Hallo
Fakten:
Unsere Ehe ist geschieden, 2 Kinder mit 13 und 17J.
Meine Tochter ( 17 Jahre und im November wird sie 18 ) hat die 2.te und 9.te Klasse wiederholt, die 9.te Klasse nun mit Quali bestanden.
Sie und ihre Mutter suchten eine Lehrstelle als Reisekauffrau, was aber mit ihrer Schulbildung nicht vereinbar war. Ich bot mich an für sie Bewerbungen zu schreiben, was aber abgelehnt wurde. Andere Lehrstellen wie z.B. Verkäuferin sind meiner Tochter zu gering na unwürdig.
Nun hat die KM beschlossen unsere Tochter in eine Berufsfachschule für Büroberufe zu stecken, da bekommt sie kein Geld und muss auch nichts zahlen außer Bücher und Prüfungsgebühren. Die Schule kostet nichts weil die Schüler immer wieder mal in Firmen gesteckt werden, wo sie arbeiten und das Geld wird gegengerechnet.
Nun wie wird das wenn meine Tochter 18 wird?
Die KM arbeitet nichts, ist wieder verheiratet und sie war mal Bäckereiverkäuferin.
Ich bin auch wieder verheiratet.
Momentan zahle ich 105% Unterhalt, ich müsste ca. 120% zahlen, aber weil niemand nachfragt, gebe ich auch nicht mehr. ( die KM samt Kindern leben recht gut )
Mein Unterhalt ist tituliert
/
Wie wird es aussehen wenn meine Tochter 18 wird? Einfach so weiter zahlen oder macht es Sinn irgend wie was zum Abzug zum bringen, aber immer mit dem Hintergedanken ob es genug ist zwecks den 105% die ich zahle zu den 120% die ich zahlen müsste.
Danke
HI Andi,
unsere Unterhaltsexperten werden Dir sicher noch mehr Infos geben können.
Wichtig ist, dass mit dem 18. Lebensjahr Deine Tochter selber verantwortlich für ihren Unterhalt ist. Das heisst also auch, dass ab dann der Unterhalt auch auf ihr Konto läuft. Dazu ist die Tochter dafür verantwortlich, auch von ihrer Mutter zumindest Einkommensnachweise zu fordern und Dir dann weiterzuleiten, denn ab dann sind (formal) beide Elternteile im Boot.
Das ganze verlangt natürlich einige Aktivitäten von den Kindern. Aus der Forenerfahrung schaffen es manche Kinder noch nicht mal, einen Brief des Vaters zu öffnen und den Hinweisen zu folgen. Weiter sind die KMs oft die steuernde Kraft im Hintergrund und versuchen auch nach dem 18. Geburtstag krampfhaft, den Geldstrom nicht abreißen zu lassen. Sinnvoll ist auf jeden Fall ein Gespräch oder Brief an die Tochter.
Zum Thema Titel: Ist dieser befristet? Meines Wissens nach muss die Tochter den Titel auf sich umschreiben lassen, wenn sie auch nach dem 18. Geburtstag daraus Geld ziehen will. Ob Du sogar eine Herausgabeklage bzgl. des Titels führen musst, ist sicherlich eine Frage an unsere Unterhaltsexperten. Gruß Ingo
Hilfreich auch: http://trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig
Hallo
ich glaube nicht das der Titel befristet ist. Soll ich mehr Text vom Titel mehr abscannen?
Die KM arbeitet nichts, also gibt es auch keine Lohnzettel.
Wenn ich meiner Tochter sage das ich das Geld ab dem 18.ten Jahr ihr überweisen will, so sagt die bestimmt, ach überweise es weiterhin der KM, weil die ja dann zur Mami geht und die frägt was sie tun soll, die KM gibt das Geld nicht freiwillig aus der Hand.
Habe gerade die FAQ gelesen
- ok habe verstanden, ich muss ab dem 18.ten Lebensjahr den Unterhalt direkt meiner Tochter überweisen.
Meine Tochter muss mir schriftlich mitteilen wohin ich das Geld überweisen soll.
Moin.
Je nachdem, wie dein Verhältnis zu deiner Tochter ist, würde ich sie ab dem 18. bitten/auffordern, dir den Titel oder eine Vollstreckungsverzichtserklärung zu geben und ihr im gleichen Atemzug vorzuschlagen, dass ihr euch mal an einen Tisch setzt um euch über ihre Zukunftspläne zu unterhalten und wie du sie dabei unterstützen kannst.
Je nach Gesprächsentwicklung würde ich ihr erläutern, dass ab Volljährigkeit beide Eltern eine Einkommensauskunft vorzulegen haben.
Dazu gehöre auch der Unterhalt, den ihre Mutter von ihrem Mann erhält, bzw. die Auskunft wovon diese denn ihren eigenen Bedarf deckt.
Solange sie aber nicht in der Lage wäre, eine vollständige und aussagefähige Auskunft ihrer Mutter vorzulegen, wärest du bereit, die Hälfte des fälligen Unterhalts zu zahlen.
Ob du da dann die Hälfte von 100, 105 oder 120 Prozent anbietest überlasse ich dir.
Wichtig ist nur, dass es die Hälfte des Zahlbetrages ist, also das gesamte KG abgezogen ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
ergänzend dazu:
Nun hat die KM beschlossen unsere Tochter in eine Berufsfachschule für Büroberufe zu stecken, da bekommt sie kein Geld und muss auch nichts zahlen außer Bücher und Prüfungsgebühren. Die Schule kostet nichts weil die Schüler immer wieder mal in Firmen gesteckt werden, wo sie arbeiten und das Geld wird gegengerechnet.
Hat deine Tochter nach der BerufsSchule einen Abschluss, beispielsweise Bürogehilfin oder so? Dann zählt die Schule als Berufsausbildung und ist in jedem Fall an Unterhalt geknüpft. Möglicherweise gibt es auch eine finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit, die sich auf den Unterhalt auswirken kann.
eskima
Hallo Beppo
ist gar nicht so leicht immer alles aufs erste zu verstehen was ihr schreibt, weil es läuft ja schon 10 Jahre lang problemlos und da habe ich mich nicht mit dem Unterhalt usw usw beschäftigt.
Hallo eskima, ja nach der BFS hat die einen Gesellenbrief, wenn die alles schafft
http://www.schulen.regensburg.de/~obfs1486/bfs/bfsinfo.htm
und wenn die Bafög beantragt, so müsste ich es ja auch erfahren, weil die bestimmt wissen wollen was ich verdiene.
To Do Liste 🙂
mit meiner Tochter reden, aber eine Verzichtserklärung würde ja eh erst gelten wenn sie 18 ist und unterschriftsberechtigt ist.
Ich habe ja noch 3 Monate Zeit bis zum 18.ten, was sind meine nächsten Schritte?
( die wird in 3 Monaten 18 J die geht zwar ab Mitte September in die BFS und es ändert sich ja dann was, aber mit diesem Lebensabschnitt befasse ich mich nicht, zahle normal weiter und gehe gleich über zum November denn da wird die 18 und geht in die BFS)
und ich weis es gehört jetzt nicht zum Unterhalt..... Muss ich denn nicht zustimmen das die eine Schule besucht, bei gleichem Mitspracherecht? Ich wäre ja dafür das die ja z.B. eine Lehr-Stelle annimmt beim Netto als Verkäuferin, was ihr mündlich schon zugesprochen / versprochen wurde.
Was hast du denn nicht verstanden?
Und was würdest du bei der Schule anders entscheiden?
In dem Alter ist es im Wesentlichen die Entscheidung deiner Tochter, welche Ausbildung sie machen will.
Auch wenn du es bezahlen musst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Beppo,
von meiner Tochter kann ich den Titel oder eine Vollstreckungsverzichtserklärung erst bekommen wenn die 18 ist ? Oder kann ich jetzt was tun ? 18 Jahre wird die im November!
Ich gehe also zu meiner Tochter und erkläre ihr das wenn sie 18 ist, das beide Eltern sprich die KM und ich für den Unterhalt zuständig sind und um diesen Unterhalt zu berechnen, ich von der KM eine Einkommens-auskunft haben will. Dann wird sie mich fragen was das ist, wo sie doch weis, das die KM nichts arbeitet. Nun soll ich Worte finden, bei einer Sache die ich selbst nicht verstehe. Meine EX lebt von Ihren Mann, ja weis ich, aber wie soll die da eine Einkommenauskunft beschaffen. ( Tut mir leid, das ich nachfrage aber in meinem Umfeld ist niemand der für 18 Jährige Unterhalt zahlt, den ich fragen könnte)
wo würde der Unterhalt liegen bei 105% 513 euro ohne und 329 euro mit KG-Anrechnung, wenn die mir keinen Einkommensnachweis liefert ?
Bei der Schule anders entscheiden? Ich wäre dafür das sie besser in die Zeitungen schaut, auf der Onlineseite vom Arbeitsamt nach Lehrstellen schaut, aber nein das will sie nicht, sie und Ihre Mutter wollen lieber eine Lehrstelle annehmen bei der es keine Bezahlung gibt. Lehrstellen als Bürokauffrau gibt es noch am Markt ! ( ich gehe lieber für Geld arbeiten, als umsonst für Lau )
Danke
Hi Andi,
was mir im Forum auffällt, dass immer mehr KVs schon bereits vor dem 18 Geburtstag auf einmal ganz hektisch werden. Es ist noch Zeit bis dahin - und solang zahlst Du natürlich auch den Unterhalt weiter.
Wenn Du keine Gesprächsbasis zu Deiner Tochter hast, formulierst Du einen freundlichen Brief und schickst ihn ihr - wir schauen gerne vorher drüber. Darin kannst Du alles sauber aufführen und es sollte keine Problem für Deine Tochter darstellen. Natürlich kann die KM auch Nachweise bringen - entweder Einkommen über die Sozialversicherungsträger (Renten, Erwerbungsfähigkeit...), die ARGE oder auch den letzen Einkommenssteuerbescheid, aus dem alle relevanten Zahlen für Dich hervorgehen. Das sind 2-3 Kopien mehr nicht. Sollte hinzubekommen sein.
Deine Tochter ist ausserdem bald volljährig und kann ja wohl selber entscheiden, was sie machen möchte. Kinder können sogar studieren (oh Gott) und das sogar sehr lange (noch schlimmer). Auch dafür müssen die Eltern zum Teil einstehen. Sei doch froh, dass sie etwas vernünftiges lernt und dann mit Qualifikation auf den Arbeitsmarkt kommt.
Du sprichst es selber an - hinter dem Ganzen steckt meist eh die KM, der es primär um die Sicherstellung des Geldflusses geht. Diese wird es auch sein, die wahrscheinlich das Kind nachher noch zu einem Anwalt schicken wird, um den Unterhalt doch durchzusetzen. Also schau, dass Du hier ein vernünftige und friedliche Regelung hinbekommst. Gruß Ingo
von meiner Tochter kann ich den Titel oder eine Vollstreckungsverzichtserklärung erst bekommen wenn die 18 ist ? Oder kann ich jetzt was tun ?
Richtig.
Was und warum willst du denn vorher machen?
Ich gehe also zu meiner Tochter und erkläre ihr das wenn sie 18 ist, das beide Eltern sprich die KM und ich für den Unterhalt zuständig sind und um diesen Unterhalt zu berechnen, ich von der KM eine Einkommens-auskunft haben will.
Dann erklär ihr, dass sie ja wohl auch von irgendwas lebt und das ist eben ihr Einkommen.
Und genau muss sie ihr, bzw. dir sagen und belegen.
Und wenn Töchting meint, das nicht fordern/liefern zu können, bietest du ihr eben an, 50% zu bezahlen.
Dann kann sie sich selbst überlegen, ob sie auf den Rest verzichtet oder doch mal intensiver bei Muddi nachfragt.
Und du solltest ihr auch sagen, dass das nicht nur eine störrische Idee von dir ist, sondern so im Gesetz steht.
Volljährige können sich nicht aussuchen, von sie Unterhalt verlangen.
wo würde der Unterhalt liegen bei 105% 513 euro ohne und 329 euro mit KG-Anrechnung, wenn die mir keinen Einkommensnachweis liefert ?
Genau. So würde ich es machen.
Bei der Schule anders entscheiden? Ich wäre dafür das sie besser in die Zeitungen schaut, auf der Onlineseite vom Arbeitsamt nach Lehrstellen schaut, aber nein das will sie nicht, sie und Ihre Mutter wollen lieber eine Lehrstelle annehmen bei der es keine Bezahlung gibt. Lehrstellen als Bürokauffrau gibt es noch am Markt ! ( ich gehe lieber für Geld arbeiten, als umsonst für Lau )
Ja aber das kannst du nicht erzwingen.
Volljährige entscheiden das selbst und das ist auch gut so.
Willst du schuld sein, wenn sie eines Tages keinen Bock mehr auf ihre Ausbildung hat?
Hast du noch die Ausbildung gemacht, die deine Eltern wollten?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
Ingo schreibt:
"was mir im Forum auffällt, dass immer mehr KVs schon bereits vor dem 18 Geburtstag auf einmal ganz hektisch werden. Es ist noch Zeit bis dahin - und solang zahlst Du natürlich auch den Unterhalt weiter."
Ich finde es gut, wenn man sich schon ein paar Monate vorher (nicht hektisch) hier schlau macht, wie es ab Volljährigkeit weiter geht, gehen könnte! Hätte ich auch besser tun sollen, dann hätte ich vielleicht nicht den RA der KM am Hals.
Grüße Friese
Danke, dann habe ich noch bisschen Ruhepause bis zum 18.ten 🙂
Zur ersten Frage zwecks der Vollstreckungsverzichtserklärung.... war nur ne Frage, ich will nichts vor dem 18.ten machen.
Die Erklärung zu den 50% bezahlen. 105% sind 513 euro ohne und 329 euro bei voller KG-Anrechnung. Du meinst also 329 und davon 50% sind 164,50 Euro, die soll ich dann noch zahlen, wenn die mir nichts liefert.
Ingo30, Du hast Recht das wenn die Kinder 18 werden, werden die Väter vorher wieder mehr aktiv, ich finde der Zeitpunkt passt jetzt um sich zu informieren, handeln tue ich später und nicht mit Gewalt sondern umsichtig. Wenn es dann soweit ist hole ich mir diesen Thread wieder raus lese alles durch und handle. Jetzt wo ich weis wie der Hase läuft, werde ich bei Gelegenheit wenn ich mit meiner Tochter rede, diese Sache schon mal anspitzen, was sich den im Unterhalt als Erwachsene Person ändert, laut Gesetz.
Genau so.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Andi,
Du meinst also 329 und davon 50% sind 164,50 Euro, die soll ich dann noch zahlen, wenn die mir nichts liefert.
so würde ich es an Deiner Stelle auch erst einmal machen. Ich habe derzeit eine ähnliche Diskussion mit meinem Sohn, die nie EK-Unterlagen seiner Mutter geliefert hat. Um ihm das zu erwartende Theater zu ersparen habe ich einfach angeboten, zwei Drittel seines Barunterhalts zu übernehmen und den Betrag nochmals grosszügig aufgerundet. Er hat allerdings ein paar Angewohnheiten seiner Mutter übernommen; beispielsweise die Annahme "wo freiwillig mehr kommt, ist noch mehr zu holen" und erwartet diese Quote daher jetzt auch bei Zusatzgeschenken wie dem Semesterbeitrag, von dem ich ihm die Hälfte überwiesen habe. Deshalb habe ich ihm kürzlich angekündigt, mich jetzt erst einmal auf das zu beschränken, was ich muss (nämlich die Hälfte) - und bin gespannt, ob er von sich aus das vernünftige Gespräch sucht oder "seinen Anwalt einschaltet", um den Fortbestand meines Entgegenkommens einzuklagen.
In Deinem Fall kann und wird die Mutter Deiner Tochter ja vermutlich Kost und Logis bereitstellen (also Unterhalt in Naturalien leisten), auch wenn sie nicht selbst arbeitet. Insofern solltest Du das jetzt erst einmal gelassen angehen und ab dem 18. Geburtstag einfach die erwähnten 50 Prozent an Deine Tochter überweisen. Falls irgendwer das für zu wenig hält, wird er/sie sich schon melden.
Und wie @Beppo schon schrieb: Wenn Töchting Geld möchte, kann sie sich nicht aussuchen, wen von ihren Eltern sie anbohrt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nun verstehe ich schon viel mehr...
Gibt es einen Grund warum meine Tochter mit 18 auf den Titel verzichten sollte oder mir eine Vollstreckungsverzichtserklärung unterschreiben sollte?
Wenn ich ihr so einen aufgesetzten Brief zeige, rennt die doch zur KM und die sagt "nein" oder gibt es einen Grund den ich ihr erklären kann, warum sie das tun muss
Danke
:thumbup: noch eins muss ich sagen.... in diesem Forum, ist kein einziger Post zuviel... hier schreibt keiner Käse :thumbup:
Ja. Den gibt es:
Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet und sie würde eine Klage deinerseits auf ihre Kosten verlieren.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
und der Grund, warum sie dazu verpflichtet ist lautet: Die Unterhaltsschuldner sind jetzt andere, nämlich Du und die Mutter. Die Rechtsgrundlage für diesen Titel ist entfallen. Sie könnte einen neuen fordern, aber den eben gegen jeden Elternteil.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
so wie es aussieht, hat der KV zu dem 18.ten Lebensjahr erstmal eine Chance bisschen weniger zu bezahlen.
Nur wenn ich das nicht mit Gefühl mache, kommen die dahinter das ich über 1k Euro mehr im Monat verdiene als die meinen und dann würde ich wieder höher eingestuft werden, bei meiner Tochter und meinem 13 Jährigen Sohn. Bisher hatte ich das Feingefühl nicht aufzufallen und so jeden Monat weniger zu löhnen.
Mal schauen 🙂
Tja, die Gefahr erwischt zu werden gibt es natürlich immer.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Meine Tochter braucht mit 18 ein eigenes Konto, was mache ich wenn Sie sagt das ich das Geld weiterhin auf das Konto der KM überweisen soll und mir die schriftlich gibt?
Habe halt so Fragen da ich gerade die FAQ durchlese....