Kindesunterhalt und...
 
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Kindesunterhalt und Einkommen

 
(@hasenfuerzelchen)
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Hallo und schon mal Danke für eure Hilfe.

Ich bin 38 und ein Vater von 4 Kindern, davon zwei aus erster Ehe im Alter von 16 und 14 Jahren, und zwei aus der jetztigen Ehe im Alter von 5 un 2,5 Jahren.
Meine jetztige Frau ist selbstständig, verdient sehr gut und wollte deshalb auch nicht in die Elternzeit gehen somit habe ich diesen Part übernommen und bin als Hausmann zuhause geblieben.
Nun ist es so, dass die Kleine nun in die Schule kommt und der Kleine im Herbst den KiGa besuchen wird, was wiederum bedeutet: ich kann wieder arbeiten gehen wenn auch nur Teilzeit.
Ich habe auch schon mit meinem Arbeitgeber gesprochen und ich könnte 20 Std/W arbeiten was ein Bruttoeinkommen von 900,-EURO bedeutet.

Nun zu meinem Problem: nachdem mein Ex das erfahren hat meinte sie, sie kündigt jetzt ihren Job, da ich ja jetzt für die beiden Großen wieder Unterhalt zahlen könnte, kann mir jemand sagen wieviel Unterhalt ich ihr zahen muss und wieviel  Selbstbehalt ich habe. Ich habe zudem jedes Wochenende meine Großen bei mir sowie immer die kompletten Ferien-da ich ja noch nicht wieder arbeite.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2008 16:51
(@papi74)
Registriert

Hallo,

also ob Deine holde Ex Ihren Job kündigt oder nicht...das kann Dir egal sein. Es würde Ihr fiktives Einkommen bei EU angerechnet werden.

Das du KU pflichtig gegenüber Deinen 4 Kindern bist ist unabhängig davon ob die Ex arbeitet oder nicht.

Bei einem Bruttoeinkommen von 900€ wird allerdings kein Spielraum für KU sein, es sei denn, Deine Jetztfrau verdient soviel Geld, dass Sie dir Unterhaltspflichtig werden würde...so kann es passieren, dass du Dein Verdienst komplett für KU einsetzen musst.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2008 16:59
(@hasenfuerzelchen)
Schon was gesagt Registriert

Das wäre ok nur wird der Unterhalt dann nur auf die zwei Großen oder auf alle vier Kinder aufgeteilt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2008 17:13
(@papi74)
Registriert

Hallo,

du bist allen Kindern zum Unterhalt verpflichtet.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2008 17:24
(@hasenfuerzelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zurück!
Danke schon mal werde mal sehen wie jetzt alles kommt habe ja zum Glück noch etwas Zeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2008 17:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ hasenfuerzelchen,

nur zum besseren Verständnis: Wer hat bislang den Unterhalt für Deine beiden älteren Kinder bezahlt? Deine erste oder zweite Ehefrau aus ihrem jeweiligen Einkommen? Oder der Staat aus Steuergeldern?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2008 17:53
(@hasenfuerzelchen)
Schon was gesagt Registriert

Die beiden Großen waren bis 2003 bei mir und wegen Umzugs nach ausserhalb der Stadt zogen sie zu meiner Exfrau, da war aber mein 3.Kind schon da, will heissen bis 2003 hat sie mir Unterhalt bezahlt danach gab es keine Unterhaltszahlungen mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2008 20:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hasenfuerzelchen (was für ein Nick...)

Deiner Ex musst Du keinen Unterhalt bezahlen; sie kann offenbar für sich alleine sorgen und hat das ja auch die vergangenen Jahre getan. Ob sie ihren Job kündigt, ist daher ihr Privatvergnügen.

Für Deine beiden bei ihr lebenden Kinder bist Du allerdings unterhaltspflichtig; wenn sie deshalb eine Unterhaltsklage auf den Weg bringt, ist das ein Spaziergang für sie. Du würdest in jedem Fall zu Zahlungen verurteilt, die aus einem 900-EUR-Halbtagsjob nicht zu bedienen sind. Das angerufene Gericht würde Dir ein fiktives Einkommen unterstellen, das bei Vollzeit-Tätigkeit erzielbar wäre und auf dieser Basis den Kindesunterhalt berechnen. Ob Du tatsächlich Vollzeit arbeitest oder diese Zahlungen aus Zuwendungen Deiner heutigen Ehefrau bedienst, ist dabei ohne Belang.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2008 22:30
(@hasenfuerzelchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zurück,

(wg Nickname: war es leid dass immer alles schon vergeben war und hab den eigentlich aus Jux eingetippt.)

...zu deiner Nachricht: ist es dann nicht trotzdem so, auch wenn ich wirklich wieder Vollzeit arbeiten gehe, dass von dem (fiktiven) Einkommen der verfügbare Unterhalt zwischen allen vier Kindern aufgeteilt werden würde? und was ist mit den Ausgaben die "ich" tragen muss um arbeiten gehen zu können; sprich Kindergarten, Hort usw.?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2008 17:34