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Hausbesuch Landratsamt

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(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle @ All

Kleine Geschichte:

Heut kam Besuch vom Landratsamt wegen Prüfung der Wohnverhältnisse.
Es wurde erst mal die Daten von den Prüfer aufgeschrieben, da musste man aber mehrmals fragen weil er den Ausweis immer wieder weg zog.

Schließlich bekam man den Namen und die Dienstnummer. Er war da schon sehr genervt und ziemlich pampig. Sein Dienstgrad wollte er nicht verraten.

Schließlich wurde gefragt was der Grund sei für seinen Besuch.Da  bekam man wider ziemlich in einen unschönen Ton zu hören Prüfung der Wohnverhältnisse.

Nochmal nachgefragt ob denn irgendein  Tatverdacht z.B. Leistungsmissbrauch oder so  vorliegt, wurde ziemlich aggressiv gesagt das werden sie schon wissen.

Nach dem man den Prüfer gesagt hat das dies kein ausreichender Grund sei um Ihn den zugang zu gewähren und nach welcher Rechtsvorschrift denn dies geschehen soll.

Sagte er: nach § 60 SGBI

Nach dem man Ihn sagte das man dies anders sehe und ein paar Zeilen( §60 SGBI)  vorlaß er total unhöflich sagte das er jetzt belehren würde zum ersten wegen §60 SGBI und zum zweiten wegen der Mitwirkungspflicht nach.....!

Er hatte das Gespräch zwischendrin abgebrochen und ging schon an sein Auto, nach der Frage welcher § das noch mal gewesen sein soll mit der Mitwirkungspflicht bekam man darauf keine Antwort.

Man konnte ja nicht so schnell mit schreiben.

Nach mehrmaligen Fragen sagte er nur: mit Ihnen Diskuttiere ich nicht.

Noch mal höflich nachgefragt : ob man da morgen auf die Dienststelle kommen soll oder bei die ARGE

sagte er: machen Sie was Sie wollen.

Er war da aber schon die ganze Zeit an seinem Auto so ca. 20 Meter entfernt.

Ja was sagt Ihr den dazu.

Ach so und mitten drin sagte er noch unhöflich das Leistungskürzung eintreten da man Sie ja rein lassen muss weil sie ja bezahlen.

Naja freu mich auf eure Meinungen. kann da jetzt was gravierendes passieren.

MfG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2006 20:21
(@taccina)
Registriert

Hallo,

also soweit ich weiß dürfen die nicht so einfach mal vorbei kommen und durch Deine Bude schnüffeln. Die müßen sich anmelden.

Ich glaube sogar es muss ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen. Müßen die sich dann aber nicht trotzdem anmelden?

Gäbe es denn bei Dir den Verdacht? Oder hast Du irgendwas beantragt?

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 20:32
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

Wurde nichts beantragt außer die Miete. Dies wurde schon per einstweilige Anordnung bzw dann per Vergleich geklärt.

Auf die Frage ob es irgendwelche Verdachtsmomente gebe bekam man ja keine Antwort nur das sie ja das Geld zahlen und deswegen.

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2006 20:36
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Hallo,

also soweit ich weiß dürfen die nicht so einfach mal vorbei kommen und durch Deine Bude schnüffeln. Die müßen sich anmelden.

Ich glaube sogar es muss ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen. Müßen die sich dann aber nicht trotzdem anmelden?

Gäbe es denn bei Dir den Verdacht? Oder hast Du irgendwas beantragt?

Liebe Grüße Taccina

also imho kommen die und dürfen auch, unangemeldet, kommen!

zum thema anmelden...das wär ja wie: "sehr geehrter hr. drochendiller, wir würden gerne in 2 wochen am ...... eine razzia bei ihnen durchführen. ich hoffe der termin ist ihnen genehm." 😉

ne im ernst.

ich war ne zeitlang vollziehungsbeamter (eine art gerichtsvollzieher) wer mich nicht reinlies, hatte mich halt am nächsten tag mit nem laster und nem durchsuchungsbeschluss vor der tür.

bei meiner ex waren die kameraden vom harz4land auch. sie wurd wohl von einem nachbarn "angezeigt" das ihr neuer bei ihr wohnt, und sie den aber nicht beim harz4amt angegeben hat.

der hammer ist!!! der wohnt echt dort!

und die haben nichtmal ne zahnbürste oder unterhose von ihm gefunden....bäh....

der wäscht sich offenbar wochenlang nicht. den eine eigene wohnung hatter net!

PS: wenn mich damals gleich einer genervt hät mit ausweis, dienstnummer und was weis ich für hochgeistigen gesetzeszitaten, hät ich mit sicherheit im lager noch nen schwarz-weiss-fernseher gefunden, den ich gegen seinen grossen farbigen hätte tauschen können 😉

wie ging das?? "wie man in den wald hineinruft, so schallt es herraus" 😉

cu
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 20:41
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

auf jeden Fall verstößt eine solche (sagen wir mal) "Mitwirkungspflicht" gegen §13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Dazu auch:
Link taz
Elo

Ich hab ein wenig gesucht. Aber wenn auch nur ein Teil dessen, was sich diese "Außendienste" rausnehmen wahr sein sollte, dann sollten sich die Leute warm anziehen - oder endlich mal was unternehmen.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 21:00
 Xe
(@_xe_)
Registriert

ich war ne zeitlang vollziehungsbeamter (eine art gerichtsvollzieher) wer mich nicht reinlies, hatte mich halt am nächsten tag mit nem laster und nem durchsuchungsbeschluss vor der tür.

PS: wenn mich damals gleich einer genervt hät mit ausweis, dienstnummer und was weis ich für hochgeistigen gesetzeszitaten, hät ich mit sicherheit im lager noch nen schwarz-weiss-fernseher gefunden, den ich gegen seinen grossen farbigen hätte tauschen können 😉

wie ging das?? "wie man in den wald hineinruft, so schallt es herraus" 😉

Interessant. Und wenn du vor meiner Tür gestanden hättest, hättest du ohne Gerichtsbeschluß da Wurzeln geschlagen und mit dann Bekanntschaft mit meinem Anwalt geschlossen. Bevor der nämlich nicht da wäre,wärst du keinen Zentimeter in die Wohnung gekommen, da sowohl Unverletzlichkeit der Wohnung als auch das Recht auf einen Rechtsbeistand grundgesetzlich garantiert sind.

Dein Text lässt drauf schließen, dass du der Meinung bist, dass es diesen Leuten gerecht geschieht. Was zu beweisen wäre.

Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 21:04
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo Xe

Vielen Dank für die Antworten.
Also denke ich mal wird dies keinen großen Nachteile haben. Oder?

P.S. man muss noch dazu sagen das man ja nicht von vornherein gesagt hat das er nicht rein kommen dürfe das wurde ja offen gehalten. naja egal

an Lordi

also man muss bedenken wär hier unhöflich pampig gewesen ist.!
Wenn es in den Wald raus schallen würde wie es reingeschallt hat dann wäre alles gut geworden oder so.
Aber wie können die Außendienstmitarbeiter genervt davon sein es geht ja nur um ihre Dienstlichen Angaben
aber bei denen die Kontrolliert werden da geht es tief in die Privatsphäre. Nun rate mal wär eher genervt sein dürfte.

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2006 21:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich meine gut an den folgenden Sachverhalt erinnern, der zwar in einem Zusammenhang mit einer Straftat stand, aber vom Kern her den gleichen Sachvortrag hat.
Polizeibeamte dürfen eine Wohnung nur bei Gefahr in Verzug betreten. Nach Vollzug einer solchen Maßnahme ist die Richterliche Genehmigung nachträglich zu beantragen. Gedeckt wird das nach Ansicht des BGH durch die strenge Auslegung des §13 Abs. 1 GG.
Von daher wird selbst ein Vollzugsbeamter sich sehr genau überlegen müssen, ob er sich so einfach Zutritt verschaft, da es weitreichende Folgen nach sich ziehen kann.

Man muss nur bedenken, dass die Beamten nicht aufgefordert werden dürfen, die Wohnung/das Haus zu betreten. Dann entfällt selbstredend die nachträgliche Genehmigung un d somit: selber Schuld.

Auch einen Durchsuchungsbeschluss (am nächsten Tag .... muss ein schnelles Gericht sein), wie von Lori angeregt, wird es auf dieser Basis nicht so ohne weiter geben. Selbst der Schwarz/Weiß-Fernseher lässt sich nicht mehr so schnell austauschen! Wenn die entsprechende Person gegenüber steht, wird auch so mancher "Vollzugsbeamter" wird sich dann umschauen, was er alles nicht darf und tunlichst sein lassen sollte, um seine Pension nicht zu gefährden.

Dein Verhalten war absolut korrekt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 23:12
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Also denke ich mal wird dies keinen großen Nachteile haben. Oder?

Nunja, eine Garantie gibt es keine. Allerdings geht das Ganze landauf, landab momentan dermaßen ab - deswegen auch die geplante Umkehr der Beweispflicht, ob man in eheähnlicher oder Wirtschaftsgemeinschaft lebt. Was vermutlich prompt vor dem BVerG liegen dürfte. Soll mal einer beweisen, dass das Stück Butter im Kühlschrank nicht einem selber gehört und vor Verzehr auch brav portioniert wird.

Meiner rein persönlichen Meinung steht dem Staat zwar durchaus zu, sich gegen Mißbrauch "seiner" Sozialleistungen zu schützen, genauso wie gegen andere Dinge (wie Kriminalität, Terrorismus, Fußpilz...). Allerdings nicht dadurch, dass Bürgerrechte und Gesetze nach Gusto ausgelegt oder einfach mal nach Gutdünken modifiziert werden, die den Bürger schon aus geschichtlichen Gründen vor dem Staat schützen sollen.

P.S. man muss noch dazu sagen das man ja nicht von vornherein gesagt hat das er nicht rein kommen dürfe das wurde ja offen gehalten. naja egal

Spar sicherlich Ärger. Aber man muß sich selber auch fragen, ob man derartige Methoden unterstützen will. Es gibt sicherlich genug Leute, die Angst vor Repressalien haben, wenn aber genug Leute auch sagen, das sie das Spielchen nicht mitmachen wollen, entfällt die Grundlage der Annahme, dass die, die diese Rollkommandos nicht ins Wohnzimmer lassen, grundsätzlich etwas zu verbergen hätten. Eine solche Ansicht war bereits vor 60 Jahren ein Problem.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 23:29
 elwu
(@elwu)

Nunja, eine Garantie gibt es keine. Allerdings geht das Ganze landauf, landab momentan dermaßen ab - deswegen auch die geplante Umkehr der Beweispflicht, ob man in eheähnlicher oder Wirtschaftsgemeinschaft lebt.

Hi,

finde ich Klasse. Weil es nun mal wirklich lebensfremd ist dass Mann und Frau (länger) zusammen leben, ohne ein wie auch immer geartetes Verhältnis zu haben. Ob die nur das Bett teilen aber nicht den Kühlschrank ist mir als Finanzier derartiger Gemeinschaften schnurz. Der Kühlschrank wird da IMO zumeist nur deshalb (angeblich) nicht geteilt, um nicht der Subventionen verlustig zu gehen. Ob die Subventionen nun Hartz IV heissen oder Ehegattenunterhalt.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 23:49




(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen

Vielen Dank für die Antworten. Also folgendermaßen geht es weiter.

Die Sache geht jetzt an den Anwalt. Montag ist aber erst der Termin.

Werde euch berichten wie es weiter geht oder gegangen ist ich denke mal das die ARGE wird sich jetzt auch rühren und böse Briefe schicken.

Also bis bald und haltet die Ohren steif grins

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2006 14:55
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Interessant. Und wenn du vor meiner Tür gestanden hättest, hättest du ohne Gerichtsbeschluß da Wurzeln geschlagen und mit dann Bekanntschaft mit meinem Anwalt geschlossen. Bevor der nämlich nicht da wäre,wärst du keinen Zentimeter in die Wohnung gekommen, da sowohl Unverletzlichkeit der Wohnung als auch das Recht auf einen Rechtsbeistand grundgesetzlich garantiert sind.

Dein Text lässt drauf schließen, dass du der Meinung bist, dass es diesen Leuten gerecht geschieht. Was zu beweisen wäre.

Xe

Forenregel Nr. 5. Antworte zu den im Beitrag enthaltenen Fragen. Zerfleddere bzw. entfremde einen Beitrag nicht durch Schilderung deiner Situation oder Allgemeinstatements.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 15:22
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Interessant. Und wenn du vor meiner Tür gestanden hättest, hättest du ohne Gerichtsbeschluß da Wurzeln geschlagen und mit dann Bekanntschaft mit meinem Anwalt geschlossen. Bevor der nämlich nicht da wäre,wärst du keinen Zentimeter in die Wohnung gekommen, da sowohl Unverletzlichkeit der Wohnung als auch das Recht auf einen Rechtsbeistand grundgesetzlich garantiert sind.

Dein Text lässt drauf schließen, dass du der Meinung bist, dass es diesen Leuten gerecht geschieht. Was zu beweisen wäre.

Xe

dann musst du das lesen neu lernen, oder ich das schreiben 😉

das du keinen reinlassen brauchst, ohne durchsuchungsbeschluss, ist klar!

aber das solche schüsse nach hinten losgehn (i.d.R.) dürfte wohl auch klar sein, oder?

und nur das wollt ich verdeutlichen, dürfte durch den satz mit dem wald auch jedem klar geworden sein, oder?

fakt ist: du lässt ihn net rein, er holt sich nen beschluss, er kommt wieder.
in der zeit hast du aufgeräumt, ihm ist das klar, und er wird wieder kommen...und wieder...und wieder....

und wenn du deinen anwalt bei mir geholt hättest, hätte es genau 2 möglichkeiten gegeben:
a) er lässt mich rein. ergebniss wäre das gleiche wie ohne ihn gewesen, weil ich nur mitnehmen kann was ich  mitnehmen darf. mit dem unterschied das zusätzliche kosten fürn anwalt entstanden sind.

b) er lässt mich nicht rein, wodurch wieder ein durchsuchungsbeschluss beantragt wird, und danach gnadenlos in jeden schubladen geschaut wird. und glaub mir, ich hab in denen schon die lustigsten spielsachen entdeckt, die ich bei "normalbetrieb" nie gesucht hät 😉

wie gesagt, ich will keinen angreifen, irgendetwas verurteilen oder gutheissen.

aber wie man in den wald hineinruft...........

letztendlich gibt es für kontrollen/pfändungen eine gesetzliche grundlage, und je mehr "schwierigkeiten" man den leuten macht, desto mehr werden die natürlich sauer, sind ja auch nur menschen.

in diesem sinne, schönen tag noch.

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 15:46
(@lordi)
Rege dabei Registriert

an Lordi

also man muss bedenken wär hier unhöflich pampig gewesen ist.!
Wenn es in den Wald raus schallen würde wie es reingeschallt hat dann wäre alles gut geworden oder so.
Aber wie können die Außendienstmitarbeiter genervt davon sein es geht ja nur um ihre Dienstlichen Angaben
aber bei denen die Kontrolliert werden da geht es tief in die Privatsphäre. Nun rate mal wär eher genervt sein dürfte.

MfG

das ist mir durchaus bewusst!

wie sagte mein ausbilder damals: du musst dir im klaren sein, das ein mensch nichts anderes ist wie ein wildes tier!
und du dringst in seine höhle ein. also sei vorsichtig und freundlich, den er (=der schuldner) wird sein revier verteidigen.

ich hat auch schon situationen wo ich rückwärts raus bin, weil mir der hut so hoch ging das ich für nichtsmehr garantieren hätte können.
da muss man halt danach sehr sehr tief durchatmen bevor man beim nächsten klingelt.
manchmal gelingts halt einfach nicht....

wir sind halt alle nur menschen, und manchmal menscheln wir einfach zu stark 😉

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 15:51
(@Platt)

Hi,

@lordi

Wahrscheinlich sind es solche Mitarbeiter von Behörden nicht gewohnt, wenn jemand seine Rechte und Pflichten kennt.
Der Möglichkeiten dieser Mitarbeiter sind durch Gesetze und Verordnungen sehr stark eingeschränkt. Das ist auch gut so.
Wenn es letztendlich nur um die Wohnung ging, hätte ein Außendienstbesuch nicht sein müssen. Der Mietvertrag lag ja wohl vor. Darin enthalten qm und Kaltmiete. Das sind die einzigen Faktoren, die für eine Bewilligung gebraucht werden.

Ich gehe noch einen Schritt weiter. Sofort Beschwerde über Arge und dem Mitarbeiter einreichen. Respressalien werden keine kommen. Dazu müssten die was schreiben.

Pfänden oder austauschen kann man nur, wenn die Besitzverhätnisse geklärt sind.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 17:27
 Xe
(@_xe_)
Registriert

das du keinen reinlassen brauchst, ohne durchsuchungsbeschluss, ist klar!

aber das solche schüsse nach hinten losgehn (i.d.R.) dürfte wohl auch klar sein, oder?

und nur das wollt ich verdeutlichen, dürfte durch den satz mit dem wald auch jedem klar geworden sein, oder?

fakt ist: du lässt ihn net rein, er holt sich nen beschluss, er kommt wieder.
in der zeit hast du aufgeräumt, ihm ist das klar, und er wird wieder kommen...und wieder...und wieder....

Nunja, die Frage ist dann folgende:

Du hast einen Beschluß. Meinetwegen als Gerichtsvollzieher, ich denke, da sind die Grenzen etwas weiter gefasst als bei Außendienstmitarbeitern der ARGEs. Die nächste Frage ist, wie haltbar ist dieser Beschluß. Es handelt sich mit Wahrscheinlichkeit um einen sog. Eilbeschluß, da ansonsten eine Verhandlung vorrausgegangen sein müßte (Recht auf rechtliches Gehör). Wohlgemerkt, wir sind auf der Ebene der ARGE-Leute - ein Gerichtsvollzieher mit sog. "ordentlichen" Beschluß da entsprechend freier sein.

Die ARGE-Leute haben meinerMeinung eben nicht diese Freiheit. Wenn die einen Beschluß, der ihnen das Betreten der Wohnung entgegen des Willens des Wohnungsinhabers gestattet, ist das ein großes Kaliber - mal eben mit "wir vermuten, dass da noch wer wohnt" (oder "wir vermuten, dass die beiden Personen, die da wohnen, mehr als eine WG sind") reicht definitv nicht so sehr aus für einen Beschluß wie zum Beispiel gegen jemanden, der mal eben seine Rechnungen nicht zahlen will.

und wenn du deinen anwalt bei mir geholt hättest, hätte es genau 2 möglichkeiten gegeben:
a) er lässt mich rein. ergebniss wäre das gleiche wie ohne ihn gewesen, weil ich nur mitnehmen kann was ich  mitnehmen darf. mit dem unterschied das zusätzliche kosten fürn anwalt entstanden sind.

Dadurch wäre aber die Möglichkeit höher, dass die gesamte Sache "sauber" über die Bühne geht (ohne Angriff gemeint - nur in Bezug auf "ich hätte einen Zeugen"). Man kann streiten, ob es das Geld wert ist - aber ich hätte eine Absicherung, dass zumindest rechtlich alles haltbar ist. Denn:

b) er lässt mich nicht rein, wodurch wieder ein durchsuchungsbeschluss beantragt wird, und danach gnadenlos in jeden schubladen geschaut wird. und glaub mir, ich hab in denen schon die lustigsten spielsachen entdeckt, die ich bei "normalbetrieb" nie gesucht hät 😉

das ist irgendwie eine Beschluß-Inflation, glaubst du nicht?

Du gehst, zumindest dem bei mir vorherrschenden Anschein nach, von einer gerichtsvollzieherischen Tätigkeit aus. Der Unterschied zu den ARGE-Leute sollte aber klar sein: der Gerichtsvollzieher wird tätig, nachdem ein Gericht einen bestimmten Tatbestand oder Vollstreckungsgrund festgestellt hat. Die ARGE-Leute kommen aufgrund eines diffusen, nicht näher belegten Verdachtes, dass etwas so sein könnte, und zumindest nach dem, was im Internet umgeht, mitnichten Stichprobenartig, sondern in einer Art Turnus. Sie versuchen, mit nicht rechtlich haltbaren Sanktionsdrohungen einen Beweis zu erzwingen, der dadurch erreicht werden soll, indem der Wohnungsinhaber gezwungen werden soll, auf ein grundgesetzliches Recht zu verzichten. Das erfüllt den Tatbestand der Nötigung, anders als beim Gerichtsvollzieher mit einem Durchsuchungsbeschluß. Die Gegenfrage wäre: warum ist kein einziger Fall, in dem die ARGE einen Durchsuchungsbeschluß erwirkt hat, um eine Lebensgemeinschaft nachzuweisen bekannt? Wie hoch wäre überhaupt die Möglichkeit, dass die ARGEs einen erwirken könnten?

letztendlich gibt es für kontrollen/pfändungen eine gesetzliche grundlage, und je mehr "schwierigkeiten" man den leuten macht, desto mehr werden die natürlich sauer, sind ja auch nur menschen.

Und da scheint ein gewisses Kommunikationsproblem aufgetreten zu sein, wie du schon anfangs festgestellt hast:
ich lese draus, dass du Pfändungen (also gerichtlich beschlossene und ausgeurteilte Eigentumsentnahmen) mit Kontrollen der ARGE gleichsetzt. Das ist mitnichten so, denn letztere werden weder von Exekutivbeamten durchgeführt, die das alleinige Rechts dazu haben, als auch ohne ausreichende Rechtsgrundlage (nur meine Interpretation). Das seit gestern in Kraft getretene Gesetz ist mittlerweile bereits auf dem Prüfstand, da verfassungsrechtlich bereits geprüft wird.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 18:12
 Xe
(@_xe_)
Registriert

finde ich Klasse. Weil es nun mal wirklich lebensfremd ist dass Mann und Frau (länger) zusammen leben, ohne ein wie auch immer geartetes Verhältnis zu haben.

Damit negierst du aber die Möglichkeit von WGs, wie ich sie als tatsächlich existierend sehe, z.B. drei Frauen und zwei Männern. Biologishc ist jedenfalls nicht belegt, dass gegengeschlichtliche Personen, die zusammenleben, zwangsläufig orgienmäßig übereinander herfallen müssen.

Ob die nur das Bett teilen aber nicht den Kühlschrank ist mir als Finanzier derartiger Gemeinschaften schnurz. Der Kühlschrank wird da IMO zumeist nur deshalb (angeblich) nicht geteilt, um nicht der Subventionen verlustig zu gehen. Ob die Subventionen nun Hartz IV heissen oder Ehegattenunterhalt.

Warum richtet sich dann dein Augenmerk nicht auf die Änderung der Unterhaltsrichtlinien in Hinblick auf die Klausel, die eine eheähnliche Gemeinschaft unterhaltsrechtlich erst nach einem bestimmten Zeitpunkt, meist 2 oder 3 Jahre, anerkennt? Genau diese "Verschiedenheit" der Rechtsgrundlagen, die zwar dieselbe Symptomatik haben, aber auf unterschiedlichen Ebenen gesehen werden, machen einen Großteil der Probleme aus.

Überspitzt ausgedrückt, hätte deiner Logik zufolge hätte dein Arbeitgeber als Subventionsgeber deiner Arbeitskraft auch das Recht, die hygienischen Zustände deiner Wohnung in Augenschein zu nehmen, da du bei mangelhafter Hygiene aufgrund der resultierenden Krankheiten auf seiner Tasche liegen würdest.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 18:19
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Forenregel Nr. 5. Antworte zu den im Beitrag enthaltenen Fragen. Zerfleddere bzw. entfremde einen Beitrag nicht durch Schilderung deiner Situation oder Allgemeinstatements.

7. Gib möglichst umfassend Informationen weiter. Du erleichterst allen die Beantwortung, vermeidest Rückfragen und erhöhst deine Chance auf hilfreiche Antworten.

Der Ansatz ARGE-Leute = Gerichtsvollzieher war fehlerhaft; ARGE-Leute haben keine Sonderbefugnisse und auch nicht das Recht, Repressalien durchzuführen, die auf der Beachtung gültigen Rechtes basieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 18:23
 elwu
(@elwu)

Hi,

1) Es geht hier nicht um WGs oder Kommunen sondern um Paare.

2) Du hast da wohl was überlesen. Mein Hauptaugenmerk ist beim Unterhalt. Ich wies hier unlängst in einem Posting explizit darauf hin dass diese Änderungen bei Hartz IV dazu führen müssten, dass eine eheähnliche Gemeinschaft auch bei Unterhaltsempfängerinnen nicht mehr erst nach zwei bis drei Jahren angenommen werden darf, und dass auch dort die Beweislast umzudrehen ist.

3) Deine 'Überspitzung'  verfehlt das Thema.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 20:31
 Xe
(@_xe_)
Registriert

1) Es geht hier nicht um WGs oder Kommunen sondern um Paare.

Die ARGEs versuchen grade, mithilfe dieser Kontrollen die entweder als WGs angegeben oder aber als nicht vorhandenen Lebensgemeinschaften aufzudecken. Dem Staat (und den Steuerzahlern) steht zwangsläufig das Recht zu, sich gegen Leistungsmißbrauch (und auch Unterhaltsmißbrauch) zu schützen. Das Problem ist nicht, dass aufgedeckt werden soll. Das Problem ist, wie aufgedeckt werden soll. Einerseits gibt es kein Patentrezept, dazu müßte man den Leuten in den Kopf gucken und ihre Gedanken lesen. Auf der anderen Seite sind auch bei Hartz-IV-Empfängern Grundrechte nicht einschränkbar, da steht unter anderem das Grundgesetz vor, in diesem Fall die Unverletzbarkeit der Wohnung. Denn wenn man anfängt, Grundrechte nach Arbeit oder Vermögen zu verteilen, sind das die Dinge, die mit der Standesgesellschaft an sich abgeschafft worden sein sollen - und zuallerletzt stellt man dann irgendwann die Frage, welche Gründe das Einschränken rechtfertigen, irgendwann ist dann jeder dran, der in irgendeiner Form "mißliebig" ist. Alleine schon die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Basis (und unsere Regierung schrie "Hurra, wann sollen wir anfangen?") zeigt auf, in welche Richtung das Ganze geht, von RFID im Paß bis Überlegungungen, mit Maut-Daten Bewegungsprofile zu erstellen ist doch alles in der Politblase schon geäußert worden. Per se ist jeder verdächtig, ob es Betrug, Terrorismus oder Geldschieberei (Bankengeheimnis seit April letzten Jahres) ist.

2) Du hast da wohl was überlesen. Mein Hauptaugenmerk ist beim Unterhalt. Ich wies hier unlängst in einem Posting explizit darauf hin dass diese Änderungen bei Hartz IV dazu führen müssten, dass eine eheähnliche Gemeinschaft auch bei Unterhaltsempfängerinnen nicht mehr erst nach zwei bis drei Jahren angenommen werden darf, und dass auch dort die Beweislast umzudrehen ist.

Das Problem ist in erster Weise eines, das durch Ungleichgewicht der einzelnen Rechtsbereiche hervorgerufen wurde. Ich bin deiner Meinung, das man derartiges effektiv unterbinden sollte. Die Frage ist nur, wie. Eine nicht existierende Lebensgemeinschaft, einen nicht existierenden Schwarzarbeitjob oder auch ein nicht existierendes Auto auf den eigenen Namen kann man nicht beweisen. Genau deswegen ist ein aus der Luft gegriffener Vorwurf so schwer zu entkräften, und im Famielein"recht" haben wir häufig den Fall, dass nicht substantiierten Dingen trotzdem geglaubt wird, weil man sie kaum gegenteilig beweisen kann. Schon zu Sozialhilfezeiten sind so einige Schmarotzer durchs Netz gerutscht, und dort waren Hausbesuche in Verdachtsfällen möglich. Außer Kosten hat es nichts gebracht.

3) Deine 'Überspitzung'  verfehlt das Thema.

Wenn du dir vor Augen hälst, wie die Überwachung sich entwickelt, eher kaum.
Es war eine massive Überspitzung. Aber wer sagt dir, dass bei linearer Fortführung und der immer weitergehenden Mißachtung von Grundrechten nicht genau das passiert, was am Anfang des Industriezeitalters plus Zuschlag wegen starker Technisierung gang und gäbe war? Wenn dein Arbeitgeber deine DNA prüfen darf, ob du nicht vielleicht zum Alkoholismus neigst, dann haben wir schnell etwas wie "Gattaca" oder ähnliche FIlme, die heute nur Sci-Fi sind, aber technisch möglich ist es bereits heute. Und auf die Moral und Integrität von Politiker mag ich nicht ganz vertrauen.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 23:52




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