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ALG2-Beiträge

 
(@jensg)
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Hallo zusamme. ich bin neu hier und suche hilfe. Zur zeit habe ich kein sorgerecht auf meine beiden söhne und trenne mich gerade von meiner lebensgefährtin. wie hoch dürfen die ksoten für die unterkunft sein und kriege ich meine kinder mit drauf????????

Habe ich anspruch auf eine große wohnung für 3 personen?

Danke für eure hilfe im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2009 00:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn die Kinder nicht bei dir leben, zählen sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft und somit steht dir nur einer Wohnung für 1 Person zu. Ich nehme mal an, das deine Ex-LG auch ein Soziallfall ist und daher die Kidner bei ihr dann mitberücksichtit werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 00:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das stimmt neuerdings nicht. Es gibt ein Urteil, wonach die Kinder durchaus mitzählen, wenn der Umgang entsprechend gestaltet ist. Ferner stehen dir die Verpflegungskosten für die Umgangstage zu plus die Fahrtkosten um sie abzuholen und wieder zu bringen. Muss ich morgen mal raussuchen.

Ich brauche noch die Infos zu Umgang, Alter und Geschlecht der Kinder.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 00:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi deep,

Moin,

das stimmt neuerdings nicht. Es gibt ein Urteil, wonach die Kinder durchaus mitzählen, wenn der Umgang entsprechend gestaltet ist.
DeepThought

Hab ich das bisher übersehen oder steht es nicht in unserer Datenbank?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 00:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Hab ich das bisher übersehen oder steht es nicht in unserer Datenbank?

Ich gestehe, Entscheidungen der Sozialgerichte sträflich zu vernächlässigen.

Im Internet sind viele Meinungen und wenige Entscheidungen zu finden.

Das LSG Nordrhein-Westfalen hat entschieden (>hier<), dass auf die Einzelfallkonstellation Rücksicht zu nehmen ist. Zwar wurde der grds. Anspruch nicht positiv beschieden, doch eine Hintertür eingebaut. Daher die Frage nach Umgangsregelung, Alter und Geschlecht der Kinder,.

Ferner zu berücksichtigen ist u.U. der Mehrbedarf für Alleinerziehende (>hier<)

Es gibt auf der verlinkten Seite einige Urteile zur derThematik.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2009 11:52