Unterhaltsurkunde -...
 
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Unterhaltsurkunde - Ein paar wenige Fragen

 
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,
ich bin meine Sohn gegenüber zu Unterhalt verpflichtet. Er ist 1,5 Jahre alt.
Auch seiner Mutter bin ich ( zumindest noch ) unterhaltsverpflichtet.

Berechnet wurde vom Jugendamt ein Betrag xy. ( In meinen Augen um ca. 150,22 € zu hoch.)
Das Jugendamt stellt dies richtig. Ich befinde mich damit in Stufe 1 des zu zahlenden unterhalts, an meinen Sohn.
Dem komme ich natürlich nach.

Nun aber meine Frage:
- ausstellen wollte die Dame vom JA eine dynamische, unbefristete Urkunde
-> ist nicht dynamisch befristet bis zur Volljährigkeit die richtige Lösung? Was ist hier die cleverste Lösung aus meiner Sicht?

Was sagt ihr dazu?
Bitte um Rückinfos, da ich kurz vor Unterschrift mich befinde.

Grüße
Alfi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2018 17:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das OLG Hamm sieht eine Urkunde nur ohne Befristung (aber natürlich dynamisch) als ausreichend an.
Andere OLGs sehen das nicht so kritisch.

Wichtig ist, dass sich ja die Berechnungsgrundlage ab dem 18. Geburstag ändert.
Idealerweise deswegen eine dynamische, auf den 18. Geburtstag befristete Urkunde unterzeichnen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2018 17:39
(@alfi1984xyz)
Zeigt sich öfters Registriert

Die Dame vom JA möchte die Zahlen zu meinen Gunsten korrigieren und dann eine dynamische, bis Vollährigkeit befristete Urkunde erstellen.

Sollte doch nichts dagegen sprechen oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2018 18:07
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Alfi!

Die Dame vom JA möchte die Zahlen zu meinen Gunsten korrigieren und dann eine dynamische, bis Vollährigkeit befristete Urkunde erstellen.

Das ist in Ordnung! Die Korrektur sowieso...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2018 18:22
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Andere OLGs sehen das nicht so kritisch.

Ganz sicher?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2018 02:50
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@egalo

Oder die zuständigen Ämter und Rechtsanwälte forcieren es bei anderen OLGs nicht auf dem gerichtlichen Wege.
Ich hatte keine Probleme mit befristeten Urkunden und das waren ja zwei Bundesländer, Berlin und Rheinland-Pfalz.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2018 09:47
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte keine Probleme mit befristeten Urkunden und das waren ja zwei Bundesländer, Berlin und Rheinland-Pfalz.

Vor dem Obhutswechsel hast du dem Kindesvater die nachträgliche Befristung verweigert.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2018 02:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@egalo
War das so? Ich weiss es nicht mehr.
Ich weiss nur noch, dass der KV damals irgendwann den Unterhalt nicht mehr in voller Höhe zahlen wollte und ich das verweigert habe. Weil es keinen Grund dafür gab (kein Arbeitgeberwechsel, keine Reduzierung des Entgeltes etc., keine neuen Unterhaltsberechtigten).
Aber der KV hat auch vieles gefordert, beispielsweise das ABR etc.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2018 09:49