Hallo zusammen, ich habe ein vielleicht etwas seltsam anmutendes Problem, aber ich poste es hier einfach mal. Ich habe durch einen Umgangsbeschluss zweimal im Monat von Samstag auf Sonntag meine Tochter (7). Die Kleine wohnt bei der Mutter in einem Dorf in Nordfriesland. Dieses Dorf ist nicht an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden, die nächste Bushaltestelle ist 5 km entfernt. Zur Zeit bekomme ich das so geregelt, daß (ich habe selbst keinen Führerschein, mache ihn gerade) mich Freunde fahren und die Kleine mit mir zusammen abholen und zurückbringen. Die Mutter weigert sich, daß Kind - obwohl sie einen Wagen hat und ich Spritgeld anbot - zur Bushaltestelle zu bringen. Sie sagte wörtlich vor Gericht, ich könne ja die 5km mit ihr zu Fuß gehen. Das örtliche Taxiunternehmen berechnet für die Fahrt hin und zurück 13 Euro. Die Busfahrten von dort/der Bushaltestelle nach Flensburg kosten mich hin und zurück im Monat auch nochmal 40 Euro. Im Prinzip ist der Knackpunkt das letzte Stück mit dem Taxi....das Gericht hat die KM noch nicht einmal zur Kooperation angehalten, sondern sagte lapidar, das wäre mein Problem, sowohl in organisatorischer wie in finanzieller Hinsicht.
Ich überlege jetzt, einen Antrag bei der ARGE zu stellen, denn ich bin zur Zeit arbeitslos und habe nur 621 Euro insgesamt und weiss so langsam nicht mehr, wie ich bestimmte Dinge finanziell managen soll.
Wenn jemand von Euch Erfahrungen damit hat und Bescheid weiß bei sowas, immer her mit der Information....danke...
P.S. : Ach ja, das Problem ist das Szenario, kam über Weihnachten einmal vor, daß ich keinen Fahrer zur Verfügung habe....hab ich Schussel vergessen mitzuposten...
[Editiert am 19/1/2006 von kuwe]
Hi,
such mal im Internet das Urteil des Bundesgerichtshofes AZ XII ZR 56/02 vom 23.02.2005.
Da wurde dies geregelt.
Viel Glück.
Dank Dir
Gruß Kuwe