Gericht: Eheähnliche Gemeinschaft erst nach drei Jahren
Nur Paare, die seit mindestens drei Jahren zusammenleben, bilden nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen eine «eheähnliche Lebensgemeinschaft». Damit darf das Einkommen beider Partner beim Arbeitslosengeld II (ALG II) erst ab diesem Zeitraum zusammengerechnet werden, entschied das Gericht in Essen (Az.: L 19 B 85/05 AS ER). Das Obergericht habe damit ein Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom vergangenen September (Az.: S 35 AS 146/05) bestätigt, teilte das Düsseldorfer Gericht am Freitag mit.
Mit der Drei-Jahres-Frist sei eine «gängige Praxis der Arbeitsverwaltung» aufgegriffen worden, erklärte das Gericht. Bei den jetzt für das ALG II zuständigen Behörden gebe es Bestrebungen, bereits bei einer geringeren Dauer von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen.
Quelle: dpa
Wenn das man so wäre. Bei meinem Sohn wurde sein Weihnachtsgeld bereits nach einem zusammenwohnen mit seiner Freundin ( 2 Kinder ) von nur knapp 9 Monaten zu ihrem Geld gerechnet und sie bekam 300€ weniger ausgezahlt. Ein Einspruch hatte keinen Erfolg.. Somit hat er sein Weihnachtsgeld in ihre Kasse legen dürfen...
Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!
Moin Uli,
danke für das Urteil. >Hier< im Volltext.
Ich empfinde es auch für uns vom Familienrecht Betroffene als richtungsweisend, interpretiere ich doch hinein, dass die Anrechnungsgrenze von drei Jahren auch im Familienrecht sich etablieren und wird. Und ganz komisch: Entspricht 3 Jahre doch der heutigen Dauer von Unterhaltszahlungen an Mütter nicht ehelicher Kinder.
Zufall?
I don't think so.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!