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Hausbesuch Landratsamt

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 elwu
(@elwu)

Hi,

dein Unbehagen über die Datensammelwut des Staates teile ich im Wesentlichen. Allerdings dünkt mir (nicht erst) nach diesem Posting, dass du die Ablehnung dieser Sammelei höher priorisierst als das Abstellen von Subventionsbetrug. Bei mir ist das nicht so. Um meinen Standpunkt zu wiederholen: wer (noch dazu ohne Gegenleistung) Subventionen kassiert (Unterhalt, Hartz IV...) muss nachweisen, dass er sie wenigstens im Rahmen der Regeln erhält. Und ja, wenn jemand länger als ein Jahr nicht allein lebt ist es völlig legitim als Defaultwert anzunehmen, er lebt in einer Lebensgemeinschaft. Alle anderen Annahmen sind lebensfremd. Aber er kann das ja durch Beweis entkräften. Verweigert er sich dann einer Überprüfung  unter Verweis auf für solche Fälle doch recht abgehobene Rechtsgüter wie die Unantastbarkeit der Wohnung - fein. Sein gutes Recht. Ich als Amtsmensch würde dann einen Stempel an die Akte machen. Nämlich, der lebt in einer Lebensgemeinschaft, und aus ist es mit Hartz IV. Sonst hätte er ja nix zu verbergen. Nicht substantiiert? Na und, danach fragt auch keiner wenn es um die mit gewagten virtuellen Konstruktionen erzielte Erhöhung der angeblichen Leistungsfähigkeit von Unterhaltszahlern geht. Gleiches Unrecht für alle! Du fragst nach wirksamen Unterbinden? Genau so wie ich es hier beschreibe. Und das hat nichts zu tun mit Orwell oder Gattaca.

Ganz klar: wer Subventionen kassiert, hat gegenüber denen, die zahlen, alles Regelrelevante offenzulegen. Wenn du wie ich in der Rolle wärst, seit Jahrzehnten irrsinnige Summen an Subventionen ohne jegliche Gegenleistung an (Ex)Frau und sonstige Empfänger zu löhnen, würdest du das möglicherweise ähnlich sehen wie ich. Da du nicht in dieser Rolle bist noch warst: du siehst das anders, und vermutlich diverse andere hier auch. Macht nix, man kann und muss ja gottseidank nicht immer einer Meinung sein.

So: let us agree to disagree.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 23:40
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin, ich schweif mal etwas ab und werd allgemein...

Wer betrügen will, der wird immer einen Weg finden, egal ob bei der Arge, im Familien(un)recht, bei Versicherungen, der Steuer, den Bonusmeilen oder dem Sitzungsgeld (oder bei VW.. jaja, Peter Hartz...)

Schon zu Zeiten der Sozialhilfe wurden Untermietverträge geschlossen (wenn ein Haus bewohnt wurde) und es wurden zwei getrennte Wohnungen von einem Paar in einem Wohnblock oder Hochhaus gemietet.

Die wirklichen Abzocker finden immer einen Weg.

Und den Ehrlichen wird das Leben schwer gemacht.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 23:55
 elwu
(@elwu)

Die wirklichen Abzocker finden immer einen Weg.

Und den Ehrlichen wird das Leben schwer gemacht

Hi

1) Ja, leider

2) Damit kann ich leben. Vielleicht aber hast ja du einen gangbaren Weg, der den ehrlichen Subventionsempfängern das Leben nicht ach so schwermacht, aber dennoch sicherstellt, dass die Interessen der gezwungenen Zahlemänner nicht wie bislang völlig ignoriert werden. Her damit!

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 00:08
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es gibt keinen Weg. Genauso wenig, wie es eine Garantie auf Liebe gibt.

Und es liegt in der Natur des Menschen, dass er immer dorthin zeigt, wo andere "betrügen".

Menschen, die sich ehrlich eingestehen, dass sie selber auch schon betrogen haben oder selbst betrügen, wird man kaum finden. Eher sieht es doch so aus, dass die "Betrüger" (in welcher Form auch immer) alles tun, um ihre Taten zu vertuschen oder um sie rechtzufertigen.

Und machmal hat man im Leben einfach nur die A-Karte gezogen, nämlich dann, wenn man aufgrund von nicht nachweisbaren Betrügereien selber löhnen muss. Ich weiß selbst, dass das unbefriedigend ist.

Was nützt es? Dem einen gar nichts. Der andere lernt mit dem Unrecht zu leben und macht das Beste daraus und der Dritte wird ein Revolutionär.

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 00:29
 elwu
(@elwu)

Und machmal hat man im Leben einfach nur die A-Karte gezogen, nämlich dann, wenn man aufgrund von nicht nachweisbaren Betrügereien selber löhnen muss. Ich weiß selbst, dass das unbefriedigend ist.

Unbefriedigend? Weißt du, ich sehe ja dass du, Xe und andere versuchen, auch die andere Seite, die der abgezockten Dauerzahler für Exen und was weiß ich noch wen zu sehen. Aber ihr steckt halt nicht drin. Sonst würden Sprüche wie 'unbefriedigend' nicht kommen. Ich höre es sehr deutlich aus diversen Richtungen: das ist sehr, sehr viel mehr was sich da ansammelt. Und irgendwann bricht es aus, und wenn es das bei genug Opfern des Umverteilungssystems wie z.B. mir tut, geht in diesem Lande etwas los, das bislang unvorstellbar war. Und es wird wohl nicht friedlich. Das neue Scheidungunsrecht ab nächstem Jahr drückt noch mehr Männer in diese Richtung. Dann zahlen ja auch die Väter unehelicher Kids unendlich lange. Irgendwie haben die Politdeppen übersehen, dass Mann zwar lange schweigend duldet, aber dann durchaus heftig explodiert, pfeif' auf Kollateralschäden.

Was die von dir genannten Betrüger betrifft: diese asozialen Abstauber sind IMO keiner Gedanken wert. Die Welt wäre IMO ein besserer Platz ohne sie.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 00:56
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch wenn du es nicht vermutest: ich teile deine Gedanken. Ich drücke mich nur verhaltener aus.

eskima


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AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 01:05
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo ASB98, hallo @all,

bevor ich jetzt explodiere, muss ich jetzt auch was loswerden - auch wenn es vielleicht etwas "off-topic" ist.

Ich hatte mal ne Freundin, aus Frankreich. Ist schon ewig her, mehr als 15 Jahre. Und die sagte mir, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es dort Prüfer, die können überprüfen, ob man wirklich krank ist. Das hat zur Folge, dass man wenn man krankgeschrieben ist die Wohnung nur zu vorbestimmten Zeiten verlassen darf. Denn wenn man nicht zu bestimmten Zeiten zu Hause ist, gibbet einfach kein Geld mehr. Komisch, keiner regt sich darüber auf, das schien (zumindest damals´) normal zu sein.

Vor 3,5 Jahren ging mein damailger Arbeitgeber in Insolvenz. Freitags rückte der Insolvenzverwalter an, um mitzuteilen, dass am Montag keiner mehr kommen muss. Die Folge: Arbeitslosigkeit. Das Arbeitsamt (damals) war an meinem Wonort recht "fit", sie haben mir auch Jobangebote zugeschickt, auf die ich mich bewerben musste (vollkommen richtig). Eine Bewerbung ging angeblich nicht rechtzeitig ein, was nicht stimmte und ich auch klären konnte. War auch vollkommen richtig, dennoch mit etwas Stress für mich verbunden.

Neulich gab es ein berufliches Problem. Ich wurde gegen 17.15 Uhr angerufen, ob ich am nächsten Morgen in einer Stadt im eropäischen Ausland sein könnte. Am nächsten Morgen um 10 Uhr war ich dort - was heißt um 3.30 Uhr aufstehen.

Was ich damit sagen will? Ich bin meinem Arbeitgeber verpflichtet. Für kurze Zeit war es der Staat (damals: Arbeitsamt). Die stellen Regeln auf, an die ich mich halten muss. Heute ist es meine Firma - auch die stellt gewisse Regeln auf, die ich einhalten sollte, was ich auch tue, um meinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

So, und wenn du, ASB98 (woher kommt eigentlich der Nick?) dich von all den in den vorhergehenden Posts dargestellten "Sozialschmarotzern" abgrenzen wolltest, hätte es nur eine Lösung gegeben: Du lässt den Prüfer in deine Wohnung und beantwortest seine Fragen. Der (auch wenn er "pampig" daherkommt) ist ein Angestellter deines Geldgebers. Und auch ich hab manchmal Probleme mit "pampigen" Angestellten meines Brötchengebers. Ich kann sie dann aber nicht einfach aus meinem Büro werfen.

Und was hast du mit deiner Aktion erreicht? Erst mal nix. Der Prüfer kommt wieder, evtl. mit "härteren" Massnahmen, und hat nur (Arbeits-)Zeit und Steuergelder verschwendet. Und nun darfst du mal raten, woher diese Steuergelder kommen...

Nach meinem Rechtsempfinden hast du den Anspruch auf Sozialleistungen verwirkt- auch wenn das nach § 60 SGBl anders sein sollte.

Mein Rat: Grenze dich von den "Sozialschmarotzern" ab, die es sicherlich gibt, wie von @eskima beschrieben.

Gruß

Martin

- der leider keine Zeit hat, § 60 SGBl auswendig zu lernen -


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 01:36
 elwu
(@elwu)

bevor ich jetzt explodiere [...]

Hi,

verbindlichsten Dank. Ich dachte schon ich stehe mit meiner Meinung alleine in der Matrix. Unversertheit der Wohnung, my ass. Wer kassiert hat uneingeschränkt zu kooperieren, da kann es überhaupt keine Diskussion geben. Unversertheit der Wohnung? Aber sicher doch! Und wer nicht kooperiert und nicht nachweist dass bla keine Lebensgemeinschaft fasel... bekommt halt keine Subventionen mehr.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 02:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin @ll,

ich werfe noch mal einen anderen Aspekt in den Ring: Eine schlichte Steuerprüfung, die man als Unternehmer mehr oder weniger regelmässig bekommt. Wer damit schon einmal Erfahrungen gemacht hat, wird über Dinge wie die Nicht-Kooperation beim Hausbesuch der ARGE nur müde lächeln können: Da muss man die Hosen herunterlassen, und zwar komplett. Und immer mit dem Wissen, dass ein Steuerprüfer einem latent immer Betrug und Mauscheleien unterstellt. Beweislastumkehr findet dabei fast immer statt: Ich als Unternehmer muss beweisen, dass die abgerechnete Reise nach XYZ geschäftlich indiziert war und kein Kurzurlaub mit meiner Partnerin - nicht umgekehrt. Und wie gesagt: Das Finanzamt will meine Kohle - nicht umgekehrt. Als Unternehmer bin ich Leistungserbringer und kein -bezieher - und muss trotzdem meine Integrität unter Beweis stellen.

Von daher kann ich mich Schmusepapa und elwu nur anschliessen: Wer von der Allgemeinheit Leistungen haben möchte, muss auch zulassen, dass die Allgemeinheit (notfalls unangemeldet) entsprechende Kontrollmechanismen einbaut. Nicht, um Geld zu sparen, sondern damit die Hilfeleistungen auch wirklich denen zugute kommen, die sie nötig brauchen - und nicht denen, die die Allgemeinheit am cleversten besch***.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 02:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgääähn,

nach dem Lesen von Brille fällt mir grad noch ein ganz anderes Beispiel ein...

Zu Sozialhilfezeiten konnte man einen Antrag auf Renovierungsbeihilfe oder Möbel stellen. Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, in dem hier einem Mitarbeiter der Zugang zur Wohnung verwehrt wurde, der prüfen wollte, ob tatsächlich eine Renovierung nötig ist oder ob die Waschmaschine wirklich repariert werden muss.

Bei Renovierung zum Beispiel kam der Außendienst und hat die Wohnung mit einem Lasergerät vermessen um danach den Bedarf an Tapeten, Farbe, etc. zu ermitteln.

Allerdings hat sich der Außendienst angemeldet. Und ich denke mal, dass es genau darum geht, nicht um das "Schnüffeln" an sich. Bei einem angemeldeten Hausbesuch kann man sich vorher um einen Zeugen kümmern.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 10:25




 Uli
(@Uli)

Ich hatte mal ne Freundin, aus Frankreich. Ist schon ewig her, mehr als 15 Jahre. Und die sagte mir, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es dort Prüfer, die können überprüfen, ob man wirklich krank ist.

Danke für den Hinweis. Das macht mir einiges klarer!  😡

verbindlichsten Dank. Ich dachte schon ich stehe mit meiner Meinung alleine in der Matrix.

Nein, elwu, Du stehst nicht alleine. Ich habe zwar auch meine Probleme mit staatlicher Datensammelwut, wie Xe sie beschrieb. Ich denke aber mal, das hat hier nix zu suchen. Wenn ich dem Staat (also uns allen) auf der Tasche liege, muss ich die Rechtmäßigkeit auch überprüfen lassen. Genauso sollte es auch im Unterhaltsrecht sein. Wenn ich meiner Exe gigantische Leistungen erbringen soll, dann möchte auch ich wissen warum!

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 11:23
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hatte mal ne Freundin, aus Frankreich. Ist schon ewig her, mehr als 15 Jahre. Und die sagte mir, wenn man krankgeschrieben ist, gibt es dort Prüfer, die können überprüfen, ob man wirklich krank ist. Das hat zur Folge, dass man wenn man krankgeschrieben ist die Wohnung nur zu vorbestimmten Zeiten verlassen darf. Denn wenn man nicht zu bestimmten Zeiten zu Hause ist, gibbet einfach kein Geld mehr. Komisch, keiner regt sich darüber auf, das schien (zumindest damals´) normal zu sein.

Dem ist heute noch so und das ist gut. Weil krank machen um in Urlaub, Renovieren, Umziehen,Schwarzarbeiten ... ist nicht.
Dafür kriegen die aber vernünftige Leistungen von den Krankenkassen. Meine Brille (Platik-Gläser, Entspiegelung, leichtes Gestell usw.) kostete 10 Euro. Dafür lasse ich die gern rein, wenn ich krank werden sollte.

Finde ich irgendwie besser.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 11:38
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Zum Opener, u.U. hast Du Deinen Leistungsanspruch verwirkt. Wenn Du Pech hast wird Dir Dein Verhalten als Nichtinteresse an der MITWIRKUNGSPFLICHT ausgelegt.

Wie auch immer, DU liegst anderen auf der Tasche dann sollte auch unangekündigt ( das sollten sich auch die Damen und Herren vom JA mal endlich hinter die Ohren schreiben) überprüft werden können, ob Du Leistungen zu Recht beziehst.

Gruss aus Österreich, in dem es auch normal ist das der Krankenstand abgeprüft wird....


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 12:33
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi @all,
interessante Diskussion. Unabhängig davon, welche Meinung ich zu dem Verhalten des Openers habe: er hat rechtlich korrekt gehandelt, § 60 SGBI gibt keine rechtliche Grundlage her, sich ungenehmigt Zugang zur Wohnung zu verschaffen.  Ebenso sind Leistungskürzungen aufgrund angeblicher Nichtmitwirkung nicht rechtens.  (sämtliche Verfahren dazu hat die Arge verloren (soweit mir bekannt), einfach mal googlen!).

Zum Opener, u.U. hast Du Deinen Leistungsanspruch verwirkt.

Dieses Zitat entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.

Viele Grüße,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 12:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hier wird viel vom Leistungsmissbrauch und Kontrollpflicht geschrieben. Für mich stellt sich dass alles sehr polemisch dar.
Wie ist der momentane Sachstand, sollte man Leistungen erhalten (bei Krankheit):
- Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und bestätigt diese durch seine Unterschrift.
- Der MA informiert seinen Arbeitgeber mit dieser Meldung.
Das hier missbrauch betrieben wird, ist bekannt, aber den gibt es in ähnlichen Umfang auch in anderen Ländern. Der Zugang zur Wohnung ist genau geregelt und gesetzlich beschränkt, sogar in unserer Verfassung aufgehängt und besonders geschützt. Also könnte ja mit den hier erbrachten Argumenten jede Behörde behaupten (zumindest bei Leistungsbeziehern), sie will den Missbrauch von Leistungen verhindern und kontrollieren. Wie weit geht das? Und wer beziht keine Leistungen vom Staat? Das ganze hört ja nicht bei der ARGE auf, wie sieht es denn mit Kindergeld aus? Sollte man das leistungsgerechte Einsetzen dieser Leistung überwachen?
Was muss getan werden, um diese Leistungen zu erhalten? Wie ein Unternehmer muss der Antragssteller die Hosen runterlassen, sonst sieht er überhaupt nichts. Bankgeheimis hat sich letztes Jahr endgültig verabschiedet, dann modernster Mittel konnte mir mein Finanzbeamter vor einem Jahr genau sagen, wann ich unsere Familie umgemeldet habe, mein Kontostand ist und mein Auto ja auch schon umgemeldet ist!

Ich verachte diese Sammelwut und viel schlimmer ist, dass keiner weiss was wirklich alles an Daten gesammelt wird und wofür sie verwendet werden. Keiner hat hierauf einfluss und wenn das Kind dann erst mal in den Brunnen gefallen ist, dann hat man nur schwer eine Chance, das wieder gerade zu biegen ... meist steht man dann auch noch alleine da, denn die die es bereits getroffen hat, sind nicht mehr da und die anderen hoffen, dass sie nicht trifft!

Wo ist die Grenze und wo wurde sie vielleicht bereits überschritten?

Meine persönliche Meinung ist, bei aller Kontrolle und Berechtigung, gerade ein Kontrolleur, der dies Beruflich macht, muss ein gewisses Maß an professionalität aufbringen und auch Leistungsbeziehern gegenüber Aufgeschlossen sein. Und die unverletzlichkeit der Wohnung ist garantiert und ich weigere mich, jeden x-beliebigen durch die Wohnung spazieren zu lassen, nur weil es ein staatlich Angestellter, oder noch besser alimentierter Verfechter der regularien ist.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 13:00
(@Platt)

Hi,

dazu muss ich noch einmal meinen Senf abgeben.

Natürlich wird es immer schwarze Schafe geben, die versuchen zu betrügen. Natürlich muss man so etwas unterbinden, da letztendlich wir alle die Zeche bezahlen.

Was mich an dieser ganzen Diskussion nur stört, ist die tatsache, dass ich nicht verstehe, warum dieser Mensch den Leistungsempfänger besucht.

Wenn ich hier so manche Kommentare zum Thema Lebensgemeinschaft lese habe ich richtig Bauchschmerzen. Es m.E. nicht darum, ob ich mit meiner LG zusammen wohne oder nicht. Auch das Stück Butter im Kühlschrank ist vollkommen irrelevant. Es geht doch letztendlich darum stehe ich finanziell im Notfall für meine/n LG gerade. Wirtschaften wir gemeinsam(gemeinsame Konten) usw.

Teile ich mir die Miete oder sonstige Kosten ist das schon eine andere Sache. Es geht doch bei einer solchen Überprüfung doch nicht darum zu schauen, ob zwei ALG2 Empfänger zusammenleben, sondern man versucht wenn einer arbeitet und der andere nicht, die finanzielle Verantwortung auf den Gehaltsempfänger zu übertragen. Liebe hin und Liebe her. Man ist aber weder verheiratet, noch ist man verwandt.

Ich sage es ganz klar. Natürlich  (wir sind beide berufstätig) unterstütze ich meine LG auch finanziell und umgekehrt. Aber nur kurzfristig und vorallen wenn ich/sie es auch kann und ganz wichtig freiwillig. Wir können uns auch jederzeit wieder trennen. Das ist unsere Lebensform. Wir haben im Umkehrschluss aber nicht die Möglichkeit des Ehegattensplittings, z.B. Sparerfreibeträge für verheiratete und auch ganz wichtig, vorallem keine Anspruch auf die Rente des anderen, falls einer von beiden stirbt. Falls Vermögen vorhanden ist, erben  erst einmal die Verwandten (zumindest den Pflichtteil).

Ich habe jetzt mein Testament neu verfasst. Ich habe mir nämlich vorgestellt, was passiert wenn ich ohne neuem Testament sterbe. Der Mietvertrag läuft auf nur meinem Namen. Meine Ex kommt mit meinen Kindern in die Wohnung gerauscht, schmeißt mein LG raus und nimmt alles mit, was nicht Niet und Nagelfest ist. Mir gehört ja fast alles.
Das bedeutet letztendlich, dass meine LG mich bei ALG2 finanziell unterstützen musste, aber im Umkehrschluss keinerlei Rechte hat.

War jetzt lang, geht vielleicht auch am Thema vorbei, bitte seit nachsichtig mit mir. :redhead:

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 13:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Platt,

das hier

Es geht doch bei einer solchen Überprüfung doch nicht darum zu schauen, ob zwei ALG2 Empfänger zusammenleben, sondern man versucht wenn einer arbeitet und der andere nicht, die finanzielle Verantwortung auf den Gehaltsempfänger zu übertragen. Liebe hin und Liebe her. Man ist aber weder verheiratet, noch ist man verwandt.

ist nicht ganz richtig - genau um diesen Fall geht es in vielen Fällen nämlich: Auch wenn zwei Leistungsempfänger zusammenwohnen, haben sie eine sog. "Haushaltsersparnis", vergleichbar einer Ex, die einen Lebensgefährten hat. Und ist es nicht so, dass die EU/TU-Zahler in diesem Forum übereinstimmend der Ansicht sind: "Wenn meine Ex mit ihrem Freund zusammenwohnt, sollte das auch meine Unterhaltspflichten verringern"?

In zahlreichen Threads hier im Forum wird diskutiert, ob und wie man eine neue Lebensgemeinschaft der Ex-Gattin nachweisen kann, notfalls sogar per Detektiv. "Moralische Probleme" hätten die meisten Unterhaltszahler mit einer solchen Überprüfung wohl nicht, wenn die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse sich positiv (also mindernd oder sogar ausschliessend) auf die Unterhaltspflicht auswirken. Auch nicht, wenn der Detektiv im Rahmen dieses Auftrags Fotos von der Ex und ihrem LG macht, Nachbarn befragt etc. - natürlich immer ohne Wissen der Ex. Ich denke, man sollte hier nicht mit zweierlei Mass messen...

Diesen Aufwand kann der Staat zeitlich und kostenmässig nicht leisten. Also kommen die Mitarbeiter der Sozialbehörden ganz offiziell zu Besuch - egal, ob angemeldet oder unangemeldet. Aber - im Vergleich zu einem heimlich ermittelnden Detektiv - doch mit "offenem Visier" und klarer Schilderung des Anliegens. Warum sollte es moralisch verwerflich sein, das Bestehen einer Lebensgemeinschaft zu überprüfen, wenn der "Unterhaltszahler" kein Ex-Gatte, sondern der Staat ist?

Just my 2 cents
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 13:44
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Und genau so ists und genau deswegen ist die Leistung wegen mangelnder Mitwirkung verwirkt. Auch wenn dagegen angegangen wird, so ists durchaus legitim Prüfmechanismen in Aktion zum Ersparnispotential seitens Vater Staat einsetzen zu können.

Oder vielleicht doch mal überlegen arbeiten zu gehen........ 


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 13:48
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Lebe zwar in Österreich, bleibe also von solchen Sachen Gott sei Dank noch (!) verschont, aber wer weiß, ob sich "mein" kleines Land nicht auch mal ein schlechtes Beispiel an seinem großen Nachbarn nimmt...
Außerdem hab ich nicht vor, meinen Job zu verlieren (sofern ich das verhindern kann) und irgendwann mal auf Kosten anderer zu leben, so lange ich mich noch selbst versorgen kann...

Also zu den Überprüfungen - wenn die vor ein paar Wochen bei mir vorbeigekommen wären, um zu prüfen, ob ich in einer Lebensgemeinschaft mit jemandem lebe, hätten sie Männerklamotten und Zahnbürste und alles drum und dran gefunden - aber nicht von meinem LG, sondern von meinem Onkel, weil ich seine ehem, Dienstwohnung übernommen habe und er seine Sachen erst jetzt abgeholt hat.
Wie hätte ich beweisen können, daß die Sachen ihm gehören und nicht meinem LG?

Anderes Bsp - ein total lieber Arbeitskollege von mir, den ich echt gern habe ist homosexuell.
Was wäre, wenn wir eine WG gründen würden und einige Jahre zusammenleben würden und dann kommen die kontrollieren? - Wie könnten wir beweisen, daß er homosexuell ist und wir sicher keine LG haben?

Für die die zahlen müssen (Ehegattenunterhalt usw) ist es total schlimm und unvorstellbar ungerecht daß sie eigentlich nichts gegen die Betrügereien machen können, da muß auf jeden Fall etwas unternommen werden.
Aber wenn der Staat der ist, der zahlt, sollte er doch in der Lage sein, die zu kontrollieren, die von ihm Geld bekommen, OHNE die Grundrechte die jeder Mensch hat zu mißachten und zu brechen.
Denn wenn die ARGE es kann, dann kann es bald auch die nächste Behörde und dann die übernächste und irgendwann alle - und wie schon gesagt wurde, wenn man bei jemandem etwas finden will, dann findet man was und dann sind wir alle mal von vornherein verdächtig...
Und das große Problem ist dann - wenn ich nichts angestellt habe, wie soll ich denn beweisen, daß ich nichts angestellt habe? Es ist ja nichts da, was ich beweisen kann, weil ich nichts angestellt habe...

Ist es denn richtig, wenn nur weil ein paar Menschen Betrüger sind, gleich einer ganzen Bevölkerungsgruppe die Grundrechte abzusprechen?

:question:

vj


Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 14:03
(@Platt)

Hi,

@Brille007

Natürlich hast Du bezüglich des EU/TU recht. Aber bedenke, dass der komplette Entfall des EU/TU de Jure nicht in Frage kommt, sondern es sich oft nur um eine Reduzierung handelt. Alles was über 650€ ist kann gekürzt werden.

Da viele noch nicht einmal in der Lage sind, 650€ TU/EU zu bezahlen, habe ich das Gefühl, dass wir uns bei diesem Thema das Leben unnötig schwer machen.

Außerdem Familienrecht 2-3Jahre, eher 3
Sozialrecht, wenns geht dann sofort. Naja 1J

@ suffering_d

Oder vielleicht doch mal überlegen arbeiten zu gehen........

Ganz ehrlich, dass ist voll daneben.

Am besten, der Staat zahlt ALG2 öffentlich und draussen, wöchtentlich die Leistung bar aus. Aber bitte nur eiin Schalter,
damit die auch richtig lange anstehen müssen. Schnee und Regen müsste auch immer dabei sein. Hat doch viele Vorteile. Zumindest werden sie an diesem Tag nicht schwarzarbeiten können und das ganze wird dann noch als Event verkauft. Ironie off.

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 14:07




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