Hallo ihr lieben.
Ich hab mal bei einen Beitrag irgendwo gelesen das man ein Überprüfungsantrag nach §44 stellen kann, bei der ARGE mit fristsetzung.
Funktioniert dies auch bei Mietkosten ARGE???
Hat da jemand schon Erfahrung mit diesen § und wie nützt er einen wirklich.
Situation ist folgende:
Es wurde ein Antrag auf Übernahme Unterkunftskosten gestellt (im Juni 2005). Bis heute wurde noch kein Widerspruchsbescheid erlassen trotz mehrmalige Aufforderung. Einstweilige Anordnung soll nach Aussage des Anwaltes nicht greifen, erst wenn Zwangsräumung bevorsteht. Es fehle der Anordnungsgrund bzw die Notlage?!
MfG ASB98
Hi,
kann ich zwar keine zuverlässige Antwort geben, aber dieser LINK dürfte weiterhelfen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse