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Kann ich nicht rechnen

 
(@Platt)

Hi,

Ich stehe vor einer unlösbaren Aufgabe, oder ich bin zu blöd.

Seit Tagen plage ich mich mit dem Thema ALG2 rum. Insbesondere das Thema Zuverdienst ist für mich wichtig.

Folgende Situation

Meine LG wird voraussichtlich Ende August arbeitslos. Hat aber noch einen Restanspruch auf ALG1 von 2 Monaten.
Danach ALG2. Ihr ALG1 beträgt ca. 230€ die Woche. Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Untermietvertrag wurde schon vor 2 Jahren geschlossen.

Und jetzt kommt das was ich nicht verstehe. Ich stelle meine LG für 800€ ein. Brauch dringend jemanden der mir den ganzen Papierkram abnimmt.

Dann ergibt sich folgendes Bild

Kosten für Unterkunft  450 € incl.Heizung
+ Sozialgeld 345
Gesamt = 795

Erwerbseinkommen 800
- Abzüge Steuer SV, Werbungskosten und KFZ Vers  250
- Freibetrag Erwerbseinkommen 240
Gesamt Einkommen = 310

Berechnung Leistung

Berechnung Anspruch
Unterkunftskosten 450
+Sozialgeld 345
- Einkünfte 310
+ befristeter Zuschlag durch ALG 1  160

Vermutlicher Anspruch 645€

Gesamt Einkommen 645 + 600=1245€ :question: :question: :question: :question:

Kann das stimmen? Wenn ja, dann glaub ich an nix mehr. Kein Wunder das H4 so teuer ist

Zweites Problem

Die 800€ kosten mich als AG ca. 1000€ .
Und jetzt hätte sogar ich Anspruch auf ALG2. Geht leider nicht habe noch zwei vermietet Hütten. :puzz:

Kann mir jemand erklären wo mein Rechenfehler ist? :question: :question: :question: :question:

Gruß

Platt

Zitat
Geschrieben : 29.06.2006 20:44
(@taccina)
Registriert

Hllo,

also Deinen Rechenfehler kann ich Dir nicht sagen.
Kann Dir aber nur sagen, das zB bei mir nur 380€ Mietkosten übernommen werden (für 2 Personen) obwohl die Wohnung 450€ kostet. Den Rest muss ich selber leisten.

Dann darf ich aus meinem 400€ Minijob nur 165€ "behalten". Der Rest wird mir auf mein ALGII angerechnet. Das heißt ich gehe nen ganzen Monat für 165€ arbeiten (aber ich sag mir...haben oder nicht haben).

Mein Sohn und ich bekommen ca 1000€ (alles insgesamt) + die 165€ aus meinem Minijob, die ich "behalten" darf.
Deine Rechnung geht also irgendwie nicht auf...dann müßte ich mit Kind ja ca 1400-1500€ monatlich haben....na das wäre schön....

Aber stell die Frage doch mal hier: www.forum.ahfd.org

Die sind in solchen Dingen ganz fix da.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2006 21:48
(@taccina)
Registriert

Ups...

www.ahfd.org

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2006 21:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

>Hier< kannst du das zu erwartende ALG-II ausrechnen und >hier< gucken, wie viel vom Zuverdienst an die ARGE zurück zu führen ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2006 22:24
(@Platt)

Hi,

@ Taccina

Das Du nur so wenig behalten kannst liegt nur am minijob. Benutze mal den Link von Deep mit dem ich auch gerechnet
habe. Gebe Deine Daten ein und mach aus 400€  dann 1000€ . Ziehe etwa 200€ KV/RV/ALV ab dann noch evtl KFZ versicherung, 10€ Riester und nochmal 50 Werbungskosten. Dann wirst Du sehen, dass der Freibetrag gewaltig steigt.
Als die Frauen, die einen richtigen Halbtagsjob haben bekommen, dann so gesehen insgesamt mehr. Da sein ich keinen Rechenfehler gemacht zu haben sondern ich habe gerade einen Verständnisfehler.

Das mit der Wohnung 380€ incl Nebenkosten und Heizung? Da solltest Du nochmal nachfassen. Das wäre für eine Person in einer Norddeutschen Landeshautstadt (nicht HH) fast der Wert für 1 Person ohne Heizung.

@Deep

Der zweite link macht mich ganz verrückt. Wenn ich bedenke, dass so ein OLG in Niedersachsen, da wo die Schecks gedeckt werden zu hohen Unterhaltszahlungen weiter verdonnert hat, dann verstehe ich gar nichts mehr.

Gib mal rein fiktiv folgende Zahlen ein. 2500 Brutto/ Kind ja/ 600€ Unterhalt/1500€ Netto/150€Private KV/RV/20KM/22Tage
40€Riesterrente und schau Dir die Kürzung ALG2 an.  :question: :question: :question:

Jetzt bin ich richtig aufgeregt. Kann es sein, dass wir uns hier gerade richtig vera...... lassen. Siehe auch Taccina

Gruß

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 01:11