zusteht, da sie getrennt vom KV von K lebt.
5. der Vater von M keinen KU mehr leisten muss, da der KV von K M gegenüber BU leisten muss.
Was meint ihr dazu?
Ich finde es seltsam, dass sie 245€ (oder sogar weniger) Hartz IV einerseits erhält, aber keinen Alleinerziehendenmehrbedarf (vielleicht weil sie bei Muddern lebt?), dass ihr auf dem JA diese komische Auskunft gegeben wurde, dass die ARGE ihr KiGe und KU vom Vater irgendwie abzieht, dieses aber nicht von der Mutter erhält, ihr außerdem einen Mietanteil von 90€ abziehen, den sie sich von der Mutter wieder holen soll (lt. Aussage von der ARGE).
Ich habe ihr erstmal geraten morgen früh gleich nochmal zum JA zu gehen, sich nciht abwimmeln zu lassen und den Antrag auf UVG zu stellen, und dass sie dann sofort einen neuen Antrag auf Hartz IV unter den o.a. Bedingungen stellen soll.
Was meint ihr?
Gruß, Romy
[Editiert am 22/5/2006 von RomyH]
Sorry, aber ich muss den Beitrag nach oben pushen, weil ich gerne gute Begründungen an die ARGE liefern will, wenn ich M beim neuen Antrag helfe, besonders wegen einer eigenen Wohnung...
Also, wer weiß was, meint was?
MfG
Romy
Versuch den Sachverhalt doch mal in nem Forum das speziell für ALG II und so ist zu posten. Ich zumindest kenn mich da viel zu wenig aus, um irgendwas zu sagen.
IMO ist erstmal der Vater des Babys für den Unterhalt der KM zuständig. Allerdings ist diese ja minderjährig und ob somit der Vater der minderjährigen Mutter wirklich keinen Unterhalt mehr zahlen muß??????????????????
Ich denk das Ganze ist ziemlich komplex und wird durch die Minderjährigkeit erschwert. So darf sie z.B. ja noch gar keine eigene Wohnung beziehen, sofern sie nicht die Genehmigung der Eltern (bzw. des JA )hat und diese auch den Mietvertrag unterschreieben, da sie das ja noch gar nicht darf...
Allerdings stehen ihr das Erziehungsgeld zu. Beim KG kann sie ihren Anspruch für das eigene Kidn auf ihre Mutter übertragen, da sie in einem Haushalt leben. Das kann von Vorteil sein, wenn dadruch für mehr Kinder KG bezogen wird und evtl. ein erhöhtes KG möglich ist.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
im Haushalt der Mutter leben insg. nur 2 Kinder: M und ihre Tochter K.
Das Einverständnis der Eltern bekäme sie, also bzgl. einer eigenen Wohnung.
Es wurde hier doch des Öfteren über ALG II usw diskutiert, dachte dass es doch einige Erfahrungen gäbe.
Aber okay, ich kann mich noch im Elo-Forum umhören, obwohl ich der Meinung bin, dass die dort auf ziemlich hohem Niveau jammern.
Gruß, Romy
Ansonsten ist www.tacheles-sozialhilfe.de vielleicht hilfreich.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das Einverständnis der Eltern bekäme sie, also bzgl. einer eigenen Wohnung./quote]
Nur dann darf sie wieder keine Sozialleistungen (ALG II) beantragen bzw. würde diese nicht bekommen, da seit dem 1.4. Kidner unter 25 zuhause wohnen bleiben müssen, wenn sie durch eine eigene Wohnung auf Sozialleistungen angewiesen wären... allerdings wie das ist, wenn das Kind unter 25 wieder selbst ein Kind hat ???
Du siehst irgendwie gibt es zwar Gesetze, die glaub ich hier ziemlich viele gut kennen, aber es scheitert, zumindest bei mir, dann daran, das es um eine minderjährige Mutter geht und da wohl manches anders interpretiert wreden kann...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das meine ich auch. Ist wirklich kompliziert das Ganze.
Ich werd meine Frage auch bei tacheles einstellen, mal sehen was die so sagen.
Falls trotzdem jemand was weiß, einfach melden...
Gruß, Romy
Hallo RomyH,
das ist ja ein ganz verzwickter Fall.
Die ARGE argumentiert so, Tochter noch minderjährig im Haushalt der Mutter, von daher die Bedarfsgemeinschaft.
UVG steht ihr natürlich zu, der Vater des Babys ist ja noch in Ausbildung und somit kann er ja nicht zahlen. Das UVG (sowie auch das Kindergeld) wird aufs ALG2 angerechnet.
Ich lese aber nichts von Erziehungsgeld ... wenn das noch nicht beantragt ist, sollte das schleunigst nachgeholt werden. Das sind immerhin 300 Euro pro Monat, die werden auch NICHT auf das ALG2 angerechnet.
Ich bin mir auch nicht sicher ob ihre Mutter ihr den Unterhalt ihres Papas und ihr Kindergeld auszahlen muss, sie ist ja noch minderjährig.
Fiel mir gerade noch ein: der Bedarfssatz eines Kindes (zwischen 14 und 17) liegt bei 276 Euro. Das könnte vielleicht auch was damit zu tun haben, Minderjährige im Haushalt der Mutter von daher, der geringere Satz ...
Das Beste wäre, ihr schaut mal obs in eurer Gegend eine Arbeitsloseninitiative gibt, die helfen da gern und kompentent.
LG
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
Hallo,
Erziehungsgeld erhält sie natürlich, ich hatte das nicht erwähnt, da es ja bekannterweise nicht auf ALG II angerechnet wird.
Gruß Romy