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Klage gegen die Arge?? *dringend*

 
(@stiefmama)
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Hallo zusammen,

mein Anliegen ist dringlich, weil das Schreiben morgen oder spät. Dienstag zur Post soll...
Wie beschreibe ich nun kurz die Situation?
Hmm...
Wir haben im Juni ein Doppelstockbett für die Kids (6 und 11) gekauft mit Zubehör (ca. 190,- EUR), bis dahin wussten wir nichts davon dass man Anträge auf einmalige Beihilfen stellen kann, uns wurde vom Amt gesagt sowas gibt es nicht mehr, bis wir ein Urteil von diesem Jahr fanden, direkt an dem Tag wurde der Antrag angeschickt und gleichzeitig ein weiterer Antrag wegen Unterstützung für den Umgang, da die Kinder für 3 Wochen in den Ferien hier waren und die KM Unterhalt und Kindergeld für beide für sich beanspruchte, nun ist Ende Dezember und heute ging ein neues Schreiben raus wegen der gleichen Sache weil die Kids vom 1.1. bis 7.1. bei uns sind und wieder streikt die KM wegen dem Geld, verbietet aber den Kinder bei uns zu essen falls wir zur Tafel gehen sollten, naja sollen sie eben verhungern, nä??  :question:
Im Sommer waren wir wöchentlich dort sonst wäre es wahnsinnig eng geworden, uff
Interessiert Ex aber weniger ob die Kids hier satt werden, hauptsache sie kann vom Kindergeld derweil fleißig Essen bestellen für sich und den Freund 😡

Nachdem das Schreiben heute rausging kam eine Ablehnung wegen Verpflegungskosten für die 3 Wochen im Sommer und das Bett per Post, laut Amt haben die Kinder selbst für ihren Unterhalt zu sorgen (Ich werde Ch. mit ihren 6 Jahren dann einfach arbeiten schicken  :gunman:)  während sie bei uns sind und Betten bräuchten sie hier nicht da sie nur 14 tägig und jede Hälfte der Ferien da sind, außerdem wären wir selber Schuld weil wir das Bett zu spät beantragt hätten und dass ich nicht bereit bin für die Kosten aufzukommen weil es nicht meine Kids sind ist denen auch Wurst, ich habe die Hälfte bezahlt und das vom eigenen Hochzeitsgeld, danke auch!!

Das Schreiben war übrigens ein Widerspruch auf unseren Widerspruch wegen der ersten Ablehnung, also heute die 2. Ablehnung wegen der beiden Sachen...
Nun hat mein Mann Klage eingereicht, zumindest fertig gestellt fürs Gericht in Schleswig, denn eine erneute Ablehnung auf einen erneuten Widerspruch mit einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten--- nee keine Lust!!!

Haben wir da Chancen? Ich kenne 2 aktuelle Fälle wo es erfolgreich war, mache mir aber dennoch Gedanken, bisher saßen wir immer auf allen Kosten allein, selbst wenn wir zwei nichts zu essen hatten damit die Kinder das letzte bekommen- alles schon vorgekommen, mal abgesehen von Unternehmungen die extrem selten sind und das wo sie bei einer Kaffeetrinkenen-lassmich blosinruhe-Sofamutter leben, die zu gern alles Geld verprasst was den Kindern zusteht wenn wir sie wochenlang versorgen müssen  ;(

Ist das der richtige Schritt gegen das Amt vorzugehen wegen der Ablehnungen obwohl wir tatsächlich wenig zur Verfügung haben, ich war soooooo stinkig im Sommer, bei Madame gibt es NUR teuren Kram, sogar die Katze bekommt nur Markenzeug, es MUSS auf der Wurst eine Marke stehen sonst könnte es wahrscheinlich vergiftet sein  :rofl2:
Alles bekommt sie in den Hintern hat aber kaum Ausgaben für die Kids, Kleidung kostenlos, kein Taschengeld, keine Ausflüge etc.
Dann kommen sie zu uns und wir sitzen hier 3 Wochen lang fest, kein Auto, kein Geld und versuchen Beschäftigungen herzustellen während sie sich schöne Wochen macht mit dem Geld der Kinder 😡

LG

Stiefmama

Gebrochene Versprechen, sind gesprochene Verbrechen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2006 21:29
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Stiefmama,

Ich hab mal geschaut, was ich dazu finden kann:

Bundessozialgericht BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle -

Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel

Tel. (0561) 3107-1, Durchwahl -460, Fax -474

e-mail: presse@bsg.bund.de

Internet: http://www.bundessozialgericht.de

Kassel, den 7. November 2006

Termin-Bericht Nr. 58/06 (zur Termin-Vorschau Nr. 58/06)

Der 7b. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über das Ergebnis der am 7. November 2006 nach mündlicher Verhandlung entschiedenen Revisionsverfahren.

1)
Das BSG hat das Urteil des SG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das SG zurückverwiesen. Die Entscheidung des SG beruht auf der unzutreffenden Annahme, dass die Regelleistung des SGB II in entsprechender Anwendung des § 28 Abs 1 Satz 2 SGB XII (Regelbedarf im Rahmen der Sozialhilfe) wegen eines erhöhten Bedarfs des Klägers (Ausübung des Umgangsrechts mit seinen Kindern) aufgestockt werden dürfe. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers ist dies nicht zulässig. Die höheren Lebenshaltungskosten während der Tage, an denen die Kinder bei dem Kläger gewohnt haben, können allerdings ausgeglichen werden, wenn den Kindern ein eigener Anspruch auf die Regelleistung des SGB II ( § 20) für diese Tage wegen Bestehens einer zeitweisen Bedarfsgemeinschaft zuzubilligen wäre; die Annahme einer solchen Bedarfsgemeinschaft ist aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich.

Fahrtkosten werden im Normalfall vom Regelsatz abgedeckt. Dies gilt allerdings im Hinblick auf die Kosten, die bei der Ausübung des Umgangsrechts entstehen, dann nicht, wenn sie die üblichen Kosten erheblich übersteigen. Die Übernahme von Fahrtkosten kann nach § 73 SGB XII durch den Träger der Sozialhilfe in Betracht kommen; die Gewährung von Leistungen nach dieser Vorschrift an Alg-II-Empfänger ist nicht ausgeschlossen. Hierfür wäre jedoch die Beiladung des zuständigen Sozialhilfeträgers erforderlich, die das SG nachzuholen hat. Im Übrigen fehlen ausreichende tatsächliche Feststellungen des SG sowohl zu den sonstigen Voraussetzungen der an den Kläger erbrachten SGB-II-Leistungen als auch zur Bedürftigkeit der Kinder, die das SG ggf als Kläger in das Verfahren einzubeziehen hat.

Vorimstanz SG Duisburg - S 2 (27) AS 97/05 -

BSG - B 7b AS 14/06 R - noch nicht veröffentlicht!

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 22:24
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Stiefmutter,

es gibt dazu mittlerweile verschiedene Urteile, die aber alle nicht rechtsbindend für die ARGEN, weil es immer Einzelfälle sind. Ich weiß das, weil ich selbst an so ner Sache (Mehrbedarf wegen Umgang) hänge.

Prinzipiell gibt es für ALG II keine einmaligen Beihilfen. mit der Bergündung, diese seien, im Gegensatz zur früheren Sozialhilfe, jetzt durch den höheren Regelsatz abgedeckt. Ausnahmen: Kosten für mehrtägige Klassenfahrten.

In dringenden Fällen ist es aber möglich, Beihilfen als Darlehen zu bekommen. Dieses wird dann üblicherweise aber Ratenweise vom Regelsatz wieder einbehalten. Ich vermute, dies wird auch bei den Fällen, die ihr kennt ,so sein.
Also hat man danach dann halt noch weniger zum Leben.

Tja, dieses Ding mit der Bedarfsgemeinschaft. Inzwischen gab's da auch wohl mehrere Urteile, dass eine Bedarfsgemeinschaft bei einem Umgangsberechtigten Elternteil anzuerkennen ist, wenn die Zeit, die sich das Kind im Haushalt des Umgangsberechtigten aufhält, mehr ist, als der übliche Besuchsumgang, also mehr als nur 14 tägig am Wochenende und hälftig in den Ferien. Das ist wohl bei euch nicht der Fall.
In solchen Fällen passiert es aber ab und zu, wenn beide Elternteile ALII empfänger sind, wird einfach ein Teil des Regelbedarfs umgeschichtet, also aufgeteilt, je nach prozentualem Anteil, wo sich das Kind befindet.

Das Problem beim Umgangsrecht ist, es verursacht Kosten, wird einem aber nirgends als Kosten anerkannt.
Es gab viele umgangsberechtigte Väter, die das dadurch lösen, wollte, dass sie einfach eien teil des Unterhalts einbehalten haben. Von denen hat aber keiner vor Gericht eine chance gehabt.

Ich vermute, eure Klage wird keine Chance haben. Kann ,nach dem was, und wie du es hier schilderst, aber auch nach hinten los gehen. Falls die Klage noch nicht raus ist, guckt euch noch mal genau an, was ihr geschrieben habt. Anfeindungen gegen die Mutter? Behauptungen, Vermutungen darüber, was sie mit Geld macht? Das würde ich an deiner Stelle lassen.
Ich lese aus deinem Text raus, dass du keine Kinder hast. Deshalb wirst du überhaupt keine vorstellung haben, was alles Unkosten für die Kinder sind. Sie sind nur ein ganz kleiner Teil der Zeit bei Euch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr den Kindern alle Klamotten kauft und alles tragt, was Kinder so an Unkosten mit sich bringen.

Diese juristische Auseinandersetzung, bis es mal richt rechstkräftige Urteile darüber geben wird, ob und wie ALGII empfangende Elternteile Anspruch auf Mehrbedarf haben, werden noch mindestens zwei, drei Jahre ins Land gehen,
nicht nur ein paar Wochen!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 02:38
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo kindesvater,

ich werd grad böse  😡

Ich lese aus deinem Text raus, dass du keine Kinder hast. Deshalb wirst du überhaupt keine vorstellung haben, was alles Unkosten für die Kinder sind. Sie sind nur ein ganz kleiner Teil der Zeit bei Euch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr den Kindern alle Klamotten kauft und alles tragt, was Kinder so an Unkosten mit sich bringen.

Ich lese aus dem Text, dass hier eine Next schreibt, die nicht den (erniedrigenden)Weg zur Tafel scheut, um ihrem Mann und den Stiefkindern den Umgang zu ermöglichen. Was soll Next denn noch tun?

Gruß

eskima

edit @ kindesvater:

wenn du weiterhin ernst genommen werden möchtest, dann hör doch bitte auf, hier jemanden die Kompetenz abzusprechen und beantworte in dem von dir eröffneten thread über HartzIV / ALG II die Posts von Platt und mir.

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 02:50
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

eskima

sorry, tut mir leid, wenn dich dieser Satz sauer macht. Das war meine Intuition.
War wahrscheinlich zu heftig formuliert. Mich hat das Herziehen über die Mutter geärgert. Den Stil finde ich nichtsdestotrotz unmöglich. Der bringt halt nicht weiter.
Dazu würden mich auch Meinungen von Anderen interessieren.

Die anderen Antworten kommen noch

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 06:34
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

Mich hat das Herziehen über die Mutter geärgert. Den Stil finde ich nichtsdestotrotz unmöglich.

Das kann ich nachvollziehen. Hättest du das gleich so geschrieben, hätte ich mich gar nicht aufregen müssen  😉

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 12:40
(@stiefmama)
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Hallo,

danke für die Antworten!

Im Schreiben steht kein Wort gegen die Mutter, emotionale Ausbrüche die durchaus mal vorkommen, gehen das Gericht nichts an und daran halten wir uns auch, das habe ich nur hier geschrieben um die Sicht zu verdeutlichen, dem Gericht wird dies NICHT mitgeteilt, sonst wäre es eine blanke Hetze  😉

Das Schreiben liegt noch hier, was ich allerdings noch alles nachschauen soll weiß ich nicht, ich kenne Fälle, da ging es durch bei anderen eben nicht, mein Mann macht sich größte Hoffnungen- ich mir hingegen gar keine  ;(
Hmm...

Oh doch ich habe Vorstellungen davon, wenn die Kinder teilweise wochenlang (6 Wochen) bei uns waren und wir 4 Personen vom Geld für 2 Personen durchbringen müssen (Essen, Aktivitäten etc. darum auch Tafel) und zudem Kleidung, die ja erstmal angeschafft werden musste weil nichts vorhanden war, mittlerweile haben die Kids je ein paar Hosen, Pullis, Unterwäsche, Handschuhe etc. welches wir mittlerweile vom caritas abholen dürfen, nur ist für die Große nichts dabei, also die Kosten haben wir und nur wir, denn Madame bekommt alles geschenkt, wir kaufen extra immer eine Nr. größer sonst passt es 3-4 mal und dann ist alles zu klein  :knockout:
Jetzt Weihnachten, uff die Wünsche der Kids waren nicht ohne und dennoch versucht man sie zu erfüllen  😉

Da darf man auch stinkig sein auf allen Kosten zu sitzen, das Kinderzimmer ist voll eingerichtet, alles kindgerecht, viel Spielzeug, Roller, Einrad, Spielteppich, Lernsachen, bunte Schränke und Wände, Schreibtisch, - ach einfach alles, das mögen die Kids mehr als bei der Mutter, ich versuche alles möglich zu machen was irgendwie drin ist, das ist nunmal ihr Reich  🙂

Ich kann und werde niemals begreifen warum Mütter Kindergeld und Unterhalt erhalten wenn die Kids vom Vater und deren Frau versorgt werden, die keinen Cent erhalten und zusehen müssen und dann soll man nicht mal was dagegen  unternehmen können??  😡

LG  Stiefmama

Gebrochene Versprechen, sind gesprochene Verbrechen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2006 15:39
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Stiefmama,

ich kann deinen Frust verstehen, vor allem auch deshalb, weil wir hier ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Vor einigen Jahren war es bei uns auch finanziell so eng, dass wir den Umgang nur durch Lebensmittel von der Tafel hinbekommen haben, wir hätten den Umgang sonst gar nicht wahrnehmen können. Die KM hat den Kindern nicht verboten bei uns zu essen, sie hat beim Gericht einen Antrag auf höheren KU gestellt mit der Begründung: der KV holt sich seine Lebensmittel von der Tafel, das ist ein geldwerter Vorteil und somit kann er mehr KU zahlen.

Zum Glück haben wir einen sehr nüchternen Anwalt, der dann nur zurückgeschrieben hat, dass er auf dieses Niveau nicht eingehen wird, das sei "unterste Schublade". Und der Richter sah es (noch mehr Glück) genauso wie unser Anwalt. Aber wir waren "angefressen" bis zur Halskrause.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 30.12.2006 16:00
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen,

@eskima
hmm.... könnte unsere Exe gewesen sein, die hat solche Dinger ständig drauf.

@ stiefmama
tja ich würde das mal genauenstens schriftlich festhalten, an welchen Tagen die Kinder bei euch sind und dann schauen, ob es den "gewöhnlichen" 14tägigen Umgang+Ferien überschreitet. Ob die Klage Erfolg hat kann aber wohl hier niemand sagen, weil es wie schon gesagt "einzelfälle" sind. Kann klappen, kann aber auch schiefgehen. Ich weiß ja nicht wie es mit den Kosten in solchen Verfahren ist, macht euch da vorher mal schlau. Wenn es nichts kostet würde ich es auf jeden Fall probieren, wenn doch, bleibt zu überlegen ob ihr euch das Risiko zu verlieren leisten könnt.

@ Kindesvater

Nun ja, auch wir haben so eine (H-)exe die uns ständig schikaniert und alles tut um uns zu schaden, dabei ist ihr jedes Mittel recht und sie ist sich für keine Boshaftigkeit zu schade. Ich kann es schon verstehen, wenn einem da mal die Pferde durchgehen und man sich etwas im Ton vergreift. Auch ich muss gestehen, dass ich schon sehr schlimme Gedanken und Träume hatte und konnte mir früher nicht vorstellen, dass ich einmal einen Menschen so sehr hassen könnte.
Manchmal hilft es schon, wenn man mal irgendwo sagen kann, was man tatsächlich darüber denkt. In Gegenwart der Kinder geht es nicht, da beißt man sich ständig auf die Zunge. Beim Partner, naja, man will ihn ja nicht noch zusätzlich aufregen oder hetzen.
Also hält man schön die Backen und frißt es rein, und irgendwann platzt man dann.
Nicht immer gleich schimpfen und kritisieren, manch einer verträgt das nicht und ist empfindlich. Man kann doch als Außenstehender nicht einschätzen, in welcher Situation derjenige steckt und wie es um sein Nervenkostüm bestellt ist.
Nichts für Ungut!

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 18:26
(@stiefmama)
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Hallo,

so ok...
Das Schreiben bleibt hier vorerst liegen, ich bin ja derzeit im Kieler Fenster und werde nächste Woche nach "Feierabend" mal zum Gericht gehen um einen Schein für Beratungskosten für den Anwalt holen, eines der Urteile welches uns bekannt ist fiel sehr positiv für den Vater aus und genau zu diesem Anwalt möchten wir gehen der seinen Sitz zufälliger Weise in Kiel hat, dort erstmal beraten lassen, es wäre nur alles noch schlimmer wenn auf uns Kosten zukommen würden weil die Klage zurück gewiesen würde, ojee ein glattes Eigentor  :exclam:
Darum erstmal schauen wie das kostenmäßig ausschaut, ist doch der sicherste Weg!!

Genau das ist es ja Daisy, die Kinder kommen zu uns und beschweren sich erstmal, Mama hier... Mama dort.... der Freund hier... der Freund dort, hauptsächlich wird sich bei mir ausgeweint, weniger beim Papa, wenn sie gehen müssen dauert das umziehen mal eben 15 Minuten- schön Zeit schinden damit sie länger hier bleiben können etc.- alles muss man dann schlucken und die große achtet genau auf meine Mimik weil ich das Gesicht verzog als ich Madame das erste mal damals sah wie schrecklich ungepflegt sie ist, das hat sie sich gemerkt und ich muss mich verkrampfen um nicht irgendwas anmerken zu lassen, was sie natürlich auch mitbekommt, aber ein Mensch hat nunmal Gefühle, ich bin kein Gott :knockout:
Mein Mann lässt alles an sich abprallen, er hat keine Energie zum kämpfen, er hat so viel Angst vor Umgangsverbot trotz GSR dass er immer ja und ahmen sagt, während ich dann innerlich koche, einmal bin ich dem Richter gegenüber geplatzt, das gab einen riesig langen Brief was dort alles abgeht und es wurde erhört und sie bekam mächtig Ärger, wenn ich ihr gegenüber platze gibt das ein paar Tage Terror und Drohungen mit Anwalt etc. es passiert nur nie was weil ich nur Dinge erzähle die ich beweisen kann, wenigstens ein paar Tage geht es den Kids dann auch mal besser, das letzte mal war in den Sommerferien, da schrieb ich Madame direkt an per Brief, daraufhin gab es viele Versprechen von ihr, die Kids freuten sich, leider wurde nichts davon eingehalten, seitdem blieb ich jedoch ruhig und versuche meinen Mann zu bewegen- leider erfolglos, aber ich selbst lasse nicht mehr allzu viel an mich ran, der Ärger bleibt aber dennoch und den ausdrücken zu dürfen ist ein Geschenk...

Die Kinder sind nur alle 14 Tage von Fr. 15 Uhr bis So. 19 Uhr hier und 1/2 der Ferien, wenn sie mögen und Madame nicht davon ausgeht wir würden sie entführen dann auch mal 2-3 Tage länger- aber wir sind froh dass es nun wenigstens regel,äßig ist bis vor einem Jahr war es nur 2 mal im Jahr für 1-2 Wochen.

LG

Stiefmama

Gebrochene Versprechen, sind gesprochene Verbrechen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2006 19:34




(@stiefmama)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ich wollte hier mal wieder aktuallisieren  🙂
Also das Schreiben ging zum Anwalt, von diesem Anwalt sind (mind.) 2 Urteile hier im Forum bekannt, die beide sehr positiv für Väter ausfielen, er erhob Klage und meinte zu meinem Mann, warum er NUR Umgangskosten will, er soll doch gleich alles mit reinnehmen, also auch Fahrtkosten (26 EUR/ monatlich), der Anwalt sagte als erstes dass die Sache völlig klar ist und nur Erfolg haben könne, da wir mit all den Ausgaben unterm Selbstbehalt sind, gefordert wird rückwirkend seit regelmäßiger Umgang stattfindet (ca. März 06), PKH Antrag ist gestellt, Gericht bestätigt die Aufnahme der Klage und bittet um Begründungen, die der Anwalt erst nach Akteneinsicht rausgeben kann, worauf er wartet, dass sowas länger dauern kann ist logisch, zu mal die Akten völlig daneben sind, demnach ist KV ledig, tatsächlich aber verheiratet und vorher über 12 Jahre lang geschieden und DAVOR ledig  :rofl2:

Ich werde hier wieder berichten wenn es etwas neues gibt, der Anwalt sagte wir sollen noch Anträge stellen beim Amt wegen den Osterferien, weil es länger dauern wird, glaube aber das fällt nicht in unser Besuchswochenende, also erstmal gucken.
Für die letzten Tage wurde auch Antrag gestellt und persönlich abgegeben, die Dame an der Rezeption meinte dazu das würde eh nicht bewilligt werden, bisher wurde alles abgelehnt, seine Worte: Das macht nichts, mein Anwalt kümmert sich bereits darum, ihr hättet das Gesicht sehen sollen, sorry aber ich fand es goldig  :rofl2: :rofl2:

Mir liegt noch schwer was auf der Seele, was hier aber nicht reinpasst, da es um die Gesundheit der Kleinen geht, ich werde darum auch die Geschichte aktualisieren...

Tagebuch wird streng geführt und es gibt regelmäßige Kontakte zu den Ärzten, deshalb kam einiges raus  😡

LG

die Stiefmama

Gebrochene Versprechen, sind gesprochene Verbrechen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2007 13:35