Hallo,
ich habe nun heute auch mit den beklopten Regeln von Hartz IV bekanntschaft gemacht.
Kurze Vorgeschichte:
Ich bekomme für mich und meinen Sohn Unterhalt von meinem Ex. Zuzüglich bekomme ich noch Unterhaltsrückzahlungen (für einen begrenzten Zeitraum bis die "Schulden" abgezahlt sind) von meinem EX, für die Zeit, in der er weder Unterhalt für mich, noch für meinen Sohn gezahlt hat.
Wenn man das alles zusammen rechnet und das Kindergeld noch dazu nimmt, liege ich knapp über der Grenze von Hartz IV .
Diese Unterhaltrückzahlung die ich von meinem Ex monatlich erhalte, habe ich zu Sozialamt Zeiten auch monatlich an das Sozialamt zurück geführt (sie sind ja schließlich dafür in Vorleistung getreten).
Habe dann aber vom Sozialamt wieder monatlich Geld in Form von Beihilfe bekommen.
War in Prinzip ne hin und her geberei.
Als dann die Berechnungen für Hartz IV kamen, meinte mein Sachbearbeiter vom Sozialamt, er hätte alle meine Daten und Einkünfte in das Programm eingegeben und ich wäre nicht mehr Hartz IV berechtigt, da der Computer die 200Euro Unterhaltsrückzahlung (die ich ja monatlich nicht behalten sonder wieder ans Sozialamt zurückgeführt habe) als Einkommen anrechnen würde.
Ab Januar 2005 würde ich dann keine Leistungen mehr bekommen aber soll die 200Euro Rückführung einstellen und das Geld behalten (er meinte es würde eh aufs gleiche raus kommen...ob ich nun das Geld rückführe und zwei Tage später wieder die gleich Summe als Beihife bekomme, oder ob ich das Geld gleich behalte, aber dafür keine Leistungen mehr bekomme)
Ok, habe ich also die Zahlungen eingestellt.
Dezember habe ich dann endlich auch nen Mini Job gefunden...
Verdiente zwar nicht viel (zwischen 150 und 200Euro monatlich) aber es war willkommenes Mehrgeld. (Anwalt meines EX wurde auch über das Einkommen informiert. Es wurde aber als überobligatorisch gewertet)
Naja und durch die Kosten von wegen freiwilliger Krankenversicherung und Betreuungskosten, hatte ich auch nicht wirklich mehr Geld zur Verfügung.
So nun heute ein Brief des Sozialamtes (eine neue Sachbearbeiterin) das doch noch 2555 Euro ausstehen würden die ich doch bitte bezahlen sollte, da ich ja die Unterhaltsrückzahlungen bekommen würde.
Ich also gleich zum Telefon gegriffen und die gute Frau mal angerufen um ihr den Sachverhalt zu erklären.
Die blafft mich gleich an, wie ich dazu kommen würde die Rückführung des Unterhaltrückstandes einfach einzustellen, schließlich hätten sie mir das Geld gegeben und nun sollte ich auch zusehen, das ich das Geld zurück führe.
Und was ich denn monatlich mit soviel Geld gemacht hätte...ich hätte ja wohl gelebt wie die Made im Speck, ich hätte mir mit dem ganzen Geld bestimmt ein tolles leben genmacht usw... Die war richtig unverschämt....
Gelebt wie die Made im Speck...das ich nicht lache.
Ich zahle monatlich 450Euro kalt Miete (nein keine Luxuswohnung...die mieten sind hier nur tierisch hoch),90Euro Gas, 150Euro Krankenkasse, dann noch Geld für Kindesbetreuung, Strom, Wasser, Müll, Schornsteinfeger (wir müssen hier die Nebenkosten alle selber anmelden). Wenn ich alles rechne bin ich mal schnell bei 900Euro. Zuzüglich Telefon.
(ironie on)
Da bleibt dann bestimmt soviel Geld übrig das ich 3 mal im Monat übers Wochenede auf die Malediven fliegen kann........grrrrrrr
(ironie off)
So die besagte Sachbearbeiterin besteht jetzt aber darauf, das ich die 200Euro monatlich wieder rückführe.
Und jetzt kommt der Clou von Hartz IV und was die Bürokraten nicht verstehen:
Führe ich die 200Euro Unterhaltsrückzahlung jetzt jeden Monat wieder ab, rechne dann meinen Verdienst zu meinen Unterhaltsleistungen die ich beziehe, liege ich ein paar Euro über dem Hartz IV Satz und bekomme keine Leistungen. Habe aber dafür 150Euro Krankenkasse und 69Euro Kindesbetreuung selber zu zahlen.
Das heißt ich habe fast 220Euro weniger als jeder Hartz IV Empfänger, durch meine Ausgaben.
Wie soll ich denn da über die Runden kommen? Da bekomme ich grade mal meine laufenden kosten rein und hab noch nicht eine Schnitte Brot auf dem Tisch.
Hänge ich jetzt allerdings meinen Job an den Nagel, bekomme ich die vom mir rückgeführten 200Euro als Beihilfe wieder zurück und zusätzlich bekomme ich vom Staat die Krankenkasse und die Kinderbetreuung bezahlt.
Habe also im endeffekt mehr Geld, als wennich arbeiten gehe.
Da stellt sich mir die Frage:
Kann ich es mir überhaupt LEISTEN arbeiten zu gehen????
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
Ich bekomme für mich und meinen Sohn Unterhalt von meinem Ex. Zuzüglich bekomme ich noch Unterhaltsrückzahlungen (für einen begrenzten Zeitraum bis die "Schulden" abgezahlt sind) von meinem EX, für die Zeit, in der er weder Unterhalt für mich, noch für meinen Sohn gezahlt hat.Wenn man das alles zusammen rechnet und das Kindergeld noch dazu nimmt, liege ich knapp über der Grenze von Hartz IV .
Meines Wissen darf rückständiger Unterhalt, der dann irgendwann mal gezahlt oder gepfändet wird, überhaupt nicht in die Berechnung einfließen. Das würde ich mal an geeigneter Stelle prüfen (lassen).
Hier auch nochmal der Link: Aufruf zum Widerspruch
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin Taccina,
sowas da:
Die blafft mich gleich an, wie ich dazu kommen würde die Rückführung des Unterhaltrückstandes einfach einzustellen, schließlich hätten sie mir das Geld gegeben und nun sollte ich auch zusehen, das ich das Geld zurück führe.
Und was ich denn monatlich mit soviel Geld gemacht hätte...ich hätte ja wohl gelebt wie die Made im Speck, ich hätte mir mit dem ganzen Geld bestimmt ein tolles leben genmacht usw... Die war richtig unverschämt....
macht man mit mir nur einmal, denn ich fordere bei solchen Schwachheiten immer einen rechtsfähigen Bescheid an, eines der Grundrechte eines Bürgers gegenüber einem Amt, und würde dann mal die ALG-II-Berechnung bei der anderen Sachbearbeiterin durchführen lassen. Dann würde ich das ganze Hin- und Hergeschiebe mal sammeln und an den Amtsleiter geben, inklusive Beschwerde über den ruppigen Ton der Dame. Die meisten Amtsleiter freuen sich nicht grade ein Ei aus der Hose, wenn sich ihre Sachbearbeiter gegenseitig lahmlegen.
Weg wie oben: ein paar Briefe
Erfolg: vermutlich gering, aber
eine Behörde in das absolute Chaos stürzen: unbezahlbar.
Gruß, Xe
Hallo Sky, hallo Xe,
@Sky
Danke für den Link.
Ich werde mal beherzigen was da steht.
Mir war es bis Dato aber egal, das die Unterhaltsrückzahlung mit in die Berechnung eingefloßen ist.
Ob ich nun das Geld gleich behalte, oder ob ich es nun abgeführt hätte und dann im Gegenzug wieder die gleiche Menge als Beihilfe zurück bekommen hätte, war mir bisher Hose wie Jacke.
Klar, wenn ich BEihilfe bekommen hätte, hätte das Arbeitsamt meine Krankenversicherung und die Betreuung übernehmen müßen, aber das Geld konnte ich ja, Dank meines Jobs selber verdienen. Ich hab zwar für Plus Minus Null gearbeitet, war aber somit nicht vom Staat abhängig.
Hätten die doch im Prinzip froh sein drum können.
Aber ich sehe es echt nicht ein, das Geld abzuführen, dann durch mein "gehalt" 2-5Euro über dem Hartz IV Satz zu liegen und dafür dann meine Krankenkasse und die Betreuung (denn ohne Betreuung kein Job) so wenig zu haben, das ich noch nicht mal weiß wie ich mein Kind ernähren soll.
Also zwingt mich Hartz IV in die Knie und ich werde meinen Job an den Nagel hängen müßen.
Im moment koste ich dem Staat keinen Cent.....
Wollen die Paragraphenreiter aber ihre 200Euro haben (die ich ja dann sowieso wieder zurück bekomme) dann koste ich ihnen zusätzlich nochmal monatlich 220Euro....
Echt, man muß sich den Satz mal auf der Zunge zergehen lassen:
Ich kann es mir finanziell nicht leisten arbeiten zu gehen...
Ist ja wohl der Hammer.
Wenn die das echt so durchsetzen wollen, dann wäre das doch echt mal ein Fall für die Medien.....
@Xe
Im Prinzip hast Du recht, das man eine Beschwerde schreiben müßte.
Aber da bin ich mittlerweile vorsichtig geworden.
Als ich noch Leistungen vom Sozialamt bezog, bin ich von einer Sachbearbeiterin auch mal wie ein Mensch 3.Klasse behandelt worden.
Ich hatte einen Antrag gestellt für Töpfe, Geschirr, Besteck und eben so alles was man in der Küche so braucht (ich hatte ja gar nichts mehr) Daraufhin bekam ich dann ca30Euro. Habe dann anchgefragt, ob das so stimmen könnte, weil es mir heftig wenig erschien (ein Topfset kostet ja nun schon wenn man es billig bekommt 29Euro)
Da fauchte die Frau mich gleich an, ich solle froh sein das ich überhaupt was bekommen hätte und wenn ich mit dem Geld nicht klar kommen würde, dann müßte ich es mir eben beim Sperrmüll zusammen suchen.
Kannst Dir sicher vorstellen, wie ich mir da vorkam. Fühlte mich nur noch wie Dreck.
Später habe ich dann auch einbe BEschwerde geschrieben.
Die Quittung kam dann Postwendent:
Als der Schornsteinfeger zur Messung kam, mußte ich ihn gleich Bar bezahlen. Waren 30Euro. Ich hatte mir das Geld beim Nachbarn geliehen.
Habe dann die Quittung ans Sozialamt weitergeleitet.
Von denen kam dann ein Brief, das die für schon gezahlte Rechnungen nicht mehr aufkommen.
Und das ich mir das Geld beim Nachbarn geliehen hatte, war denen auch egal....wurde dann abgeschmettert mit Grund: Schulden gegenüber dritter sie ich selbst verursacht hätte.
Ich "räche" mich dann lieber anders.
Wollen die die 200Euro jeden Monat zurück haben, dann werde ich 200Euro und 10Cent überweisen.
Die haben dann nämlich ein rießen Problem die 10Cent zu verbuchen.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
weißt du eigentlich, was auf deine Problematik noch oben drauf kommt? Die GEZ-Gebühr. Sie beträgt mittlerweile über 50 Euro für drei Monate. Und eine Befreiung gibt es nur, wenn du ALG II beziehst, nicht, wenn du Einkommen in gleicher Höhe hast und/oder auf ALG II verzichtest.
Das soll noch einer verstehen :knockout:
Gruß
eskima
Hey!
Und auch das kann man noch toppen .. die Befreiung von den GEZ - Gebühren ist nicht glaich für alles ALG II Bezieher...
Denn..
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden
Und die Zuschläge nach § 24 SGB II erhalten die die aus dem ALG I in das ALG II wechseln .. und dieser Zuschlag ist abhängig von den vorherigen Einkünften durch das ALG I .. und da kann dieser Zuschlag schnell, grad bei Alleinerziehenden sehr gering ausfallen..
Und dann eben die GEZ Gebühr noch dazu...und schon hat ist da noch weniger...
Und geringes Einkommen bedeutet nun seit dem 01.04.05 nicht mehr das man eine Gebührenbefreiung bekommt, denn die Bekommen nur bestimmte Personenkreise..
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach § 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller SozialhilfebescheidEmpfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches):
Aktueller Bescheid über den Bezug von GrundsicherungEmpfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden.Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Aktueller Bescheid über den Bezug von AsylbewerberleistungenEmpfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG-BescheidSonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVGa. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB oder dem BVGEmpfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird:
Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG
Also mußt das auch dazu rechnen..
Gruß
Jens
HI Eskima, hi Jens,
und um Euer ganzes dann nochmal zu toppen:
Meine Wohnung ist mit 450Euro kalt Miete viiiiiiiiiieeeeellll zu teuer!
Laut Hartz IV, darf ne Wohnung für mich und meinen Sohn 365Euro inklusive Nebenkosten kosten. (Heizkosten extra in höhe von 60Euro monatlich)
Das heißt inkliusive Nebenkosten und Heizkosten dürfte die Miete für meine Wohnung höchstens 425Euro betragen.
Na dann mal viel Spaß beim suchen hier....
Ich wohne in dieser Stadt mit 450Euro schon waaaahnsinnig billig.
Das kann ich echt vergessen so eine Wohnung zu finden (für unseren Bezirk zumindest).
6Monate würde Hartz IV mir zeit geben, eine billigere Wohnung zu finden und so lange die Miete und die Nebenkosten zahlen. Nach 6 Monaten würden sie dann nur noch die 425Euro für Miete, Nebenkosten und Heizkosten zahlen.
Das würde für mich heißen, ich müßte 40-50km von hier weg ziehen um billiger wohnen zu können.
Muß den Jungen aus seinem Umfeld und aus der Schule reißen.
Sollte ich nicht Umziehen würde ich nach 6 Monaten schon wieder da stehen und nicht wissen wie ich mein Kind ernähren soll. Meine Miete inklusive Nebenkosten und HEizkosten liegt bei ca 600Euro monatlich.
600-425= 175
175Euro die ich dann weniger bekommen würde.
Sind die etwa darauf aus das die Hartz IV Empfänger sich alle nen Strick nehmen, weil sie nicht mehr wissen wie sie sich ernähren sollen?
Ok.....so bekäme man ja dann auch die Arbeitslosenzahl runter........
Liebe Grüße Taccina
[Editiert am 23/5/2005 von Taccina]
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
So ich habe jetzt grad mal meinen damaligen Sachbearbeiter vom Sozi angerufen, der mir gesagt hat, das ich die ab Januar 200Euro nicht mehr rüchfüheren soll, dafür dann aber aus dem Hartz IV falle.
Der konnte sich noch an meine Sache erinnern, und er versteht es jetzt auch nicht, warum ich die 200Euro jetzt doch wieder rückführen soll.
Allerdings wäre er jetzt aber nicht mehr zuständig und ich soll mich an die Frau .... wenden....
Also Sachbearbeiter Nummer 3 kommt ins spiel.
Jetzt darf ich mich mit dieser Frau erstmals wieder "rumschlagen" bis die begriffen hat was ich von ihr will.
Hey, ist das denn wirklich soooo schwer für euinen Beamten (in dem Fall mein damaliger Sachbearbeiter) den Hintern mal vom Stuhl zu heben, zwei Bürotüren weiter zu gehen (zu der Frau die mir den Brief geschrieben hat und die auf die 200Euro rückführung besteht) und ihr das mal kurz zu erklären, warum, wieso und weshalb ich das Geld nicht mehr zurück überweisen sollte. Dann wäre die Sache doch geregelt.
Nein jetzt darf ich mich bestimmt den ganzen morgen von einer Stelle zur anderen Verbinden lasen und weiß dann im endeffekt wieder nicht mehr.
Armes Deutschland!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Liebe Taccina,
jetzt hole erstmal dreimal tief Luft :). Dann packst Du alle relevanten Unterlagen zusammen, gehst zum Sozialamt und verlangst einen Termin beim Amtsleiter.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
nachdem ich nun Ende Mai auf diesen Brief vom Sozialamt geantwortet habe und alle Unterlagen dazu gelegt habe (Berechnungen von meinem damiligen SB) und auch mit der Bitte, sich doch bitte an den damiliegen SB zu wenden (der ja nur ein paar Türen weiter im gleiche Haus ist) und ich nun dachte das das alles aus der Welt ist, kommt gestern ein Brief vom Sozialamt:
Sehr geerte Frau....
vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Ihre Ausführungen kann ich nachvollziehen. Leider ist es aber so, dass Sie den auf 2004 entfallenen rückständigen Unterhalt trotzdem an uns weiter leiten müssen, auch wenn die ARGE diesen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes angerechnet hat. Sie wussten, dass der Unterhalt dem Sozialamt zusteht, hatten deswegen ja auch die 200€ Raten vorher an das Sozialamt überwiesen.
Es steht Ihnen frei, evtl. bei der ARGE nachzuhaken, ob die BErechnungen rückwirkend noch einmal geändert werden können.
In Ihrer Rückerstattungserklärung haben Sie sich zur Weiterleitung der Beträge an das Landratsamt, Fachbereich Sozial- und Jugendhilfe, verpflichtet.
Ich kann Ihnen daher nur mit einer Stundung entgegenkommen.
wenn Sie hiervon GEbrauch machen wollen, unterbreiten Sie bitte einen Ratenzahlungsvorschlag und legen Sie den aktuellen Bescheid über das Arbeitslosengeld II vor....
Gehts noch????
Erstens hat nicht die ARGE die BErechnungen aufgestellt, sondern damals hat das mein SB von Sozialamt gemacht. Der hat mir dann auch gesagt, das ich die 200€ Rückführung einstellen soll, da er diese 200€ bei mir als Einkommen gerechnet hat. Ich würde dann allerdings kein ALGII mehr bekommen.
Darf denn nu rückständiger Unterhalt in Berechnungen mit einfliessen?
Wenn nicht, dann hat doch der Typ vom Sozi damals Mist gebaut und das verbockt. Warum muss ich das denn nun ausbaden?
Und der pure Hohn ist es ja auch noch, das ich bei der ARGE nachfragen soll, ob die Berechnungen rückwirkend nochmal geändert werden....hahahhahaha ich lach mich tot...
Als wenn die Rückwirkend nochwas ändern...
Was kann ich tun?
Der Typ vom Sozi hat doch damals gesagt, das ich die Rückzahlungen einstellen soll.
Ich bin fix und fertig....
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hey!
Hab mir jetzt das Topic nicht ganz durchgelesen..aber will mal kurz dennoch darauf Antworten.
Es ist so das der Ex hätte während des Bezuges von Hilfe zum Lebsnunterhalt, Unterhalt hätte zahlen müssen, was er wohl nicht hat u das jetzt weben rückwirkend abstottert..u du wiederum das gegen über dem Sozialamt "abgetreten2 hast dieses Geld...was ja auch ansich richtig ist..
Schlau denk ich wäre es aber gewesen wenn der Ex das Geld jetzt einfach direkt an das Sozialamt überwiesen hätte..
Nicht ganz "schlau" war vermutlich das du das Geld von ihm zurückgefordert hast, das hätte evtl besser das Amtz tun sollen wenn denn schon der Anspruch auf Unterhalt bestand..
Somit wärst du aus der Sache raus..u der Ex da drin..was ansich auch normal wäre..das amt hat es sich da nur etwas leicht gemacht..und geht somit eigentlich fast davon aus das du das Geld bekommen hast u gut u die nun sozusagen zuviel erhaltene Leistung vom Sozialamt mußt du nun zurückerstatten...
Jetzt bekommst du nun vom Ex jetzt das Geld "abgestottert" .. u dir rechnet das Geld die ARGE nun als Einkommen (Unterhalt) an..
Fast schon normal..
Dir denk ich bleibt jetzt nur übrig, gegen den Bescheid u die Anrechnung des Geldes, Widerspruch einzulegen!!
Und die Abtretungserklärung oder was du darüber an schriftlichen Unterlagen hast der ARGE mit einzureichen, inklusive des jetzigen Schreibens..
Und notfalls auch bei der ARGE dort persönlich vorzusprechen u um sofortige Klärung zu bitten (an Ort u Stelle)...meist das einzigste Mittel was wirklich was bringt.
Wobei das Sozialamt sich da ja wirklich recht lange Zeit gelassen hat mit der Bearbeitung...u da es eindeutig auf dich abgewälzt hat, die Angelegenheit zu klären..u nun du eigentlich die bist die die "Überzahlung" der Sozialhilfe zurück zu erstatten..kommt das Geld mal vom Ex nicht mehr, wäre das ebenfalls dein Pech, u du müßtest dennoch beim Sozialamt weiter rückzahlen u müßtest sehen wo du den ausständigen Untrhalt her bekommst...eigentlich nicht derrichtige Weg...aber dich hat man da reingesteuert..fälschlicher weise..bedanken kannst du dich da bei deinem alten SB vom Sozialamt.
Gruß
Jens
Hi Jens,
ja so ungefähr war es.
Also, ich habe von meinem EX ab Dezember 2003 Unterhalt verlangt, den er nicht gezahlt hat.
Somit ist dann das Sozialamt eingesprungen. Bis einschließlich August 2004.
Ab September dann musste mein EX laut Gerichtsbeschluß Unterhalt bezahlen und dann auch noch das Geld von Dezember 03-August04 als Stundung in Höhe von 200€.
Ich wollte ja auch, das er die 200€ gleich an das Sozi zahlt, aber man hat mir erklärt das das nicht geht.
Also habe ich dann monatlich diese 200€ erhalten und ich habe sie September04 bis einschließlich Dezember 04 auch monatlich ans Sozialamt zurück geführt.
Im Gegenzug habe ich aber vom Sozi dan wieder 200€ zurück bekommen im Form von Beihilfe, weil der reguläre Unterhalt von meinem EX nich ausreichte.
DAnn wurde die BErechnungen für Hartz IV angestellt, in dem mein damaliger SB vom Sozi diese 200€ die ich an Unterhaltsrückzahlung erhielt, als Einkommen angerechnet hat.
So lag ich dann bei meinem Einkommen mit Unterhalt, Kindergeld, KU und Unterhaltrückzahlung bei 1080€ und war somit nicht Hartz IV berechtigt!
Die 200€ Unterhaltsrückzahlung wurden zwar auf meinenm Konto verbucht, aber die gehörten ja nicht mir und das wußte das Sozialamt ja auch.
Wie sollte ich denn dann nicht HartzIV berechtigt sein und von den 1080€ auch noch monatlich die 200€ ans Sozi zurücküberweisen?
Dann hätte ich für mich und meinen Sohn ja nur noch 880€ für alle ausgaben gehabt. Damit wären wir ja nie rum gekommen! Allein die Miete beträgt ja schon 450€ kalt!
Mein damaliger SB vom Sozi meinte dann, er hätte die 200€ zwar in die Berechnungen mit einfließen lassen und ich würde nicht mehr HartzIV berechtigt sein. Allerdings soll ich die Rücküberweisung an das Sozialamt einstellen, sonst würden wir ja unter unseren Selbstbehalt kommen.
Wäre ja sowieso Hose wie Jacke ob ich die 200€ gleich behalte oder sie überweise und dann wieder 200€ als Leistung zurück bekomme.
Ich seh das echt nicht ein, jetzt Dinge zu bezahlen die der SB verbockt hat.
Hätte er die 200€ nicht als Einkommen gezählt, dann hätte ich die 200€ immer lieb und brav zurück überwiesen und im Gegenzug 200€ von der ARGE bekommen.
Kann ich da gar nichts machen???
verzweifelte Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
als erstes würde ich in der Angelegenheit nichts mehr mündlich machen, sondern nur noch schriftlich.
Dann würde ich bei der Arge einen Antrag stellen, dass die 200 Euro als zweckbestimmte Einnahme zu sehen ist und somit nicht angerechnet werden darf. (der Antrag wird mit ziemlicher Sicherheit abgelehnt werden).
Parallel würde ich einen Brief an das Sozialamt schreiben und denen erklären, dass ich zahlungswillig bin und lieber heute als morgen die Schulden zurückzahlen würde. Leider habe ich aber nicht die Mittel dazu. Ich würde auf den Antrag bei der Arge hinweisen und ihn in Kopie beilegen mit der Bitte um Stundung der fälligen Beträge.
Und dann würde ich mich zurücklehnen und abwarten.
Wie gesagt - das wäre mein Weg. Ob er richtig ist oder falsch, vermag ich nicht abschließend zu beurteilen.
eskima
Hallo Eskima,
da das alles über ein Jahr zurück liegt, wird die ARGE mir was husten.
Und die 200€ Unterhaltsrückzahlung sind ja auch mitlerweile "ausgelaufen".
Ich habe heute morgen meinen Anwalt angerufen und habe für nächste WOche eine Termin bekommen.
Sollen die sich mit dem auseinandersetzen.
Ich hab da weder Lust noch Nerven für, ihr verbocktes grade zu rücken.
Die Anwaltsgehilfin hat auch ihren Ohren nicht geglaubt.
Wenn es sein muß lass ich es echt auf ne Verhandlung ankommen.
Ich habe zwar nix schriftliches von meinem damaligem SB aber ich habe die BErechnung und da steht eben drin, das die 200€ als Einkommen angerechnet wurden (Was wahrscheinlich noch nicht mal Rechtens ist) und das ich dadurch nicht ALGII berechtigt bin.
So nun kann sich aber jeder normaldenkende ausmalen, das ich von insgesamt 1080€ für mich und meinen SOhn nicht auch noch 200€ abdrücken kann. Dann läge ich ja sogar noch UNTER dem Selbstbehalt von alleinstehenden.
Kann mir wirklich niemand sagen wie hoch der Selbstbehalt/Mindestbehalt für einen Erwachsenen mit Kind ist?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hi,
Kann mir wirklich niemand sagen wie hoch der Selbstbehalt/Mindestbehalt für einen Erwachsenen mit Kind ist?
Du meinst sicher den Bedarf, also das was Dir zustehen würde, wenn Du ALGII beziehen würdest.
Das ist keine feste Größe, sondern errechnet sich den jeweiligen Umständen: 345 Euro plus Unterkunfts- und Heizkosten ggf. plus Zuschläge usw..
Vielleicht hilft dieser LINK und dieser LINK weiter.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo,
um nochmal ein Update zu bringen, was die Sache betrifft mit dieser Rückzahlung ans SOzialamt.
Also ich war grade bei meinem Anwalt.
Ich habe ihm die Sache erklärt das ich die 200€ jeden Monat ans Sozi zurückgefürht habe und dann wieder vom Sozi 200€ bekommen habe als beihilfe.
Habe das dann auch erklärt, als die HartzIV berechnungen kamen, das mein damaliger SB gesagt hat, er hätte die 200€ als Einkommen gerechnet, würde daher nicht mehr HartzIV berechtigt sein, soll aber die 200€ Rückführung ans Sozailamt ab Januar 2005 einstellen und das GEld behalten.
Ich habe meinem Anwalt dann die Berechnungen vorgelegt die mein damaliger SB angestellt hat.
Mein Anwalt meinte dazu, das das der Fehler des SBs gewesen ist, den die nun auf meinem Rücken versuchen grade zu rücken. Aber das würde er so nicht hinnehmen. Die 200€ hätten nämlcih nicht als Einkommen gerechnet werden dürfen, da dies ja sogenanntes "Durchflußgeld" war, was der SB auch wußte.
Ich soll jetzt zum Gericht gehen, mir nen Beratungshilfeschein holen und dann wird er die Sache ma in Angriff nehmen.
Na dann bin ich ja mal gespannt.
Ich werde Euch auf dem laufenden halten
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?