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Hilfe beim Ausfüllen "Auskunft über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

 
(@theob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich frage für einen Freund, der der dt. Sprache noch nicht so mächtig ist. Ich wollte ihm beim Ausfüllen der Formulare helfen, bin aber selbst an meine Grenzen gestossen. Grundlegend: er und seine Frau leben getrennt und werden sich nach dem Trennungsjahr scheiden lassen. Sie haben einen gemeinsamen Sohn, der bei ihr lebt. Mein Kumpel ist willig, Unterhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten zu zahlen und hat nun Post vom Amt bekommen: das übliche Formular "Auskunft über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse". Er verdient ca. 1000 Euro netto/ Monat. Dass er Angaben zu seinen Verhältnissen machen muss ist auch klar, allerdings irritiert mich/uns der letzte Abschnitt. Hier soll er sich für Variante I oder Variante II entscheiden. MUSS er das tatsächlich? Ich möchte ihm nicht raten, etwas zu unterschreiben, was er später bereuen könnte.

Hier die Varianten:
"1. Ich erkläre mich bereit, dem Kind von Beginn der Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz am ...... an Unterhalt gemäß den Altersstufen nach §1612a Abs. 1 BGB (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an "Name des Kindes" xx% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich zu berücksichtigender anteiliger kindbezogener Leistungen zu zahlen. Ich verpflichte mich insoweit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und - soweit noch nicht beglichen - für die Vergangenheit zu erfüllen.

2. Ich erkläre mich bereit, dem Kind von Beginn der Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz am ... an den Unterhalt, den ich ihm nach Anrechnung der anteiligen kindbezogenen Leistungen schulde, wie nachstehend angegeben (gleich bleibend) zu zahlen, und verpflichte mich insoweit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen. "

Ich denke, wenn, dann käme nur Variante 1 in Frage, weil er kein sicheres Job-Umfeld hat (Befristung und in der Regel schlecht bezahlte Jobs). Allerdings weiß er ja noch gar nicht, wieviel er zahlen kann. Das müsste er ja auch dort reinschreiben. Eigentlich soll das Jugendamt erstmal anhand seiner Nachweise berechnen, ob und in welcher Höhe Zahlungsverpflichtungen bestehen.

Würde er sich mit einer Unterschrift unter Variante 1 oder 2 nicht auch verpflichten, etwas zu zahlen, obwohl er finanziell gar nicht dazu in der Lage ist?? Soweit ich weiß, gibt es einen Selbstbehalt von 950 Euro. Muss man das irgendwie beantragen, dass man nur einen Teil zahlen kann, weil man selbst nicht genug verdient?

Was würdet ihr raten? Vielen Dank für Eure Hilfe!
Theo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2012 16:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin
Herzlich Willkommen

Nein, er muss überhaupt nicht zustimmen, unterschreiben oder seinen Segen dazu geben. Lediglich Auskunft über das Einkommen muss gegeben werden, wenn die Anfrage rechtens ist. Davon gehe ich mal aus. Von daher Deine Punkte 1. und 2. einfach vergessen, diese sind nicht einklagbar und stellen eher eine "Verführung" Unwissender dar.

Bitte sage doch, welches Amt hier nachfragt/auffordert - und vor allem auf Grund welcher gesetzlichen Grundlagen (Paragraphen etc.)?

Mein Rat im Moment: nichts, aber auch gar nichts, unterschreiben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2012 18:22