Beim Petitionsausschuss des Bundestages liegt jetzt eine Petition vor, mit der beantragt wird, dass Kinder bei Bezug von ALGII und gemeinsamen Sorgerecht in die Bedarfsgemeinschaft beider Eltern aufgenommen werden.
Wer Interesse hat, schaut sie euch mal auf dden Seiten des Bundestags/Petitionsausschuß an und unterzeichnet massenhaft.
vielen Dank
Merci, nun sind es schon 17
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=367
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
:yltype: 19
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
:thumbup: .....und noch einer!
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Moin,
hört sich erstmal gut an. Aber ob es auch gut ist?
Momentan sieht es so aus, dass Umgangselter "nur" Unterhaltszahlungen leisten muss, wenn das Kind in Ausbildung ist, Betreuungselter wird immer dazugerechnet (Bedarfsgemeinschaft). Bei jedem Trödel-und-Faul-U25 wird auf diesem Umweg die Unterhaltsforderung über den Umgangselter eingeführt, da das Kind ja nun bei Mama und Papa zuhause ist (Bedarfsgemeinschaft), völlig unabhängig vom Umgang.
Gruß
eskima
22 :yltype:
:yltype: 27
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
uuuund no oana :yltype:
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
inzwischen sind es 475.
würde mich freuen, wenn es noch viel mehr werden.
486
Ich äußere nur meine Meinung.
+ 1
kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Könnt ihr mich mal aufklären, warum ihr hier alle unterschreibt? Mir ist nicht ersichtlich, was der Petent will. Will er die Umgangskosten zusätzlich zum ALGII ? Dann soll er seine Petition mal vernünftig formulieren. So, wie sie jetzt da steht, ist sie totaler Blödsinn.
Beim Wechselmodell zahlt die ARGE bereits jedem die KdU und anteilig den Bedarfssatz des Kindes. Beim Alle-2-Wochen-Umgang braucht man kein extra Kinderzimmer, das nur leer steht. Allenfalls bei zumindest 1/3-zu-2/3-Betreuung wäre der Wunsch nach einer Quotelung des Bedarfs des Kindes und Übernahme der KdU für das Kinderzimmer bei beiden ET nachvollziehbar, parallel wäre hier im Familienrecht eine Aufweichung der sturen Trennung Bar-/ Natural-KU denkbar, aber das schreibt der Petent alles nicht. Zum Umgang gibt es aucgh bereits <dieses Thema>
Ich unterschreibe da nicht.
ich versuch's mal zu erklären:
ja, es gibt inzwischen einige ARGES, die sich nach viel Kampf, vielen Widersprüchenm usw., bereit erklärt haben, die Regelsätze für die Kids an beide Elternteile, ja nach Betreuungsanteil aufzuteilen. Das sind aber bisher immer noch Ausnahmefälle.
Die meisten behaupten immer noch, es gäbe kein Wechselmodell. Ein Kind lebt bei einem Elternteil und damit basta.
Im SGB II ist tatsächlich nicht vorgesehen, dass ein Kind zu zwei Bedarfsgemeinschaften gezählt werden könnte..
Und selbst um den hälftigen Regelsatz ausgezahlt zu bekommen, muss aber nach der Bürokratie, das Kind zur Bedarfsgemeinschaft gezählt werden Einige ARGES machen es mittlerweile, weil sich der Realtät anpassen müssen.
Komplizierter wird's dann noch, wenn es um die Kosten der Unterkunft geht, bzw. was dem ALGII empfangenden Elternteil überhaupt als angemesener Wohnraum zugestanden wird. Es ist natürlich schwachsinnig zu sagen, dann hat das Kind bei jedem Elternteil nur noch ein halbes Kinderzimmer zur Verfügung. Aber genau das wird dann bürokratisch praktiziert, d.h. nur noch die Hälfte des Mietanteils des Kindes ausgezahlt.. Und jetzt marschiere mal zum Vermieter und sage, mein Kind ist nur die Hälfte des Monats bei mir, deshalb kann ich für den entsprechenden Wohnraum nur noch die Hälfte zahlen.
Das funktioniert natürlich nicht...
Jetzt aber der große Clou, den ich selbst erlebt habe. Ich bin der Bezieher des Kindergeldes. Also rechnet die ARGE:
Das Kind ist zur Hälfte beim Vater. Wir zahlen ihm 103,50€ (die Hälfte des Regelsatzes) aus. Die Mutter erhält die andere Hälfte. Der Vater erhält 103,50 € plus 154€ Kindergeld, also hat das Kind beim Vater ein Einkommen von 257,5 €. Also liegt das Einkommen des Kindes beim Vater 50,5€ überm Regelsatz. Diese 50,5€ ziehen wir einfach wieder von der Miete ab, wegen "Einkommensüberhang".
Das ist doch bürokratischer IRRsinn, oder?
Das ist alles schwer zu verstehen und deswegen nicht einfach zu formulieren. Aber ich hoffe, es gibt eine Menge Menschen, die es verstehen.
Die Grundschweinerei ist eigentlich, dass für Eltern,bzw. die Kinder , die von ALGII leben müssen, kein Kindergeld gezahlt wird. Das wird vom Regelsatz als Einkommen abgezogen.. Alle anderen, egal ob sie 1500 oder 5000€ Einkommen haben, bekommen zusätzlich vom Staat das Kindergeld obendrauf.
hallo kindesvater,
ich verstehe deine aufregung nicht und kann auch dem sinn deiner petition nicht folgen.
Jetzt aber der große Clou, den ich selbst erlebt habe. Ich bin der Bezieher des Kindergeldes. Also rechnet die ARGE:
Das Kind ist zur Hälfte beim Vater. Wir zahlen ihm 103,50€ (die Hälfte des Regelsatzes) aus. Die Mutter erhält die andere Hälfte. Der Vater erhält 103,50 € plus 154€ Kindergeld, also hat das Kind beim Vater ein Einkommen von 257,5 €. Also liegt das Einkommen des Kindes beim Vater 50,5€ überm Regelsatz. Diese 50,5€ ziehen wir einfach wieder von der Miete ab, wegen "Einkommensüberhang".
Das ist doch bürokratischer IRRsinn, oder?
du bekommst, wie du schreibst, den halben regelsatz für dein kind und erhältst das kindergeld. das kindergeld wird, wie anderes einkommen, angerechnet. und zwar nicht auf die miete, sondern auf deinen regelsatz. davon wird es wieder abgezogen, weil das einkommen auf die ganze versorgungsgemeinschaft umgerechnet wird.
was ist daran bürokratischer irrsinn?
du bekommst das kindergeld ausbezahlt und kannst es zur deckung deines lebensunterhalts einsetzen.
alg2-empfänger, die arbeiten, bekommen doch ihr einkommen auch angerechnet!!!
etwas anderes ist die tatsache, dass das kindergeld auf sozialleistungen angerechnet wird. darum geht es aber in deiner petition überhaupt nicht.
wenn ich es richtig verstanden habe, forderst du, dass die argen das geld für die kinder aufteilen. aber das tun sie doch in deinem fall schon, oder? wo ist dann dein problem?
Hallo,
es scheint tatsächlich missverständlich zu sein.
Ich verfasse eine solche Petition nicht, um mein eigenes Ding durchziehen. Wenn ich das einigermassen geschafft habe, ist alles in Ordnung. Nee, das ist nicht meine Art..
Es geht um ein grundsätzliches Problem, das viele Eltern betrifft. Mittlerweile haben sich über 500 Leute dran gehängt. Keine Ahnung, ob das alles Betroffene sind, oder Leute, die Problematik erkennen.
Wie ich schon gesagt habe, sind das noch Einzelfälle, in denen die ARGES zunächst mal akzeptieren, dass Kinder zwei Elternteile haben können, die getrennt leben und beide auf ALGII angewiesen sein können. Dass beide auch noch eine Wohnung (inkl. Kinderzimmer ) bezahlen müssen, kommt fast gar nicht vor.. Also wird der Regelsatz des Kindes verteilt auf beide Elternteile. Das heißt aber noch nicht, dass bei beiden Elternteilen auch Kosten der Unterkunft akzeptiert werden. Eine Person kann nach Hartz IV nicht in zwei Bedarfsgemeinschaften leben.
Es bestreitet doch wohl fast niemand mehr, dass ein Erwachsener mit einem Regelsatz von 345€, mit dem alles abgedeckt werden muß, kaum leben kann. Noch weniger ein Kind mit dem Regelsatz von 207€
In den letzten beiden Jahren haben sich einige Väter, auch ohne Sorgerecht, einen kleinen Mehrbedarf gerichtlich erstritten, damit sie wenigstens die Möglichkeit haben, ihre Umgangskosten einigermassen zu decken. Das sind aber alles keine Grundsatzentscheidungen, sondern Einzelfälle. Prinzipiell ist das im Gesetz nicht vorgesehen. Jede(r) muss dafür klagen . In diesen Fällen zählen die Kinder längst noch nicht zur Bedarfsgemeinschaft des sogenannten Umgangselternteils und haben keinen Wohnraum.
In den Fällen, wo die eltern aber nun mal die Betreuung teilen und beide Wohnraum für die Kinder zur Verfügung stellen,
oft schon seit vor den HARTZ IV Zeiten ist das mit der Anerkennung/bzw. Nichtanerkennung der Kosten für Unterkunft und einen Teil der Nebenkosten verheerend. Das drückt die zustehenden Kosten für Unterkunft massiv nach unten.. Für die Bezahlung einer Wohnung ist sehr maßgeblich, ob man einen 1 Personen oder 2 oder 3 Personen Haushalt hat.. Wenn die Mietkosten nicht oder nur zum Teil übernommen werden.
Konkret zur Berechnung des Bedarfs. Im Berechnungsbogen, der bundesweit gleich ist, der mit diesem unsäglichen, oftmals nicht oder fehlerhaft funktionierenden Computerprogramm in Nürnberg erstellt wird, gibt es getrennte Spalten für den Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hier werden die Regelsätze der Personen in Haushalt addiert und das Einkommen abgezogen.) und der Kosten für Unterkunft. Es ist tatsächlich so, dass der Einkommensüberhang (halber Regelsatz plus Kindergeld) von den Kosten für Unterkunft abgezogen wird, nicht vom REgelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts!! Damit vermindern sich die zustehenden Beträge für die Unterkunft. Das wiederum führt dazu, dass die zustehenden Beträge für Unterkunft unter den tatsächlichen Unterkunftskosten liegen, sprich man erhält eine Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten (selbst erlebt!) Genau das halte ich für Irrsinn.
Manche denken, ist doch egal, ob nun 50€ Einkommensüberhang vom Regelsatz oder vom Wohnungsbedarf abgezogen werden, weil der Gesamtauszahlungsbetrag der selbe ist. Ist es aber nicht, wenn dies Uzugsaufforderungen zur Folge hat.
Also, die Fordereung ist im Prinzip nicht, dass die Regelsätze für Trennungskinder erhöht werden, das ist momentan eh vollkommen aussichtslos, sondern dass Trennungseltern die Möglichkeit erhalten/bzw. behalten, ihre Wohnungen zu behalten. Also dass die Kinder bei beiden Wohnungsbedarf haben.
Zu der Sache mit dem Kindergeld: Dazu sind schon seit Jahren Klagen beim Verfassungsgericht anhängig.
Das Kindergeld kann und will ich persönlich überhaupt nicht zur Deckung meines Lebensunterhaltes einsetzen. Es wird mit dem Regelsatz des Kindes !!!! verrechnet. Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bekommen die Eltern das Kindergeld als steuerliche Leistung. Diesen Unterschied muß man sich immer vor Augen halten.