Was kommt auf mich ...
 
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Was kommt auf mich zu?

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(@horschti)
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Moin lester,

also mir würde nach dem was Du hier  ...

Also, das mit den zwei getrennten Wohnungen in einem Haus, da wird nichts drauss, weil bei mir die Kasse nicht stimmen wird.
Fakt ist: Sie nimmt die Wohnung zum 1.2.2010, sie hat dem Vermieter schon zugesagt.

... und dort ...

Die Kinderzimmer wären in Ihrer Wohnung, ich würde mir aber trotzdem ein Zimmer für die Kinder bereithalten, dementsprechend einrichten, damit die Übernachtungsmöglichkeit gewährleistet wäre.

... sagst die Leichtfertigkeit Deiner EX echt Sorgen bereiten!

Du machst Dir Gedanken über die Dir finanziell mögliche Wohnungsgröße und sie dallert mal eben los und macht ´ne 4-Raumwohnung klar? Was ist das denn überhaupt für ein toller Vermieter. So ein Goldstück, der ´ne alleinstehende Hartz IV - Mutti mit zwei Kindern einziehen lässt, muss man erst mal finden.
Ich sehe da noch ein Menge Leid und Zähneknirschen auf Dich zukommen!

@ beppo und hamburg2000

Die Möglichkeit alleine mit den Kindern zu leben hat lester für sich schon ausgeschlossen. Darum geht er auf diesbezügliche Nachfragen auch nicht mehr ein. Er will nur nochmal von uns gesagt bekommen, dass er sich in Zukunft nur noch für den Selbstbehalt abpuckeln wird.

@ lester

- Den Umgang mit den Kindern, ich glaube das kriegen wir noch am ehesten geregelt, da mache ich mir jetzt keinen Kopf.

... wenn Du Dich da mal nicht irrst! Nachdem Du diese deutliche Zukunftsprognose von uns erhalten hast, sollte hier Dein Hauptaugenmerk drauf liegen. Finde eine wasserdichte, unanfechtbare Regelung mit Deiner EX. Wenn Du schon wie ein armer Schlucker leben sollst, so solltest Du wenigstens die maximal mögliche Zeit mit Deinen Kindern verbringen.
Und schiebe nicht wieder Deine Arbeit vor - Du wirst schnell merken, wie sehr Du damit auf dem Holzweg bist.

Nichts für ungut.

Gruß Holger

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2009 13:24
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Du machst Dir Gedanken über die Dir finanziell mögliche Wohnungsgröße und sie dallert mal eben los und macht ´ne 4-Raumwohnung klar? Was ist das denn überhaupt für ein toller Vermieter. So ein Goldstück, der ´ne alleinstehende Hartz IV - Mutti mit zwei Kindern einziehen lässt, muss man erst mal finden.

He Holger,
3-Raumwohnung, muss ich fairerweise anfügen.
Nochfrau ist Freundin der Frau des Vermieters 😉
Und ob er Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse kennt, das entzieht sich meiner Erkenntnis.

Er will nur nochmal von uns gesagt bekommen, dass er sich in Zukunft nur noch für den Selbstbehalt abpuckeln wird.

Zu Anfang konnte ich es nicht glauben, musste es mir leider von euch etliche Male bestätigen lassen :againstwall:
Ab sofort seid ihr von dieser Auskunftspflicht befreit, danke Leute  😉

Finde eine wasserdichte, unanfechtbare Regelung mit Deiner EX.

Geht wahrscheinlich nur mit RA, oder? Man will sich ja selber kein Bein stellen ....

@Malachit
thanks, man

Danke an Euch Allen hier ....
Bin für alle Tipps zu haben
lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2009 17:30
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin lester,

Geht wahrscheinlich nur mit RA, oder? Man will sich ja selber kein Bein stellen ....

... also ich bin ohne Anwalt ausgekommen. Wir haben vor der Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar abgeschlossen. Die Notarin hatte das Ding mit meiner EX vorbereitet und mir den Entwurf vorgelegt. Den habe ich dann einem befreundeten Familienrechtsanwalt vorgelegt und überarbeitet. Die Vereinbarung hat mich am Ende anteilig irgendwas unter 50 Tacken gekostet.
Alternativ zu mir kannst Du Dir hier dabei helfen lassen, ihn mit Deiner Frau abstimmen und dann mit ihr zum Notar gehen.
Unterhalt haben wir vom Jugendamt berechnen und tietulieren lassen. Das ist kostenfrei.
Bei mir war es damals noch so, dass nur der, der die Scheidung eingereicht hat, einen Anwalt brauchte. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht genau. Meine Ex hat die ganze Sache erledigt. Für mich blieben dann nur die anteiligen Gerichtskosten von 220 €.

Wie Du siehst, kann mann auch ohne Anwaltskosten auskommen. Wenn das mit dem einen Anwalt noch so ist, sollte Deine Ex das machen, denn die wird ja ganz sicher PKH bekommen. Du musst Dir nur überlegen, was und wie Du es willst, Dich mit Deiner Frau darüber einigen, Dir von uns bei der Formulierung helfen lassen und gut ist.
Wichtig ist ein gutes Verhältnis zu Deiner Ex und dass Du vor allem beim Umgang so viel nimmst, wie Du kannst. Wichtig sind konkrete Regelungen, kein Wischi Waschi. Da krankt es bei mir hier und da. Leider habe ich dieses Forum erst zu spät entdeckt.

Viel Spaß dabei.

Gruß Holger

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2009 11:37
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

danke Holger, sehr brauchbare Tipps  :thumbup:

Wichtig sind konkrete Regelungen, kein Wischi Waschi. Da krankt es bei mir hier und da. Leider habe ich dieses Forum erst zu spät entdeckt.

Wo krankt es bei dir? Was haste nicht beachtet?

Allerherzlichst
lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2009 19:46
(@horschti)
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Moin lester,

Wo krankt es bei dir? Was haste nicht beachtet?

... kann ich Dir jetzt nicht im Einzelnen sagen. Dem Gericht hat es damals ausgereicht, um sich mit dem Thema nicht beschäftigen zu müssen. Aber es scheint mir zu wenig konkret zu sein. Wenn es mal hart auf hart kommen sollte, ist es vermutlich nicht das Papier wert, auf dem es steht.

Fakt ist z.B., dass ich meine 3 KU-Titel nicht zeitlich begrenzt habe. Auf so was würde ich heute ganz sicher achten.

Darum auch der Hinweis an Dich - Einige Dich mit Deiner EX über die Modalitäten, erarbeite eine Formulierung und stelle sie hier anonymisiert zur Diskusion rein.

@ an alle

Bei mir war es damals noch so, dass nur der, der die Scheidung eingereicht hat, einen Anwalt brauchte.

... bin bei dem neuen Familien(Scheidungs)recht nicht ganz auf dem Laufenden. Ist das noch so?

Gruß Holger

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 13:08
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Hi Holger

Fakt ist z.B., dass ich meine 3 KU-Titel nicht zeitlich begrenzt habe. Auf so was würde ich heute ganz sicher achten.

... und was genau bedeutet eine zeitliche Begrenzung des Ku-Titels?
Bedeutet das, dass nach einer bestimmten Dauer der KU neu berechnet werden muss?
Muss das nicht ohnehin geschehen?
Let me wissen 😉

Freundlichst
lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 13:35
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

bräuchte nochmal eure Hilfe.

Also, ich habe letzt alles beisammen und bitte nochmals um Überprüfung.

Ab 1.1.2010 komme ich jetzt in Steuerklasse 1 bei einen durchschnittlichem Monatseinkommen von 3.043,48 Brutto.
Zwei Kinder ( 4 & 8 Jahre )
Frau, ALGII und 400 Euro Job.

Werde also ein steuerbereinigtes Einkommen ( www.Gehaltsvergleich.com ) von 1.828,11 Euro zur Verfügung haben.
So, jetzt mal sehen ob ich Malachits Ausführungen verstanden habe 😉

Ich setze jetzt also 5% berufsbedingte Aufwendungen ab, dies wären 91.41 Euro
Welche Aufwendungen werden hier berücksichtigt? Benzinkosten? KFZ-Nutzung? Laptop-Mitbenutzung?

Ok, denn wären wir jetzt bei 1.736,70 Euro

Damit falle ich in Stufe 2 der DT 1501-1900 Euro, oder?

Berechnung des Kinderunterhalts unter Berücksichtigung der oben angegebenen Daten ( www.rechner-unterhalt.de/minder/rechner4.php )

Kind 1 ( 8 Jahre abzgl. Kindergeld ) 257,00 Euro
Kind 2 ( 4 Jahre abzgl. Kindergeld ) 214,00 Euro
Gesamt KU  471,00 Euro

So, jetzt der Trennungsunterhalt ( www.rechner-unterhalt.de/trenn/rechnen2.php )

Habe die 1.828,11 Euro und ihre 400,00 Euro als Basis angegeben.
Stimmt das, oder hätte ich die berufsbedingte Aufwendungen noch berücksichtigen müssen / dürfen / sollen ?

Da kommt am Ende bei raus, das ich 643,00 Euro TU abgeben darf.

Endrechnung:

Bereinigtes Einkommen 1.736,70 Euro
abzgl. KU 471,00 Euro
abzgl. TU 643,00 Euro
bleibt mir 622,70 Euro

Wie sieht das jetzt mit dem Selbstbehalt aus?
Gibt es verlässliche Zahlen?
Einmal heisst es 900, dann 1000, an anderer Stelle um die 800.

Nochmal zur ARGE. Wenn ich das jetzt alles abdrücken muss, können die doch nicht mehr auf mich zurückgreifen, oder?
offensichtlich bin ich dann eh schon ruiniert, was wollen die dann noch von mir?

Bitte, brauche dringend Hilfe
Danke schonmal Leute
lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 13:39
(@horschti)
Nicht wegzudenken Registriert

... habe statische Titel. D.h., die Höhe ist einmal festgelegt worden. Wenn meine Ex die Titel abändern lassen will, so kann sie das nur alle zwei Jahre machen. Was ich bei der Sache verpasst habe, ist die Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr!
Danach sollten die Karten eigentlich neu gemischt werden. Hierzu wird mir dann wohl nur der gerichtliche Weg zur Verfügung stehen (Abänderungklage). ...

... ich glaube aber, hier wissen viele besser Bescheid als ich. :redhead:

Also Fragen rein und warten.

Gruß Holger

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 13:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich setze jetzt also 5% berufsbedingte Aufwendungen ab, dies wären 91.41 Euro
Welche Aufwendungen werden hier berücksichtigt? Benzinkosten? KFZ-Nutzung? Laptop-Mitbenutzung?

Alle!, Wenn du die Pauschale anwendest, kannst du keine Extrapositionen drauf packen.
Nur wenn du wesentlich mehr hast, könntest du versuchen, die tatsächlichen Kosten statt der Pauschale durchzusetzen.
Da werden die aber sehr kniepig.

Habe die 1.828,11 Euro und ihre 400,00 Euro als Basis angegeben.
Stimmt das, oder hätte ich die berufsbedingte Aufwendungen noch berücksichtigen müssen / dürfen / sollen ?

Dürfen und sollen!

Wie sieht das jetzt mit dem Selbstbehalt aus?
Gibt es verlässliche Zahlen?
Einmal heisst es 900, dann 1000, an anderer Stelle um die 800.

Ja! 1.000,-

Nochmal zur ARGE. Wenn ich das jetzt alles abdrücken muss, können die doch nicht mehr auf mich zurückgreifen, oder?
offensichtlich bin ich dann eh schon ruiniert, was wollen die dann noch von mir?

Dem Charme dieser Rechnung werden die sich kaum entziehen können!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 14:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo lester,

beim Selbstbehalt kenn ich nur die 900.- €.

Hast Du noch andere anrechenbare Aufwendungen wie z.B. altersvorsorge etc?

Bei Dir läuft es wohl auf eine Mangelfallberechnung raus. D.h. Dir bleiben auf jeden Fall die 900.- €.
Aber da mache ich auch gleich Platz für die Experten!

Dir alles Gute

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 14:14




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

beim Selbstbehalt kenn ich nur die 900.- €.

Falsch!

900,- gilt nur gegenüber KU.

Beim EU/TU gilt 1.000,-

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 14:31
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Falsch!
900,- gilt nur gegenüber KU.
Beim EU/TU gilt 1.000,-

... also, wenn ich KU & EU/TU zahle, bleiben die fetten 1000

das reicht ja gerademal um den ferrari zu betanken 😉

Meine im Vorfeld gestellte Frage:
Habe die 1.828,11 Euro und ihre 400,00 Euro als Basis angegeben.
Stimmt das, oder hätte ich die berufsbedingte Aufwendungen noch berücksichtigen müssen / dürfen / sollen ?

Dürfen und sollen!Ja!

... aber eigentlich macht das den Braten aber auch nicht fett, oder?
Mehr als der Selbstbehalt ist da trotzdem nicht drin, denn:
Anstatt 643 stünden ihr dann nur magere 601 Euro zu.
Müsste ich also KU und TU in voller Höhe abdrücken, wäre ich in beiden Fällen unter dem SB.

Sagt mal, hier werden ja die Erfahrungswerte gebündelt, welche stattlichen Unterstützungen kann man in solch einer Situationen in Anspruch nehmen? Oder ist der Umstand, dass einem nicht mehr abgeknöpft wird als der SB, mit der gnädigen Zuwendung/Unterstützung das Staates gleichzusetzen?

Dem Charme dieser Rechnung werden die sich kaum entziehen können!

Wie meinsten das, lieber Beppo? War ich gut? Habe ich meine Hausaufgaben gemacht? 😉

Alllerliebst
lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 15:39
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Beppo

again what learned - wieder was gelernt  :thumbup:

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 15:49
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

ließ mich eben nochmal kurzfristig verwirren 😉

eben sagt mir ein Freund, das ich in meiner Situation in die StKl. 4 gehöre, anstatt der StKl.1.

hm

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 15:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Jahr der Trennung 4, danach 1.
Da ihr euch in 2009 getrennt habt, gilt 2010 Stkl. 1

Ob die 5% nun viel oder wenig sind, sei dahin gestellt.
Es ist aber das, was dir über die 1.000,- hinaus verbleibt.

Ob man den SB nun als Großzügigkeit des Staates versteht oder als begrenzten Diebstahl ansieht bleibt jedem selbst überlassen.

In jedem Fall bliebt dir zunächst man mehr als ihr, was den Vorteil hat, dass sie relativ schnell selbst für ihr Einkommen sorgen muss.

Das gibt dir für die Grund zur Hoffnung.

Jedenfalls würde ein Gericht vermutlich so urteilen, wie hier gerechnet. Da kann auch die Arge nicht dran vorbei.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 16:02
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

äh danke Beppo

Im Jahr der Trennung 4, danach 1.
Da ihr euch in 2009 getrennt habt, gilt 2010 Stkl. 1

ich glaube etwas falsch verstanden zu haben, wie sooft:
Ich bin momentan noch in der StKl.3, meine Frau in der StKl.5.
Wir wollten uns erst offiziell Anfang nächsten Jahres trennen und sie zieht zum 1.2.2010 aus.

Ergo, bin ich nächstes Jahr erstmal in der StKl.4 und ab 2011 in der StKl.1 ?

Blicknixmehr  :erstaunt039:

In jedem Fall bliebt dir zunächst man mehr als ihr, was den Vorteil hat, dass sie relativ schnell selbst für ihr Einkommen sorgen muss.

Wiseo, sie bekommt ALGII, kriegt Kindergeld, KU, EU/TU und 400 Euro Job ... das kann Sie prima von Leben!!! Da kommt richtig was zusammen.
Mir bleibt der SB    😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 16:39
(@lester)
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Habe mir eben die StKl.4 ausgerechnet  ... und das ist nahezu identisch mit der StKl.1.

Was macht denn hier den Unterschied aus?

Ich weiss, ich habe hier schon soviele Themen angesprochen, und das gehört ja sicherlich ins Themengebiet Steuern.

trotzdem ... lg lester

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 17:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lester,

Wiseo, sie bekommt ALGII, kriegt Kindergeld, KU, EU/TU und 400 Euro Job ... das kann Sie prima von Leben!!! Da kommt richtig was zusammen.

diese Rechnung greift zu kurz. Nach meiner Berechnung über http://www.rechner-unterhalt.de ergibt sich (nach Abzug von KU) ein TU von 431. KU sind 471, zwei mal halbes Kindergeld sind 164, plus 400 EUR-Job ergeben sich 1.466 EUR. Selbst wenn sie noch 300 EUR ergänzendes ALG bekommt, sind das nicht mehr knapp 1.800 Ücken - aber für drei Personen. Damit lebt man nicht in Saus und Braus. Warst Du in letzter Zeit mal einkaufen? Ein halbwegs vollgepackter Einkaufswagen bei Lidl & Co. kostet ganz schnell 80 EUR - und reicht vielleicht für eine Woche.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 17:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergo, bin ich nächstes Jahr erstmal in der StKl.4 und ab 2011 in der StKl.1 ?

Ich muss mir dringend einen Textbaustein zu diesem Thema basteln!

Stkl. 4/4 ist noch ok.
Aber auf gar keinen Fall 3/5.

Wie du richtig erkannt hast, ist 4/4 praktisch das gleiche wie 1/1.

Entscheidend ist, dass ihr am Ende 2010 euren "Versöhnungsversuch" durch Unterzeichnung einer gemeinsamen Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung unterschreibt.
Auf jeden Fall Hände weg von 3/5!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2009 18:05
(@lester)
Schon was gesagt Registriert

Stkl. 4/4 ist noch ok.
Aber auf gar keinen Fall 3/5.
Wie du richtig erkannt hast, ist 4/4 praktisch das gleiche wie 1/1.
Entscheidend ist, dass ihr am Ende 2010 euren "Versöhnungsversuch" durch Unterzeichnung einer gemeinsamen Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung unterschreibt.
Auf jeden Fall Hände weg von 3/5!

ja lieber Beppo ... 4/4 ist ok ... aber ist 1/1 besser?
Wenn 1/1 und 4/4 das gleiche ist ... wo liegt dann der Unterschied.
Bin jetzt auch so ein bisserl rumgesurft, kann aber nicht erkennen ob wir zuerst 4/4 müssen wg dem Trennungsjahr?
Wo liegt der Unterschied?
Weiss das Jemand? 😉

Moin lester,
diese Rechnung greift zu kurz. Nach meiner Berechnung über http://www.rechner-unterhalt.de ergibt sich (nach Abzug von KU) ein TU von 431. KU sind 471, zwei mal halbes Kindergeld sind 164, plus 400 EUR-Job ergeben sich 1.466 EUR. Selbst wenn sie noch 300 EUR ergänzendes ALG bekommt, sind das nicht mehr knapp 1.800 Ücken - aber für drei Personen. Damit lebt man nicht in Saus und Braus. Warst Du in letzter Zeit mal einkaufen? Ein halbwegs vollgepackter Einkaufswagen bei Lidl & Co. kostet ganz schnell 80 EUR - und reicht vielleicht für eine Woche.

Wir haben noch nie in Saus und Braus gelebt, hatten auch als 4 köpfige Familie nicht wesentlich mehr und kamen immer prima zurecht. Die Differenz aus unserem bisherigen Familieneinkommen und Ihrem das ihr jetzt so zusammengestellt wird waren unsere Kosten fürs PKW und Benzin. Da Sie kein Auto fährt, kommt sie irgendwie aufs Gleiche raus. Außerdem, das muss fairerweise erwähnt werden, sie kann sehr sparsam sein, kann gut Haushaltskasse führen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 18:37




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