Unterhalt und Bafög
 
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Unterhalt und Bafög

 
(@senftube)
Schon was gesagt Registriert

hallo, ein Thema das mich nur wegen der Kinder meines Lg beschäftigt.

kid 2 meines lg hat Bafög Antrag gestellt, das alleegestaltet sich megaschwierig keiner weis wirklich warum.

Lg wird nicht in der lage sein unterhalt zu zahlen da noch ein jüngeres kid unterhalt bekommt und was nicht da ist auch nicht verteilt werden kann.

wieso wird nun bei einem Bafögantrag das einkommen eines im haushalt lebenden Bruders irgendwie ....keiner kann  mir erklären wie ....eingerechnet.
oder....was wird eingerechnet?

mama des kindes ....rente ....., betrag minimal....aber für ihren bedarf ausreichend.

kid 1 berufstätig ...im Haushalt von mama Lebend ....wird nun irgendwie angerechnet....keiner weis wirklich wie wieso und weshalb
kid 2 Berufsausbildung ohne Bezüge..... muss Bafög beantragen.... siehe oben

kid 3 mindestunterhalt  sie ist 14 .
mindestunterhalt unterschreitet Vaters selbstbehalt mindestunterhalt wird trotzdem gezahlt.

wieso sollte muss Bruder zahlen..... er wendet sich inzwischen an mich und bittet um Hilfe

liebe grüsse chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2014 12:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Bruder muss gar nicht zahlen.

Das Bafög-Amt stellt nur fest, ob es noch andere Unterhaltsberechtigte Personen gibt, die bei der Berechnung (als unterhaltsberechtigt und somit als mindernd für das Einkommen des Elternteils) miteinbezogen werden müssen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 13:06
(@senftube)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, vielen Dank für deine Antwort, werde ihn also dahingehend beruhigen können.
es ist durch die Antragstellung enorme Unruhe in der Familie entstanden, besonders da die Dame vom Amt was von einstehen für den anderen erklärt hat.

danke ....lg chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2014 14:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin senftube,

besonders da die Dame vom Amt was von einstehen für den anderen erklärt hat.

damit hat sie vermutlich die Rahmenbedingungen einer Bedarfsgemeinschaft gemeint, in der nicht einfach die isolierten sozialrechtlichen Ansprüche ihrer Mitglieder addiert werden, sondern auch bestimmte Abzüge und Anrechnugen für das gemeinsame Leben und Wirtschaften dieser Mitglieder vorgenommen werden. Damit stehen die Mitglieder mittelbar füreinander ein; es bedeutet allerdings NICHT, dass man einem in die Tasche fasst, um einen anderen zu alimentieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 14:13
(@senftube)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank, da werd ich mich mal noch etwas mit befassen müssen...... bei meinen Kids steht das ja dann irgendwann auch zur Debatte.

Danke , lg chris

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2014 14:23
(@psoidonuem)
Registriert

Nach meinem Verständnis bekommt Kind 2 lediglich weniger Bafög. Weil Kind 1 was verdient. Und man annehmen darf, dass er sich an den Haushaltskosten in denen beide wohnen beteiligt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2014 17:01