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Iim Zusammanhang mit Hartz IV wird viel gelogen

 
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

Dieses Forum hier läuft unter dem Thema Hartz iV/Sozialabbau.
Wenn ich die Beiträge hier und in vielen anderen Foren lese, besonders die von nicht Betroffenen, habe ich oft den Eindruck, dass viele  sich nicht mehr darüber bewußt sind, dass es ALGII erst seit zwei Jahren gibt. In dieser relativ kurzen Zeit ist von Politikern und von einigen Medien eine derart üble Propaganda und Verunglimpfung von ALGII Empfängern gefahren worden, die nichts Vergleichbares in der Geschichte nach den Krieg vorzuweisen hat.. Viel wissen anscheinend gar nicht mehr, dass es bis vor zwei Jahren Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld gab. Mit HartzIV wurden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zusammengelegt. Der Hintergrund: Der Staat hat angeblich nicht mehr genug Geld für die Sozialausgaben. Dito mußte eine Umgestaltung des Sozialsystems her. Und weil ja Geld gespart werden sollte: ein massiver Sozialabbau. Konkret sieht das so aus: Arbeitslose, die früher Arbeitslosenhilfe bekommen haben, die noch auf der Grundlage des früheren Einkommens berechnet wurde, bekommen nur noch einen Sozialhilfesatz. Die frühere Sozialhilfe wurde quasi auch abgeschafft, bis auf Ausnahmen.  Alle , die einigermassen als arbeitsfähig eingeschätzt werden (und deren Kinder) bekommen nur noch einen Regelsatz, der auf Berechnung aus den 90iger Jahren basiert (vor Einführung des Euro!) und längst  an die gesteigerten Lebenshaltungskosten angepasst werden müßte. Angeblich ist dieser Regelsatz höher als die frühere Sozialhilfe. Das ist eine der Lügen, die überall verbreitet wird. Im Gegenzug wurden nämlich die einmaligen Beihilfen/Hilfen in besonderen Lebenslagen abgeschafft (z.B. Hilfen für Heizkosten, für Kleidung, für Schulbedarf, für notwendige Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine, E-Herde und auch für Möbel, Umzugskosten, usw.. De facto hat eine radikale Sozialkürzug stattgefunden, für Arbeitslosenhilfebezieher, wie Sozialhilfempfänger.
Nicht umsonst hat die Bundesagentur für Arbeit, also der Bund plötzlich Milliardenüberschüsse gemacht. Das wird aber nirgendwo breit getreten. Die Städte, Gemeinden und Landkreise hatten natürlich viel mehr Kosten, weil sie die früheren Arbeitslosenhilfeempfänger  bezahlen mußten. Das wird dann als eine massive Erhöhung der Sozialsugaben verkauft. Das was woanders eingespart wurde, wurde nicht gegengerechnet. Es wurde einfach nur gelogen, und ein großer Teil der Öffentlichkeit glaubt es leider immer noch.
Mit der Einführung von Hartz iV mußten die vorher schon geschönten Arbeitslosenstatistiken geändert werden. Weil nämlich plötzlich Millionen, die vorher in der Statistik nicht geführt waren zu ALGII Empfängern wurden und deshalb der Ideologie nach arbeitsfähig, d.h. arbeitslos sind.
Da standen die Lügenpolitiker plötzlich vor einem Dilemma. Ein Sozialabbau, der als Instrument zu Verringerung der Arbeitslosigkeit verkauft wurde , erwies sich als Bumerang.
Es ist ihnen nichts Besseres eingefallen, als ihr Heil in der Denunzierung von HartziV Empfängern und der Diskussionen um Sozialschmarozertum  und angeblich gestiegener Sozialkosten zu suchen.. Leider ist diese Rechnung aufgegangen, und "Harzler" hat sich in zwei Jahren als Schimpfwort etabliert  Die Meisten, die sich in Interneforen, in den anderen Medien und in ihrem persönlichen Umfeld über die angeblichen "bildungsfernen, verwahrlosten, Alkoholabhängigen, arbeitsscheuen, usw. Harzler  ereifern, wissen nicht wovon sie reden. Sie sind nur dankbar, durch die Propagandaindustrie immer wieder Einzelbeispiele (Einzelbeispiele von 4,5 Millionen!) vorgeführt zu bekommen, damit sie mal wieder  eine Gruppe Buhmänner/frauen haben, bis es sie selbst trifft.

Lüge 1: Sozialabbau sei Arbeitsmarkreform
Lüge 2: Die Kosten für Sozialabgaben seien immens gestiegen
Lüge 3: Die Menschen, die nicht mehr genug zum Leben, aber nicht wenig genug zum Sterben haben, sind alles  Sozialschmarotzer
Lüge 4: Die Durchschnittsverdiener müßten die anderen finanzieren. Das stimmt insoweit, dass diese auch dermassen beschissen werden, weil von diejenigen, die es haben, keine Steuern bezahlen müssen.
Lüge 5: Der aktuelle angebliche Aufschwung.  Viele verdienen sich dumm und dämlich, weil noch viel mehr zu Hungerlöhnen arbeiten
Lüge 6: TeilnehmerInnen von Weiterbildungsmassnahmen und Ein-Euro Beschäftigte sind immer noch arbeitslos, obwohl sie in keiner Statistik mehr auftauchen.

usw,. usw.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2006 01:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo kindesvater,

ein Großteil der hier lesenden und schreibenden User haben sich schon mit Hartz IV befasst und für diese User ist dein Post keine Überraschung.

Vielleicht magst du mal die Zusammenhänge, bzw. Überlappungen, zum Familienrecht aufzeigen? Ich finde es immer interessant zu sehen, wo Familienrecht mit Sozialrecht kollidiert, bzw übereinstimmend funktioniert.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 01:53
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo eskima,

denke mir auch, das das für die Meisten hier nichts Neues ist. Manchmal muß man einfach mal die Wut auf den Punkt bringen.
Gute Frage, was gibt es für Zusammenhänge zum Familienrecht? Gar nicht so einfach zu beantworten.
Also, Hartz IV ist radikaler Sozialabbau. Davon betroffen sind ganz massiv Eltern und deren Kinder. Siehe wachsende Armut und speziell die Kinderarmut. Die Politiker/innen geben Famlienfreundlichkeit vor, die Gesetze, die sie machen, bewirken das Gegenteil. Besonders getroffen und verarscht werden die sozial Schwachen.
Zum Beispiel bei HartzIV die Sache mit dem Kindergeld. Das wird einfach auf den Bedarf angerechnet, zählt als Einkommen, wird also quasi Hartz IV EmpfängerInnen wieder weggenommen. Dahingegen dürfen die mit Einkommen, egal wie hoch es ist, das Kindergeld noch zusätzlich kassieren. Platt gesagt, wer schon hat, bekommt noch dazu.

Besonders betroffen sind auch getrennt lebende Eltern. zumindest die, die es schaffen, auch nach ner Trennung sich die erziehung ihrer Kinder weiterhin zu teilen. Das wir aber durch Hartz IV so gut wie unmöglich gemacht. Weil dieser Fall einfach nicht vorgesehen ist. Da gibt es dieses Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft und ein Kind darf nur zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen. Damit wird einer von beiden Elternteilen von jeglicher staatlicher Unterstützung für die Betreuung seines Kindes ausgeschlossen. Hatrz IV hebelt die Chance zur Ausübung vom gemeinsamen Sorgerecht und geteilter Elternschaft aus.
Im Großen und Ganzen wird selbst für nichtsorgeberechtigte Väter mit Umgangsrecht in vielen Situationen das auch vereitelt, weil es für viele ein ernsthaftes Problem ist, von dem lächerlichen Regelsatz Fahrtkosten oder anderes für ihre Kinder zu finanzieren.
Zum Glück gibt es hier schon gerichtliche Teilerfolge, dass Vätern bestimmte Mehrbedarfe für die Wahrnehmung des Umgangsrechts zugesprochen werden.  Die Hartz IV Arbeitsgemeinschaften berufen sich aber immer darauf, dass das Einzelfallentscheidungen sind, und jeder der davon betroffen ist, muss extra klagen.
Die Sache mit dem Eterngeld: Für Arbeitslose nur noch zwölf Monate (statt bisher zwei Jahre, vor Urzeiten sogar drei Jahre) den Grundbetrag von 300€. Für Berufstätige einen Prozentsatz von ihrem Einkommen. Und die zusätzlichen zwei Monate für Väter können von Arbeitslosen nicht in Anspruch genommen werden. Arme Väter sollen gar nicht in die Pflicht genommen werden.

Das sind die Sachen, die mir jetzt grade einfallen.Es gibt bestimmt noch mehr zu finden. Ist das so beantwortet, wie du gedacht hast.

viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2006 04:35
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bei meiner Fragestellung hatte ich im Hinterkopf, dass es zu Zeiten der Sozialhilfe ausgereicht hat, wenn jemand vorweisen konnte, dass er Sozialhilfe bezog, um keine fiktiven Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Sozialhilfe von früher ist ja nun mal nix anderes als ALG II heute, beides sind Gelder für Leute, die ihren Mindestbedarf nicht selbständig erwirtschaften (können, aus welchen Gründen auch immer!). Im Jahr bevor ALG II, also Hartz IV, Gesetz wurde, hieß es noch, dass jeder Unterhaltspflichtige mit Anspruch auf ALG II von Unterhaltszahlungen befreit wird.

Leider hat sich die Praxis anders herausgestellt: beim Unterhaltsverpflichteten ist ALG II Einkommen, beim Unterhaltsempfänger nicht. Beim Unterhaltsempfänger reicht also heute noch das Vorzeigen eines ALG-II-Bescheides und man nimmt kein Einkommen an. Beim Unterhaltsverpflichteten reicht es nimmer.

Wenn nun also ein Unterhaltsverpflichteter soviel Unterhalt bezahlt, dass er selber mit seiner "neuen"Familie ALG II beantragen kann, dann wird nicht mehr so argumentiert, dass die Unterhaltspflichtung zu hoch ist, dann wird das ALG II mit als Einkommen gezählt und die Unterhaltspflicht erhöht. Vorgekommen ist das bei einer Userin hier im Forum.
Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2006 04:51
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

hallo eskima,
ist zwar schon spät, aber ich habe ja Zeit und kann morgen ausschlafen. bin nämlich auch Hartz iV Empfänger.

Das mit der Unterhaltsverpflichtung bei Hartz IV ist mir noch schleierhaft. also, ich kenne mehrere prinzipiell Unterhaltsverpflichtete, die ALGII erhalten und deshalb keien Unterhalt zahlen müssen. In einem Fall ist es sogar so, dass er die Versicherung den Unterhaltsvorschuss, solange er Hartz IV erhält, auch nicht später irgendwann ans Jugendamt zurück zahlen zu müssen, weil er einfach nicht leistungsfähig ist. Bei uns in der Stadt herrscht wohl die Einsicht vor, dass der "normale ALGII Empfänger sogar noch weit unter dem Selbstbehalt liegt, den er bei Erwerbseinkommen hätte. ALGII mag zwar Einkommen sein, aber es ist halt geringer als der Selbstbehalt. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass in dem Fall jemand Unterhalt zahlen muß.
Jetzt hast du mich aber irgendwie verunsichert. Sollte es tatsächlich Fälle geben, wo bei der Unterhaltsberechnung der Selbstbehalt keine Rolle spielt?
Wie können die Begründungen dafür sein?

Der Fall, den du schilderst, ist seltsam, bzw. äh, wenn die Höhe der unterhaltsverpflichtung festgelegt wird, wird nach dem Einkommen geguckt und der Selbstbehalt berücksichtigt. Wenn nun jemand meint, wegen der Unterhaltszahlungen so ein geringes Einkommen zu haben, dass er/sie ALGII berechtigt sei, dann denkt er/sie falsch. Die Unterhaltsverpflichtung wäre doch nie zustande gekommen, wenn nicht Einkommen und die Leistungsfähigkeit vorhanden wäre. Die Frage ist, ist die neue Familie eine Bedarfsgemeinschaft,
oder finanziert die sich noch anders.
Ich glaube, so was ähnliches habe ich bei Bekannten mitgekommen, die ihren Trugschluß immer noch nicht so richtig verstehen. Eine frau lebt mit ihrem Kind und ihrem Freund zusammen. Der Freund ist nicht der Vater des Kindes. Aber der Freund hat einkommen und ist unterhaltsverpflichtet für ein eigenes Kind, das bei der Mutter lebt. Die Frau bekommt Unterhalt für ihr Kind, hat auch Einkommen (Teilzeitstelle) Dann dachten die beiden, es sei doch ungerecht, weil sie zusammengerechnet, dann doch weniger Geld haben, wie eine Familie (Vater, Mutter, Kind), wenn diese zu dritt als Bedarfsgemeinschaft ihre drei Regelsätze und ihre Wohnung bezahlt bekommen. Mit dieser Rechnung haben sie dann Hartz IV beantragt. Wurde natürlich abgelehnt. Das Kind hat weit mehr Einkommen durch den Unterhalt und das Kindergeld als es beim ALGII Regelsatz bekommen würde das Kindergeld würde verrechnet , d.h. abgezogen. Die beiden Erwachsenen sind zwar eine Bedarfsgemeinschaft, aber eigentlich dann doch wieder nicht, weil sie nicht gegenseitig unterhaltsverpflichtet sind. Und der Typ hat immerhin soviel Einkommen, dass er Unterhalt zahlen kann und muß. Wegen der Unterhaltszahlung ergibt sich keine Bedürftigkeit nach SGBII.
Ist kompliziert, aber auch logisch. Wer Unterhalt zahlen muß, hat nun mal weniger Geld zur eigenen Verfügung, als jemand, der keine Unterhaltsverpflichtung hat. Wegen der Unterhaltsverpflichtung ergibt sich nicht zwangsläufig eine Bedürftigkeit nach SGBII. Weil, das Einkommen ist ja vorhanden, es geht halt nur zum Teil an das leibliche Kind. Wenn der Unterhaltsverpflichtete soviel Unterhalt zahlt, dass er selbst nicht mehr leben kann, die Grenze dafür ist der Selbstbehalt, muss er halt eine Neufestsetzung des Unterhaltsbetrags erwirken.

Meine persönliche Meinung dazu:  Viel zu viele jammern wegen ihrer Unterhaltszahlungen und haben den Eindruck, damit sie seien sie Sozialfälle, übersehen dabei aber, dass sie bei einer nicht erfolgten Trennung ihre kinder auch mit ihrem Einkommen hätten finanzieren müssen. Grundsätzlich hätten sie dann auch nicht mehr Geld zu ihrer eigenen Verfügung. Da würde es nur anders empfunden werden.
Gruß
Vater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2006 07:55
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine persönliche Meinung dazu:  Viel zu viele jammern wegen ihrer Unterhaltszahlungen und haben den Eindruck, damit sie seien sie Sozialfälle, übersehen dabei aber, dass sie bei einer nicht erfolgten Trennung ihre kinder auch mit ihrem Einkommen hätten finanzieren müssen.

Durch den Zugriff des Finanzamts und den Trennungsmehrbedarf haben Trennungsopfer einen deutlichen Verust an Lebensstandard, also was Du andeutest, stimmt einfach nicht. Der Selbstbehalt im Unterhaltsrecht ist nur knapp über Hartz 4 und längst nicht immer realisiert. Und das wichtigste: Ein Hartz 4 Empfänger hat die Möglichkeit, eine gutbezahlte Arbeit zu finden und dadurch seinen Lebensstandard zu verbessern, ein Trennungsopfer am Selbstbehalt hat das oft nicht, dieser Verlust an Freiheit ist noch schwerwiegender als der Verlust an Lebensstandard. Solche Vergleiche führen einfach nicht weiter.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2006 10:12
(@Platt)

Hi,

Meine persönliche Meinung dazu:  Viel zu viele jammern wegen ihrer Unterhaltszahlungen und haben den Eindruck, damit sie seien sie Sozialfälle, übersehen dabei aber, dass sie bei einer nicht erfolgten Trennung ihre kinder auch mit ihrem Einkommen hätten finanzieren müssen. Grundsätzlich hätten sie dann auch nicht mehr Geld zu ihrer eigenen Verfügung. Da würde es nur anders empfunden werden.

1.) Wechsel der Steuerklasse von 3 nach 1. Daraus resultiert ein Einkommensverlust. Schau einmal in Brutto Netto Rechner.

2.) Was ist das teuerste an einer Wohnung. Küche, Bad. Jetzt zweimal

3.) Bei einer normalen Umgangsregelung habe ich meine Kids fast 30% des Jahres. Sie müssen

schlafen und essen. Kostet nichts.  :knockout: Freizeit Gestaltung brauchen die auch. Waschen und Duschen müssen die auch. Stromverbrauch. Kostet auch nichts  :puzz:

4.) Wenn man Glück hat, dann wohnen die Kids nebenan. Wenn nicht kommen noch die Fahrtkosten hinzu.

Und dafür hat man keinen Einfluss mehr auf die Erziehung.

Zahlt der Staat im Rahmen von ALG2 den Bedarf, dann sind  ca. 200€ inklusive Kindergeld ausreichend.

Zahlt der Staat im Rahmen von UHV, dann sind ca. 170€ plus 154€ Kindergeld ausreichend. Wobei das JA auch in dieser Stufe das häftige Kindergeld gegenrechnen kann.

Zahlt ein Unterhaltspflichtiger ca. 300€ und erhält die KM noch 154€ Kindergeld, dann ist das zu wenig.  :thumbdown:
Weil der Bedarf für ein Kind ist wesentlich höher sagt meine Ex.

Mitte des Jahres habe ich Bekannten erzählt, dass mich die Unterhaltszahlungen auffressen. Ich beantrage ALG2 zusätzlich. Die haben mich ausgelacht. Trotzdem habe ich den Antrag gestellt. Natürlich haben die bei einem Selbständigen richtig gek..... und haben sich gewunden wie die Aale. Meine gezahlten titulierten Unterhaltszahlungen werden voll gegen meinen Nettogewinn gerechnet. Ist das nicht schön. KV zahlt Arge, Miete zahlt Arge und ein wenig Taschengeld gibt es auch. Das alles hätte ich schon viel früher machen müssen. Aber in Unkenntnis "verschenkt" man seine Mittel. Achja. Über das Thema PKH oder Beratungsschein brauch ich jetzt auch nicht mehr ernsthaft diskutieren.

Ich kann nur jeden raten, einen ALG2 Antrag zu stellen. Jeder der am SB rumkrepelt hat de facto Anspruch. Wenn der Bescheid kommt sofort über einen Fachanwalt für Soziales richtig rechnen lassen und Widerspruch einlegen lassen.

Ich rege mich nicht mehr über die zu hohen Unterhaltstitel auf, da sie jetzt mehr oder weniger von Vater Staat bedient werden. Ob sich da so eine Pfeife vom OLG doch ein wenig verrechnet hat ist letztendlich nicht mein Problem.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2006 15:29
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Vater,

Meine persönliche Meinung dazu:  Viel zu viele jammern wegen ihrer Unterhaltszahlungen und haben den Eindruck, damit sie seien sie Sozialfälle, übersehen dabei aber, dass sie bei einer nicht erfolgten Trennung ihre kinder auch mit ihrem Einkommen hätten finanzieren müssen. Grundsätzlich hätten sie dann auch nicht mehr Geld zu ihrer eigenen Verfügung. Da würde es nur anders empfunden werde

Das Ding hat zwei Seiten: es gibt auch jammernde Unterhaltsempfänger, denen die Unterhaltszahlungen zuwenig sind und die sich nicht daran erinnern, dass zu Ehe-/Beziehungszeiten auch nicht Geld bis zum Abwinken vorhanden war.

Aber zurück zum Thema.

In der Düsseldorfer Tabelle 2003 wird Sozialhilfe nicht als Einkommen aufgelistet. Sowie jemand einen Anspruch auf Sozialhilfe vorweisen konnte, wurde er/sie als nicht leistungsfähig eingestuft.

Falls nun ein anderer im Haushalt Sozialhilfe bezog (zum Beispiel das Stiefkind ohne Unterhaltseinkommen), dann war nur dieses eine Kind Sozialhilfeempfänger, nicht die ganze Familie.

In der Düsseldorfer Tabelle 2005 wird ALG II als Einkommen angesehen. Somit ist die Leistungsunfähigkeit durch Hartz-IV nicht automatisch gegeben, sie muss erstmal nachgewiesen werden. Solange ein Unterhaltsverpflichter allein lebt, dürfte dies auch nicht das große Problem sein, zum Problem wird es erst, wenn er mit anderen Menschen zusammenlebt und als Bedarfsgemeinschaft eingestuft wird.

Jetzt hast du mich aber irgendwie verunsichert. Sollte es tatsächlich Fälle geben, wo bei der Unterhaltsberechnung der Selbstbehalt keine Rolle spielt?
Wie können die Begründungen dafür sein?

Es gibt fiktive Einkommen, die auf den SB heraufgerechnet werden, zum Beispiel für einen nicht vorhandenen Nebenjob, der aber nach Richtermeinung angenommen und ausgeführt werden könnte. Oder aber die Vorgehensweise bei Spesenabrechnung, die nur zum geringen Teil anerkannt wird (als unterhaltszahlender Brummifahrer hat man es meines Erachtens besonders schwer). Weiter über die Haushaltsersparnis von 20%, wenn man als Unterhaltverpflichteter mit einem Partner zusammenwohnt. Oder aber, wenn man zwei Kinder in zwei Bundesländern hat und die Richter unterschiedlich entscheiden, weil keiner an die Entscheidung des anderen gebunden ist; da wird aus einem Mangelfall dann auch mal ein Regelunterhalt (selbst erlebt, der RA sagte, der KV sei zum Spielball der Gerichte geworden).

Selbstbehalt ist ein dehnbarer Begriff.

Die Unterhaltsverpflichtung wäre doch nie zustande gekommen, wenn nicht Einkommen und die Leistungsfähigkeit vorhanden wäre. Die Frage ist, ist die neue Familie eine Bedarfsgemeinschaft,
oder finanziert die sich noch anders.

Ich meinte diesen thread: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=6159.msg54497#msg54497

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2006 15:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Also, Hartz IV ist radikaler Sozialabbau.

Es ist ein weiterer Baustein. Angefangen hat es mit den Geringfügig Beschäftigten. Dies spült den Unternehmen das Geld in die Kasse und die Sozialkassen machen großeAugen.

Davon betroffen sind ganz massiv Eltern und deren Kinder. Siehe wachsende Armut und speziell die Kinderarmut.

Betroffen sein kann jeder.

Die Politiker/innen geben Famlienfreundlichkeit vor, die Gesetze, die sie machen, bewirken das Gegenteil. Besonders getroffen und verarscht werden die sozial Schwachen.

Familienfreundlichkeit kann niemand definieren geschweige denn, die Ansprüche erfüllen. Aber es verkauft sich supergut. Verarscht wird die gesamte Bevölkerung.

Hatrz IV hebelt die Chance zur Ausübung vom gemeinsamen Sorgerecht und geteilter Elternschaft aus.

ALG-II macht das Wechselmodell schwer realisierbar - mehr nicht. Mit SR hat das nix zu tun. Ein User hat das Wechselmodell familien- und sozialgerichtlich durch. Beide Eltern beziehen ALG-II.

Die Sache mit dem Eterngeld: Für Arbeitslose nur noch zwölf Monate (statt bisher zwei Jahre, vor Urzeiten sogar drei Jahre) den Grundbetrag von 300€. Für Berufstätige einen Prozentsatz von ihrem Einkommen. Und die zusätzlichen zwei Monate für Väter können von Arbeitslosen nicht in Anspruch genommen werden. Arme Väter sollen gar nicht in die Pflicht genommen werden.

Hattest du erwartet, das Elterngeld bringt mehr Geld in die Familien? Nicht wirklich, oder?

So grundsätzlich habe ich ein Problem mit dem Begriff "Harrtz IV". Erstens ist es beschämend, den Namen eines Betrügers (in meinen Augen) zu benutzen. Zweitens ist Hartz IV ein Arbeitsschritt und kein Gesetz. Niemand bezieht Hartz IV, sondern ALG-II. Aber das war jetzt erbsenzählerisch.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2006 04:57
(@kindesvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo patt, eskima, deep thougt,

zu euren Antworten kann ich nicht viel sagen.
Das Meiste sehe ich genauso.
Es gibt halt so viele verschieden Fälle und Situationen. Bei vorher verheirateten wirkt sich die Steuerklassenänderung aus. Wer nicht verheiratet war, war an der Stelle eh schon benachteiligt..
Die doppelte Haushaltsführung kommt halt leider in der Wahrnehmung des Gesetzgebers nicht vor.
Die Richter sind unberechenbar, ja.

Ich war nie verheiratet und werde es auch nie sein. Deshalb kenne ich mich damit nicht aus. Meine Sachen schreibe ich immer auf dem Hintergrund eines nicht verheirateten Vaters von drei Kindern (eins schon erwachsen).

Nur einer Aussage möchte ich konkret widersprechen:
Und das wichtigste: Ein Hartz 4 Empfänger hat die Möglichkeit, eine gutbezahlte Arbeit zu finden und dadurch seinen Lebensstandard zu verbessern, ein Trennungsopfer am Selbstbehalt hat das oft nicht, dieser Verlust an Freiheit ist noch schwerwiegender als der Verlust an Lebensstandard. Solche Vergleiche führen einfach nicht weiter

Wenn es einfach wäre, eine gutbezahlte Arbeit zu finden, hätten wir nicht Millionen Arbeitslose und das Problem mit Hartz IV nicht.. Einem ALGII Empfänger geht es ohne Frage finanziell schlechter, als jemandem der eine Arbeit, egal ob mit oder ohne Kinder. Trennungsopfer sind alle von einer Trennung betroffenen, unabhängig davon, was sie für einen Lebensstandard haben.
Verlust an Freiheit? Wie ist das gemeint?

kindesvater


*edit* meinen Nick korrigiert  😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2006 07:07




(@schmusepapa)
Registriert

Hallo kindesvater,

Nur einer Aussage möchte ich konkret widersprechen:
Und das wichtigste: Ein Hartz 4 Empfänger hat die Möglichkeit, eine gutbezahlte Arbeit zu finden und dadurch seinen Lebensstandard zu verbessern, ein Trennungsopfer am Selbstbehalt hat das oft nicht, dieser Verlust an Freiheit ist noch schwerwiegender als der Verlust an Lebensstandard. Solche Vergleiche führen einfach nicht weiter

Wenn es einfach wäre, eine gutbezahlte Arbeit zu finden, hätten wir nicht Millionen Arbeitslose und das Problem mit Hartz IV nicht.. Einem ALGII Empfänger geht es ohne Frage finanziell schlechter, als jemandem der eine Arbeit, egal ob mit oder ohne Kinder. Trennungsopfer sind alle von einer Trennung betroffenen, unabhängig davon, was sie für einen Lebensstandard haben.
Verlust an Freiheit? Wie ist das gemeint?

Ich denke @platt hat es so gemeint: Als Hartz4 Empfänger steckt man in keiner guten Situation - man kann sie aber verbessern. Klar, ist schwierig bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation. Dennoch hat man gewisse Freiheiten - ich kann entscheiden wann ich morgens aufstehe, ich kann entscheiden wie ich meinen Tag gestalte - in gewissen Grenzen natürlich.

Arbeitet man ist diese Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Beispiel gefällig? Noch in diesem Monat kam ich gegen 22.30 Uhr von einer Geschäftsreise. Ab an den PC und die letzten Informationen für den nächsten Termin "gesaugt". Dann am nächsten Morgen um 7 Uhr Abflug zum nächsten Termin, d.h. um 5 Uhr morgens Abfahrt. Ich habe dann die "persönliche Freiheit", ob ich um 4 Uhr oder 4.30 Uhr morgens aufstehe.

Es bleibt etwas mehr als der Hartz4 Satz nach Abzug der Unterhaltszahlungen. Das Geld brauche ich auch, um das Auto zu finanzieren, um den Umgang mit unserer Tochter sicherzustellen. Würde ich nicht arbeiten, bräuchte ich kein Auto. Die längeren Fahrzeiten mit der Bahn (um Tochter abzuholen) wären dann kein Problem für mich.

Jetzt klarer, was mit dem Verlust "persönlicher Freiheit" gemeint sein könnte? Man(n) steckt in einem Netz von persönlichen und moralischen Verpflichtungen - Arbeit, Unterhalt, Umgang mit den Kindern. Das zu vereinbaren ist nicht immer leicht. Und auch bei vermeintlich "Besserverdienenden" bleibt unter dem Strich kaum mehr als der Selbstbehalt - also kaum mehr als mit Hartz4. Und auch für die Heizkosten muss ich selbst aufkommen - für mich gibt es da keinen "Regelsatz", mir hilft da kein Amt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2006 23:50
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ein Hartz 4 Empfänger hat die Möglichkeit, eine gutbezahlte Arbeit zu finden und dadurch seinen Lebensstandard zu verbessern, ein Trennungsopfer am Selbstbehalt hat das oft nicht,

Ich hab das so verstanden:

Man stelle einen ALG-II-Empfänger und einen Unterhaltszahler am Selbstbehalt gegenüber, beide haben die gleiche gesundheitliche Voraussetzung. Wenn der ALG-II-Empfänger eine gut bezahlte Tätigkeit findet und annimmt, dann ist er raus aus der Zwickmühle. Wenn der Unterhaltszahler eine gut bezahlte Tätigkeit findet und annimmt, dann wird er mehr Unterhalt zahlen müssen und hat seine persönliche Lage kein Stück verbessert.

Oder aber auf unsere persönliche Lage bezogen (Mangelfall, fünf Kinder): selbst wenn wir von Schleswig-Holstein nach München ziehen würden, weil es dort besser bezahlte Jobs gibt, würde meinem Mann kein Cent mehr bleiben, weil alles in den Unterhalt gehen würde. Zusätzlich müsste er sich noch den Vorwurf gefallen lassen, dass er das Hindernis beim Umgang selbst geschaffen hat. Ohne Kinder hingegen wäre es durchaus eine Möglichkeit, die man in Erwägung ziehen könnte.

Gruß

eskima

edit: und nochwas: ein unterhaltszahlender Vater kann es sich nicht leisten, seinen Arbeitsplatz zu wechseln, wenn der folgende Arbeitsplatz niedriger dotiert ist als der alte. Wenn er wechselt, dann muss mindestens die gleiche Kohle oder mehr rausspringen, sonst gibbet Ärger mit den Unterhaltszahlungen.

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2006 00:02