wo ich diesen thread grad lese, die mutter meiner tochter erhält hatz4 ... nun wollte sie in eine grössere wohnung ziehen. dort wurde ihr aber gesagt das ein kind in bezug auf die zustehende wohnungsgrösse erst ab 6 monate zählt. soll heissen sie müsste noch 5 monate in einer 1 zimmerwohnung mit der kleinen wohnen. kann mir nicht vorstellen das das richtig sein kann 🙁
Hi,
warum nicht? Hartz IV ist gnadenlos.
Mein FM hat zwar Verständnis für meine Wohnsituation, aber er muß sich halt an die Gesetze halten. Ich könnte zwar die obere Wohnung anmieten, würde aber dann nicht die angemessenen KdU erhalten. Sondern nur das was ich jetzt auch zugewiesen bekomme. Weil es ein "Umzug ohne Genehmigung" wäre.
Ich muß mich halt auf neue Mieter einstellen, und suche weiterhin eine neue Bleibe.
LG
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
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Verschoben.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!