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Hartz IV Antrag....keiner kann mir Auskunft geben

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(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsens,

wenn die Bearbeitung über Gebühr lange dauert, ist eine Sachstandsanfrage möglich. Als ich mal eine gestellt habe, wurde überhaupt nicht reagiert (Kindergeldkasse).

Mit der Telefonrechnung ist das so eine Sache... Gelder müssen beantragt werden, bevor die Kosten entstehen. Im Endeffekt dürfte es also lediglich ein weiterer Arbeitsaufwand für den Sachbearbeiter sein. Je nach Charakter des Sachbearbeiters könnte es also ein Weg sein, ihm klarzumachen, dass er die eigenen Sachen etwas schneller bearbeitet (weil er sonst im Endeffekt mehr zu tun bekommt) oder aber es lieber lassen, weil man sich mit derlei Aktionen natürlich unbeliebt macht.

@ Tina: die Lebensversicherung muss nicht restlos aufgebraucht werden, es gibt durchaus Freibeträge, hab die Zahlen nur leider nicht im Kopf.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2006 17:43
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Eskima,

die 4100,- sind der Überschuß, den er noch verleben muss. Es gab laut ARGE jetzt 2 Möglichkeiten. Die Lebensversicherung kündigen und den Überschuß verleben oder O-Ton des SB" wir kleben den Kuckkuck drauf".

Die Frage, die Bruder und Schwester nun beantwortet haben wollten war, wie das mit dem Kuckuck funkrtioniert. Wird gepfändet bis der Überschuß von 4100,- ausgeschöpft ist und wird die Grundsicherung davon so lange bezahlt und wird dann übergangslos die Grundsicherung vom Staat bezahlt??

Die Antwort haben die beiden nicht bekommen. Fakt ist ja auch, daß das Geld der Versicherung nicht von heute auf morgen da ist. Dann geht wieder Zeit ins Land.

Zu den Zahlen: Pro Lebenjahr behält man 200,- des eingezahlten Betrages. Ich blicke selbst aber noch nicht ganz durch, da beim Amt der Rückkaufswert berechnet wird. Zumindest konnte man den wohl so nur beim Antrag eintragen. ( Mein Wissensstand nach Aussage meiner Freundin).

@Kasper

Sicher müssen die Mitarbeiter in den Ämtern so arbeiten, wie sie es aufgetragen bekommen. Dinge wie das Verschwinden von Papieren oder Vergabe von Terminen die völlig sinnlos sind, liegen dann wieder beim Mitarbeiter.
Sicher muss man abwägen wie man verfährt. Es kann dann nämlich schnell passieren wie Eskima schon schreibt, daß der Mitarbeiter erstrecht nicht einsieht zügig zu arbeiten wenn ihm dein Kopf nicht passt.

Da ist wieder die Ratte, die sich in den Schwanz beißt.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2006 18:12
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo taccina,

hab noch einmal eine Frage zur Kernzeit:

Du bekommst die Kernzeit erstattet wenn der Bescheid vorliegt, richtig?

Ich stelle mir gerade vor, man wartet und wartet Wochen auf den Bescheid und der Kiga tritt dir auf die Füße. Wenn man dann niemanden hat, der finanziell einspringen kann, verfällt der KiGa-Platz bzw. die Kernzeit?

Ich muss mir das nochmal selbst ausklamüsern um diesen bekloppten Kreislauf zu verstehen.

Lg
Tina

[Editiert am 17/1/2006 von DieMystiks]

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2006 18:16
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Taccina.

ach ja das altbekannte Problem mit den ARGEN

Untätigkeitsklage dauert etwas zu lange. Aber wenn bei Dir eine besondere Dringlichkeit vorliegt (z.B. Kernzeit, KK-Beiträge ), weil Du sonst wesentliche Nachteile durch die Nichtbearbeitung Deines Antrages erfährst, dann mach doch ne einstweilige Anordnung bzw. teile das Deinem SB mit. Auf mündliche Aussagen seitens der Ämter würde ich mich sowieso nicht verlassen.

Grüße und tritt dem Herrn ordentlich auf die Füße,
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2006 18:55
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Taccina,

also ich denke es ist Zeit das Du mal persönlich dort" aufschlägst"...lass Dir von der Vorzimmertussi einen Termin geben die Fallmanager(was für ein Wort :rofl2: aber es zeigt was man für DIE ist eine Sache :exclam: ) sind dafür da das sie einem helfen..wenn nicht würde ich an deiner Stelle da wirklich jemand organisieren der Dich hinfährt dann hast Du auch gleich Zeugen für eventuelle Unverschämtheiten.

Ich drücke Dir die Daumen

Lieber Gruss Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2006 20:40
(@taccina)
Registriert

Hallo Tina,

also das mit Deinem Bekannten ist ja wohl voll der Hammer.
Wenn ich mir nur allein schon ausrechne was der überzogene Dispo monatlich kostet und dann die Miete....Wenn der VErmieter ernst macht, stejht der Mann auch noch auf der Straße.
Und das er nicht gleich die Versicherung mal eben kündien kann leuchtet doch auch jedem normaldenkendem ein......
Kann er da nicht irgendwas machen wie ne Abtretungserklärung?

Was meine Kernzeit angeht...naja...die Frau auf dem Amt hier ist eigentlich ganz nett...
Aber ob die da was machen kann?????
Ich hatte den Kernzeitplatz ja schon gekündigt, weil ich keinen Job mehr hatte und mir der Kernzeitplatz zu teuer war.
Damals konnte sie auch auf Härtefall nichts für mich tun, siondern ich musste sogar eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten. Die wäre jetzt ende Februar abgelaufen..
Da ich aber wieder nen Job habe, brauche ich diesen Platz ja wieder und sie meinte es wäre kein Problem, das er bleiben kann. (seit der Erhöhung die über 100% war, haben die so gut wie keine Kinder mehr in der Kernzeit...darum sind für jedes Kind froh welches noch kommt....wäre das nicht so, wäre der Platz sicherlich schon lange besetzt und ich wäre auch früher aus der Kernzeit raus gekommen)
Wie das nun ist, wenn ich mal nicht bezahlen kann oder auch ne Zeit nicht bezahlen kann, das kann ich Dir nicht sagen. Ich denke der Kernzeitplatz wäre dann weg.
So wie die kein Geld bekommen, würde der Platz verfallen. Da aber grad so wenig Kinder zur Kernzeit gehen, würde mein Sohn den Platz wahrscheinlich dann wieder bekommen, sobald ich wieder zahlen kann.

Das mit den Ämter frech kommen....ich weiß nicht...
Ich hab da so meine Hemmungen.
Früher hatte ich mal nen Bekannten der beim Sozialamt gearbeitet hat. Ziemlich durchgeknallter Kerl.
Er meinte mal zu mir, wenn ihm einer blöd kommt, wird er ihm das irgendwie und irgendwann heimzahlen...sei es das er irgendwas nicht genehmigt oder die Bearbeitungen dauern können oder oder oder....
Aber irgendwie habe ich auch das Gefühl, das man mit Nett sein auch nicht weiter kommt....

Habe ich heute wieder das Beste Beispiel für Erfahren...
Als wenn das mit der ARGE noch nicht genug wäre, lag heute ein Schreiben vom Sozialamt in der Post.

Ich habe von Dezember 2003 bis einschließlich August 2004 Leistungen vom Sozialamt erhalten.
Ab September 2004 war dann das Urteil vom Gericht rechtskräftig, das mein Ex für mich Unterhalt zu zahlen hat. Auch rückwirkend.
Das heißt ich habe vom September an Unterhalt von meinem Ex erhalten und zusätzlich noch 200€ "abtragung" des für die Zeit Dezember 2003-August 2004 in der mein Ex keinen Unterhalt gezahlt hat.
So nun habe ich monatlich diese 200€ rückwirkenden Unterhalt an das Sozialamt zurück überwiesen....ist ja auch klar...die sind ja dafür in Vorleistung getreten.
Als Beihilfe bekam ich dann aber vom Sozialamt wieder 205€ zurücküberwiesen...
War alles ne hin und her überweiserei...

So als nun die BErechnungen für Hartz IV angestellt wurden, rief mich mein SB an und meinte er hätte die 200€ Unterhaltsrückzahlung als mein Einkommen gerechnet. Somit würde ich dann nicht mehr HartzIV berechtigt sein.
Im Gegenzug sollte ich dann aber die monatliche Überweisung von 200€ ans Sozialamt einstellen und das Geld behalten weil ich sonst unter den Selbstbehalt rutschen würde.
Ausserdem meinte er, wäre das ja sowieso ne blöde hin und her überweiserei, weil wenn ich die 200€ immer weiter überweisen würde, dann würden die mir ja dann als Beihilfe wieder 200€ zurück überweisen.

Soweit sogut.
Er schickte mir dann auch die BErechnung zu.

Im Juli 2005 kam dann ein Brief vom Sozialamt das ich noch 2555€ "Schulden" bei ihnen hätte die ich doch bitte zurück zahlen soll, da mein Ex ja nun die Unterhaltsrückzahlung an mich überweist.

Ich hab dann schriftlich das geantwortet, was mir mein damaliger SB gesagt hat und habe die Berechnungen als Kopie beigelegt und dachte die Sache sei damit erledigt!

Weit gefehlt...

Heute war ein Brief in der Post...die Berechnungen wären richtig gewesen, aber ich hätte trotzdem die 200€ monatlich an das Sozialamt überweisen müßen..

Hä? Wie soll das dann bitte gehen?
Ich sollte vom Mindessatz von mir und meinem Sohn dann auch noch 200abdrücken und da mir die 200€ ja als Einkommen gerechnet wurden, hätte ich im Gegenzug keinen Anspruch auf Hartz IV gehabt und hätte mit 200€ weniger leben müßen als jeder HartzIV Empfänger?

Also ich glaub ich über geb das mal alles meinem Anwalt...
Mir qualmt der Kopf und ich hab ne schlaflose Nacht vor mir....

Wie kann mein damaliger SB mir sagen, das ich die Zahlungen einstellen soll, da ich damit grade am Mindessatz lebe und es ja nun gleich wäre, ob ich die 200€ gleich behalte oder sie im Prinzip wieder als Beihilfe zurück bekomme...

Und nun das...

Immerhin haben die die 800€ die ich schon überwiesen habe 2004 von dem Betrag abgezogen und nun wollen die nur noch 1755€
Aber selbst das hab ich nicht

Sind die Leute auf den Ämtern echt soooo doof und können das nicht nachvollziehen?

Völlig verstörte Grüße
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2006 20:53
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich habe öfters mit dem Arbeitsamt als Drittschuldner zu tun, da geht es mir genau so, telefonisch keine Chance.

Falls es also immer noch nicht geklappt hat, mach es schriftlich per e-Mail, oder besser noch per Post.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2006 13:34
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Taccina,

#kann mir schon vorstellen, daß du nciht mehr so ganz durchblickst und die Forderungen sind ja echt ganz schön hoch.
Ich würde das auch überprüfen lassen. Sicher haben die dir doch eine Zahlungsfrist gesetzt, oder?
Wenn ja, schriebe einen Dreizeiler, daß du um Fristverlängerung bittest,, da du die Angelegenheit erst von einem RA überprüfen lässt.
Das haben wir hier auch schon gemacht als Post vom Sozialamt wegen Unterhalt für die Ex kam. Die haben dann erst einmal die Füße still gehalten.

Ich glaube das Problem liegt daran, daß bei den Ämtern der eine nicht weiß was der andere macht. Jeder arbeitet stur seine Akten durch und alles andere ist egal.
Mei Bekannter hatte einen Termin bei der Jobvermittlung. Er hatte einen Termin bekommen um auch über die Eingliederungsmaßnahmen informiert zu werden.

Er wieder Fahrgeld zusammen gekratzt und dorthin. Dort wurde er gefragt ( er hatte den schriftlichen Termi dabei) was er denn wolle. Er erzählt von der Einladung und zeigt diese auch.
" Nee, tut mir leid Herr****, so lange sie keine Leistungen beziehen, kann ich nichts für sie tun, kommen sie halt dann wieder".
Anschließend sagte der Sachbearbeiter dann " Sorry, so ist es eben, die Suppe die hier eingebrockt wird, müssen sie auslöffeln"

Super Aussage oder?

Bei dir kommt es mir ähnlich vor. Der alte SB hat dir gesagt du sollst die Übw. einstellen. Du stellst ein, er hat wahrscheinlich noch nicht einmal einen Aktenvermerk gemacht. Jetzt hast du den Mist am Hals.

Ich drücke dir weiter die Daumen

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2006 17:24
(@taccina)
Registriert

Ja Tina,

das ist schon echt der Hammer.
Aber ich versuchs einfach mit dem Anwalt. Und wie gesagt, lass ich das auch auf nen Prozess ankommen.
Und selbst wenn der SB vom Sozi keine schriftliche Notiz gemacht hat, hab ich dennoch die Berechnung hier, in welcher steht, das die 20€ als Einkommen gerechnet wurden und ich somit 1080€ mit allem drum und dran hatte. Zu Sozialamtberechnungen wurden diese 200€ nämlich nicht als Einkommen gerechnet.....darum habe ich die 200€ ja auch immer wieder als Beihilfe zurück bekommen.

So und es muss doch nun jedem Richter einleuchten, das ich von 1080€ nicht auch noch 200€ monatlich abdrücken kann..... Nach allen laufenden Kosten würden dann ja grad mal 60-70€ moantlich für mich und meinen Sohn zum Leben übrig bleiben, wovon ich Lebensmittel, Kleidung, Schulsachen usw kaufen müsste....

Mittwoch habe ich nen Termin beim Anwalt...mal sehen was der machen kann.

Ach ja die Frist geht bis zum 10.02.06

Ich werd da mal ein Brief hin schreiben und um Aufschub bitten, so wie Du es gesagt hast und dann können die sich mit meinem Anwalt rum streiten.....

Irgendwas ist immer....ist es nicht mein Ex, dann ist was wegen HartzIV. Hat man das dann grad erledigt, kommt man auch nicht zu Durchatmen, weil wieder was neues kommt....
Langsam verlassen mich meine Kräfte...

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2006 17:39
(@taccina)
Registriert

Hallo,

tja was soll ich sagen...
Kaum fühlt man den Leutschen bei der ARGE mal auf den Zahn, schon klappt das alles.
Bewilligungsbescheid war heut im Briefkasten....
Na, geht doch!
Geld ist zwar noc keins da, aber wird dann sicher auch die nächsten Tage kommen...

Aber mal ne Frage dazu...
Erstens gilt der Bescheid nur für 6 Monate. Ist das richtig?

Zweitens steht da:

Während des BEzuges von Arbeitslosengeld II besteht in der Kranken- und Pflegeversicherung VErsicherungsschutz für xxx xxx bei der DAK 24.11.2005-30.04.2006 -pflichtversichert

Jetzt wurden die Beiträge für Dezember und Januar aber von der Krankenkasse von meinem Konto abgebucht. Kann ich die Beiträge von der Krankenkasse zurück fordern? Die hat bzw übernimmt ja die ARGE.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2006 15:29




(@kobold5800)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Taccina,

die Krankenkasse ist verpflichtet, dir die Beiträge zurück zu erstatten. Eigentlich machen sie das automatisch. Sollten sie. Vorsichtshalber mal da anklopfen und darauf hinweisen!

Die Beitragsbewilligung halbes Jahr ist richtig.
Es freut mich für Dich das es endlich durch ist! Hast ja lange genug gekämpft..

LG
Andrea
_______________________________________
"Glück kommt durch einander"

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2006 15:39
(@taccina)
Registriert

Hallo Kobold 5800,

Danke, dann werde ich das Montag dann gleich mal machen.
Werd dann am WE mal den Kopierer anschmeißen und mal wieder alles mögliche kopieren damit auch der Bescheid schnell an das Jugendamt geht, wegen der Kernzeitkostenübernahme.

Wundert mich das in dem Bescheid meine Wohnkosten ohne Mucken und Murren komplett anerkannt worden sind.....
Aber wahrscheinlich ist zu denen mittlerweile auch durchgedrungen, das es hier selbst von der Stadt keine billigeren Wohnungen mehr gibt.....

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2006 16:23
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Taccina,

Du bekommst ab Einreichen des Antrages normalerweise die Kosten für die Krankenversicherung von der ARGE bezahlt.

Würde also den Bewilligungsbescheid(Kopie) als Nachweis zur DAK schicken und die darauf aufmerksam machen das Du die von Dir entrichteten Beiträge im Zeitraum von bis zurück möchtest.

Gruss Delphin

[Editiert am 20/1/2006 von Delphin]

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2006 17:38
(@jackisback)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Taccina,
deine Erfahrungen mit Hartz IV kann ich nur bestätigen - beim ersten Antrag der relativ prompt bearbeitet wurde bekam ich 80 Euro im Monat zugesprochen - die ca 500 Euro die man mir als Einkommen unterstellte suche ich heute noch 😮 dann hab ich hier im Forum nachgefragt, bekam den Link zu tacheles und fand eine ganz patente Anwältin in Karlsruhe - zwischenzeitlich versuchte ich es auch mit telefonischer Kontaktaufnahme - mit dem gleichen Erfolg wie du.
Nachdem die PKH gesichert war ging die Dame, meine Anwältin, in Aktion und nach fast 14 Tagen war die Sache zu 90% gelaufen :thumbup: und das ganze relativ stressfrei.
Also mach den Schritt mit dem Anwalt - bei mir hat es sich bis jetzt gelohnt

Gruß
Jackisback

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2006 23:12
(@taccina)
Registriert

@Kobold
wenn das mit dem halben Jahr Bewilligung stimmt, wann muss ich denn dann den Folgeantrag stellen? Erst nach dem 30.04. oder kurz vorher oder geht das auch schon Anfang April?

@Delphin
Als ich den HatrzIV Antrag eingereicht habe, habe ich gleich bei der Krankenkasse angerufen. Diese sagten mir dann, das sie erst den Bewilligungsbescheid bräuchten, um die Abbuchungen der KK-Beiträge von meinem Konto einzustellen. (kann ch ja auch irgendwie verstehen).
Werde denen dann mal den Bescheid jetzt kopieren, nen kleinen Brief beilegen, mit der Bitte mir die "zuviel" bezahlten Beiträge zu erstatten.

@Jackisback
Hat man das eine grade vom Hals, kommt das andere schon im Eiltempo auf einen zugeflogen.
Ich werde das mit dem Anwalt auch durchziehen. Mittwoch hab ich nen Termin. Mal sehen was er dazu sagt.

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2006 12:56
(@Aniram)

Hallo Taccina !

wenn das mit dem halben Jahr Bewilligung stimmt, wann muss ich denn dann den Folgeantrag stellen? Erst nach dem 30.04. oder kurz vorher oder geht das auch schon Anfang April?

Der Gedanke ist mir auch durch den Kopf gegangen.

Also um ehrlich zu sein... nachdem Behörden immer 100 Jahre
und 3 Tage brauchen um etwas zu bearbeiten (zumindest da
wo sie zahlen sollen) würde ich, so es keine Beschränkungen
gibt, den Antrag so früh wie möglich stellen.

Damit es erst gar nicht zu großartigen Unterbrechungen kommt.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2006 13:05
(@taccina)
Registriert

Hallo Aniram,

sowas in der Art habe ich dann gestern auch schon gedacht.
Da ja nun schon fast 2 Monate rum sind, seit ich meinen ersten Antrag gestellt habe, hatte ich so den Gedanken, Anfang März schon hin zu gehen und mir den Folgeantrag zu holen....wenn ich dann Glück hab, ist dieser denn dann bewilligt, wenn mein alter Antrag ausläuft...*lach*

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2006 13:10
(@lilli)
Rege dabei Registriert

Glückwunsch Taccina 🙂
Ich würde den Folgeantrag auch so ca. 6-8 Wochen vor Ablauf stellen. Wenn du Glück hast, geht es dann nahtlos weiter.
Ich hab gestern wieder am Telefon gehangen ... jaja die langen Bearbeitungszeiten. "Es kann noch ca. 2 Wochen dauern" wurde mir gesagt. Dann haben die aber mittlerweile 3 Gehaltsabrechnungen von mir auf dem Tisch liegen!
Was ich auch nicht verstehen kann ist, ich stell ja keinen Neuantrag, die müssen bei uns ja immer nur die Zahlen in der Berechnung austauschen, alle anderen Daten und Zahlen bleiben ja immer gleich ... entweder rechnen die das noch mit Taschenrechner aus oder die Berechnungssoftware taugt nix ...

LG
lilli

Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2006 13:38
(@taccina)
Registriert

entweder rechnen die das noch mit Taschenrechner aus oder die Berechnungssoftware taugt nix ...

LG
lilli

Hallo liili

Also selbst wenn ich das im Kopf rechnen müßte und dann den Bescheid handschriftlich schreiben müßte, wäre ich sicherlich schneller als die mit dem EDV System.
Frag mich was daran so lange dauern kann.
Im Prinzip müßen die doch nur die Daten aus dem Antrag in den Computer eingeben und der spuckt doch dann in ein paar Minuten alles aus.....

An Deiner Stelle, lilli, würde ich denen gehörig auf den Zeiger gehen.
Täglich anrufen..
Aber ich weiß ja aus Erfahrung, das das leichter gesagt als getan ist. Man muß ja auch erstmal einen erreichen 🙁
ICH DRÜCK DIR GANZ FEST DIE DAUMEN!!!!!

Liebe gRüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2006 14:27
(@kobold5800)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Taccina,

jepp! Anirams Vermutung und Lillis Erfahrungen stimmen genau mit dem überein, was ich auch erlebe.
Folgeantrag am besten wirklich 6-8 Wochen vor Ablauf stellen!
Hab heute meinen bekommen. Für April!
Die Entdeckung der Langsamkeit hat einen Namen...JOB-Center... 😛
Auf jeden Fall wechseln dort in den Abteilungen die Ansprechpartner schneller als man gucken kann.
Die neuen müssen sich mit den "Fällen" erst vertraut machen,bla bla...und manchmal gehen auch Daten verloren ( bei mir ), oder das System spinnt etc... :crash:

Ich wünsch jedenfalls allen Betroffenen hier gute Nerven und viel Glück! :heartpump:

LG
Andrea
_______________________________________
"Glück kommt durch einander"

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2006 00:13




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