Hallo,
also ich habe vor ca 2 Wochen den Folgeantrag bei der ARGE abgegeben.
Alles ist geblieben, wie es gewesen ist. Hat sich also nichts verändert.
Nun flattert heute die Bewilligung rein und irgendwie müßen die sich da vertan haben, ich bekomme nämlich ca 200€ mehr als vorher.
Meinen Mini Job habe ich ordnungsgemäss angegeben, sehe auf dem Bescheid aber nirgendwo abzüge bezüglich meines Lohns...
Kontoauszüge der letzten 3 Monate hatte ich auch beigelegt...
Muss ich das jetzt irgendwie melden? Oder soll ich mich ruhig verhalten, das zuviel gezahlte Geld auf die Seite legen und warten bis die sich melden? (was ja unter umständen einige Monate dauern kann).
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo,
ich würde Dich an Deiner Stelle melden. Dir obliegt eine Informationspflicht die in beiden Richtungen geht.
Meine Bekannte hat es auch nicht getan und hat das Geld im nach hinein auch wieder brav zurückbezahlt...aber ein Verfahren wurde erstmal angedroht. Und einen Monat musste Sie auf Ihr Geld warten, da erstmal von Sozialleistungsbetrug ausgegangen wurde.
Es hat sich dann alles schnell geklärt, da ja nachweislich der Fehler beim Amt lag...aber man hat Ihr die Informationspflicht vorgehalten...riesen Theater...
Melde Dich einfach beim Amt...schriftlich und wenn nichts passiert dann packe das Geld zu Seite und wenns dann immer bei der überhöhten Zahlung bleibt...Freu Dich.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hey!
Dumm nur das hier von dem Bürger verlangt wird das er haarklein den Bescheid prüfen kann und über alle gesetzlichen Regelungen und Bestimmung und die Gesetze und Anwendungsvorschriften gefälligst Bescheiod wissen muß?!?!?!
Das was die ARGE/Job-Center eben selber nicht köne..das hat aber der Bürger zu können.und wehe demdem Fällt ein Fehler nicht auf u er hat dadurch noch zuviel Leistung erhalten...
Nichts destotrotz..prüfe den Bescheid ersteinmal genau..
Nicht das der jetzige richtig ist u der davor noch völlig falsch war...
Geld auf die Seite legen..
Und notfalls eben bei der ARGE nachhaken..
Widerspruchszeit ist eh 4 Wochen..also prüfen!!!
Und es ist inzwischen mehr als bekannt das die ARGE/Job-Center mit der Erstellung u Berechnung der ALG2 Leistungen völlig überfordert ist...u selbst teils nicht wissen wie es geht..
Gruß
Jens
hm...ich habe da grade mal angerufen, um nachzufragen, ob das seine Richtigkeit hat.
Da meint die "Tante" doch ganz schnippisch am Telefon, wenn das so da steht, dann wird das wohl auch stimmen, die wüßten ja schließlich besser wie das berechnet wird.
Ziemlich unfreundlich und zickig die Frau (übrigens die Erste die mir bei der ARGE unfreundlich "begegnet" ist).
Na gut, wenn die meint....mir solls Recht sein...
Ich lege es aber trotzdem sicherheitshalber mal beiseite. Wer weiß was kommt.
Ja klar...ich habe 4 wöchiges Widerspruchsrecht.
Merke ich aber zB 8 Wochen später erst, das ich zu wenig bekomme, dann habe ich eben Pech gehabt.
Andersherum: Merkt die ARGE nach 6 Monaten, das sie zuviel bezahlt haben, gilt komischerweise das Widerspruchsrecht von 4 Wochen nicht.....die fordern auch noch nach nem Jahr zuviel bezahlte Leistungen zurück!
Naja, ich will mich jedenfalls nicht an Geld bereichern, welches mir nicht gehört.
Liebe Grüße Taccina
[Editiert am 12/4/2006 von Taccina]
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo Taccina,
ich würd mir auf jeden Fall den Tag/Datum Uhrzeit und den Namen der Bearbeiterin merken.
Wenn sie dann kommen von Wegen Informationspflicht, du bist deiner Pflicht ja nachgekommen, und hast die und die Bearbeiterin telefonsich in Kenntnis gesetzt.
LG
Sweety
Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Hi,
hm...ich hab den Fehler glaube ich gefunden...
Die haben bei sonstige Einkommen 39,80€ berechnet, anstatt 398,00€.
Sind scheinbar mit dem Komma verrutscht....weil den Betrage den ich verdiene den finde ich nirgendwo...
Wird dann sicher der Fehler sein....oder?
Mir qualmt der Kopf
Liebe grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo,
ich würde an Deiner Stelle, dass ganze schriftlich machen. Das Tel. Gespräch kannst du nicht beweisen und dann stehtst du nachher da mit wirrem Haar.
Du kannst es ja ganz neutral schreiben ohne unbedingt auf dem Umstand hinzuweisen. 😎
Mfg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Nein Stop...
da steht bei sonstigen EInkommen nicht 39,80€ sondern 34,56€.
Das kann dann aber doch wieder hin hauen, das die da mit dem Komma verrutscht sind, weil ich im Januar, wegen Mangel an Arbeit in der Firma, weniger verdient habe. Und wenn die da ein Durchschnittseinkommen errechnet haben, würden die 34,56€ wieder hinkommen.
:question: :question: :question:
Allerdings steht das unter "Sonstige EInkommen" und nicht unter NEttoeinkommen monatlich...
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hey!
Tja und das ist es..da soll "Jederman" nun durchschauen..
Ich würd auch sagen, notier dir den Namen der SB und gut...
Und wenn du dir unsicher bist, notfalls eben schriftlich mittteilen mit der Berufung auf die SB..
Besser wäre es aber in dem Fall du telefonierst erstmal mit dem SB der auf dem Bescheid als Ansprechpartner angegeben ist..oder war das die SB mit der du gesprochen hast?
Gruß
Jens
Jo Jens, der Witz ist gut...
Sachbearbeiter? Auf nem Brief von der ARGE?
HIer stehen keine Sachbearbeiter drauf.
Noch nicht mal ne Telefonnummer an die man sich wenden kann.
Ich habe da nur ne ellenlange 0180er Nummer die zu meiner ARGE gehört und die konnte ich auch nur über ne andere ellenlange 0180er ausfindig machen.
Mit dieser 0180er Nummer landet man bei irgendjemanden und die versuchen dann, anhand des Computers herauszufinden, wer der zuständige SB ist....dann wird man weiterverbunden....aber dann ist man auch noch nicht beim zuständigem SB...wenn man Glück hat ist man dann nach dem 4 oder 5. mal verbinden, irgendwo gelandet, der dann ne einigermaße vernünftige "Ansage" machen kann.
Mich hat die Frau, die ich zuerst in der Leitung hatte, schon gleich abgeschmettert.
@Sweety
na dann versuch Du Dir mal den Namen zu merken, wenn die Leute da irgendwas ins Telefon murmeln....so undeutlich, das man überhaupt nichts versteht (wahrscheinlich mit absicht, damit sich keiner auf die LEute berufen kann)
Also ich denke ich werde Papi`s vorschlag nehmen und mich da mal schriftlich melden, damit ich auch gar nix falsch mache.... Wenn die dann nicht darauf reagieren, solls nicht meine Schuld sein.
Liebe gRüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
hallo Taccina,
du und jeder andere sollte sich generell bei telefongesprächen mit behörden angewöhnen, wenn man den namen nicht verstanden hat, nochmals nachzufragen. wenn derjenige nuschelt, dann halt noch einmal.
ich mache das von berufswegen immer und habe meinem mann das mittlerweile auch angewöhnt...*ggg.
das hat mir in der kindergeldsache meiner tochter enorm weitergeholfen, weil ich genau sagen konnte, Frau XXX hat dann und dann gesagt, ich bräuchte nichts zu tun, weil ja eh bis sommer nachgewiesen wäre und von daher hätte ich auch anspruch bis dahin. ein trugschluß, wie sich rausstellte, als ich es habe einstellen lassen und vielleicht pech für die dame, aber nicht mein problem.
am anfang fällt es schwer, aber irgendwann geht es dir in fleisch und blut über.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
@Taccina,
also vor ungefähr 2 Wochen hat das Frankfurter Sozialgericht (oder auch das Obersozialgericht? Keine Ahnung ob das so heist) entschieden, das zuviel gezahltes Geld nicht zurückgefordert werden kann.
Auch hier war der Fall das eine Frau alle Einkünfte angegeben hatte und die Arge trotzdem zuviel ausbezahlt hat.
Das Gericht sagte in der Urteilsbegründung ganz klar das der Empfänger sich auf die Richtigkeit des Bescheides verlassen muss, da er nicht in der Lage ist dies zu überprüfen.
Somit hat die Arge den Fall verloren und weitere Verfahren dieser Art liegen den Sozialgerichten vor.
Also würde ich in Ruhe abwarten was da noch kommt.
Lieben Gruss
Kruemel1
@Krümel...
hört sich ja interessant an...vielleicht werde ich ja noch reich durch die ARGE *lol*
Nee mal im Ernst, hast Du das Urteil für den Falle des Falles mal irgendwo zum nachlesen?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo
es gibt da Urteile und es steht auch im SGB deutlich drin, dass ein Fehler der vom Leistungsträger gemacht wurde zu Ungunsten des Antragstellers nur für die Zukunft berichtigt werden darf. Das nennt sich Vertrauensschutz.
Ist im § 45 SGB X geregelt.
Gruss Flocke
[Editiert am 12/4/2006 von Flocke]
@ Taccina,
hab grad folgendes im Netz gefunden http://www.sparkasse.de/nachrichten/aktuell/arbeitslosengeld_zurueckzahlen.html
Find ich zwar eine Bodenlose Fechheit, aber vielleicht hilft es dir weiter.
LG
sweety
Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Hallo Sweety,
das Mysterium hat sich aufgelöst.
Die sind echt so hohl...
Also im Jnuar und Februar hatte ich weniger verdient.
Somit habe ich dann meine Lohnabrechnungen eingereicht, damit die ARGE für die beiden Monate mein ALGII neu berechnet!
So nun haben die bei der ARGE als letztes den Betrag der Brechnung für die beiden Monate stehen, in denen ich weniger verdient habe und somit dann mehr ALGII bekommen habe.
In meinem Folgeantrag habe ich geschreiben, es habe sich, gegenüber dem Erstantrag, nichts verändert (hat sich ja auch nicht..ich verdiene ja wieder meine monatlichen fast 400€)
Die bei der ARGE haben dann gar nicht lange nachgeschaut und scheinbar einfach auf "Bewilligung" geklickt und schon hat mir der Computer den Betrag bewilligt, der als letzter berechnet wurde.....also den Betrag, den ich bekommen habe, als ich weniger verdient habe.
Und da ich das jetzt gemerkt habe, wer hat jetzt die Rennerei schon wieder damit??
Natürlich ich.
Melde ich das nicht, mach ich mich strafbar.
Melde ich das, muss ich mich wieder mit 100en von Fragebögen und sonstigem Schei* rumschlagen und wieder 100e Kopien machen...
Ich darf jetzt deren "verbocken" graderücken...
Oh Mann...
Manchmal frage ich mich, welch intelligentes Personal da angestellt ist.
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?