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BGH: Doppelresidenz kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werd
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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2016
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1. Januar 2016 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 190 EUR, für das dritte Kind 196 EUR und ab dem vierten Kind 221 EUR (BGBl. I 2015, 1202 ff.).
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2016
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
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Veröffentlicht von DeepThought am Freitag, 01. Januar 2016 (9248 mal gelesen)
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Düsseldorf - Stand: 01.08.2015
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Leitlinien zum Unterhalt
Stand: 01.08.2015 (Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben)
zur Ergänzung der Düsseldorfer Tabelle herausgegeben von den Senaten für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf
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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.08.2015
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen
Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles
Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2.
Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab
dem 4. Kind 215 EUR.
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.08.2015
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen,
die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der
Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V.
stattgefunden haben.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Hamm - Stand: 01.01.2014
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Die Leitlinien des Oberlandesgerichts
Hamm, Stand: 01.01.2013, sind zum 01.01.2014 nicht geändert worden und
gelten in der bisherigen Fassung auch ab dem 01.01.2014 fort.
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Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Frankfurt - Stand: 01.01.2014
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Präambel
Die von den Richtern der Familiensenate des für ganz Hessen zuständigen OLG Frankfurt am Main erarbeiteten Grundsätze beruhen auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und sollen im Interesse der Einheitlichkeit und Überschaubarkeit Orientierungslinien für die Praxis geben. Sie orientieren sich an der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.
Sie binden den Richter nicht; dieser wird in eigener Verantwortung die angemessenen Lösungen des Einzelfalls finden müssen.
Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle ist eingearbeitet. Die Erläuterungen werden durch nachfolgende Grundsätze ersetzt.
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Anlage A zur Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2013
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Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
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Düsseldorfer Tabelle - Stand: 01.01.2013
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Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
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Der entsorgte Vater

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