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Unterhalt - Heraufstufung

 
(@mestake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

erst einmal: Toll, dass es das Forum hier gibt. War zuvor in einem anderen Forum aktiv, das es aber nicht mehr gibt. Toll, dass es dann doch noch Alternativen für Väter gibt  :).

Ich hätte mal eine kurze Frage (auch wenn der Text nicht ganz so kurz ist), die mir hoffentlich jemand beantworten kann.

Folgendes:
Ich bin 33 Jahre alt, meine Tochter wird dieses Jahr 4. Von Mutter und Kind getrennt lebend (waren nicht verheiratet).
Bis Januar letzten Jahres war ich nur vermindert Leistungsfähig, da ich leider grade mal 1000 Euro netto verdient habe. Dies hat sich Anfang 2012 durch einen Jobwechsel geändert. Mein derzeitiges Netto-Gehalt beträgt rund 1713 Euro, wobei ich hiervon 90 Euro durch Provision dazu verdienen muss. Es könnte also auch mal sein, dass es nur 1620 Euro sind. Kein Weihnachtsgeld, kein Urlaubsgeld. Letzte Steuererstattung lag bei ca. 500 Euro.

Den neuen Job habe ich seinerzeit durch meinen Anwalt direkt beim Jugendamt gemeldet. Unser Vorschlag war, dass ich ab März 2012 100% Unterhalt (also 225 Euro) bezahle und ich dann im Januar 2013 meine Gehaltsnachweise einreiche, so dass das Jugendamt dann selbst mal rechnen kann.

Ich zahlte also dann ab März 225 Euro Unterhalt für meine Tochter.

Nun habe ich meine Gehaltsnachweise eingereicht und das Ergebnis einige Tage später bekommen.
Aufgrund meines Netto-Verdienstes liege ich ja definitiv in der Gruppe 2 der Düsseldorfer Tabelle und müsste also 333 Euro - hälftiges Kindergeld bezahlen. Damit habe ich gerechnet und darauf war ich auch vorbereitet und das ist ja auch ok für mich.

Nun wurde ich aber in die Gruppe 3 gesteckt. Die Begründung lautet, dass die Düsseldorfer Tabelle für Unterhaltszahlende ist, die 2 Kinder zu "versorgen" haben. Wenn man für nur 1 Kind zahlt, kann man hochgestuft werden, wie in meinem Fall geschehen. Dieser Bedarfskontrollbetrag hat wohl etwas damit zu tun.

Im Prinzip sind es ja nur 16 Euro mehr im Monat, aber was mich daran stört ist, dass ich näher an den 1500 Euro bin als an den 1900 Euro (Gruppe 2), aber soviel zahlen soll wie jemand der zwischen 1901 und 2300 Euro verdient. Zudem habe ich einen Autokredit mit 200 Euro im Monat am laufen (seit vor der Geburt meiner Tochter), der aber nicht angerechnet wird. Sprich: Eigentlich habe ich nur 1400 im Monat, ... ich bin also sogar 3 Spalten zu hoch  :wink:.
Wenn ich dann bedenke, dass mir ein vernünftiger Umgang verwehrt wird und ich nur telefonischen Kontakt zu meiner Tochter habe (und das auch nur 1x im Monat für 10 Minuten), dann möchte ich eigentlich nicht noch mehr bezahlen. Geht mir ein wenig um´s Prinzip.

Jedenfalls habe ich meinen Anwalt angerufen, der daraufhin meinte, dass das durchaus rechtens sein kann. Man müsste das halt mal rechnen und schauen ob ich nicht noch irgendwelche Ausgaben habe, die man runter rechnen kann, so dass ich unter diesem Bedarfskontrollbetrag bin.

Kann mir jemand sagen wie diese Rechnung mit dem Bedarfskontrollbetrag funktioniert und was ich hier anrechnen kann und was nicht?

Ich mein ... das kann zwar auch mein Anwalt machen, aber das kostet mich wieder 120 Euro und das dafür, dass er u.U. nur sagt, dass das Jugendamt recht hat.
Es muss doch eine Möglichkeit geben das ganze selbst auszurechnen um zu schauen ob ein Besuch beim Anwalt überhaupt Sinn macht.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Das wäre Großartig  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 00:11
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo MeStake,
wenn du auch aufgrund deiner eigenen Berechnung in Stufe 2 bist, dann ist die Einstufung in Stufe 3 durchaus in Ordnung, denn die DT ist eben auf zwei UH-Berechtigte zugeschnitten.
Ein Autokredit wird UH-rechtlich grundsätzlich nicht berücksichtigt. Wenn du deine Fahrten zur Arbeitsstätte geltend machst und in Abzug bringst (i.d.R. 0,30 € pro gefahrenem km), dann sind darin alle Kosten für das KFZ enthalten.
Aber stell doch mal anonym genaue Daten hier ein, denn es kann ja sein, dass in der Berechnung des JA Dinge nicht berücksichtigt sind, die du noch in Abzug bringen könntest.
Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 00:30
(@mestake)
Schon was gesagt Registriert

OK, das mache ich gerne :).

Hier dann mal meine monatliche Ausgabenliste:

- Kredit: 203 €
- Handyrechnung: ca. 15 €
- Zugticket (Arbeit): 89,10 €
- Mietanteil: 250 €
- Mietanteil Garage: 25 €
- Strom: 53,50 €
- Rechtsschutzversicherung: 12 €
- TV/Internet: 25 €
- Unterhalt: 225 € (bisher)
- Verpflegung: 200 €
- GEZ-Anteil: 9 €
- Sport: 40 €
- Haftpflichtversicherung: 5 €
- Unfallversicherung: 5 €

So ganz grob ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 00:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Davon sind nur die Fahrten zur Arbeit (Erwerbskosten, 89,-) anrechenbar.
Aber da du bis vor Kurzem noch mit 1.000,- minus X auskommen konntest, sollte es eigentlich auch möglich sein, mit ca. 1.600,- minus 309,-€ auszukommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 00:58
(@mestake)
Schon was gesagt Registriert

Ja, natürlich ist das möglich.
Da das Jugendamt mich in der Vergangenheit aber teilweise echt derbe gelinkt hat (deshalb habe ich mir damals überhaupt erst einen Anwalt genommen), wollte ich das schon irgendwie überprüfen. Denen glaube ich erstmal gar nix. Grundsätzlich.
Und auch wenn ich es mir leisten kann: Zu verschenken habe ich nichts!

Habe ich das denn richtig verstanden, dass ich von meinen 1700 Euro den Unterhalt und das Zugticket abziehen kann und solange ich danach noch über 1200 Euro bin,
werde ich raufgestuft?
Nur zum Verständnis ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 01:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Grs. Vorsicht beim JA ist nie verkehrt. Du siehst ja, hier kann parallel für die gerechnet werden.

So wie ich das überblicke (und ich bin nicht der Unterhaltsexperte...) siehst Du das aber richtig. Die Herausstufung aufgrund nur einer Unterhaltspflichtung ist in der DDT so angelegt. Du könntest theoretisch noch Altervorsorge anrechnen lassen (solltest vielleicht aus eig. auch was in die Richtung machen), aber vermutlich wird Dich das auch nicht unter die nä Schwelle bringen.

Insofern finde ich Deine eigene Feststellung, dass es hier zunächst einmal "nur" um 16€/ Monat richtig. Das ist die Mühe und den Stress nicht Wert, schon gar nicht, wenn stattdessen ein Anwalt bezahlt werden muss. Dann doch lieber als KU, das sollte ja dem Kind zu Gute kommen.

Darf ich zur anderen Baustelle fragen?: Was ist denn beim Umgang schief gelaufen? Da geht mehr - grundsätzlich!

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 10:21
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo MEStake,

Im Prinzip sind es ja nur 16 Euro mehr im Monat,  ...
Wenn ich dann bedenke, dass mir ein vernünftiger Umgang verwehrt wird und ich nur telefonischen Kontakt zu meiner Tochter habe (und das auch nur 1x im Monat für 10 Minuten), dann möchte ich eigentlich nicht noch mehr bezahlen. Geht mir ein wenig um´s Prinzip.

Auch Umgangselternteile sollten sich im Prinzip immer wieder vergegenwärtigen, dass es im Prinzip ihre leibhaftig eigenen Kinder sind, die sie im Prinzip vielleicht nur selten sehen, aber die im Prinzip 24 Stunden am Tag sieben Tage die Woche jeden einzelnen Tag des Monats und jeden Monat Jahr für Jahr vollkommen unschuldig sind an der Unfähigkeit ihrer Erzeuger, dafür aber auf die Großzügigkeit und das warme Herz für ihr Gedeihen angewiesen sind. 
Die ET, bei denen die Kinder leben, verzichten in der Mehrzahl der Fälle ganz sicher auf Luxus und Schnickschnack, weil es dort wirklich 24/7/365 darum geht, die Bedürfnisse des Kindes zu decken. Und die kommen zweifellos an erster Stelle.

Ein Rechenbeispiel: Ein ET, bei dem die Kinder leben, hat (angeblich) oft mehr Geld, als dem Umgangselternteil bleibt nach Zahlung des Unterhalts. Das ist m.E. auch "normal", denn dort leben bsp. je nach Haushaltsgröße vier, fünf Personen, und die brauchen tatsächlich mehr Finanzmittel, als ein alleinstehender ET. Zumindest, solange wir uns in den unteren Rängen der bsp. Düsseldorfer Tabelle bewegen.

Entschuldigt, wenn ich heute hier in einige Stränge so "reinpampe", aber mir geht dieses "welche Rechte habe ich als Vater" manchmal wirklich über die Hutschnur! Hat vermutlich wieder wie so oft die falschen getroffen, aber manchmal denke ich, eine Erläuterung anders als Standard ist auch ganz horizonterweiternd.

LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 15:49
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ein Rechenbeispiel: Ein ET, bei dem die Kinder leben, hat (angeblich) oft mehr Geld, als dem Umgangselternteil bleibt nach Zahlung des Unterhalts. Das ist m.E. auch "normal", denn dort leben bsp. je nach Haushaltsgröße vier, fünf Personen, und die brauchen tatsächlich mehr Finanzmittel, als ein alleinstehender ET. Zumindest, solange wir uns in den unteren Rängen der bsp. Düsseldorfer Tabelle bewegen.

Entschuldigt, wenn ich heute hier in einige Stränge so "reinpampe", aber mir geht dieses "welche Rechte habe ich als Vater" manchmal wirklich über die Hutschnur! Hat vermutlich wieder wie so oft die falschen getroffen, aber manchmal denke ich, eine Erläuterung anders als Standard ist auch ganz horizonterweiternd.

Du schlägst nicht über die Stränge. Meine Ex hat das Faß auch mal auf gemacht. Daraufhin habe ich ihr folgendes gesagt:

"Unserem Kind soll es nie und nimmer an irgendwas fehlen. Dafür geht es mir persönlich zu gut um daran sparen zu müssen. Wenn du irgendwann ein finanzielles Delta hast, mit dem Geld (Kinder/Unterhalt) nicht hinkommst und du brauchst punktuell noch etwas dazu, ist das kein Problem für mich. Wenn du mir das einigermaßen belegen kannst warum dir das Geld fehlt und was alles so teuer war schieße ich gerne noch was hinzu. Die andere Möglichkeit ist noch einfacher. Unsere Tochter wohnt ab jetzt bei mir und ich befreie dich vom Kindsunterhalt, den zahle ich noch obendrauf, dann machst du sogar plus."

Beides kam bis heute nicht in Frage und Diskussionen über Geldknappheit wurden nie wieder geführt!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 16:04
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

@sputnik:
Meine ich Fälle wie euch? Hmm ..

Bsp. 3. Stufe DdT: 2000 € netto, 3 K -> ca. 800 € Unterhalt
Haushalt Ex:    558 € Kindergeld, 800 € Unterhalt, 450 € Minijob = 1808 € Haushaltseinkommen.

Menschen wie in meinem kleinen Beispiel finden es aus Prinzip oft ganz schlimm, dass im Ex-Haushalt mehr Finanzkraft als im eigenen vorhandenen ist. Es leben dort aber vergleichsweise auch 400% Personen. Die brauchen einfach auch mehr.
Ganz reell.

LG, mahjoko
                         

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 20:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mahjoko,

Hat vermutlich wieder wie so oft die falschen getroffen

Ja, hier hast du allerdings gewaltig daneben getroffen. Wir reden hier offenbar über jemanden, der anstandslos bereit ist den Mindestunterhalt zu zahlen, seitdem er überhaupt dazu in der Lage ist, und der jetzt wissen will, ob die Berechnung des Jugendamtes korrekt ist. Bis hierhin kann ich darin überhaupt nichts Verwerfliches sehen. Oder zahlst du etwa jede Rechnung, die dir ins Haus flattert, ohne zu überprüfen, ob sie korrekt ist?

Wir reden hier allerdings im gleichen Atemzug  ...

Wenn ich dann bedenke, dass mir ein vernünftiger Umgang verwehrt wird und ich nur telefonischen Kontakt zu meiner Tochter habe (und das auch nur 1x im Monat für 10 Minuten)

... auch über einen Fall, in dem die Mutter nicht im Entferntesten auch nur den Mindestumgang ermöglichen will! Und bezogen auf diesem konkreten Fall regst du dich dann darüber auf, dass jemand sinngemäß die Frage stellt: "Welche Rechte habe ich als Vater"?!?

Spar dir diese Reden lieber auf für Fälle, bei denen solche Art von Kritik tatsächlich angebracht ist. Hier ist sie es jedenfalls nicht.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2013 01:26




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MEStake,

du hattest nach dem Bedarfskontrollbetrag gefragt. Können wir an deinem Beispiel gerne mal durchrechnen, aber ich kann dir gleich jetzt sagen, dass es dir in deinem Fall nicht weiterhilft.

Kurze Bestandsaufnahme: Du hast 1713 Euro monatliches Netto, aus der Jahressteuererstattung von 500 Euro kommen da anteilig noch 42 Euro pro Monat obendrauf. Wir gehen also von einem rechnerischen Netto von 1.755 Euro aus. Dieses Einkommen kann noch bereinigt werden, erstens um berufsbedingte Kosten und zweitens um zusätzliches Altersvorsorge. Eine zusätzliche Altersvorsorge hast du aber offenbar nicht, bei den berufsbedingten Kosten kommen wohl nur die Fahrtkosten in Höhe von 89 Euro in Betracht. Also ein bereinigtes Netto von 1.666 Euro. Rechnerisch ist das Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, aber wie du inzwischen erfahren hast, ist ein Heraufstufung nach Zeile 3 übliche Rechtssprechung, da nur ein Unterhaltsberechtigter (vgl. Anmerkung 1 in der Düsseldorfer Tabelle). Unterhalts-Zahlbetrag somit 257 Euro.

Die Sache mit dem Bedarfskontrollbetrag verhält sich nun so: Wenn man von deinem bereinigten Netto (d.i. 1.666 Euro) deine Unterhaltszahlung laut Zeile 3 (d.i. 257 Euro) abzieht, muss dir mindestens der Bedarfskontrollbetrag laut Zeile 3 (d.i. 1.200 Euro) verbleiben. Das ist bei dir aber gewährleistet, denn dir bleiben ja 1.409 Euro.

Wäre der Bedarfskontrollbetrag verletzt, denn würdest du beim Unterhalt so lange herabgestuft, bis du in einer Zeile angelagt bist, wo es "passt"; siehe dazu auch Anmerkung 6 in der Düsseldorfer Tabelle. Ist aber, wie soeben berechnet, für dich nur von theoretischem Interesse ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2013 01:44
(@mestake)
Schon was gesagt Registriert

Hallo MEStake,Auch Umgangselternteile sollten sich im Prinzip immer wieder vergegenwärtigen, dass es im Prinzip ihre leibhaftig eigenen Kinder sind, die sie im Prinzip vielleicht nur selten sehen

... jo, und dass der Papa sein Kind nur selten, bzw. GAR NICHT sieht ist ja zweitrangig, nicht?

Die ET, bei denen die Kinder leben, verzichten in der Mehrzahl der Fälle ganz sicher auf Luxus und Schnickschnack, weil es dort wirklich 24/7/365 darum geht, die Bedürfnisse des Kindes zu decken. Und die kommen zweifellos an erster Stelle.

Zählt zu den Bedürfnissen eines Kindes nicht auch der Papa?

Sowas wurde mir damals, als ich noch nur wenig zahlen konnte immer schön aufgetischt. Ich soll doch an mein Kind denken und mir bitte n neuen Job suchen (von KM und Jugendamt).
Ich find´s echt zum kotzen, dass es soooo vielen Müttern (was man immer so liest und hört) und Jugendämtern völlig egal ist ob das Kind ein gutes Verhältnis zum Papa hat, solange die Kohle reinkommt.

Vor der Geburt meiner Tochter, als man mich von Jugendamtswegen schon unter Druck setzte, dass ich hier und dort unterschreiben soll und ich regelrecht angemault wurde, warum ich denn so wenig Geld verdiene, sagte die "nette" Dame mir so ziemlich wörtlich: "Herr X, ich sag es mal bewusst deutlich: Dem Jugendamt und dem Gesetzgeber ist es erstmal völlig egal ob Sie Kontakt zu Ihrem Kind haben oder nicht, hauptsache Sie zahlen und zwar soviel wie möglich". Dieser Satz prägt mich bis heute und dass das auch so wörtlich genommen wird, haben die mir in der Vergangenheit deutlich gezeigt und zwar mehrfach.

Ich denke unter solche Voraussetzungen ist es durchaus legitim mal unabhängige Leute zu fragen ob das alles so korrekt ist auch wenn es "nur" 16 Euro sind.

Entschuldigt, wenn ich heute hier in einige Stränge so "reinpampe", aber mir geht dieses "welche Rechte habe ich als Vater" manchmal wirklich über die Hutschnur!

Und mir geht mal wieder über die Hutschnur, dass man sofort als schlechter Mensch, der seinem Kind kein Geld geben will, abgestempelt wird, wenn man sich lediglich informiert ob alles so rechtens ist.

Nochmal: Ich will mich sicher nicht vor dem Unterhalt drücken. Wenn ich das wollen würde, wäre ich in meinem alten Job geblieben oder hätte mich direkt arbeitslos gemeldet oder was auch immer es da für Möglichkeiten gibt. Ich traue einfach dem Jugendamt nicht und wollte mich rückversichern, dass die mich nicht WIEDER über den Tisch ziehen.
Klar kann man argumentieren, dass die 16 Euro die ich evtl. zuviel zahle, ja für mein Kind sind, aber ganz ehrlich: Da zahl ich das lieber auf ihr Sparbuch ein, das ich für sie eingerichtet habe und wo ich monatlich  was einzahle, als dass ich das ihrer Mutter gebe.

Im übrigen würde ich die "Ausrede" einer Umgangsverweigerin/Umgangserschwererin, dass sie sooo viel mehr Geld braucht weil sie sich ja kümmern muss, nicht gelten lassen.
Sie kann die Kurze gerne jedes Wochenende zu mir bringen, da bekommt sie auch alles was sie braucht. Das wären schonmal 8 Tage weniger wo sie irgendwas bezahlen muss.

@Malachit: Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Jetzt ist es 100% klar.
Dann kann ich morgen ruhigen Gewissens meinen Titel abändern lassen  :).

Darf ich zur anderen Baustelle fragen?: Was ist denn beim Umgang schief gelaufen? Da geht mehr - grundsätzlich!

Nun das ist eine SEHR SEHR lange Geschichte. Da müsste ich so weit ausholen und soviel erzählen, ich glaube das würden die wenigsten überhaupt lesen. Mach ich ja auch so: Wenn Texte zu lang sind, les ich sie gar nicht erst  :wink:.
Ich müsste das aber ALLES erzählen um zu begründen warum ich am Ende einfach zu schwach war und psychisch (und sogar körperlich) so am Ende, dass ich es nicht mehr geschafft habe gegen die alte Hexe anzukommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2013 14:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MEStake,

Vor der Geburt meiner Tochter, als man mich von Jugendamtswegen schon unter Druck setzte, dass ich hier und dort unterschreiben soll und ich regelrecht angemault wurde, warum ich denn so wenig Geld verdiene, sagte die "nette" Dame mir so ziemlich wörtlich: "Herr X, ich sag es mal bewusst deutlich: Dem Jugendamt und dem Gesetzgeber ist es erstmal völlig egal ob Sie Kontakt zu Ihrem Kind haben oder nicht, hauptsache Sie zahlen und zwar soviel wie möglich".

Nur als Ergänzung: Der gleiche Staat, der sich hier auf deine Kosten so gönnerhaft gegenüber dem Kind zeigt, hält den angeblichen Mindestunterhalt von 225 Euro plötzlich für völlig übertrieben, sobald er selber für ein zahlungsunfähiges Elternteil in die Bresche springen muss. Der Unterhaltsvorschuss, der an die Stelle des Unterhalts tritt, beträgt schließlich nur 133 Euro ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2013 20:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich finde diese "nette Dame" hebt sich damit schon mal positiv von dem üblichen Standard der JA_Schnattern ab, denn immerhin sagt sie die Wahrheit.
Damit ist sie schon mal kein Feind, der dir das Messer in den Rücken sticht sondern von Angesicht zu Angesicht.
Das ist schon ein echter Vorteil.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2013 20:31