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Unterhalt

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus AFK!
Ich denke, es kommt genau auf diese Passage an:

Geschrieben von: @susi64

3. Kannst Du natürlich erklären, dass Du keine Unterhalt zahlen willst da die KM das 3-4fache Einkommen hat. Wenn die KM das akzeptiert, dann ist es so. Wenn nicht, dann wird es irgendwann zur Klage gegen Dich kommen und dann kannst Du darlegen, warum Du nicht zahlen willst.

Damit spielst Du den Ball erst mal ans JA zurück und die werden evtl. die "Richtigkeit" Deiner Aussage prüfen, worst case landet das Ganze bei Gericht, Ausgang ungewiss.
Davon ab: zusätzliche Einkünfte aus Immobilien und/oder aus Kapitalanlagen sollten aus einer entsprechenden Steuererklärung bzw. -Bescheid ersichtlich sein...womöglich war das der Grund für das Angebot der KM vor einigen Wochen 😉.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2022 09:00
(@lena_neu)
Schon was gesagt Registriert

Mit einem richtig guten Anwalt würde ich das durchziehen - siehe

Scholz, FamRZ 2006,1730

 

 

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2022 09:10
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @afk

Sie ist im öffentlichen Dienst, ihre Gehaltsklasse ist also öffentlich einsehbar. Ihre Altersstufe kenne ich außerdem. Kann ich darauf hinweisen? Denn eigentlich ist das schon deutlich und etwas handfester als eine vage Vermutung.

Hallo, 

 

dann ist das natürlich begründet darstellbar, dass sie mit Steuerklasse 1 und x Kinderfreibeträgen ein netto von ca. Erreicht. Und dies gegenüber deinem netto selbst unter Berücksichtigung von berufsbedingten Aufwendungen und Altersvorsorge x€ mehr als dein netto ausmacht und entsprechend die barunterhaltspflicht ganz oder teilweise auf sie übergeht.

und dann noch die entsprechenden bgh Urteile zitieren. Und dann müsste das zumindest in meinen Augen begründet genug sein.

 

sophe

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Geschrieben : 27.09.2022 11:27
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert

Hallo @AFK,

sorry, aber ich habe leider etwas den Faden in Deiner Angelegenheit verloren...

Deshalb folgende Fragen:

- In welchem Beziehungsstatus steht ihr aktuell?

- gab es zur Zeit Eures Zusammenlebens gemeinsame Steuererklärungen? (auf die man ja zurückgreifen könnte; beim zuständigen Finanzamt einfach eine Kopie anfertigen lassen; analoges Vorgehen, falls es da mal einen gemeinsamen Steuerberater gab...)

- Hast Du - aus der Zeit Eures Zusammenlebens - so gar keinen Überblick oder Wissen über die Einkunftssituation Deiner (Ex-) Frau? Hast Du nie mal eine Entgeltbescheinigung Deiner Frau gesehen...?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2022 11:39
 AFK
(@afk)
Zeigt sich öfters Registriert

@kakadu59
Hallo,
entschuldige bitte die späte Antwort.
Zu deinen Fragen:
Geschieden, ich habe Kopien der Steuerbescheide aus den Tagen der Ehe.
Außerdem habe ich ca zwei Jahren alte Gehaltsabrechnungen von ihr.

Bin ich eigentlich verpflichtet, meine Einkünfte ihr gegenüber offenzulegen?
Das fordern nämlich ihre Anwälte.
Daraufhin rief ich das Jugendamt an. Dort sagte man mir, sie hätten damit nix zu schaffen, ich soll mir -surprise! - einen Anwalt suchen.
Was soll ich machen?
Die will mich echt auslutschen

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Themenstarter Geschrieben : 12.10.2022 14:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus AFK!

Geschrieben von: @afk

Geschieden, ich habe Kopien der Steuerbescheide aus den Tagen der Ehe.
Außerdem habe ich ca zwei Jahren alte Gehaltsabrechnungen von ihr.

Damit weißt Du schon mal, wie die Einkommenssituation Deiner Ex ist, sofern sich seit der Trennung daran nichts Gravierendes negativ geändert hat.

Geschrieben von: @afk

Bin ich eigentlich verpflichtet, meine Einkünfte ihr gegenüber offenzulegen?
Das fordern nämlich ihre Anwälte.

In welchen Zusammenhang fordern die das? Zur Ermittlung KU? Sofern Du nichts zu verheimlichen hast würde ich der Aufforderung nachkommen oder zumindest mitteilen, dass Deine Einkünfte der Ex im Wesentlichen bekannt sind und aufgrund der Einkünfte Deiner Ex Deine Offenlegung nicht erforderlich ist.

Geschrieben von: @afk

Daraufhin rief ich das Jugendamt an. Dort sagte man mir, sie hätten damit nix zu schaffen, ich soll mir -surprise! - einen Anwalt suchen.

Naja, entweder wird KU über das JA oder über RA erstritten. Wenn nun RAe tätig sind, ist das JA aussen vor.

Geschrieben von: @afk

Was soll ich machen?

Ich glaube, derzeit kann Dir niemand einen Rat geben (ich kann´s zumindest nicht), zumal ich den Eindruck habe, dass Du selbst nicht genau weisst, was Du willst (ausser Ruhe von der Ex).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Geschrieben : 12.10.2022 15:44
 AFK
(@afk)
Zeigt sich öfters Registriert

@82marco 

Hallo,

danke für deine Antwort. Ich weiß schon, was ich will, nämlich absolut keinen ku zahlen. Das habe ich bekanntlich im geschlossenen Bereich durch die Unterfütterung von zahlen gemacht.

Ich meine, was denn noch? Sie verdient mindestens das dreifache von mir, hat deutlich mehr Erträge aus Finanzanlagen, zudem einen Reichtum hinter sich, der meinen noch drastischer übersteigt als die Einkommensverhältnisse, also hier geht's doch nur um das Ausleben von Rachegelüsten. 

So war meine Frage gemeint, wie schaffe ich es, keinen ku zahlen zu müssen, was mache ich?

Sollte sich an den finanziellen Verhältnissen jemals etwas ändern, zb die km in Armut fallen, wäre ich selbstverständlich für meine Kinder da und würde sie unterstützen, wie ich es nur könnte. Aber sie sind bereits hervorragend versorgt durch die km. Ihr fällt nicht wirklich auf, ob sie 1000€ mehr oder weniger im Monat hat.

Für mich aber würde es bedeuten den vollständigen Kontaktabbruch zu meinen Kindern. Weil ich dann für Umgänge kein Geld mehr hätte.

So sieht's aus. Leider

 

 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2022 17:53
 AFK
(@afk)
Zeigt sich öfters Registriert

@82marco 

Hallo nochmal,

wegen deiner Frage, in welchem Zusammenhang ich dazu aufgefordert wurde:

Der Anwalt der km erwartet meine Angaben, um den ku zu bestimmen und hat mich gleichzeitig mit Wirkung zum 1.10. in Verzug gesetzt.

Das finde ich irgendwie merkwürdig. Der Anwalt der km setzt einseitig den ku fest?

Sehr neutral klingt das nicht...

 

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Themenstarter Geschrieben : 12.10.2022 18:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Der Anwalt setzt ihn nicht fest, aber er kann eine Forderung beziffern. Entweder du bist einverstanden, ihr einigt euch oder er rät seiner Mandantin zur Klage.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 12.10.2022 18:39
Lena_neu gefällt
 AFK
(@afk)
Zeigt sich öfters Registriert

@lausebackesmama 

das ist ja interessant! Davon steht in dem Schriftstück nichts, sondern nur, daß er den KU dann festsetzt.

Das Vorgehen sieht also so aus, daß ich zunächst meine Einkünfte offenlege und dann warte, was er mir schreiben wird, welche Forderungen seine Mandantin hat?

Zählt eigentlich der erhaltene TU, den hatte ich ja, auch dazu?

Und vor allem: Danke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2022 19:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
Gehört zum Inventar Moderator

Der Anwalt kann den Unterhalt genauso rechtsverbindlich festsetzen wie dein Bäcker oder ich: gar nicht. 

Du bekommst TU von KM? Dann ist das auch Einkommen, ja.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2022 21:29
Lena_neu gefällt
 AFK
(@afk)
Zeigt sich öfters Registriert

@lausebackesmama 

Lustiges Bild, der Bäcker, der Recht spricht. Zur Abwechslung mal ein Weißkittel. 🙂

Ja, ich habe TU erhalten. Aber seit der Scheidung nicht mehr. OK, dann muß ich den wohl auch hinzuziehen. Schade eigentlich.

Danke für Deine Antwort.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.10.2022 21:47
 AFK
(@afk)
Zeigt sich öfters Registriert

@lausebackesmama 

Andererseits ist das mit dem tu auch seltsam:

Ich habe den ja nicht mehr, er erhöhte aber meine Einkünfte in den vergangen 12 Monaten um ca. 50%. Das bedeutet, es wird deutlich mehr Einkommen zugrunde gelegt für die Berechnung als ich tatsächlich habe. Das ist doch widersinnig!

Muss ich das so hinnehmen?

 

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Themenstarter Geschrieben : 13.10.2022 01:50
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo AFK,

du kannst den TU angeben und gleichzeitig darauf hinweisen, dass es diesen in Zukunft nicht mehr gibt.

Für die Unterhaltsberechnung bräuchte man eigentlich das zukünftige Einkommen, aber da niemand die Zukunft vorhersehen kann, nimmt man behelfsweise das Einkommen der vergangenen zwölf Monate - nur sollten dabei absehbare sowie vor kurzem bereits tatsächlich eingetretene Änderungen berücksichtigt werden. Ob ausgerechnet die Gegenseite das zu deinen Gunsten tun wird, ist eine andere Frage, aber damit sind wir bloß wieder bei den Anwälten und den Bäckern.

Die gleiche Situation mit umgekehrtem Vorzeichen hat man z.B. bei einem Unterhaltspflichtigen, der gerade mit dem Studium fertig geworden ist und seinen ersten richtigen Job hat: Da nimmt man für die Unterhaltsberechnung auch nicht die letzten zwölf Monate BAföG, sondern das Einkommen aus dem soeben angetretenen Job.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 13.10.2022 06:07
 AFK
(@afk)
Zeigt sich öfters Registriert

@malachit 

Hallo und dankeschön. Sieht also auch wieder nicht gut aus...

Wobei ich mit und ohne TU-Einberechnung unweigerlich ein "Mangelfall" wäre. Vielleicht sollte ich nochmal studieren?

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Themenstarter Geschrieben : 13.10.2022 08:35
(@brave)
Zeigt sich öfters Registriert

Du kannst nur das zahlen wofür du momentan auch leistungsfähig bist, aber irgendwo muß man mit der Rechnerei anfangen ... und ja, leider darf die KM alle zwei Jahre um Offenlegenung bitten oder sogar dann (so erinnere ich mich), wenn sie nachweislich Anhaltspunkte für KU beeinflussende monetäre Änderungen hat.

Frage an alle: Kann man argumentieren, dass die KM nachweislich das '3-fache verdient' und sich weigern die eigenen Unterlagen rauszugeben, damit es zur Klage seitens KM kommt? Demnach müßte sie spätestens dann ihre Unterlagen offenlegen?

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Geschrieben : 13.10.2022 09:27
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert

Dass eine betreuende Kindesmutter mit hohem Einkommen für den Barunterhalt minderjähriger Kinder allein aufkommen muss oder sich zumindest anteilig am Barunterhalt zu beteiligen hat, ist kein alltäglicher Fall und alles andere als einfach und auf keinen Fall ein Selbstläufer. Von allein wird deren Anwalt ganz sicher nicht solche Berechnungen anstellen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man auch in diesem konkreten Fall in Streit geraten und den gerichtlichen Weg gehen müssen.

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch betreuende Elternteile Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen haben, wenn entsprechende Anhaltspunkte für ihre Mithaftung vorliegen. Zu dieser Auskunft würde ich die Kindesmutter zeitlich gesehen dann auffordern, wenn ich selbst Auskunft zu erteilen habe. Im konkreten Fall also JETZT, also mit dem Begleitschreiben zur Überlassung meiner eigenen Auskünfte an den gegnerischen Anwalt. Dabei sind die Anhaltspunkte für ihr hohes Einkommen, also für ihre Mithaftung, vorzutragen. Beispiel: Bei einer Zahnärztin, die regelmäßig in der lokalen Presse mit Angeboten für ihr "Spezialgebiet Implantate" wirbt, die mit ihrem Porsche von der Luxusvilla zur Praxis düst, würde ich diese Tatsachen ganz einfach als Anhaltspunkte nennen. Bin mir ziemlich sicher, dass das für eine Auskunftsklage reichen würde. Auch bei einer Rechtsanwältin z.B. oder bei vielen anderen Berufen mit bekanntermaßen hohem Einkommen würden vermutlich allein schon wenige Informationen darüber als Anhaltspunkte für einen Auskunftsanspruch reichen.

Da ich die gerichtliche Durchsetzung einer Mithaftung für juristisch anspruchsvoll halte, würde ich mir von Anfang an einen wirklich kompetenten Anwalt dafür gönnen. Nicht dass da sonst was schief läuft... Und schließlich wird man wohl zu seiner eigenen Leistungsfähigkeit auch noch Stellung nehmen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2022 09:57
Susi64 gefällt
(@lena_neu)
Schon was gesagt Registriert

Also deine Ex hat einen Anwalt eingeschaltet und der fordert zum 01.10. dein Einkommen um den Kindesunterhalt zu berechnen ?

 

Dann würde ich mir schnell einen guten Anwalt holen und ihn anworten lassen - dieser kann dann auch direkt schreiben das, nach seiner Ansicht, du nicht zahlen mußt, da die Mutter über ein Vielfaches Einkommen verfügt.

Recht sprechen Anwälte nicht - sie handeln für ihren Mandanten - mit den Maßgaben der Gesetze - die man mal mehr oder weniger berücksichtigt. Recht sprechen tun nur Richter...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2022 10:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus AFK!
Ich schliesse mich meinen Vorrednern an und empfehle auch wärmstens die Einschaltung eines Fachanwaltes für Familienrecht, da auch ich glaube, dass Ex Dich womöglich vor Gericht zerrt (wenn Sie jetzt schon Geld für RAe ausgibt, obwohl Ihr Deine finanzielle Situation bekannt sein müsste).
Mir scheint, sie will Dich  entweder komplett -koste es was es wolle- platt machen oder ist (ich befürchte wie auch Du) mit Unterhaltsrecht auch nicht sooo bewandert.

Vor dem gegnerischen Anwalt brauchst Du keine Angst haben, momentan zählt nur die Inverzugsetzung ab 01.10., alles Weitere wird ab jetzt wie auf´m türkischen Basar ausgehandelt (siehe auch Beitrag von tacheless).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2022 11:59
 AFK
(@afk)
Zeigt sich öfters Registriert

@82marco 

Och, mit ihrem Beruf ist sie darin sehr wohl bewandert. Sie nutzt ihre Stellung aus, mir nicht einmal "Hallo" bei der Übergabe der Kinder zu sagen. Weil ich so bedrohlich für sie bin. Selbst unsere Kinder lachen deshalb über sie, wenn sie sich zB wieder einmal hinter der Haustür versteckt.

Nein, nein, das hier ist ein von vorne bis hinten durchgezogener Rachefeldzug einer kranken, verlassenen Richterin. Fraglich, ob sie mit derartigen Charakterzügen überhaupt für ihr Amt geeignet ist.

Ihr Anwalt fühlt sich natürlich gebauchpinselt, dass sie ihn auserkoren hat und versucht schwanzwedelnd wie ein Bluthund, mich anzuspringen.

Also gut möglich, dass man sich wieder einmal in Koblenz bei ihren Kollegen zum Schulterschluß trifft.

Davon abgesehen, hast Du natürlich recht: In Unterhaltsrecht bin ich glatt ahnungslos. (Ich wünschte, ich bräuchte Dir da nicht zustimmen.)

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2022 12:15
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