Hallo,
meine Frage ist nun nicht akut, aber es beschäftigt mich.
Ich beziehe zusätzlich zu meinem Einkommen noch nen Zuschuss der ARGE, also ALGII.
Beim Antrag musste ich dann meine Gasrechnung abgeben...
Dort waren ca 140 Guthaben bei den Gaswerken verbucht und mich auch in den monatlichen Abschlagzahlungen runter gestuft.
Diese 140€ Guthaben bei den Stadtwerken (zu meinen Gunsten natürlich) urden dann mit meinen Leistungen verrechnet...
Ist ja auch ok... Brauchte ja auch 2 Monate kein Gas zahlen...
So nun kam aber gleich nach der Abrechnung ne Gaspreiserhöhung und die MEhrwertsteuererhöhung.
Wie verhält sich das denn nu, wenn ich jetzt am Ende des Jahres ne Nachzahlung bekommen sollte?
Muss ich die dann aus eigener Tasche aus meinen "Rücklagen" selber zahlen, oder übernimmt die ARGE auch die Nachzahlung?
Dazu muss ich sagen, in der Zeit als sich das Guthaben bei den Gaswerken angesammelt hat, habe ich kein ALGII bezogen... War also aus eigener Tasche angespart.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Servus taccina,
logisch wäre es, wenn eine mögliche Nachzahlung von der ARGE übernommen wird, denn das Guthaben ist ja bei der Berdarfsberechnung ebenfalls eingeflossen. Positiva berücksichtigen und Negativa icht, das geht nicht!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Positiva berücksichtigen und Negativa icht, das geht nicht!
Genau das ist der Punkt, wo ich mir Gedanken drum mache...
Bei der Arge ist vieles möglich..
Ich sprech ja auch ned davon das ich nun 12 Monate lang die Heizung bis zum Anschlag aufdreh.. aber ich rechne schon mit ner Nachzahlung zischen 100-150€
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Positiva berücksichtigen und Negativa icht, das geht nicht!
Ups...da wäre ich mir nicht so sicher...... da sind die schnell mit bei der Hand! Aber in diesem speziellen Fall müsste es aus meinem Gerechtigkeitsempfinden heraus auch so sein - es ist ja nicht so, dass eine evtl. Nachzahlung aus Verschwendungssucht entsteht sondern maßgeblich von dem Abrechnungsmodus (erst Guthaben verrechnen) abhängig ist. Vielleicht hilft da dann ja auch der Vergleich der Verbrauchswerte (nicht der dadurch entstandenen Kosten...)
:zuberge: habe ich da etwa im Zusammenhang mit Behörden gerade den Begriff "Gerechtigkeit" benutzt?????? Sorry....Recht und Gerechtigkeit haben nunmal in dieser Republik gar nichts miteinander zu tun...... 🙂
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Vielleicht hilft da dann ja auch der Vergleich der Verbrauchswerte
Tach Weserfrosch
Naja, wobei man da auch unterscheiden müßte, ob der Winter ein milder oder ein harter war...
Wenn man erst ende November die Heizung an machen muss und sie im März schon ausschalten kann, hat man in dem Jahr natürlich viel weniger verbraucht, als wenn mann schon anfang Oktober die Heizung ballern lassen muss, weil es so kalt ist und erst im Juni wieder ausmachen kann...
Und dann kommt ja noch die Abrechnung.. Also wenn man so wenig in nem milden Winter dann verbraucht hat, wird man logischerweise ja auch runtergestuft in den monatlichen Beträgen... Und das bekommt man dann ja auch nur von der ARGE erstattet
Folgt danach aber ein harter Winter reichen die niedrigen Beträge natürlich nicht und die Nachzahlung wird hoch ausfallen....
Würde auch mal gern wissen wie sich das verhält.
Liebe Grüße Tacci
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
keine Ahnung ob sich da was geändert hat, im Tacheles-Forum hieß es immer, daß die Arge dann die Nachzahlung übernimmt, schließlich wurde das Guthaben angerechnet.
lg, paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Noch mal ich,
ich war auch mal in einer ähnlichen Situation, natürlich versuchen die erst mal, den Bedarf so gering wie möglich und an den Tatschen vorbei zu halten.
Ich habe die solange mit Einsprüche gegen die Bescheide genervt, bis sie klein beigegeben haben (ich hätte 2.300 Oyro nachzahken sollen, weil der Bedarf "irrtümlich" zu hoch berechnet wurde).
Wenn also eine Nachzahlung kommt, einreichen und falls nicht übernommen wird, ein Einspruch nach dem anderen rauslassen...der Regelbetrag müßte auf jeden Fall übernommen werden.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Also - ALG II ist Grundsicherung, demnach gelten:
§22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Kommentar: rechtliche Behandlung von Betriebskostenerstattungen
22 Abs. 1 Satz 4 SGB II bestimmt, dass Erstattungen überzahlter Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr als Einkommen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zu berücksichtigen sind, sondern, dass sie im Monat nach der Rückzahlung oder Gutschrift die Kosten der Unterkunft mindern. (Nicht abgezogen werden können Rückzahlungsanteile, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, da diese aus der Regelleistung zu bestreiten sind.)
Zum Thema "NAchzahlung" läßt sich weder der Gesetzestext noch die Kommentierung aus; man könnte aber zum Schluss kommen, das Nachzahlungen auch die Kosten der Unterkunft im Monat nach Bescheiderstellung entsprechen erhöhen.....
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Moin Taccina
Genau kann ich dir das in den nächsten Tagen sagen. Ich habe meine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlungsvorderung in höhe von 200 € bei der ARGE eingereicht und warte täglich auf die Post.
MFG
Martin
HEy Martin,
das wäre echt klasse, wenn D mir da mal bescheid geben könntest, wie das gehandhabt wird.
Liebe Grüße
Tacci
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Moin Taccina
Heute hab ich mit meinem SA telefoniert und er hat mir die Kostenübernahme der Betriebskostenabrechnung in voller Höhe zugesichert. Sobald ich das schriftlich hier vorliegen habe, kann ich dir das via Mail zukommen lassen.
Laut meinem SA ist die Heizkostenpauschale nur eine Abschlagszahlung, der zu erhaltende Betrag orientiere sich aber an die tatsächliche Höhe der Heizkosten.
Jetzt verstehe ich mich ganz gut mit meinem SA, da mir meine "Bedürftigkeit" aufgezwungen wurde und momentan daran Arbeite dieses wieder zu ändern. Deswegen erzählte er mir, das ich meine Hütte den ganzen Winter auf mollige 35° aufheizen kann und das Amt das zahlen muß. Irgendwie ist das schon eine verkehrte Welt wenn jemand mit geringem Einkommen spaaren muß um über die Runden zu kommen und der eine oder andere Sozialschmarotzer sich im Winter bei 35° in Unterwäsche auf der Couch sitzend schön eine Talk-Show nach der anderen reinziehen kann. :gunman:
MFG
Martin
Edit: Obriges bezieht sich auf keine bestimmte Person und soll auch niemanden persönlich angreifen. Es ist allgemein gesprochen.
Laut meinem SA ist die Heizkostenpauschale nur eine Abschlagszahlung, der zu erhaltende Betrag orientiere sich aber an die tatsächliche Höhe der Heizkosten.
Mein Antrag wurde im Februar abgelehnt. Ich habe die Nebenkosten inzwischen selber gezahlt, in Raten.
Komischerweise wurde aber die neue Miete bewilligt. Aufgrund der gestiegenen Nebenkosten wurde unsere Miete um 35 Euro teurer.