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Hartz IV: Die Kinder sind die wahren Verlierer

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kinder sind die Verlierer bei Trennung/Scheidung - das wissen wir und brauchen zur weiteren Bestätigung keine Experten. Mit Hartz IV kommt neben der psychischen und emotionalen Belastung nun auch die finanzielle:

Das neue Arbeitslosengeld II bringt für die Betroffenen handfeste Einschränkungen mit sich. Kinder, deren Eltern getrennt leben, gehören aber zu den echten Verlierern. Sie werden künftig auf Unterstützung der Sozialämter angewiesen sein.

Schwerin - Mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) können die Betroffenen ihrer Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen, weil ihnen das Gesetz nur das Existenzminimum lässt. Davon könne dann nichts mehr abgezweigt werden, erläuterte der Vorsitzende des DGB Nord, Peter Deutschland, am Dienstag. Dies gelte auch dann, wenn nicht das allein erziehende Elternteil, sondern der zum Unterhalt verpflichtete Partner langzeitarbeitslos wird.

Anders als bei der bisherigen Arbeitslosenhilfe werde für Unterhaltszahlungen von ALG II-Empfängern oder deren Partner an getrennt lebende Kinder und frühere Ehepartner kein besonderer Einkommensfreibetrag mehr eingeräumt. Die Leidtragenden seien in der Regel allein erziehende Frauen und ihre Kinder, die vom arbeitslosen Vater keinen Unterhalt mehr erhielten.

Aber auch der Vater, der arbeitet und mit einer neuen Partnerin zusammenlebt, die Arbeitslosengeld II erhält, werde keinen Unterhalt mehr für seine Kinder zahlen können. Denn sein Einkommen werde bei der Bedürftigkeitsprüfung der neuen Partnerin voll veranschlagt. Im schlimmsten Fall können dadurch auch seine Kinder aus einer früheren Partnerschaft auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen sein.

Dies könne mit Hartz IV kaum beabsichtigt gewesen sein, sagte Deutschland. Dieser grobe Webfehler des Gesetzes müsse im Interesse vieler Kinder schnellstmöglich korrigiert werden. Bis zu einer Gesetzesänderung solle die Bundesagentur für Arbeit unbürokratisch Abhilfe schaffen, zum Beispiel über eine Dienstanweisung, mit der die bisherige Arbeitslosenhilfepraxis verlängert werden könnte.

Nach DGB-Angaben wächst in Deutschland gut jedes fünfte Kind unter 18 Jahren nur mit Mutter oder Vater auf. Viele seien bereits heute auf Sozialhilfe angewiesen - im Osten seien es acht Prozent der allein erziehenden Elternteile mit minderjährigen Kindern, im Westen sogar 17 Prozent. Derzeit sei bereits mehr als jede sechste Mutter minderjähriger Kinder (17 Prozent) auf Sozialhilfe angewiesen, bei den allein erziehenden Vätern seien es sechs Prozent.

Quelle: >Spiegel-Onlne<

Für mich als bekennenden Gegner von Prozentvergleichen ist besonders der letzte Absatz spoannend. Derzeit beziehen 17% der AE-Mütter Sozialhilfe und 6% der AE-Väter. Berücksichtig man, dass es viel viel viel mer AE-Mütter als AE-Väter gibt, so wären hier die absoluten Zahlen viel aussagekräftiger!

Natürlich konnte sich die amtierende Politik nicht entblöden, eine Gegendarstellung zur Spiegel-Meldung zu verbreiten:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

"REGIERUNGonline" - Wissen aus erster Hand

Pressemitteilung

Veröffentlicht am: 19.10.2004

Hartz IV - Fakt ist ...
Unterhaltszahlungen für Scheidungskinder durch Arbeitslosengeld II nicht gefährdet

Die heute vom DGB Nord und Spiegel Online aufgestellten Behauptungen, wegen Hartz IV würden ab Januar 2005 Scheidungskinder besonders benachteiligt, weil es keine besonderen Einkommensfreibeträge für Unterhaltsleistungen mehr gebe, ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen.

Fakt ist:

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II hat praktisch keine Auswirkungen auf die Unterhaltspflichten.

Fakt ist:

Sind Unterhaltspflichten tituliert und vorrangig gegenüber anderen Unterhaltspflichten, so können sie vom Einkommen abgesetzt werden. Vorrangig ist zum Beispiel der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Unterhaltsanspruch der mit dem unterhaltsverpflichteten Vater zusammenlebenden Lebensgefährtin.

Dies hat die Bundesagentur für Arbeit in ihren Hinweisen zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bereits klargestellt.

Ist hingegen kein Einkommen vorhanden, konnten bislang und können auch in Zukunft unterhaltsberechtigte Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten.

Scheidungskinder werden durch Hartz IV also nicht benachteiligt.

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: http://www.bundesregierung.de/

Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 01888 / 272 - 0
Telefax: 01888 / 272 - 2555

Wie immer wird die Politik "überrascht" werden von der Realität. Ich habe die Schn.... so gestrichen voll, von diesem verlogenem Pack!

DeepThought

[Editiert am 20/10/2004 von DeepThought]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2004 10:39
(@Ayuda)

Das ist der Regierung Wurscht ! ....und der anderen auch !

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Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt diesen Montag seinen neuen „Kinderreport Deutschland 2004“ vor. Namhafte Autoren und Experten beleuchten alle zwei Jahre mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen die aktuelle Situation der Kinder hierzulande.

Von der Schule über die Kindergesundheit bis hin zu den Kinderrechten, von den Problemen der Kinder mit der Schule und den Medien über Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes gibt die Aufsatzsammlung einen umfangreichen Überblick.

Schwerpunkt des neuen Reports ist die Kinderarmut. Mit dem Mitverfasser Thomas Olk, Professor für Pädagogik an der Universität Halle-Wittenberg, sprach FOCUS Online über falsche Einstellungen zum Nachwuchs und richtige Investitionen

FOCUS Online: Warum macht das Deutsche Kinderhilfswerk die Kinderarmut zum Schwerpunkt seines neuen Reports?

Olk: Das Problem wird seit einigen Jahren nicht mehr geleugnet – doch entschieden bekämpft wird die Kinderarmut in Deutschland nicht. Sie ist im Vergleich zu den Erwachsenen doppelt so hoch.

Seit 1990 ist der Anteil der jungen und jüngsten Sozialhilfeempfänger überdurchschnittlich angestiegen, bei den 0- bis 7-Jährigen liegt er um ein Mehrfaches höher als bei allen anderen Bevölkerungsgruppen. Zurzeit leben über eine Million Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von Sozialhilfe, das ist mehr als ein Drittel aller Empfänger.

FOL: Gibt es Anzeichen, dass der Trend sich umkehrt?

Olk: Eher nicht, im Gegenteil. Die Hartz-IV-Reform, die zum 1. 1. 2005 greifen soll, hat auch Folgen für Kinder. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe bringt mit sich, dass ein großer Teil der arbeitsfähigen bisherigen Arbeitslosenhilfebezieher in das neue Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, das auf dem Niveau der Soziahilfe angesiedelt ist, übergeleitet werden.

Vorausberechnungen ergeben, dass davon mehr als 2,2 Millionen Haushalte, zirka 4,5 Millionen betroffene Personen einschließlich 1,5 Millionen Kinder betroffen sind. Damit erhöht sich die Anzahl der Kinder, die ein Leben auf Sozialhilfeniveau führen müssen, schlagartig um 1,5 Millionen.

2,5 Millionen Kinder leben dann an der Armutsgrenze. Jedes zehnte Kind in Deutschland ist also von dieser Entwicklung betroffen. Der vorgesehene Kinderzuschlag wird die Situation nicht wesentlich entschärfen.

FOL: Warum nimmt die Gesellschaft diese Situation in Kauf?

Olk: Es wächst eine strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber den Kindern, obwohl die Gesellschaft sie dringend braucht. Schließlich müssen immer weniger eine wachsende Zahl von Rentnern finanzieren. Doch die Familienpolitik hilft viel zu wenig. Mit den alltäglichen Belastungen wie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden Eltern und Alleinerziehende weitgehend allein gelassen und sind entsprechend überfordert.

FOL: Oder Paare entscheiden sich zunehmend ganz gegen oder für weniger Kinder, wie jüngst eine Studie wieder gezeigt hat...

Olk: Das ist die logische Folge falscher Schwerpunkte in der Politik. Für die bloße Absicherung sozialer Risiken – etwa im Renten- und Gesundheitssystem – wenden wir immer mehr Geld auf, das für Zukunftsinvestitionen fehlt.

Wenn wir aber wachsende soziale Ungleichheit bekämpfen wollen, dann müssen wir konsequent in die ersten Lebensjahre investieren. Diese sind für Kinder und Eltern die schwierigsten, aber dort werden die Weichen für Neugier, für die Entwicklung sozialer Kompetenzen gestellt – also für künftige Lebenschancen.

FOL: Was soll der Staat tun?

Olk: Wir brauchen echte Unterstützung statt Stütze – wohnortnah qualitativ hochwertige Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen. Speziell die sozial Schwachen und da die Kleinkinder brauchen niedrigschwellige Hilfsangebote. Beispielhaft arbeiten die „Early Excellence Centres“ in England und ähnliche Einrichtungen in den skandinavischen Ländern. Dort werden die Eltern entlastet und Kinder gefördert. Und zwar von gut qualifiziertem Personal, oft mit Hochschulabschluss.

FOL: Das heißt aber doch auch: Mehrausgaben für die klammen öffentlichen Kassen?

Olk: Das ist ein Trugschluss. Familienergänzende Kinderbetreuung rechnet sich volkswirtschaftlich. Das hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung klar belegt. Sie ermöglicht den Eltern bessere Erwerbschancen. Das führt sowohl zu mehr Steuereinnahmen als auch zu einer Entlastung bei den Sozialhilfeaufwendungen.

Der Report erscheint als Buch: Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hg.), Kinderreport Deutschland 2004, Daten, Fakten Hintergrunde
kopaed verlag, München 2004, 352 Seiten, 11,80 Euro, ISBN 3-938028-24-6

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=8243 :gunman:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2004 12:24
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

einer Bekannten wurde jetzt bei der Berechunung des ALG2 gesagt das ihre Kinder zwar die 50 Euro die sie sich durch Reklamezettel /Zeitung austragen und Auspacken /Wegräumen von Waren im Lebensmittelgeschäft verdienen behalten dürfen....ABER:weil die Familie im juristischen Sinne ein BEDARFSGEMEINSCHAFT ist wird es der Mutter in voller Höhe auf das ALG2 anrechnet :note:

:mad2: :mad2: das muss man sich mal vorstellen die Kids (14/16)verdienen sich bei Wind und Wetter etwas dazu um sich wie Gleichaltrige auch mal ne CD leisten zu können und nun müssen sie das Geld zum LEBENSUNTERHALT beisteuern :gunman: :gunman: :gunman:

wünsche noch ein schönen Sonntag Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2004 14:02
(@Ayuda)

hallo delphin
wir haben noch viel mehr solche Beispiele, an denen deutlich wird um was es letztendlich bei diesem beschissenen Hartz iv wirklich geht, nämlich Lohndumping und die Leute gefügig machen, denn Geld gibt es in Deutschland noch jede Menge, siehe die Gewinne der Konzerne die keinerlei STeuern zahlen etc....
in der Mailingliste Sozialabbau wird all dies, und die Gegenmassnahmen diskutiert, tretet bei Interesse da bei...die Adresse ist oben bei vatersein, zu erkennen.
uli

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2004 20:53
 Anny
(@Anny)

Delphin hallo,
deine Bekannte sollte sich sowas nicht gefallen lassen.
Ich kann mir vorstellen, dass ähnliches stündlich versucht wird aber das ist eine Abzocke.
Würde mir das nicht bieten lassen.
Demnächst können Kinder ihr Weihnachtsgeld vom Omi und Opi miteinrechen u. von den Paten die 20 Euro Rummelgeld auch noch.
Ätzend.
Das glaube ich nicht und würde mich mit Händen u. Füssen wehren.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2004 10:49
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Anny,

Das glaube ich nicht und würde mich mit Händen u. Füssen wehren.

Genau hier liegt ein Problem. Ich mache häufig die Erfahrung, dass man mir vorwirft, dass ich spinne oder übertreibe, wenn ich von Hartz IV berichte.

Beispielsweise behauptet ein Arbeitskollege meines Mannes, dass es ihm mit Hartz IV als Arbeitsloser bessergehen würde, als wenn er arbeitet. Der Staat würde ihm sogar sein Haus bezahlen. Ich hab ihm dann ausgedruckt, dass lediglich die Zinsen und Nebenkosten gezahlt würden und er beharrte auf seine Meinung.

Ich weiß nicht, woher die schlechte Aufklärung kommt. Teilweise lese auch ich "Falschmeldungen" in der Presse, zum Beispiel zum Thema Kindesunterhalt. Kindesunterhalt wird beim Verpflichteten berücksichtigt stand vor ein paar Tagen in der Schlagezeile der Zeitung und viele alleinerziehenden Mütter atmeten auf. Im zweiten Absatz stand dann aber, dass der KU vom Einkommen abgezogen werden kann. Wenn kein Einkommen vorhanden ist, dann wird auch kein KU gezahlt werden können.

Ich kann nur jedem raten, sich gut zu informieren. Ein sich Wehren dürfte sich nur noch im kleinen Rahmen bewegen. Die Wessis haben es nicht geschafft die Montagsdemos zu beleben oder eine eigene Strategie zu entwickeln.

Und um es ganz deutlich zu sagen: das Beispiel mit den Kindern, die ihr selbstverdientes Geld abgeben müssen, ist korrekt. Es gibt sogar Sachbearbeiter die darüber diskutieren, ob bei einem 14-jährigen ein Freibetrag für Berufstätigkeit zu gewähren ist oder erst bei einem 15-jährigen. Ende offen, da Erfahrung und Arbeitsanweisungen fehlen.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2004 11:17
 Anny
(@Anny)

Hallo Eskima,
je nachdem auf welcher Seite man sitzt und was man sich anliest u. was man erst gar nicht an sich heran lässt.

Mein Mann sagt auch schon mal: Ich nehme Hartz IV dann habe ich alle was ich brauche!
Für mich ist das dann klar eine Verzweiflung die aus ihm spricht. Keinem geht es hier besser damit.
Es gibt immer nur eine Wahrheit und die kann nur sein, dass was wir daraus machen.
Gut informieren ist erst mal wichtig aber wer kann das schon, wenn man nicht ins Internet kann, weil man es nicht kennt oder hat sieht es schon düster aus.
Wer hat eine angeborene Anwaltaufsuchmentalität?

Es ist immer schon so gewesen, dass es Ermessungsspielräume gibt bei allem und das ist auch nicht so übel, denn bei jedem ist es doch anders.

Wir müssen einfach lernen, dass man uns nicht entgegenkommt, dass man etwas für sich tun muss, fragen, wie man das u. das so machen kann damit man selber am besten fährt.
Ist meine Meinung.

Sacharbeiter arbeiten eine Sache ab und kein Mensch, die sitzen immer auf der anderen Seite und wissen nur wenig über Möglichkeiten u. wenn es jemand weiß, hm, da ist Arbeit in Sicht.
Will keinem zu Nahe treten, es ist nur meine Erfahrung.
Wir hatten heute den GV hier obwohl wir nach Gerichtsurteil zahlen. So ist das und so kann man es machen.
Nach Lust und Laune kann man jemanden etwas wegnehmen wollen und am Ende doch nichts kriegen.
Man muss sich wehren u. sich nicht für dumm verkaufen lassen.
Denn es ist nicht unser Job es zu wissen und viele nutzen das aus in den Ämtern.
Eine Bekannte von mir arbeitet im AA und was die mir alles erzählt. Nehmen wir an die Hälfte stimmt und ich glaube es sogar noch...... :note: Sodom und Gomorra. :note:

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2004 12:13
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Anny,

Wir hatten heute den GV hier obwohl wir nach Gerichtsurteil zahlen. So ist das und so kann man es machen.

So kann man es versuchen. Aber Nexten sind bekanntermaßen kampferprobt 😀

Schau mal hier: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=371#pid

und hier: http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=407#pid

Wenn du Hilfe brauchst, dann melde dich 🙂

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2004 14:52
 Anny
(@Anny)

Anm Admin: Beitrag in das Forum Zwangsvollstreckung/Forderungsbeitreibung verschoben (>hier<).

[Editiert am 9/11/2004 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2004 15:10
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Anny
Es geht hierbei um regelmäßige EInkünfte der Kids und das ist rechtens sie war schon bei einemRA. Geld zu Weihnachten /Geburtstag ist eine einmalige Zuwendung.

LG Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2004 19:33




(@connie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Ich bin neu hier und eine Betroffene.
Ich werde demnächst ALG2- Bezieherin und mein Freund arbeitet ( noch). Bei uns lebt mein zu 80% behinderter Sohn. Bisher habe ich trotz Anrechnung so 500 Euro etwa bekommen im Monat und nun sollen es sagenhafte 7,99 Euro sein.
Mir wurde selbstverständlich der Kindesunterhalt für meinen Sohn als Einkommen angerechnet.
Aber mein Freund zahlt einen weit höheren Betrag an seinen eigenen Sohn aus erster Ehe, DER NICHT BERÜCKSICHT WERDEN KÖNNE; DA HIERZU KEIN TITEL VORLIEGT.
Das scheint die Lücke zu sein, wo sich die AÄ,mter dran hochzziehen. Wer also bisher feiwillig seinen Unterhaltssatz gezahlt hat, wird noch bestraft und wird gewzungen sein die Zahlungen erstmal einzustellen, bis die Exfrau klagt nd einen Titel erwirkt.
Allerdings habe ich Info inzwischen, dass auch die Väter kostenlos beim Jugendamt freiwillig den Titel ausschreiben lassen können. Hierzu wäre ich für Infos dankbar, wenn Jemand etwas darüber weiss.

Wir liegen durch diese unlogische und ungerechte Regelung weit unter Sozielhilfeniveau, obwohl noch einer arbeitet!!!!
Rechnerisch würden wir mehr im Monat zum leben haben als die derzeitigen 380 Euro zu Dritt, die uns real bleiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2004 09:37
(@purpur)
Schon was gesagt Registriert

Ja das stimmt, man kann sich beim Jugendamt den Titel kostenlos geben lassen. Würde ich euch auf jeden Fall raten.

Mir geht es auch nicht anders. Ich hab auch mal überflogen, was wir nächstes Jahr zum Leben haben. Es ist erschreckend. Ganze 250€ bleiben uns und für MEINE Tochter. Davon müsste mein LG noch Benzin bezahlen und seine Kinder wollen ja auch zu uns (200km am WE). Ich habe auch noch einen Sohn, der beim Vater wohnt. Nur ist das 650km entfernt von mir. Bisher immer nur in den Ferien. Wir hatten uns da immer in der Hälfte getroffen, nur weiß ich nicht, wo ich das Geld in Zukunft dafür hernehmen soll.

PurPur

[Editiert am 29/11/2004 von PurPur]

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2004 16:34
(@Ayuda)

:gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:
Hartz bittet Arme zur Kasse

Die erst kurz vor Sitzungsbeginn verteilte Geschäftliche Mitteilung sorgte im Jugendhilfeausschuss für Ratlosigkeit. Ihr Inhalt: 90 Prozent der Haushalte, die bislang Sozialhilfe bezogen haben, sollen ab 1. Januar 2005 höhere Gebühren für Ganztagsunterbringung und Beköstigung von Kindern in den Kitas bezahlen.

Hintergrund dafür sind die Hartz IV-Regelungen. Erst jetzt wird offensichtlich das Kleingedruckte im Gesetzeswerk deutlich, das Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammenführt. Anspruch auf Sozialhilfe haben künftig nur noch Personen, die nicht mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig sind. Alle anderen ehemaligen Bezieher von Sozialhilfe (etwa 90 Prozent in Kiel) bekommen ab Januar ALG II. Folge: Die den Sozialhilfebeziehern aufgrund einer Vorgabe des Landes bislang gewährten Vergünstigungen bei Kita-Gebühren und Versorgung der Kinder mit Essen fallen weg.

Zu diesen Vergünstigungen zählte beispielsweise, dass unabhängig von der Höhe der Sozialhilfe lediglich fünf Euro für die Betreuung plus 10 Euro für das Essen in den Kitas bezahlt wurde.

Diese Sonderregelung gibt es ab 1. Januar 2005 nicht mehr. Ab dann gilt für alle – auch für die ALG II-Bezieher – die Kita-Gebührenregelung der Stadt inklusive Sozialstaffel. Das wiederum bedeutet, dass je nach Höhe des ALG II-Bezugs und Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften Beiträge für die pädagogische Betreuung der Kinder zwischen 47 und 80 Euro fällig werden. Die Gebühr für die Essensversorgung steigt von 15 auf 28 Euro – laut Angaben von Sozialdezernent Adolf-Martin Möller "ein Preis im unteren Drittel der Skala im Vergleich mit anderen Kommunen des Landes." Unter dem Strich ergeben sich laut Geschäftlicher Mitteilung für ehemalige "Sozialhilfefamilien" Mehrbelastungen von 60 bis 93 Euro im Monat. Gleichzeitig bedeute dies aber auch eine Gleichstellung mit Erwerbstätigen, die gleich hohe Einkünfte haben.

Das Land hat sich offenbar mit einer "Revisionsklausel" noch eine Hintertür für nachträgliche Veränderungen offen gelassen. Bis 30. Juni 2005 müssen alle Kreise und kreisfreien Städte darüber Auskunft geben, wie hoch ihre Belastungen durch die Neuregelungen sind, wie sich die Höhe der von den Eltern zu zahlenden Gebühren verändert hat oder ob es Abmeldungen von Kindern gab.

Der letztgenannte Punkt bereitet auch der SPD-Ratsfraktion Kopfzerbrechen. So bereitet sie einen Antrag für die kommende Ratsversammlung mit der Aufforderung an die Oberbürgermeisterin vor, die alte Kita-Gebührenregelung übergangsweise so lange bestehen zu lassen, bis die Auswirkungen auf die Nutzung der Kitas umfassend geprüft sind. Statt eines Disputs dominierte nachdenkliche Zurückhaltung im Jugendhilfeausschuss. Nun wollen die Fraktionen das Thema unter der gemeinsam beschlossenen Vorgabe der "Dringlichkeit" schnell beraten, um zu einem Meinungsbild zu kommen.

Von Jürgen Küppers
http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1548583

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2004 02:46
(@Ayuda)

:knockout: :gunman:
Hartz IV und die Folgen für Alleinerziehende

Stichwort 1: Kinderzuschlag

Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) wird zum Januar 2005 ebenso das Gesetz zum Kinderzuschlag wirksam. Mit dem Kinderzuschlag wurde eine neue Transferleistung zur finanziellen Unterstützung gering verdienender Eltern eingeführt. Damit können einkommensschwache Eltern auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen monatlich bis zu 140 Euro pro Kind für insgesamt 36 Monate zusätzlich zum Kindergeld erhalten. Voraussetzung für diese Transferleistung ist, dass das Kind minderjährig ist und im Haushalt der Eltern lebt. Die Eltern müssen kindergeldberechtigt sein und über ein Nettoeinkommen verfügen, mit dem sie ihren eigenen, aber nicht den Bedarf ihres Kindes sichern können. Die Berechnung für den Kinderzuschlag erfolgt auf der Grundlage eines höchst komplizierten und zeitaufwendigen Verfahrens. Eine einfache Darstellung der Berechnungen für den Kinderzuschlag ist nicht möglich. Aus diesem Grunde soll auf eine ausführliche Abhandlung einzelner Rechenschritte verzichtet und nur die Grundzüge dieser Transferleistung nachgezeichnet werden.

Um feststellen zu können, ob Eltern einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, wird das, was als ausreichend für ihren monatlichen Lebensunterhalt zuerkannt wird, nach den Grundsätzen der Berechnung für das ALG II ermittelt. Dieser Bedarf ist am Niveau der Sozialhilfe orientiert. Um zu honorieren, dass die Eltern, die einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen, einer Erwerbsarbeit nachgehen, hat der Gesetzgeber den Erwerbstätigenfreibetrag eingeführt. Damit wird ihnen eine bestimmte Summe von ihrem Nettoeinkommen von der Anrechung freigestellt. Ingesamt können sie einen Freibetrag von ca. 220 Euro bei Steuerklasse 2 erreichen. Das Ergebnis aus der Berechnung des Bedarfs wird dann mit ihrem (bereinigten) Nettoeinkommen verglichen. Wird der Bedarf nicht erreicht, haben die Eltern einen Anspruch auf Leistungen nach dem ALG II. Steht ihnen mehr Einkommen zur Verfügung als ihr errechneter Bedarf, muss im Weiteren das Einkommen des Kindes berechnet werden. Als Einkommen des Kindes gelten Unterhalt (auch UVG), Renten und Ausbildungsvergütungen. Das Kindergeld und das Wohngeld werden nicht angerechnet. Der Bedarf eines Kindes gilt immer dann als gedeckt, wenn sein Einkommen in der Summe höher ist als 140 Euro. Für Einelternfamilien bedeutet dies, dass der Bedarf des Kindes immer dann als gedeckt angesehen wird, wenn das Kind Unterhalt in der Höhe von 140 Euro erhält. Dieser Betrag liegt jedoch immer noch um 52 Euro unter dem Regelbetrag der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle. Damit wird deutlich, dass der Kinderzuschlag ausbleibende Unterhaltszahlungen nicht kompensieren kann. Bleiben Unterhaltszahlungen aus und hat das Kind auch sonst kein Einkommen, heißt das noch nicht, dass diese Eltern in den Genuss des Kinderzuschlags kommen. Der Betrag des Einkommens, der über dem eigenen Bedarf liegt, wird in einem bestimmten Verhältnis je nach Art des Einkommens vom Kinderzuschlag abgezogen.

In erster Linie werden Eltern mit mehreren Kindern und geringem Einkommen den Kinderzuschlag erhalten können. Für Alleinerziehende wird der Kinderzuschlag nur in wenigen Fällen ausgezahlt werden. Insgesamt kann festgehalten werden, dass sich der Kinderzuschlag aus der Sicht des VAMV als ungeeignet darstellt, um der Armut von Kindern entgegen zu wirken.

Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

www.vamv.de

Berlin 2004

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2004 21:35
(@Ayuda)

Zum Leben zu wenig

Statement von Barbara Stolterfoht, Staatsministerin a.D.

Vorsitzende des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes e. V.

Mit der Diskussion um Hartz IV ist Armut ein gesellschaftspolitisches Thema geworden.

Armut ist – und dies dürfte Konsens sein - überall da, wo das zu geringe Einkommen die

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nicht mehr ermöglicht.

Armut ist da, wo Ausgrenzung beginnt.

Bundeskanzler Schröder illustrierte dies eindringlich, wenn er – wie jüngst in einer großen

Illustrierten – von eigenen Kindheitserfahrungen berichtet, als er selbst Armut an Einkommen

und daraus folgende gesellschaftliche Ausgrenzung erlebte. „Spiel nicht mit den Schröder-

Kindern“, so seine Erfahrung. Heute müssen viele der 1,1 Millionen Kinder, die auf

Sozialhilfe angewiesen sind, ähnliche Erfahrungen machen.

Dass die gegenwärtige Höhe der Sozialhilfe nicht annähernd ausreichend ist, um diese

Ausgrenzung zu vermeiden, belegt der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband heute

anhand transparenter und nachvollziehbarer Werte. Das Ergebnis: Das Arbeitslosengeld II

und andere Leistungen, die sich von den Regelsätzen ableiten, sind um fast ein Fünftel

zu niedrig bemessen.

Die Regelsätze erfüllen zentrale Funktionen: bei der Bemessung der Sozialhilfe und des

Arbeitslosengeldes II ebenso wie bei der Grundsicherung und bei der Bestimmung der

Pfändungsfreigrenzen.

Die Regelsätze sind aber nicht nur für soziale Leistungen von erheblicher Bedeutung. Die

Höhe der Regelsätze bestimmt faktisch auch die Höhe der Steuerfreibeträge. Sie sind

damit eine gesamtwirtschaftliche Stellschraube, die jeden und jede betrifft. Aus diesem

Grund kann es niemandem gleichgültig sein, wenn die Bemessung der Regelsätze heute

intransparent und nur sehr schwer nachzuvollziehen ist.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband belegt in seiner Ihnen heute vorgelegten Expertise nicht

nur ganz konkret, dass die Bemessung der Regelsätze heute nicht mehr angemessen ist.

Er hat zudem genau berechnet, um wie viel die Regelsätze zu niedrig bemessen sind, wenn

man sich an den geltenden Kriterien orientiert.

Zum Leben zu wenig

Statement von Barbara Stolterfoht, Staatsministerin a.D.

Vorsitzende des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes e. V.

Das Ergebnis ist: Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II ebenso wie alle daraus

abgeleiteten Beträge sind um 19 % zu niedrig bemessen.

Diese Feststellung ist von beträchtlicher Tragweite: Anspruch der Sozialhilfe ist es bis heute,

dass so genannte sozio-kulturelle Existenzminimum zu gewährleisten. Menschen sollen

nicht nur das zum Überleben notwendige bekommen, sie sollen darüber hinaus auch am

sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Diesem Anspruch werden die Regelsätze nicht mehr gerecht. Sozialhilfe und

Arbeitslosengeld II schützen nicht länger vor Armut.

Der gesetzlichen Vorgabe, wonach die Regelsätze Stand und Entwicklung von

Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten“ auf der Grundlage der

„tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren

Einkommensgruppen“ wiedergeben, genügt die heutige Regelsatzbemessung nicht mehr.

Die Regelsatzbemessung erfolgt auch nicht mehr nach objektiven Kriterien und in

einem nachvollziehbaren Verfahren, sondern scheint je nach dem haushaltspolitisch

gewünschten Ergebnis bestimmt zu werden. Anders ist es nicht zu erklären, dass die

Ergebnisse sowohl einer Überprüfung im Jahr 2003 als auch bei der Festlegung der für das

neue Arbeitslosengeld II maßgeblichen Regelsätze regelmäßig der haushaltspolitischen

Vorgabe entsprachen. Dabei wurde die Statistik in völlig sachfremder Weise manipuliert.

Der bekannt gewordene Entwurf eines Armuts- und Reichtumsberichtes belegt, dass die

sozialen Unterschiede in Deutschland zugenommen haben. Die Umsetzung der Hartz IV –

Reform wird diese Entwicklung voraussichtlich spürbar verschärfen. Leidtragende sind

insbesondere Kinder, die keinerlei Chance haben, ihre Situation aus eigener Kraft zu

verbessern und die mit einem Bildungssystem konfrontiert sind, welches soziale Unterschiede

noch verstärkt. Die daraus folgenden Defizite lassen sich später kaum beheben. Wer in dieser

Situation die Regelsatzhöhe zu einem dem Haushalt untergeordneten Wert macht, der

versündigt sich an den nachfolgenden Generationen und treibt Raubbau mit dem wertvollsten

Kapital welches unsere Wirtschaft hat: den Menschen. Dass die Festsetzung der Regelsätze

Züge von Beliebigkeit annimmt, ist angesichts ihrer Bedeutung nicht zu akzeptieren.

Die Akzeptanz von notwendigen Reformen leidet unter solchen Tricksereien. Das Vertrauen

in die Politik wird auf diese Weise weiter untergraben. Hartz IV ist eine Reform mit vielen

Verliererinnen und Verlierern. Wer darüber hinaus noch kreative Regelsatzbemessung

praktiziert, der betreibt ein riskantes Spiel, bei dem nicht weniger als der gesellschaftliche

Zusammenhalt auf dem Spiel steht.

Wir übertreiben nicht. Anhand der Ihnen vorliegenden Materialien, die Herr Dr. Schneider

vorstellen und erläutern wird, können Sie unsere Angaben leicht nachprüfen. Ich kann Sie nur

ermuntern: Nehmen Sie sich die Zeit, die Regelsätze nachzuvollziehen. Versuchen Sie bei

Ihrem nächsten Einkauf mit dem zu wirtschaften, was Arbeitslosengeld II – Empfängerinnen

und Empfängern zusteht.

Wir brauchen Regelsätze, die ein Leben ohne Armut ermöglichen. Wir brauchen keine

Regelsätze, die Armut festschreiben und verschärfen.

Aus diesem Grund sehen wir folgende Notwendigkeiten:

1. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialhilfe sind um mindestens 19 Prozent zu

erhöhen.

2. Die Regelsätze in Ostdeutschland müssen auf dass höhere Niveau in Westdeutschland

angepasst werden.

3. Der besondere Bedarf von Kindern und Jugendlichen – gerade unter dem

Gesichtspunkt der Bildung und Teilhabe – muss untersucht werden.

4. Wir brauchen eine öffentliche Debatte um die Höhe des Existenzminimums.

Hinterzimmer in Ministerien sind nicht der Ort für die Bestimmung einer

wirtschaftlich und gesellschaftlich gleichermaßen relevanten Bezugsgröße. Die

Festlegung der Regelsätze muss künftig Sache des Gesetzgebers sein.

5. Die Weiterentwicklung und Überprüfung der Regelsätze muss durch eine unabhängige

Expertengruppe erfolgen.

Die Anpassung der Regelsätze an das zur gesellschaftlichen Teilhabe notwendige Maß ist

ohne Steuererhöhungen finanzierbar. Seine Realisierung ist nur eine Frage der

Prioritätensetzung. Solange die politischen Prioritäten jedoch darauf gerichtet sind, dass

überkommene Ehegattensplitting beizubehalten, finanzkräftigen Häuslebauern weiter eine

Eigenheimzulage zu zahlen und selbst den Export von Arbeitsplätzen auch steuerlich zu

begünstigen, kann man die politische Schwerpunktsetzung nicht besser beschreiben, als mit

dem Satz von Ernst Bloch: „Wenn es nicht für alle reicht, springen die Armen ein“.

In wenigen Tagen ist Weihnachten – die Auslagen der Schaufenster werben bereits seit

Wochen dafür. Für Kinder und Jugendliche sieht der Regelsatz künftig einen Anteil von 1,56

Euro1 für Spiele, Spielzeug und Hobbywaren vor. Der Appell der Bundesregierung, die

Menschen mögen doch zum Wohle der Konjunktur mehr kaufen, muss da wie Hohn klingen.

Gerhard Schröder betont die Armut und die Ausgrenzungen, die er in seiner Kindheit erfahren

musste. Es stünde ihm gut an, wenn er vor diesem Hintergrund auch über die Armut und

Ausgrenzung nachdenken würde, die aus der Manipulation der Regelsatzbemessung folgt.

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1 So der für 2005 hochgerechnet Anteil für diese Warengruppe (EVS Code 09.31) bei 14 bis 17 Jährigen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2004 01:17
(@Ayuda)

Politik: Gesetzeslücke bei Hartz IV führt zum Wegfall von Unterhalt
geschrieben von: Frank am Dienstag, 19. Oktober 2004, 18:42 Uhr

Mit ALG II können arbeitslos gewordene Unterhaltspflichtige ihrer Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen, da ihnen das Gesetz nur das Existenzminimum lässt, aus dem nichts mehr abgezweigt werden kann. Leidtragende sind die Kinder Alleinerziehender.

Das neu eingeführte Arbeitslosengeld II gefährdet die Sicherung des Unterhalts von Kindern getrennt lebender Eltern, wenn ein Partner arbeitslos wird. Anders als bei der bisherigen Arbeitslosenhilfe wird für Unterhaltszahlungen von ALG II-Empfängern oder deren Partner an getrennt von ihnen lebende Kinder und/oder frühere Ehepartner kein besonderer Einkommensfreibetrag mehr eingeräumt. Mit ALG II können die Betroffenen ihrer Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen, da ihnen das Gesetz nur das Existenzminimum lässt, aus dem nichts mehr abgezweigt werden kann.

Die Leidtragenden sind vor allem allein Erziehende und ihre Kinder, die vom arbeitslosen Vater keinen Unterhalt mehr erhalten. Auch wenn die Mutter arbeitet, können sie und ihre Kinder schnell in die Armutsfalle geraten. Aber auch der Vater, der arbeitet und mit einer neuen Partnerin zusammen lebt, die Arbeitslosengeld II erhält, wird keinen Unterhalt mehr für seine Kinder zahlen können. Denn sein Einkommen wird bei der Bedürftigkeitsprüfung der neuen Partnerin voll veranschlagt und auch hier kein Einkommensfreibetrag mehr eingeräumt. Im schlimmsten Fall können dadurch auch seine Kinder aus einer früheren Partnerschaft auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen sein.

"Dieser familienpolitische 'Kollateralschaden' kann mit Hartz IV wohl kaum beabsichtigt gewesen sein und muss sofort behoben werden", so der DGB Nord-Vorsitzende. "Ich finde es erschreckend, wie alle Parteien einerseits die Bedeutung der Familie betonen und in solch einem wichtigen Punkt alle wichtigen Vorsätze über Bord werfen." Dieser grobe Webfehler des Gesetzes müsse im Interesse vieler Kinder schnellstmöglich korrigiert werden. Bis zu einer Gesetzesänderung solle die Bundesagentur für Arbeit unbürokratisch Abhilfe schaffen - z.B. über eine Dienstanweisung, mit der die bisherige Arbeitslosenhilfepraxis verlängert werden könnte.

Welche familien- und sozialpolitische Brisanz mit einer stärkeren Anrechnung von Unterhaltszahlungen verbunden ist, zeige die steigende Tendenz, dass gut jedes fünfte Kind unter 18 Jahren nur mit Mutter oder Vater aufwachse. Viele seien bereits heute auf Sozialhilfe angewiesen. Im Osten immerhin 8 Prozent der allein erziehenden Elternteile mit minderjährigen Kindern, im Westen sogar 17 Prozent der allein Erziehenden. Mit der Zahl der minderjährigen Kinder steige zugleich die Sozialhilfebedürftigkeit. Die besond ere Betroffenheit von Frauen zeige sich darin, dass zwischenzeitlich mehr als jede sechste Mutter minderjähriger Kinder (17 Prozent ) auf Sozialhilfe angewiesen ist gegenüber 6 Prozent der allein erziehenden Väter. Ohne gesetzliche Änderungen bei Hartz IV droht sich nach Einschätzung von Peter Deutschland das Verarmungsrisiko von allein Erziehenden und deren Kindern zu erhöhen

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2005 20:47