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Unterhaltsneuberrechnung

 
(@papa2012)
Schon was gesagt Registriert

Hallo hab eine Frage vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Folgender Fall:

Ich habe 3 Kinder aus erster Ehe (Ex Frau wieder verheiratet)
und habe seit kurzem neuen Nachwuchs mit Neuer Ehefrau

wollte den Kindes Unterhalt neu berrechnen lassen, Jugend amt gab mir die Auskunft das eine neuberrechnung nur von der kindsmutter aus erster Ehe beantragt werden könne. diese lässt sie aber lieber immer vom Anwalt berechnen. Hab ich kein Recht selbst eine Neuberechnung zu beantragen oder wo gibt es Zulaufstellen??

Danke für jede Info

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2012 20:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Die Auskunft des JA ist, wieder mal so nicht ganz richtig.

Richtig ist, dass jegliche Änderung eines Unterhaltstitels nur mit Zustimmung des Pflichtigen und Berechtigten möglich ist, oder durch eine gerichtliche Änderungsklage.
Da ist es allerdings so, dass eine Änderung nach oben deutlich schneller und einfacher geht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2012 21:29
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Michael,

bestehen denn bereits KU-Titel oder hat man sich in der Vergangenheit ohne Titel geeinigt?

Das JA rechnet i.d.R. nur, wenn ein BET kommt und KU ausrechnen lassen will - die UET schauen da meist in die Röhre, AAAAAABBBBERRRR hier kannst du diene Zahlen einstellen, hier wird umsonst UND korrekt gerechnet im vgl. zum JA bzw. RA ;-).

Gib uns deine relevanten Daten und wir rechnen das ganze aus.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2012 23:06
(@papa2012)
Schon was gesagt Registriert

Also es besteht kein Titel aber meine ex lässt es halt lieber vom RA berrechnen wo es doch beim JA nix kosten würde aber das ist  nicht mein problem.
aber warum kann ich keinen antrag stellen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2012 20:14
(@papa2012)
Schon was gesagt Registriert

Also mein durchschnitt im Monat sind 1900 € derzeit zahle ich 870€ KU an EX für 3 kinder 1x8 J 2x 7 J
und seit  01.11.12 habe ich mit meiner jetztigen Frau ein Neugeborenes.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2012 20:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn nichts tituliert ist, dann kannst Du den Unterhalt auch so anpassen. Am besten kündigst Du schriftlich an, dass unter Berücksichtigung eines unterhaltsrelevanten Nettos von 1900 Euro für die Kinder jeweils die Summe X gezahlt wird.

Du bist mit vier Kindern und fünf unterhaltsberechtigten Personen ein Mangelfall. Unter der Annahme, dass Dein Gehalt noch nicht bereinigt ist, würde ich von 1800 Euro ausgehen.

Es wären also 850 Euro auf vier Kinder zu verteilen. Der Bedarf der Kinder beträgt 3x 272 plus 1x 225 = 1041 Euro.

272 x 850 / 1041 = 222 Euro jeweils für die drei Großen
225 x 850 / 1041 = 184 Euro für das Neugeborene

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2012 20:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

Es wären also 850 Euro auf vier Kinder zu verteilen.

Das sehe ich zwar durchaus genau so wie Lausebackesmama, und würde auch durchaus mit genau diesen Zahlen in die zu erwartende Auseinandersetzung einsteigen; aaaaaber ...

derzeit zahle ich 870€ KU an EX für 3 kinder 1x8 J 2x 7 J

... leider hast du ja schon bewiesen, dass du für mindestens 870 Euro im Monat leistungsfähig bist, und wie üblich dürfte es im Fall des Falles schwierig werden, ein Richterlein davon zu überzeugen, dass der bisherige Betrag bereits zu hoch war.

Und zu hoch waren die bisherigen Unterhaltszahlungen tatsächlich, denn bei ca. 1.900 Euro netto, also bereinigt jedenfalls unterhalb von 1.900 Euro netto, wäre es zwar rechnerisch Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle (und damit eben diese 870 Euro, nämlich je 291 Euro für das erste und zweite Kind sowie wegen der Kindergeldanrechnung 288 Euro für das dritte Kind) - aber erstens hätte auch schon bei bislang "nur" drei Berechtigten eine Herabstufung lt. Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle erfolgen müssen, und zweitens ist bei 1.900 Euro netto und 870 Euro Unterhaltszahlung außerdem noch der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile unterschritten, also gleich noch ein Grund, dass nach Zeile 1 hätte herabgestuft werden müssen.

Meiner Meinung nach sieht es jedenfalls so aus: Du hast in letzter Zeit 870 Euro im Monat gezahlt, wo du eigentlich nur 813 Euro hättest zu zahlen brauchen ... ich weiß, das ist jetzt nicht mehr zu ändern, aber nimm es als Warnung, dich nicht noch ein weiteres Mal von Madame und ihrem Anwältlein über den Tisch ziehen zu lassen. Bevor du also irgendetwas zusagst oder unterschreibst: frag' jeweils lieber nochmal hier bei uns nach 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2012 00:07