Hallo,
ich hab da auch mal wieder eine verzwickte Frage zum ALGII.
Also November05 ALGII beantragt, welches mir aber nur als "Dahrlehn" gewährt wurde, da die ARGE wollte das ich meinen Ex auf Unterhalt verklage.
So die Verhandlung war dann vor ca 2 Monaten und da die sich ja nicht ins eigene Fleisch schneiden, ist mein EX zu EU verdonnert worden.
Der monatliche Betrag der für EU errechnet wurde, liegt ca 109€ über meinem ALG II Geld.
Meine erste Überlegung war: Naja, muss ja nicht sein, das ich durch Unterhalt mehr bekomme, als mit ALGII und wollte eigentlich "nur" den Betrag den ich auch von der ARGE bekomme.
So, nun kam aber gestern ein Brief von der ARGE das das ALGII nun eingestellt wird.
Ok...sieht auf den ersten Blick auch sehr logisch aus, da ich an Unterhalt von meinem EX ja mehr bekommen sollte.
ALLERDINGS:
Die ARGE hat zusätzlich zu meinem ALGII ja auch die Krankenkasse (wurde gleich von der ARGE an die KK Überwiesen) und auch die Rentenversicherung übernommen.
In dem Einstellungsbescheid steht drin, das ich da nun wieder, in Form von freiwilliger VErsicherung, selber für aufkommen muss...
Ja toll...
Nun bin ich gezwungen von meinem Ex doch den vollen Unterhaltsbetrag einzufordern.
Nun hätte ich durch den Unterhalt ja 109€ mehr, als vorher...
Muss allerdings nun die KK mit ca 150€ selber zahlen und in die Rentenversicherung muss ich ja auch irgendwie einzahlen...
Aber allein schon durch die Zahlung der freiwilligen KK hätte ich ja schon 40€ weniger als mit ALGII....und dann müßte man nochmal die Rentenversicherung abziehen...
Dann wäre ich doch wieder bedürftig oder wie sehe ich das?
Kann ich da Einspruch gegen erheben?
Oder kann mir jeand nen vernünftigen ALGII Rechner empfehlen, wo ich auch KK kosten eintragen kann?
Jemand sagte mir auch, das in sochen Fällen LEistungen in Höhe von 1€ gezahlt werden, damit man KK und RV versichert ist.
An wen muss ich mich da wenden?
Ich Blick da echt nicht mehr durch?
Muss ich etwa meinen Job an den Nagel hängen, damit ich KK und RV versichert bin? Kann doch nicht angehen oder?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hi
www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/Navigation/service,did=57362.html
Gruß
Platt
Danke Platt,
laut dem Rechner hätte ich, wen ich die KK von mir aus überweise, anspruch auf 90€ irgendwas.....
KOmmt dann wieder hin...denn dann wäre ich ja auch von der ARGE aus Rentenversichert...
Das Geld könnte ich meinem Ex dann "erlassen"...
Naja, aml sehen was die ARGE dazu sagt...werde dann mal einspruch erheben
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?