Unterhaltsvereinbah...
 
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Unterhaltsvereinbahrung für Ex frau (Kind ist 7 bis es 16Jahre als ist)?

 
(@arme-sau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen bräuchte mal eure Meinung.
Mein jetziges Gehalt ist durch fiktive Zulagen wie Firmenwagen, Weihnachtsgeld, Spesen und Bauförderung auf 2700 Euro vom Gericht festgesetzt worden obwohl nur 2200 € ausgezahlt werden.
Ist es sinnvoll eine Vereinbarung abzuschließen der EX 600 Euro zu bezahlen bis das Kind 16 Jahre alt ist damit Mann endlich ruhe hat?
Könnte dann endlich mehr verdienen.
Neues Kind mit LG ist unterwegs, bin schon seit drei Jahren getrennt und gerade bei der Scheidung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 17:39
(@babbedeckel)
Registriert

Hi arme sau,

naja sooo arm bist du nicht  😉
600 Euro EU/TU ???

Wenn ja, dann nicht ab Zeitpunkt der Scheidung kein EU !
Auf Klage ankommen lassen.
Außerdem muß sie ab Kindesalter 12, zu 50 % arbeiten gehen.
Wie alt ist das Kind jetzt ?
Wohnt EX mit LG -auch- zusammen ?
Kam das Einigungsangebot von der Gegenseite ?

Gruß
babbedeckel, der das Gefühl hat, daß du übern Tisch gezogen werden sollst

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 17:47
(@arme-sau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Balduin,
meine Tochter ist 7.
meine Ex wohnt natürlich nicht mit dem neuen zusammen.
Der Vorschlag kommt von mir.
Bin Finanziell voll am Anschlag.
Haus 800 Warm Unterhalt gesamt 1000 Einkommen real 2200€ vom Gericht auf 2700€ fiktiv eingeschätzt und danach auf Trennungsunterhalt verurteilt.
Könnte mehr verdienen komme aber nicht an das Geld heran ohne das meine EX was merkt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 17:54
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

du mußt mit ein paar Infos mehr rüber kommen....und ich heiße babbedeckel  😉
Dann bist du auf 600 TU verurteilt worden ?
Firmenwagen wird sehr unterschiedlich gerechnet. Je nachdem wie Richter drauf ist.
Bis zum 16. Geburtstatg würde ich der EX auf jeden Fall keinen EU zahlen.
Wie lange sind denn die beiden Turteltäubchen zusammen ? > 2 Jahre ?
Du weißt, eine eheähnliche Gemeinschaft wird auch angenommen, wenn die beiden getrennt wohnen. Aber nach außen wie ein Paar auftreten.
Zumindest könntest du spätestens, wenn dein Kind 12 ist, den EU reduzieren, da sie dann zu 50 % arbeiten müßte.
Wenn du aber viel mehr verdienst, nachdem die Gegenseite auf den Vorschlag eingegangen ist, ist es ein Abwägung, nicht zuletzt wegen den Nerven.
Eheähnliche Gemeinschaft kann man den Turteltäubchen trotzdem später unter die Nase reiben.

Du wohnst im Haus zur Miete ?
Schreib mal alle Fakten hier rein, dann kommen bestimmt noch andere und dann rechnen wir mal.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 18:17
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist es sinnvoll eine Vereinbarung abzuschließen der EX 600 Euro zu bezahlen bis das Kind 16 Jahre alt ist damit Mann endlich ruhe hat?

Wäre halt gepokert. Wie schon gesagt, mit Unterhaltsreform und neuem Kind musst Du vielleicht bald garnichts mehr zahlen, da wären 600*12*(16-7)= 64800 Euro zwar eine nette Geste, aber vielleicht kein gutes Geschäft.

Andererseits: wenn in dieser Vereinbarung steht, dass:

  • diese 600 Euro in Anlage U stehen, Du sie also von der Steuer absetzt und zwar unabhängig davon, was Ex in Zukunft verdient (so dass Dich das netto nur etwa 360 kostet)
  • Du Dir den Selbstbehalt vorbehälts (wenn Du z.B. Deiner neuen LG gegenüber unterhaltspflichtig wirst oder arbeitslos)

dann könnte das vielleicht Sinn machen und tatsächlich Ruhe schaffen (solange bis die Selbstbehaltsklausel greift...)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 18:17
(@arme-sau)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Babbedeckel,

Verurteilung auf 664€ in einem Anordnungsverfahren weil ich angeblich nicht gezahlt habe.
Die Turteltäubchen sind schon über drei Jahre zusammen!!
Interessiert aber weder meinen dritten Anwalt noch die Richterin nach dem Motto “Sex ist nicht verboten“.
Die beiden Wohnen aber wirklich nicht zusammen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 18:28
(@arme-sau)
Schon was gesagt Registriert

Wie wäre das????

Unterhaltsvereinbarung

Der Trennungs- und der Ehegattenunterhalt wird ab dem 01.09.2007 auf 600€ festgesetzt.
Dieser wird Bezahlt bis die gemeinsame Tochter 16 Jahre alt ist.
Ausnahmen

Bei der Aufnahme einer Teilzeitarbeit verringert sich der Unterhalt auf 400€ im Monat.

Bei der Aufnahme einer Vollzeit Tätigkeit verringert sich der Unterhalt auf 200 €.

Der Maximale unterhalt beträgt inklusive Kindesunterhalt 800€ d.h.
erhöht sich der Kindesunterhalt z.B. durch einen höheren verdienst des Unterhaltspflichtigen oder eine geänderte DT wird der Ehegatten unterhalt um den entsprechenden Betrag gekürzt.

Wird der Unterhaltspflichtige länger als 30 Tage Krank oder Arbeitslos wird der Unterhalt nach dem zur Verfügung stehenden
Arbeitslosengeld oder dem Krankengeld berechnet.
Jegliche fiktive Anrechnungen von Einkommen sind für diesen fall für den Unterhaltsberechtigten ausgeschlossen.

Bei der Aufnahme einer Eheähnlichen Gemeinschaft in einer Wohnung wird der Ehegattenunterhalt eingestellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 18:35
(@hamburger jung)

Bei der Aufnahme einer Teilzeitarbeit verringert sich der Unterhalt auf 400€ im Monat.

Bei der Aufnahme einer Vollzeit Tätigkeit verringert sich der Unterhalt auf 200 €.

*ironie on* Besser kannst Du Deiner Ex die Arbeitsaufnahme nicht schmackhaft machen.*ironie off*

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 19:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen AS (ich mag das nicht ausschreiben),

hinzu kommt: Der Kindesunterhalt ist nicht einfach frei verhandelbar, sondern richtet sich grundsätzlich nach Deinem Netto. Allein deshalb wäre eine solche Vereinbarung im Zweifelsfall bereits sittenwidrig. Und wenn Du Deiner Ex zusätzlich noch die Gründe dazuschreibst, die den EU verringern könnten, wird sie sich hüten, diese Gründe eintreten zu lassen.

Mein Vorschlag: Kannst Du sie nicht mit einer leckeren Einmalzahlung locken und den KU einfach nach Deinem Einkommen bemessen? Letzterer ist mit 16 eh nicht beendet, sondern erst beim Ende der 1. Ausbildung.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 19:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie wäre das????

Nicht gut. Du willst Deine Ruhe, aber sie auch ihre, also muss es Dir egal sein wie wohnt und was sie arbeitet.

Hast Du Dich schonmal näher mit Realsplitting beschäftigt? (=Anlage U zur Steuererklärung). Solltest Du.

Hier nochmal mein Vorschlag, etwas formaler:

"Der Trennungs- und der Ehegattenunterhalt wird ab dem 01.09.2007 auf XY€ festgesetzt.
Dieser wird Bezahlt bis zum 16. Geburtstag der gemeinsamen Tochter..

Dieser Betrag wird im Zuge des Realsplittings von Herrn A steuelich abgesetzt und von Frau B versteuert. Ein zusätzlicher Nachteilsausgleich ist nicht vorgesehen.

Diese Vereinbarung gilt unter der Vorraussetzung, dass das verbleibende Einkommen des Herrn A. nach Abzug aller unterhaltsrechtlich relevanten Verpflichtungen den unterhaltsrechtlichen Selbstbehalt nicht unterschreitet. In diesem Fall findet eine Neuberechnung nach den dann gülltigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien statt."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 19:10




(@arme-sau)
Schon was gesagt Registriert

Hört sich ja nicht schlecht an.
Es ist wahrscheinlich dass sich mein Einkommen nach der Vereinbarung um ca.50% erhöhen würde.
Es dürfte ihr also nicht möglich sein den EU neu zu berechnen.
Wenn Sie betrag xy bekommt und der Kindesunterhalt berechnet wird würde Sie über 1000€ bekommen.
Der Kindesunterhalt ist kein Problem, möchte nur ihre Faulheit nicht unterstützen.
Eine einmal Zahlung ist leider nicht möglich, bin total pleite, da ich ein so hohes fiktives einkommen habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2007 19:33
(@PhoeniX)

Moin

Kenne mich in Unterhaltsfragen nicht sonderlich gut aus, aber ich höre da ein paar Flöhe husten.

Es ist wahrscheinlich dass sich mein Einkommen nach der Vereinbarung um ca.50% erhöhen würde.
Es dürfte ihr also nicht möglich sein den EU neu zu berechnen.

So wie ich die meißten Richter kennen gelehrnt habe, würden die dir daraus einen Vorsatz basteln, der die Unterhaltsvereinbarung nichtig machen würde.

Ergo: Herr AS hat in der Unterhaltsvereinbarung vorsätzlich verschwiegen, das sich seine Leistungsfähigkeit in kürze massiv steigern wird und somit wird die Vereinbarung für nichtig erklärt.

Desweiteren gehe ich mal davon aus, das deine Ex Leistungen mach dem SGB II bekommt und demnach ist sie verpflichtet so viel Unterhalt wie möglich von dir zu verlangen (und die SAs sind da sehr erfinderisch, was so was angeht).

Sollte ich mich irren, bitte ich die Unterhaltsexperten mich zu berichtigen.

MFG

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2007 22:52