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Unterhaltsneuberechnung

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(@codex)
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Inzwischen haben wir fast Juni. Ich zahle den vom Jugendamt berechneten Unterhalt in Höhe von 382 Euro. Für Kindsmutter und Tochter läuft es prima.

Kindsmutter ignoriert wie immer Informationspflicht, aber das kenne ich ja schon....

Und Tochter macht die Arbeitsamtmaßnahme. Ich bekomme immer mal sporadisch mit, dass Töchterchen dort wohl sehr viel Urlaub hat, und immer mal beizeiten Schluss. 

Der Sinn der Maßnahme sollte eigentlich sein, Kind in eine Ausbildung zu bringen und zu unterstützen, dies sehe ich jedoch nicht, 1 oder 2 Bewerbungen wurden da seit April! wohl erst geschrieben. Ich habe leider irgendwie die Befürchtung, dass das Kind hier nicht bis August/September in Ausbildung kommt. Auch die Bemühungen um einen Nebenjob (im Supermarkt) verlaufen seit 2 Monaten im Sande.

Motivation und Positives in Arsch latschen hilt bei Töchterchen leider nicht, da Kindsmutter zu Hause wo Tochter ja wohnt, wahrscheinlich genau das Gegenteil macht. 

Kind wird ja erst im Dezember 18. Bis dahin kann ich ja keinen Unterhalt einstellen. Aber sollten Töchterchens eh schon sehr geringen Bemühungen bis dahin nicht früchte Zeigen, kann ich schon mit 18. Geburtstag Unterhalt kürzen / einstellen... 

Hier mal ein Auszug aus einem Urteil:

"Bricht Ihr volljähriges Kind seine Ausbildung ab und sucht sich keine neue Lehrstelle, verliert es seinen Anspruch auf Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit. Dabei ist dem Kind eine Übergangszeit von etwa drei bis 12 Monaten zuzugestehen. Bricht das Kind die Ausbildung ab und sucht sich zur Finanzierung seines Lebensunterhalts keine Beschäftigung, steht es dem Arbeitsmarkt trotzdem zur Verfügung. Als Elternteil tragen Sie damit nicht das Arbeitsplatzrisiko (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.12.2000, Az.: 10 WF 4068/00)."

Ich weiß es kommt immer auf den Einzelfall an. 

Daher kann ich jetzt schon schriftlich meine Tochter bitten, dass sie mir ihre Bewerbungsaktivitäten nachweist? Kann ich wie ein Arbeitsamt verlangen, dass sie mindestens 5 Bewerbungen pro Monat schreibt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2023 07:57
(@codex)
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Folgende aktuelle Situation. Wie aus meinen vorherigen Beiträgen vielleicht ersichtlich, meine Tochter flog aus ihrer ersten Ausbildung im März und seit April macht sie eine  Assistierte Ausbildungsmaßnahme die eigentlich das Ziel hat eine Ausbildung zu finden. 

So wie es für mich aussieht, geht sie da nicht regelmäßig hin. So wie sie sagt, soll sie im August ein Praktikum in einem Pflegeheim machen und dann wird entschieden ob sie da Ausbildung ab September oder Oktober macht. Viel mehr weiterre Bewerbungen wurden wohl nicht geschrieben. 

Ich werde mich wohl noch einmal mit der Ausbildungsberaterin von der Berufsberatung auseinander setzen, ggf. werde ich auch mal mit dem Maßnahmeträger unterhalten. Bringt es evtl etwas, den Vormund Unterhalt zu informieren, dass die Bemühungen des Kindes und der Mutter unzureichend sind? 

Letztendlich zahle ich Unterhalt und möchte den zumindest wenn Tochter 18 ist reduzieren (Sie hat ja erwerbsobliegendheiten) Einen vorübergehenden Nebenjob wollte Tochter ja auch machen um wenigstens ein bissel Geld zu verdienen.

Die 350 Euro die sie für die Maßhname bekommt, sind z.B. heute schon wieder alle.... 

Da sie wahrscheinlich nicht regelmäßig an der Maßnahme teilnimmt und sich auch nicht bemüht eine Ausbildung zu finden, bzw. Geld zu verdienen, kann ich ein ultimatum setzten und Unterhalt streichen bzw. kürzen. Oder geht das erst wenn Kind 18 ist?

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Themenstarter Geschrieben : 06.07.2023 10:54
(@marie_1977)
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ich fürchte die "Teilnahme" an der Maßnahme ist erstmal ausreichend, erst wenn der Träger sie rauswirft, wird es interessant

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Geschrieben : 06.07.2023 12:10
(@codex)
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Geschrieben von: @marie_1977

ich fürchte die "Teilnahme" an der Maßnahme ist erstmal ausreichend, erst wenn der Träger sie rauswirft, wird es interessant

Jetzt sind wir an den Punkt. Tochter meinte heut bei der Maßnahme wohl, dass sie nicht Ausbildungstauglich ist und brach damit die Maßnahme ab. 
arbeitsamt/Berufsberatung möchte wohl n psychologischen Test machen….

sie glänzte wohl auch während der Maßnahme mit regelmäßiger Abwesenheit…

naja mal schauen wie es weitergeht. Bis zu ihrem 18. Geburtstag kann ich Unterhalt nur schwer streichen bzw senken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2023 19:03
(@tacheles)
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@codex 

Auch minderjährige Kinder trifft nach Beendigung der gesetzlichen Schulpflicht eine Erwerbsobliegenheit (OLG Frankfurt 5 UF 50/15). Bei Verstoß dagegen können ihnen fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden, so dass sich ihr Unterhaltsanspruch entsprechend reduziert. Zu dieser Thematik gibt es einige (wenige) Gerichtsentscheidungen.

An deiner Stelle würde ich wohl vor Eintritt der Volljährigkeit des Kindes (Dezember 2023) kein solches Gerichtsverfahren mehr starten. Aber ich würde zumindest versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit dem Beistand zu erzielen. Heißt, ein sachlich gefasstes Anschreiben an den Beistand mit der Aufforderung (nicht Bitte) die Unterhaltshöhe zu reduzieren. Als Begründung würde ich alles aufführen, was das Kind seit Erreichen des Schulabschlusses im Hinblick auf seine Ausbildung unternommen bzw. abgebrochen oder unterlassen hat. Es soll ja einige Beistände geben, die verständnisvoll reagieren.

Außerdem würde ich den Beistand auffordern, die vollstreckbare Ausfertigung der Jugendamtsurkunde ... spätestens bei Eintritt der Volljährigkeit an mich herauszugeben bzw. mir die Bedürftigkeit des volljährigen Kindes vollständig darzulegen und zu beweisen. Für den Fall der Verweigerung würde ich rechtliche Schritte androhen.

Ps: Es ist anzunehmen, dass der Beistand auf den letzten Teil meiner Ausführungen gar nicht eingehen wird. Aber das würde mich nicht davon abhalten, es trotzdem zu schreiben.
AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2023 18:32
(@codex)
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@tacheles

 

danke für deine Nachricht.

Zum Thema Herausgabe Titel. Da tat sich Beistand bei Sohn vor 3 Jahren schon schwer. Beistand ist Meinung der Titel kann ja ohne vorliegenden grund nicht vollstreckt werden. Daher keine Herausgabe.

 

und zum Thema Tochter, da sie ja bisher ca 350 € für die Maßnahme bekommen hatte, habe ich ca 100€ Unterhalt weniger bezahlt. Denke mal die würde eher den Unterhalt wieder anheben statt senken.

Ich werde trotzdem den Beistand informieren und mal auf die Erwerbsobligenheit hinweisen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2023 21:25
(@tacheles)
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Geschrieben von: @codex

da sie ja bisher ca 350 € für die Maßnahme bekommen hatte, habe ich ca 100€ Unterhalt weniger bezahlt.

Das ist neu für mich. Hat Beistand die Reduzierung von 100 € schriftlich bestätigt?

Und was meint Beistand jetzt, nachdem Kind die 350 € nicht mehr hat? Sollst du jetzt wieder den titulierten Betrag zahlen, obwohl Kind erstmal gar nichts macht?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2023 21:57
(@codex)
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Geschrieben von: @tacheles
Geschrieben von: @codex

da sie ja bisher ca 350 € für die Maßnahme bekommen hatte, habe ich ca 100€ Unterhalt weniger bezahlt.

Das ist neu für mich. Hat Beistand die Reduzierung von 100 € schriftlich bestätigt?

Und was meint Beistand jetzt, nachdem Kind die 350 € nicht mehr hat? Sollst du jetzt wieder den titulierten Betrag zahlen, obwohl Kind erstmal gar nichts macht?

ja ich habe eine Berechnung bekommen und sollte 382€ zahlen, mindestunterhalt ist ja glaub ich bissel mehr. Wobei beistandschaft mir nicht den selbstbehalt in Höhe von 1370€ lässt. (Verdiene nur 1600€ ca) wäre ja dann ein Mangelfall
Bis jetzt hab ich noch keine Info wie der Beistand darüber denkt. Bis jetzt ist der Beistand ja auch noch nicht über den Abbruch der Maßnahme informiert.

Da Tochter ja erst im Dezember 18 wird, wird glaub ich die Reduzierung des Unterhaltes schwierig. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 9 Monaten 2 mal von codex
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2023 22:43
(@tacheles)
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Geschrieben von: @codex

Da Tochter ja erst im Dezember 18 wird, wird glaub ich die Reduzierung des Unterhaltes schwierig. 

Wie ist denn DEIN Plan?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2023 22:57
(@codex)
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@tacheles 

naja so ein richtigen Plan hab ich noch nicht. Aufjedenfall möchte ich  den Unterhalt nicht wieder hochsetzen. 
laut KM hat Kind psychische Probleme (die sehe ich nicht, Tochter hat eher null Bock auf irgendwas) die assistierte Ausbildung / Arbeitsamtmaßnahme hat sie ja abgebrochen weil sie laut eigener Aussage nicht Ausbildungsfähig ist.

Meine Meinung ist sie soll ab August / September ne Ausbildung machen. 

wenn sie das tut bin ich gern auch bereit Unterhalt zu zahlen (Differenz zu ihren Ausbildungsgeld). Nur wenn sie gar nichts macht und keine Bemühungen zeigt, dann mag ich auch nicht zahlen. 

sie hatte ja von Oktober 22 bis März 23 eine Ausbildung nur da flog sie in der Probezeit…

da sie jetzt keine Bemühungen zeigt, weiß ich nicht wie ich jetzt schon vor ihrem 18. Geburtstag schon Unterhalt kürzen kann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2023 23:18
(@tacheles)
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Geschrieben von: @codex

Verdiene nur 1600€ ca

@codex

Die vielen Fälle in Foren zeigen, dass berechtigte Unterhaltsabänderungsbegehren bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes immer wieder auf starken Widerstand stoßen. Möglicherweise wird das bei dir auch der Fall sein. Deshalb noch einige Infos für dich.

Der (angemessene) Selbstbehalt gegenüber einem nicht privilegierten volljährigen Kind beträgt derzeit 1.650 €. Also egal ob oder in welcher Berufsausbildung die Tochter sich an ihrem 18. Geburtstag befindet, sie hat ab dann aufgrund der Höhe deines Einkommens keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen dich. Nur wenn es ihr gelingt, an einer Maßnahme teilzunehmen, die als allgemeine Schulausbildung zählt, wäre sie privilegiert und dein Selbstbehalt wäre 1.370 €. Daran glaube ich eher weniger.

Aber die Tochter könnte trotzdem ab Volljährigkeit aus der unbefristeten Jugendamtsurkunde vollstrecken. Deshalb solltest du dich rechtzeitig (!) darauf vorbereiten, die Abänderung und Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde notfalls gerichtlich durchzusetzen. Dabei besteht Anwaltszwang. Den Anwalt solltest du dir sorgfältig aussuchen. Die "Chemie" zwischen euch beiden muss stimmen.

PS: Die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien des zuständigen OLG kennst du ja inzwischen auswendig. 😜 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2023 08:45
(@codex)
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Ich habe zunächst dieses Schreiben der Beistandschaft zukommen lassen.

"

Sehr geehrte Frau ....,

hiermit bitte ich um Neuberechnung meiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber .....

Ich gehe davon aus, dass Sie von ....Mutter über die vorzeitige Beendigung der Maßnahme (Assistierte Ausbildung) informiert wurden.

Bei der Neuberechnung bitte ich um Berücksichtigung des seit 01.01.2023 lt. Unterhaltsleitlinien des OLG Brandenburgs geltenden Selbstbehaltes in Höhe von 1370 Euro.

Die Zahlung von monatlich 382 Euro oder gar mehr ist mir nicht mehr möglich. Eine weitere Verschuldung kann ich nicht mehr eingehen. Gründe hierfür, sind eine höhere Miete, bereits seit 01.01.2023, höhere Stromkosten und allgemein bekannte höhere Lebenshaltungskosten. (Daher wurde auch der Selbstbehalt in den Unterhaltsleitlinien erhöht.)
Sollten Sie Nachweise benötigen bitte ich um Mitteilung.

Auch minderjährige Kinder trifft nach Beendigung der gesetzlichen Schulpflicht eine Erwerbsobliegenheit (OLG Frankfurt 5 UF 50/15).
....erste Ausbildung wurde aufgrund mangelnder Leistungen und Bemühungen im März 23 beendet. Ab April 23 hat ....eine Assistierte Ausbildung besucht und diese Anfang Juli 23 einseitig beendet.

Ich habe ....und auch die Kindsmutter mehrfach auf..... Erwerbsobliegenheit hingewiesen.
Ich gehe davon aus das ....Ihre „Orientierungsphase“ demnächst abschließt und ab September zumindest in Teilen ihren Lebensunterhalt wieder allein bestreiten kann.

Wie bereits in der Vergangenheit bin ich bereit ....weiter zu unterstützen. Jedoch reduziere ich zunächst die Unterhaltszahlung für August 23 auf 245 Euro. (Mein Arbeitslohn: 1614,53 Euro abzüglich 1370,00 Euro Selbstbehalt).
Ich gehe davon aus, dass Sie mir zeitnah eine Neuberechnung zusenden.
Für Rückfragen stehe ich gern bereit.

Mit freundlichen Grüßen
"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2023 08:42
(@codex)
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Auf mein Schreiben vom 24.07.23 habe ich am 16.08.23 folgende Antwort von der Beistandschaft erhalten:

" mit Schreiben vom 24.07.23 haben Sie die Reduzierung Ihrer Unterhaltszahlung für August 2023 auf 245 Euro angekündigt.   Den Erhalt dieses Betrages hat mir die Kindesmutter während ihrer gestriegen persönlichen Vorsprache bestätigt.

Eine Neuberechnung Ihrer Unterhaltsversplichtung ist für Ende September / Angang Oktober 2023 angedacht. da Frau .... hier erklärte, dass ..... (Tochter) ab Sept. 23 die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau anstrebt. Der Vertragsabschluss ist aber bisher noch nicht erfolgt. Frau... sicherte zu, mich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten."

Kein Wort davon ob und wieviel ich für September überweisen soll. Auch kein Wort warum der seit 01.01.23 geltende Selbstbehalt nicht angewandt wird. Zum Thema Erwerbsobliegenheit meiner Tochter kein Wort. (Abgebrochene Ausbildung, abgebrochene Assistierte Ausbildung.... 

Nun bin ich genauso Schlau wie vorher. Aber scheinbar, hat man den reduzierten Unterhalt im August erst mal geschluckt. Oder es kommt noch eine Nachberechnung... 

Laut meiner Info von Tochter soll heute der Ausbildungsvertrag unterschrieben werden. Mal gucken, ich sehe sie ja am Mittwoch, da werde ich mal nachfragen. Hab ja auch schon ne Kopie angemeldet. (Theoretisch da Tochter Minderjährig wird auf dem Ausbildungsvertrag ja auch meine Unterschrift benötigt) 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2023 15:14
(@codex)
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Meine Antwort auf das Schreiben der Beistandschaft:

"

Sehr geehrte Frau ....,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.08.23.

Tochter wird ab 01.09.23 eine Einstiegsqualifizierung (EQJ) absolvieren. Am 29.08.23 hat Tochter den Vertrag unterzeichnet. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Vertrag bereits von Tochters Mutter übermittelt wurde.

Tochter wird lt. Vertrag eine monatliche Vergütung von 262 Euro erhalten.

Ich gehe davon aus, dass Tochter die erste Vergütung noch im September erhält.

Daher werde ich vorerst um eine Überzahlung zu vermeiden, 3.00 Euro Unterhalt für September 23 an die Kindesmutter überweisen.

Berechnung:

Mein Einkommen                                           1614,53 €
bereinigtes Einkommen (5% berufs-
bedingte Aufwendungen)                           1533,80 €
abzüglich den seit 01.01.23 geltenden 
Selbstbehalt                                                     1370,00 €
=verbleibend                                                   163,80 €

Tochters Einkommen                                          262,00 €
abzüglich Freibetrag                                      100,00 €
verbleibend                                                      161,00 €

163,80 € - 161,00 € =  2,80 €.

Sobald mir Ihre neue Berechnung mit Berücksichtigung des seit Januar 23 geltenden Selbstbehaltes vorliegt, werde ich etwaigen fehlenden Unterhalt an die Kindsmutter überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

 

....."

Anmerkung: Name meine Tochter durch das Wort Tochter ersetzt.

Meine Tochter hatte sich als Einzelhandelskauffrau in einem örtlichen Elektronikmarkt beworben. Hat dort 2 Wochen Praktikum gemacht und wollte zum 1.9. Ausbildung dort starten, der Chef ist jedoch der Meinung um Geld zu sparen das erste Jahr als EQJ (Einstiegsqualifizierung) laufen zu lassen. Sehe ich und Tochter als Sauerrei. Sie macht das aber erst mal und wir versuchen einen anderen Betrieb zu finden wo sie richtig ab dem 1. Jahr ausgebildet wird und vernünftig Lehrgeld bekommt. 262 Euro (die auch noch vom Amt kommen) sind ausbeute (in der heutige Zeit) (Sohn hat als Azubi Einzelhandelskaufmann über 1000 Euro Lehrgeld erhalten) Wobei Tochter auch Mo bis Sa arbeiten soll.  

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2023 11:13
(@annasophie)
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Hallo,

 

die Arbeitsagentur zahlt auch das ÖPNV Ticket auf Antrag.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/moenchengladbach/unternehmen/einstiegsqualifizierung

 

wenn der Arbeitgeber schon 6 Tage pro Woche fordert: gibt es eine Zusage, dass sie zur Berufsschule angemeldet ist, um dann nach der eqj ins 2. Lehrjahr kommen zu können?
wenn Tochter unter 18 ist darf sie, meines wissens keine 6 Tage pro Woche inkl. Berufsschule arbeiten.

 

sophie

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2023 15:26
(@codex)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @annasophie

Hallo,

 

die Arbeitsagentur zahlt auch das ÖPNV Ticket auf Antrag.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/moenchengladbach/unternehmen/einstiegsqualifizierung

 

wenn der Arbeitgeber schon 6 Tage pro Woche fordert: gibt es eine Zusage, dass sie zur Berufsschule angemeldet ist, um dann nach der eqj ins 2. Lehrjahr kommen zu können?
wenn Tochter unter 18 ist darf sie, meines wissens keine 6 Tage pro Woche inkl. Berufsschule arbeiten.

 

sophie

 

 

Danke annasophie: Das mit dem ÖPNV Ticket wusste ich noch nicht, aber gut zu wissen. 

Bis Dezember ist meine Tochter noch unter 18. Am Ende finde ich bei einer Einstiegsqualifikation auch eine 40 Stundenwoche bissel übertrieben bei 262 Euro und durchschnittlich 173 Stunden im Monat kommen da ca 1,50 Euro die Stunde raus und das ist ausbeute. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2023 11:05
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

 

dann sollte das Bestreben sein so schnell als möglich einen anderen Ausbildungsplatz in dem Bereich zu finden und zu wechseln.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2023 11:33
(@brave)
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Hallo Codex, habe gerade mal nachgeschaut. Sollte es ein größerer Elekromarkt sein mit Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung so gelten die dortigen Angabgen zur Vergütung d.h. der Betrieb bekommt nachwievor die 262€ Förderung zahlt aber deiner Tochter ein 'anständiges' Gehalt. Sie darf dort auch nicht als 'Hilfskraft' eingesetzt werden, sondern es geht um Erlernen und Faähigkeiten und Kenntnissen. Ein Zeugnis ist auch erfroderlich nach Abschluß der EQs. Das steht auch so in dem Flyer zu EQs (Webiste IHK oder einfach mal googlen). Aber wer soll das schon kontrollieren.

Und ich gebe AnnaSophie vollkommen Recht. So schenll es geht einen richtigen Ausbildungsplatz suchen. Ich empfinde diese EQs Angelegenheit auch sehr anfällig für Ausnutzund von Arbeitskraft. 

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2023 13:54
(@codex)
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Heute erhielt ich, ein Schreiben der Unterhaltsvorschussstelle unseres Landkreises.

zitat: "Am 31.08.23 stellte Frau Kindmutter für das gemeinsame Kind ... einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

Nach derzeitiger Aktenlage wird der beantragte Unterhaltsvorschuss ab 01.08.23 in Höhe von 338 Euro monatlich im Voraus gezahlt werden. " 

Bis zum 15.09.23 soll ich mitteilen ob ich Unterhalt in der oben genanten Höhe zahlen werde.

Ich solle doch bis 15.09.23 mein Einkommen nachweisen. Dies lehne ich ab, da ich Unterhalt zahle. Wenn die Beistandschaft aber nicht in der Lage ist den Unterhalt zeitnah zu berechnen, dann muss ich erst mal selbst berechnen und überweise das was ich errechnet habe. 

Ich habe der Unterhaltsvorschussstelle dies mitgeteilt:

"

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31.08.23.

Laut Ihrem Schreiben vom 31.08.23 stellt Frau Exfrau einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss.

Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ein Unterhaltstitel besteht. Dieser muss aber Aufgrund des neuen geltenden Selbstbehaltes (lt. Unterhaltsleitlinie OLG Brandenburg ab 01.01.2023) und des Einkommens welches Tochter seit  01.09.23 erzielt abgeändert werden. Bereits am 24.07.23 bat ich Frau (Beistand) um Neuberechnung. (Siehe Anlage 1).

Am 16.08.23 teilte mir Frau Beistand(Anlage 2) mit, dass eine Neuberechnung erst Ende September/Anfang Oktober 23 erfolgen kann.

Am 30.08.23 (Anlage 3) Informierte ich Frau Beistand über die neuen Einkommensverhältnisse von Tochter.

Sobald mir eine neue Berechnung von Frau (Beistand) vorliegt, werde ich wie in der Vergangenheit auch, den vollen Unterhalt zahlen. Die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss ist somit nicht gegeben. (Es besteht ein Unterhaltstitel und ich zahle Unterhalt)

Da es in der Vergangenheit mehrfach zu Überzahlungen kam, habe ich den Unterhalt für die Monate August und September 23 selbst berechnet und den errechneten Unterhalt überwiesen. (Siehe Anlage 1 und 3)

Ich merke hier auch ausdrücklich an, dass Tochter derzeit Einkommen erzielt und eine Neuberechnung zu erfolgen hat.

Sobald mir eine Unterhaltberechnung von Frau Beistand vorliegt werde ich etwaige fehlende Beträge überweisen.

Dem Antrag von Frau Exfrau auf Unterhaltsanspruch widerspreche ich hiermit, da die Kindsmutter den Unterhalt stehts pünktlich erhält. (Nachweise hierzu kann ich gern auf Wunsch erbringen). Die Kindsmutter und auch der Beistand (Frau Beistand) sind über die gezahlte Höhe des Unterhaltes im August und September 2023 informiert.

Insbesondere Frau Beistand hat hier bisher keine Einwände eingebracht.

Da ein Unterhaltstitel besteht, der zwar abgeändert werden muss, ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt wird.

Ich gehe davon aus, dass eine Vollstreckung des Unterhaltstitels vor Gericht kein Erfolg hätte und daher von Frau Exfrau Unterhaltsvorschuss beantragt wurde.

Sobald mir eine Neuberechnung des Unterhaltes vorliegt werde ich den ggf. fehlenden Unterhaltsbeträge Tochters Mutter überweisen. 

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2023 21:30
(@codex)
Zeigt sich öfters Registriert

Am Ende ist ja immernoch fraglich inwieweit nach dem Ausbildungsabbruch im März (Kündigung in Probezeit mangels Leistung) und Abbruch assistierte Ausbildung (einseitig von Tochter) überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2023 21:58
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