Hallo,
ich bin neu hier und ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum! :question:
Ich habe folgendes Problem.
Ich bin 26 Jahre jung und habe einen Vater der Hartz4 empfänger ist.
Meinen Vater habe ich erst vor gut 1Woche zum ersten mal in meinem Leben kennengelernt, da sich meine Mutter von ihm hat scheiden lassen, als ich 2 Jahre alt war.
Er hat sein Leben lang keinen Unterhalt weder an mich noch an meinem Bruder bezahlt.
Mein Bedenken ist, das sich die Ämter bei uns Kindern melden, wenn sie spitz bekommen , das wir Kontakt zu unserem Vater aufgesucht haben. Ich beziehe selber nur knapp 1100 Euro ein und kann mir nicht vorstellen von meinem Geld noch Unterhalt an meinem Vater zu bezahlen.Schliesslich hat er sein ganzes Leben nicht einen Cent bzw.Pfennig an uns Kinder gezahlt. Können die Ämter an mein Geld ran oder nicht , was meint ihr? Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet der sich damit auskennt oder ein bisschen Ahnung hat.
Ich freu mich auf jede Antwort!!!!
Lg DI
Erstens hast du einen Selbstbehalt der bei 1100, oder 1400,- € leigt (müßte ich auch erst nachschauen) und zweitens gibt es Urteile nachdem Kinder keinen Unterhalt gegenüber dem Vater leisten müssen, wenn dieser nachweislich seiner Unterhaltspfloicht nicht nachgekomme ist. Allerdings müßtest du dazu wissen ,obn er nicht gezahlt hat weiler nicht wollte oder weil er nicht konnte oderweil nichts geltend gemacht wurde.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
ich mag solche Fragestellungen in Foren nicht so gerne.
Dieser Sachverhalt wurde in vielen Beiträgen (nicht nur hier) übermäßig behandelt und die Sachlage ist eigentlich klar.
Aber wie midnightwish bereits anmerkte, weiß keiner warum ... weiß man zwar nie, aber solche Fragestellung hat in einem Forum wie diesen immer einen fahlen Nachgeschmack. Keiner weiss wie es dahinter aussieht und warum/weshalb/wieso kein Unterhalt gezahlt wurde und kein Kontakt zustande kam.
Tatsache ist, dass der Selbstbehalt bei 1.100 Euro liegt, damit schon mal keine Gefahr für eine Unterhaltspflicht vorzuliegen scheint. Auch richtig ist, wenn keine sozialen Bindungen vorlagen, dass dann eine Pflicht verneint werden kann, aber versuchen werden die Sozialbehörden es in jedem Falle erst einmal.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Fakt ist: Der Vater bezieht Leistungen nach dem SGB II. Dieses sieht keine U-pflicht von Kindern ihren Eltern gegenüber vor.
Anders wäre es würde er Leistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherung erhalten.
Gruß, Romy
Das heisst also NEIN, ich muss nicht?????? :question:
Das heisst also NEIN, ich muss nicht?Huch
Wohl eher nicht.
Keiner weiss wie es dahinter aussieht und warum/weshalb/wieso kein Unterhalt gezahlt wurde und kein Kontakt zustande kam.
Dann kannst Du auch jedem anderen User hier diesen fahlen Nachgeschmack vorwerfen, denn hier gibts nunmal immer nur eine von zwei Seiten zu hören. Bei allen anderen weißt Du ja auch nicht, wie dies oder jenes aus Sicht des/der Ex zustande kam...
