Hallo Forum,
habe hier einige Fragen die mich beschäftigen:
Kurzer Abriß was war:
Wohne seit 20.11. in eigener Wohnung (offizielle Trennung 4 Wochen früher). Haus (jeder 50%) habe ich der Frau zu Nutzung überlassen, der Kinder wegen. Am 20.12. hat meine Frau den Neuen in der Öffentlichkeit breit gemacht und scheint auch gut für Sie zu laufen. Wir hatten eine Vereinbarung, dass erst nach Klärung was mit dem Haus passiert, der Neue dort wohnen, schlafen usw,
darf. Leider entspricht das im Moment nicht mehr dem Istzustand :exclam:. Für mich sieht das nach einer eheähnlichen Gemeinschaft aus da meine Ex sich mit ihm in der Öffentlichkeit als Paar zu erkennen gibt. ?!? Das Verhältnis zur KM ist 3+, habe also bisher Glück 😉
Nun haben wir uns über die Regelung/Aufteilung des Hauses unterhalten und ich möchte meinen Anteil ausgezahlt bekommen. Da meine Frau derzeit nur geringfügig beschäftigt ist und von mir komplett die Kohle zieht wird Sie das Haus zukünftig nicht alleine stemmen können (ich kenn die Zahlen). Jetzt kommt der Neue ins Spiel der angeblich meinen Anteil übernehmen will. Ich habe grundsätzlich nichts dagegen. Je schneller das fluppt desto besser. Jetzt meine Fragen:
- liege ich richtig, dass meine Frau in eheähnlicher Gemeinschaft lebt? Welche Vorteile ergeben sich daraus für mich ....?
- kann der momentane Trennungsunterhalt neu berechnet werden, sodass ich weniger zahlen muß bis zur Scheidung, weil der Neue dort mehr oder weniger ein und aus geht, schlaft isst und schei?t (er hat noch ne eigene Wohnung)?
- ich denke das bei Fortbestand der o.g. Situation ich gute Chancen habe keinen Unterhalt an meine Frau zahlen zu müssen nach der Scheidung? Bitte um Tipps.
- was passiert mit dem Trennungsunterhalt, wenn es nicht mehr meine Haus ist? Ich gehen davon aus, dass dieser dann neu berechnet werden sollte? (Darlehen sind in der aktuellen Berechnung TU miteingeflossen).
- weiß jemand was passiert wenn, der Neue nicht einsteigt in das Haus und meine Ex ist urplötzlich in der Lage das Haus alleine zu stemmen (eigentlich unmöglich) ? Besteht dann die Wahrscheinlichkeit das Sie Unterhalt erhalten kann nach der Scheidung?
Ups, sind nun doch noch ein paar mehr Fragen geworden und hoffe das ist ok.
Vielen Dank fürs Lesen und die Kommentare.
Gruß RP
Moin,
ich würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein wenig auf die Optimismusbremse treten ...
-liege ich richtig, dass meine Frau in eheähnlicher Gemeinschaft lebt? Welche Vorteile ergeben sich daraus für mich ....?
Ob jemand in eheähnlicher Gemeinschaft lebt oder nicht, obliegt einzig der subjektiven Betrachtung des Einzelfalls durch einen Richter. Die Nachweispflicht liegt bei Dir.
Gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit vor 4 Monaten reicht mit Sicherheit nicht.
Die 3+ Jahre Verhältnis muß ein Richter auch nicht zwingend in die Betrachtung einbeziehen (war schliesslich kein echtes Ausprobieren, sondern lediglich Liebschaft).
Übernimmt der Neue tatsächlich Deine Haushälfte, so stünden Deine Chancen hingegen erheblich besser.
Ob allerdings eine komplette Verwirkung in Betracht kommt, hängt unter anderem auch davon ab, wie wie weit Eure Kinder denn sind.
- kann der momentane Trennungsunterhalt neu berechnet werden
Was ist denn die Basis für den derzeitig geleisteten TU (Urteil/Vergleich/außergerichtliche Einigung)?
Je nachdem wie gerechnet wurde und wie das Ergebnis aussieht, würde ich das momentan wohl eher nicht anfassen.
- was passiert mit dem Trennungsunterhalt, wenn es nicht mehr meine Haus ist?
So wie die Darlehen vermutlich einkommensmindernd auf Deiner Seite berücksichtigt wurden, wurde auf ihrer Seite ein Wohnvorteil berücksichtigt.
Unter Umständen könnte sich hieraus ein Effekt ergeben, weil anstelle "angemessenen" Wohnwerts dann auch der "objektive" Wohnwert herangezogen werden könnte.
- besteht dann die Wahrscheinlichkeit das Sie Unterhalt erhalten kann nach der Scheidung?
Wieso nicht ?
Besten Gruß
United
Moin zurück,
Danke erstmal für die Speedinfo.
Zitat von: rp51730 am 28. März 2011, 07:47:41
-liege ich richtig, dass meine Frau in eheähnlicher Gemeinschaft lebt? Welche Vorteile ergeben sich daraus für mich ....?Ob jemand in eheähnlicher Gemeinschaft lebt oder nicht, obliegt einzig der subjektiven Betrachtung des Einzelfalls durch einen Richter. Die Nachweispflicht liegt bei Dir.
Wie soll das denn nachgewiesen werden, bin doch kein Storker.. Mir ist schon klar, dass es hier viel zu früh ist davon zu sprechen,
aber spannen wir den Bogen einfach mal weiter. Sollte es irgendwann zur Scheidung kommen und der Neue wohnt fest mit meiner Frau zusammen muß das auch durch mich nachgewiesen werden? Kannst mir nen Tipp geben wie ich mich hier verhalten soll?
Gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit vor 4 Monaten reicht mit Sicherheit nicht.
Die 3+ Jahre Verhältnis muß ein Richter auch nicht zwingend in die Betrachtung einbeziehen (war schliesslich kein echtes Ausprobieren, sondern lediglich Liebschaft).
Übernimmt der Neue tatsächlich Deine Haushälfte, so stünden Deine Chancen hingegen erheblich besser.
Ob allerdings eine komplette Verwirkung in Betracht kommt, hängt unter anderem auch davon ab, wie wie weit Eure Kinder denn sind.
Kinder sind z.Z. 10 +13 und werden von meiner Frau in dieser Sache nicht gefragt. Meine Ex will unbedingt in dem Haus wohnen bleiben, sie ist geradezu manifestiert davon. Was meinst du genau mit Chancen besser stehen ? ..... das es keine Liebschaft mehr ist ...?[
Zitat von: rp51730 am 28. März 2011, 07:47:41
- kann der momentane Trennungsunterhalt neu berechnet werdenWas ist denn die Basis für den derzeitig geleisteten TU (Urteil/Vergleich/außergerichtliche Einigung)?
Wir haben uns jeder einen Anwalt genommen und rechnen lassen. Anschließend habe wir uns auf der Mitte geeinigt ohne weitere Hilfe von Anwälten o.ä.
Je nachdem wie gerechnet wurde und wie das Ergebnis aussieht, würde ich das momentan wohl eher nicht anfassen.
OK.
Zitat von: rp51730 am 28. März 2011, 07:47:41
- was passiert mit dem Trennungsunterhalt, wenn es nicht mehr meine Haus ist?So wie die Darlehen vermutlich einkommensmindernd auf Deiner Seite berücksichtigt wurden, wurde auf ihrer Seite ein Wohnvorteil berücksichtigt.
Unter Umständen könnte sich hieraus ein Effekt ergeben, weil anstelle "angemessenen" Wohnwerts dann auch der "objektive" Wohnwert herangezogen werden könnte.
Also sollte es so kommen, das der Neue meinen Anteil übernimmt -- neu rechnen lassen!?!
Zitat von: rp51730 am 28. März 2011, 07:47:41
- besteht dann die Wahrscheinlichkeit das Sie Unterhalt erhalten kann nach der Scheidung?Wieso nicht ?
Bin da wohl flasch gepolt... dachte das es meiner Ex zuzumuten ist sich selbst um ihren Unterhalt zu kümmern zumal die Kinder nicht
mehr klein sind und der Neue ja als ihr neuer Lebenspartner gilt und eventuell sogar halber Eigentümer wird. Wie verhalte ich mich
in dieser Sache?
Meine Antworten sind in kursiv und hoffe das ist so ok?
Danke und Gruß
RP
Noch´n Moin,
Also sollte es so kommen, das der Neue meinen Anteil übernimmt -- neu rechnen lassen!?!
Sollte es tatsächlich so kommen, könntest Du die Einstellung der TU-Zahlungen durchaus riskieren (weil durch gemeinsamen Hausbesitz von einer Verfestigung der Beziehung auszugehen ist - Beispielurteil).
Das mit dem Nachweis funktioniert beispielsweise so, dass Du erstmal eine Behauptung aufstellst und dann abwartest, wie die Sicht der Gegenseite denn ist (und wenn die dann zu zweit aussagen, dass lediglich sporadische Besuche stattfinden, müsstest Du beginnen, nach Zeugen zu suchen).
Da das unter Umständen eine ziemlich mühselige Geschichte ist (deren Erfolgsaussicht in den Sternen steht), kann die Anwalts- und Richtermotivation zum Waschen schmutziger Wäsche in der Regel als nicht unbedingt hoch eingestuft werden.
Das "wieso nicht" bezog sich darauf, dass Hausbesitz und Unterhalt sich nicht gegenseitig ausschliessen ...
Richtig erkannt hast Du, dass gemäß Gesetz der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt, vor Gericht zählt aber insbesondere die Laune des Richters.
Gruß
United
Mahlzeit United,
Danke für die Antworten. Denke werde die Möglichkeit vorantreiben das der Neue einsteigt.
Wenn ich alles richtig verstanden habe lösen sich dann auch spätere Dinge einfach leichter, falls es so kommen sollte.
Sollte der Neue nicht einsteigen und meine Ex das Haus trotzdem finanziell halten können (ich weiß nicht wie sie das schaffen will)
drängt sich mir der Verdacht auf das unter der Hand da Zuwendungen laufen könnten. Was dann?
Bist ja ganz gut unterwegs in dem Thema, kannst mir noch was raten?
Danke und Gruß
RP