Hallo Gemeinde,
muss mich erst einmal wieder etwas 'runterbringen.
Habe doch tatsächlich, nach 20-monatigem Hartz IV-Dasein, wieder einen Vollzeitjob bekommen und werde nun endlich auch meinen kids KU zahlen können.
...einfach nur ein tolles Gefühl... 🙂 🙂
vor der Arbeitlosigkeit war ich sehr lange Zeit selbständig, in Nebentätigkeit auch noch bis Ende letzten Jahres, sodass sich mein Lebenslauf eigentlich ganz
rund liest.
Nun weiß ich aber, dass unsere ARGE Kopien der Arbeitsverträge abverlangt, obwohl es dafür m.W. keine rechtliche Grundlage gibt, und ich auch nicht geneigt bin, dem Ansinnen zu folgen, da bei einer Kontaktaufnahme seitens der ARGE zum AG unweigerlich die Kündigung noch in der Probezeit folgen würde.
Normalerweise muß es doch völlig ausreichen, wenn ich meiner Mitteilungspflicht nachkomme und mich aus dem Bezug von ALG II abmelde.
Weiß dazu jemand Genaueres?
gruß
sixpack
Servus, kann es sein das dein derzeitiger AG einen Beratungsschein ausgestellt hat? Wenn ja ist durchaus die ArGe berechtigt Einsicht in den Arbeitsvertrag zu nehmen. Glaube ich zumindest, da es in der Liga heftige Schmotzeleien gibt.
Ansonsten wüsste ich nicht wozu Du Deinen AV darlegen solltest. Was ich komisch finde, wieso sollte Dir Dein AG kündigen wollen wenn die ArGe nachfragen sollte?
Gruss
moin suffering,
nee, kein Beratungsschein, völlig normale Bewerbung.
In meinem CV kommt " ALG II" nicht vor, da ich in Nebentätigkeit weiterhin selbständig bin, um meine Chancen zu verbessern, was m.E. ja auch ganz i.O. ist..
Befürchte eben nur , dass eventuell direkte Nachfragen geben könnte.
Aus dem Erstgespräch konnte ich 'raushören, dass Hartz IV'ler nicht so gern gesehen sind.
gruß
Aja, dann zeig denen wer Du bist und was Du drauf hast. Für meine Sichtweise geht der ArGe Dein AV in dem Fall nichts an.
Aber es gibt hier bestimmt User die etas aus dem Verhalten der ArGe in Deinem Fall schliessen können, mir erschlieest sich aber die Sichtweise, oder Intension der ArGe einfach nicht.
Zeigs ihnen mit Leistung und Können
Servus sixpack,
Normalerweise muß es doch völlig ausreichen, wenn ich meiner Mitteilungspflicht nachkomme und mich aus dem Bezug von ALG II abmelde
Genau so würde ich es auch der ARGE schreiben und sie sollen Dir die rechtliche Grundlage für ihre Forderung benennen.
Du betrachtest die Angelegenheit mit der erfolgten Mitteilung als ordnungsgemäß abgeschlossent.
P.S. Ich gratuliere zum Job :laola:
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nun weiß ich aber, dass unsere ARGE Kopien der Arbeitsverträge abverlangt,
Sind die denn überhaupt schon an dich herangetreten?
Ansonsten kann es evtl sein, daß die ARGE dir zT Leistungen darlehensweise hat zukommen lassen, die sie zurückfordern will.
Abwarten, ob du schriftlich aufgefordert wirst und wie das begründet wird.