Hilfe bei Kindesunt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe bei Kindesunterhaltsberechnung und Hoehe der Werbungskosten

Seite 1 / 2
 
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

folgende Brief habe ich bezueglich der Kinderunterhaltsberechnung vom Anwalt meiner Ex nach einreichen meiner Vertraege bekommen.

" Sehr geehrter Hr. xxxx,

ausgehend von Ihren bisherigen Auskuenften haben Sie seit April 2012 folgende Bezuege:

a) Monatsnetto 2.133 Euro

Ich bitte Sie noch um die schriftliche Bestaetigung, dass Sie diesen Betrag nur 12x im Jahr erhalten.

b) Spesenpauschale 500 Euro netto

Ich gehe davon aus, das unterhaltsrechtlich mit dieser Pauschale saemtliche Werbungskosten, mithin auch etwaigie Mehrkosten im Zusammenhang mit Ihrer Auslandstaetigkeit, abgegolten sind.

Damit betraegt derzeit der Tabellenunterhalt 349Euro. Nach abzug des Kindergeldes ergibt sich ein monatlicher Zahlbetrag in Hoehe von 257,- Ich fordere Sie auf, diesen Betrag rueckwirkend ab April 2012 zu bezahlen.

Im August 2012 endet Ihrere Unterhaltsverpflichtung gegenueber Fr. xxxx. Dann muessen Sie Kindesunterhalt aus der naechsthoeheren Einkommensgruppe der Duesseldorfer Tabelle bezahlen. Der Zahlbetrag betraegt dann 273,-. Sie werden jetzt schon aufgefordert, diesen Betrag ab September 2012 an meine Mandantin zu bezahlen.

Bei der obigen Unterhaltsberechnung ist ihre "Erfolgspraemie" noch nicht beruecksichtigt. Ich fordere Sie jetzt schon auf ueber die Hoehe dieser Zahlung sofort nach Zahlungseingang Auskunft zu erteilen.  "

Wie einige wissen wohne ich in China, so das mein Gehalt in den Vertraegen in Netto vereinbart wurde.

Jetzt habe ich mehrere Fragen.

1. Der Anwalt nimmt die 500,- als Spesen, dies ist aber einen einmalzahlung welche sich auf die 2 Jahre meines Auslandsaufenhaltes bezieht. Ist es moeglich diese auf 2 Jahre zu verteilen.

2. Darf er davon ausgehen das die 500 Euro alle meine Werbungskosten fuer das komplette Jahr 2012 abdecken. gerade in bezug auf meine Heimfluege, welche allein kosten von monatl. ca.450Euro verursachen.
( Ich fliege aller 2 Monate nach Deutschland um im Rahmen der Familienzusammenfuehrung meine Familie sowie meine Tochter zu besuchen)

3. Bin ich verprflichtet meinen Arbeitgeber  zu nerven und ihm um eine Bestaetigung meiner Bezuege zu bitten?? ( Der Anwalt hat all meine Arbeitsvertraege vorliegen)

4. Wie sieht es mit abzuegen fuer die Altersvorsorge aus, welche er in keinster weise Beruecksichtigt.

5. Kann der den Kindesunterhalt rueckwirkend bis April von mir fordern? Dies war das erste schreiben, in welchem eine Kindesunterhaltshoehe def. wurde.

6. der Kindesunterhalt ist derzeit mit 241 Euro tituliert. Der Anwalt spricht momentan von keiner Titulierung, sollte ich jetzt einfach diesen Betrag zahlen und hoffen das dieser nicht tituliert wird. So habe ich jederzeit die moeglichkeit den betrag zu reduzieren ohne das mir etwas passiert. Oder seht ihr das eher als spiel mit dem Feuer.

7. Ich habe in Summe pro Monat ein Netto von 2420,- Euro und ich habe persoenlich keine gutes Gefuehlt ab September 272,- zu ueberweisen. Ich denke es ist bestimmt moeglich die Werbungskosten soweit zu erhoehen, das ich auf 105% komme.Aufgrund von Heimreisen Werbungskosten fuer Arbeit usw.

Koennt ihr mir helfen mir meine Fragen zu beantworten.

Gruesse seb

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 11:46
(@clint-eastwood)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Seb,

hast Du Umgang mit diesem Kind?

Falls ja, dann würde ich die Umgangskosten geltend machen, ebenso einen Betrag für die Altersversorgung (10% vom Netto).
Normalerweise bekommt man Gehaltsmitteilungen vom Arbeitgeber, das sollte als Nachweis ausreichen.

Kindesunterhalt kann immer rückwirkend gefordert werden, sobald feststeht, dass Du der biologische (oder rechtliche) Vater bist.

Mache klar, dass die Spesenpauschale pro Jahr ist, nicht pro Monat.

Allen Kindern beide Eltern!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 12:24
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Im August 2012 endet Ihrere Unterhaltsverpflichtung gegenueber Fr. xxxx.

Stimmt das? Zahlst du TU oder BU, bzw warum endet das im August?

Bei der obigen Unterhaltsberechnung ist ihre "Erfolgspraemie" noch nicht beruecksichtigt. Ich fordere Sie jetzt schon auf ueber die Hoehe dieser Zahlung sofort nach Zahlungseingang Auskunft zu erteilen.  "

Bin mir nicht sicher ob du dazu verpflichtet bist bzw ob das als in Verzugsetzung gilt..Falls ja, würde ich versuchen deine letzte Erfolgsprämie zu nehmen, wenn sie nicht höher ist versteht sich.

zu 1. Das musst du ihm mitteilen, dann sollte der Betrag halbiert werden.

zu 4. Hast du diese eingereicht? Dann korrigiere mal seine Rechnung und lass das miteinfliessen.
zu 5. Ja
zu 6. Die Vorteile überwiegen würde ich sagen, einziger Nachteil ist die Unsicherheit dass du jederzeit mit einem Verfahren überrscht werden könntest. Sowas schliesst du mit einem Titel aus, dann ist die Sache klar geregelt.
zu 7. bei KU kann IMHO weniger geltend gemahct werden an Ausgaben, aber du solltest natürlich versuchen alles was laut Gesetz abzugsfähig ist auch abzusetzen (siehe Riester)

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 12:37
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Ja, ich habe regelmaessigen Kontakt mit meiner kleinen und ich komme auch nur wegen ihr nach Deutschland.

Das mit der Gehaltsmitteilung ist so ne Sache hier in China. sowas gibt es nicht. Ich habe dem Anwalt aber einen Kontoauszug mit der Gehaltsueberweisung ausgehaendigt.

Also es gibt einen Unterhaltstitel mit mit 105%, welchen ich auch regelmaessig bezahle. Ich verstehe nicht wie man Rueckwirkend KU verlangen kann, wenn im gleichen Schreiben erstmal die KU Summe genannt wurde. Er kann mich doch erst ab diesem Zeitpunkt in Verzug setzen. ODer sehe ich das Falsch?

Kann ich die kosten, die mir durch die Heimreise entstehen 1:1 als werbungskosten angeben, oder muss ich da etwas beachten??

Ist es rechtl. moeglich die Einmalzahlung von 500 Euro auf 2 Jahre zu verteilen, da diese Jahre auf fuer meinen 2 jaehrigen Aufenhalt bestimmt wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 12:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seb,

aktuell ist ein Zahlbetrag von 241 EUR tituliert. Verlangt werden jetzt 257 (16 EUR mehr) und nach Wegfall des Betreuungsunterhalts für die Mutter 272 (31 EUR mehr). Bist Du sicher, dass es sich lohnt, deswegen ein Fass aufzumachen? Immerhin besteht die (bereits benannte) Möglichkeit, dass bei einer gerichtlichen Klärung die Bezahlung der Heimflüge durch Deinen Arbeitgeber nicht als "Familienzusammenführung", sondern schlicht als "geldwerter Vorteil" wie ein Firmenwagen betrachtet wird - und dann steht ein Netto von (mindestens) 2.600 EUR im Raum.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 12:45
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Das mit der Gehaltsmitteilung ist so ne Sache hier in China. sowas gibt es nicht..

Schön wäre doch auch eine Bestätigung deines Arbeitgebers in der Landessprache  :rofl2:

Ist es rechtl. moeglich die Einmalzahlung von 500 Euro auf 2 Jahre zu verteilen, da diese Jahre auf fuer meinen 2 jaehrigen Aufenhalt bestimmt wird.

Davon gehe ich aus, wenn es nachweislich für 2 Jahre gezahlt wurde und du eine Bestätigung deines Arbeitgebers bekommst. Diesmal am besten auf Deutsch oder Englisch 😉 Gehe doch den kurzen Weg und schicke dem RA sowas zu.

Ich verstehe nicht wie man Rueckwirkend KU verlangen kann, wenn im gleichen Schreiben erstmal die KU Summe genannt wurde. Er kann mich doch erst ab diesem Zeitpunkt in Verzug setzen. ODer sehe ich das Falsch?

Die Inverzugsetzung greift meines Wissens ab dem Zeitpunkt der Aufforderung dein Gehalt offen zu legen zur KU-Berechnung

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 12:53
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Also von fluegen steht nix mehr in meinem Arbeitsvertrag, die muss ich alle selber zahlen. Dafuer schafft meine Freundin jetzt als Praktikantin bei uns und bekommt netterweise die Fluege bezahlt. Ich liebe China.

Grundsaetzlich wuerde ich kein grosses Fass aufmachen, wenn diese summe nicht tituliert wird. Ich wuerde sie zahlen. Hatte meiner Ex sogar 300 Euro KU angeboten, aber sie dachte es gibt mehr.

Problem ist nur, was passiert wenn ich das jetzt zahle und der Anwalt irgendwann checkt das es nicht tituliert wurde. Dann kann ich dem nicht mehr wiedersprechen, da ich ja schon gezahlt habe.
Oder sehe ich das falsch??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 13:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seb,

Also von fluegen steht nix mehr in meinem Arbeitsvertrag, die muss ich alle selber zahlen. Dafuer schafft meine Freundin jetzt als Praktikantin bei uns und bekommt netterweise die Fluege bezahlt. Ich liebe China.

ist das nicht ein bisschen viel Aufwand, um eine Unterhaltsstufe tiefer zu kommen?

Grundsaetzlich wuerde ich kein grosses Fass aufmachen, wenn diese summe nicht tituliert wird.

naja, das ist das falsche Postulat: Deine Ex hat ein Recht auf einen Titel; darüber zu diskutieren ist müssig. Du hast ja auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag - und nicht nur die mündliche Zusage, dass Du Deine Kohle schon pünktlich bekommen wirst.

Ich wuerde sie zahlen. Hatte meiner Ex sogar 300 Euro KU angeboten, aber sie dachte es gibt mehr.

und warum titulierst Du dann nicht einfach die 257 bzw. ab September 272 EUR und hast Deine Ruhe?

Es gibt kein Recht darauf, KEINEN Titel zu unterschreiben; da jagst Du definitiv die falsche Sau durch's Dorf. Und welchen Einfluss diese vermeidbare juristische Baustelle auf andere Sachverhalte wie Umgang etc. haben wird, wirst Du sehen. Gut möglich, dass Dein Kind dann öfters krank ist, wenn Du aus China angereist kommst.

Problem ist nur, was passiert wenn ich das jetzt zahle und der Anwalt irgendwann checkt das es nicht tituliert wurde. Dann kann ich dem nicht mehr wiedersprechen, da ich ja schon gezahlt habe.
Oder sehe ich das falsch??

umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn es einen Titel gibt und Du diesen bedient hast, gibt es hinterher nichts mehr zu streiten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 13:31
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seb,

Die Inverzugsetzung greift meines Wissens ab dem Zeitpunkt der Aufforderung dein Gehalt offen zu legen zur KU-Berechnung

Dem ist so.
D.h. wenn die Aufforderung zur Übersendung von Gehaltsmitteilungen irgendwann im April kam, ist die rückwirkende Forderung ab April ok.

a) Monatsnetto 2.133 Euro [...]
7. Ich habe in Summe pro Monat ein Netto von 2420,- Euro

Wie kommt diese Differenz zustande ? Hat die RAtte doch irgendwelche bereinigenden Punkte angesetzt oder hat sich Dein Gehalt durch die Versetzung doch erhöht ?

Problem ist nur, was passiert wenn ich das jetzt zahle und der Anwalt irgendwann checkt das es nicht tituliert wurde.

Du hast einen Titel über 241 EUR.
Selbst wenn er auf eine Titulierung des Differenzbetrags besteht (wovon ich nicht zwingend ausgehen würde), sollte das Fassaufmachen - analog Martin - wohl bedacht sein ...

Also von fluegen steht nix mehr in meinem Arbeitsvertrag, die muss ich alle selber zahlen.

Das wiederum irritiert ob Deines älteren Threads ein wenig.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 13:41
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
In Ergänzung zu Brille:

und warum titulierst Du dann nicht einfach die 257 bzw. ab September 272 EUR und hast Deine Ruhe?

damit hast du zunächst deine Pflicht erledigt und Ex und ihr Wadenbeißer müssen sich überlegen, ob noch mehr zu holen ist.

Hatte meiner Ex sogar 300 Euro KU angeboten, aber sie dachte es gibt mehr.

Und wenn die Zahlen nun auf dem Tisch, dann kannste ja noch tatsächlich noch offerieren, dass Du 300 EUR zahlst, wenn Ex den Kampfhund zurückpfeift. Vielleicht sogar den guten Willen mit einer entsprechenden Überweisung für den nä. KU demonstrieren (mit getrennten und klar deklarierten Bezeichnungen à la "KU Monat/Jahr gem. Titel" und "freiwillige Zahlung Monat/Jahr")

Meines Erachtens gilt es ihr klarzumachen, dass es mehr Wege gibt, als die Verhandlungen über den RA. Und Du solltest ggf. die Differenz als "Lästigkeitsprämie" verbuchen.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 13:53




(@silsil)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke nicht, dass die einfach 500 € Spesen annimmt.
Die muss schon deine kompletten Werbungskosten berücksichtigen. Wie du schon schreibst, hast du ja noch eine Heimreise vor dir. Sollst du auf der Straße leben wenn du wieder da bist?

Wenn du in Deutschland noch eine Wohnung hast, dann sollte das auch berücksichtigt werden. Doppelte Haushaltsführung.
Wenn nicht, dann berechne einen Betrag ab, den du für die Heimreise brauchst.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2012 13:12
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich haette eine Frage  zur Berechnung des Kindesunterhalt.

Wie der eine oder andere weis, lebe ich seit April in China.

Jetzt will der Anwalt meiner Ex den KIndesunterhalt auf zukuenftige  Einkommen berechnen. Meine Tochter wird im August 3 Jahre alt und somit faellt der BU fuer meine Ex weg :applaus2:

Erstmal die Zahlen fuer 2011, Jahreseinkommen: 45.581,00 Brutto, Abzuege gibt es keine grossen nur die 5% Werbungskosten.

Da ich bis jetzt eine Titel mit 105% habe, wuerde sich dieser, nach der Rechnung 2011 um eine Stufe erhoehen.

Jetzt aber die "offiziellen" Zahlen fuer 2012:
Da ich in China bin wurde mein  Monatseinkommen in Netto (Euro vereinbart):
- monatliches Netto: 2.133,00 Euro
dazu kommt eine
- Einmalzahlung von 500,00 Euro (als Bonus fuer den Umzug nach China, fuer den Zeitraum 2012-2013).
- sowie ein Jaehrliche Praemie von 2.950,00 Euro

Zusatzfluege oder sonstige Spesen gibt es nicht.

Werbungkosten:
Im Rahmen der Familienzusammenfuehrung.
Ich fliege aller 6-8 Wochen fuer ca. 4-5 Tage nach Deutschland um meine Tochter zu sehen und mit ihr Zeit zu verbringen, sowie meine Familie zu besuchen.
Termine fuer 2012: Ende April 1Woche
Anfang Juni: 1Woche absolviert (Flugpreis 850,00 Euro)
Mitte August: 2Wochen absolviert (Flugpreis 950,00 Euro)
Anfang Oktober: 1 Woche Kosten unbekannt
Weihnachten: 3-4 Tage Kosten unbekannt
Ich wuerde die zukuenftigen Fluege, aufgrund von Waehrungsschwankungen mit 1000Euro beziffern.

Es ist so, das ich direkt vom Frankfurter Flughafen mit der DB zu meiner Tochter nach Stuttgart fahre, was kosten fur hin und Rueckfahrt ca. 128 Euro kostet. Auch muss ich fuer einen Tag ein Hotelzimmer nehmen. Da laut Umgangsvereinbarung meine Tochter und ich uns erst einen Tag lang sehen sollen und sie erst am 2. Tag mitnehmen darf. So bin ich jedes mal gezwungen ein Hotelzimmer fuer eine Nacht zu buchen, was auch nochmal 57,00 Euro pro Deutschland besucht zu buche schlaegt.
Weitere Umgangskosten fuer die weiteren Tage werden von mir getragen und auch bezahlt. Ich denke aber das diese nicht Unterhaltsrelevant sind, oder??

Kann ich zusaetzliche Werbungskosten geltend machen, also Kosten fuer Kleidung, Entfernung zum Job, usw.auch wenn ich in China wohne??

Desweiteren Zahlen ich ein Bafoeg in Hoehe von 128 Euro zurueck. Diese Kosten sind durch eine Weiterbildung angefallen, welche 1 JAhr vor der Geburt unserer Tochter endete. D.h. die Schulden waren auch schon bei der Zeugung vorhanden 😀

Sind diese bei der Berechnung mit zu Beruecksichtigen??
Eine Altersversorgung gib es nicht und sonstige Versicherungen auch nicht.

Wer kann mir bei der Berechnung helfen und mir rechtliche Tips geben.

Vielen Dank!!

Mfg seb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2012 06:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seb,

hier wurden die Heimflüge noch von der Firma bezahlt:

Wie gesagt in der Zusatzvereinbarung steht drin, das mir die Firma mehrere Heimflüge stellt.

Hier hast Du dann Deine Freundin vor diesen Karren gespannt:

Also von fluegen steht nix mehr in meinem Arbeitsvertrag, die muss ich alle selber zahlen. Dafuer schafft meine Freundin jetzt als Praktikantin bei uns und bekommt netterweise die Fluege bezahlt. Ich liebe China.

Jetzt sollen die 4-stellig teuren Flüge sogar unterhaltsmindernd geltend gemacht werden, weil Du - angeblich - ein Drittel bis die Hälfte Deines Einkommens in den Kindesumgang investieren musst?

Ich hatte ja >>>HIER<<< schon was dazu geschrieben. Auch 6 Wochen später steht noch immer die Frage im Raum: Ist es wirklich diesen Aufwand wert, die eigenen Einkünfte nach unten zu schummeln, um am Ende eine Stufe weniger KU (entsprechend 20 EUR im Monat oder 240 EUR im Jahr) zu bezahlen)? Ich wette, allein die Anwaltsrechnung dafür wird teurer.

Falls Du weiterhin der Ansicht bist, man müsste oder dürfe alles, was man "legal" tricksen kann, auch tatsächlich tun, solltest Du Dich jedenfalls nie über eine KM beschweren, die Dich am Besuchs-WE mit der Info "Kind ist krank und kann nicht mit; nächstes WE gerne" wieder nach China schickt. Ist ein beliebter und ganz legaler "Trick" und nichtmal beweisbarer Umgangsboykott. Und auf Deinen Bahn- und Hotelkosten sitzt Du dann auch ganz allein.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 09:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

zusammengeführt

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 09:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Umgangskosten sind immer noch Privatsache des Umgangselternteils.

Deswegen solltest du diese Kosten als Heimreise deklarieren.
Erfolgsaussicht: Ungewiss.
Versuche es einfach.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 10:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seb,

ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass jemand nach jahrelangem Gebrauch seinen Internet-Anschluss wieder "abschafft". Aber vielleicht ist die Behauptung Deiner Ex, sie wäre jetzt dauerhaft offline, einer der (ganz legalen!) "Tricks", die ich in #12 angesprochen hatte.

Mit solchen Nickeleien könnt Ihr Euch beharken, bis Eure Tochter 18 ist. Gewinner gibt es dabei nicht. Aber einen Verlierer: Eure Tochter. Aktuell wegen dem Gegenwert von 2 Pizzen im Monat...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 10:14
(@Inselreif)

nur mal so am Rande...

Meine Tochter wird im August 3 Jahre alt und somit faellt der BU fuer meine Ex weg

wer sagt das?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 10:36
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo,

natuerlich habe ich mit legalen Mitteln mein Einkommen reduziert und versuche es auch weiter.
Aber ich moechte hier ganz klar betonen, das es mir hier nicht darum geht keinen Kindesunterhalt zu bezahlen oder so wenig wie möglich.
Es gibt einen Titel mit 105% den wuerde ich gern beibehalten. Nix anderes. Ich versuche seit 2 Jahren das wir uns auf einer Elternebene treffen, aber erst im Juni hat sie beim JA erneut betont, das sie mir das leben zu hoelle machen will. Wie soll man da grosszuegig und im sinne aller handeln??

Mir ist klar, das eine erhöhung um eine stufe nicht die Welt sind. Aber faellt der BU fuer meine Ex im Aug weg, sind es plötzlich 2 Stufen. D.h. ca.35 Euro mehr. Wegfall des BU ist im vergleich geklaert und es gibt keine Grund weiter BU zu erhalten. Da unsere Tochter seit dem 14 Lebensmonat in einer KIndetageseinrichtung vollzeit betreut wird.
Dann soll ich am besten um Kontakt zu meiner Tochter halten zu koennen noch das Inet bezahlen. Dann sind wir schon bei 65 Euro.

Mal ganz abgesehen von den Reise/Umgangskosten, aber egal. welche sich in Summe auf den Monat auf ueber 450 Euro summieren.

Der Punkt auf den ich heraus möchte. Ich habe kein Problem mehr zu bezahlen, wenn die Art und Weise wie man mit dem anderen Elternteil umgeht fair ist. Ich habe meiner Ex auch zusaetzl. Kosten fuer die Beantragung des Kinderreisepasses und Passbilder ueberwiesen und als dank bekomme ich ne Rechnung das ich 6 Euro zu wenig ueberweisen habe. HURRA!!!! Ich musste es nicht ueberweisen! Ich moechte nur damit sagen, das egal wieviel Geld ich ihr ueberweise, es niemals genug ist.

Fakt ist und das hat Exlein auch schon vor dem Jugendamt gesagt. Ihr ist scheiß egal wo mein Geld hingeht, hauptsache ist, dass ich es nicht mir zum leben bleibt.
Sie fordert auch Flugumbuchungen, mit der Aussage:"Ist mir egal was es kostet, ist dein Problem nicht meins".

Dies ist ein schritt zum Schutz vor einer unkontrollierten Geldvernichtung.

Ihr koennt sicher sein, das wenn der BU wegfaellt, die Forderung fuer die Kitakosten kommen.
Wo sol das Enden??
Frau sagt immer, ich will nur das was mir gesetzl. zusteht, ich sage, Ich ziehe ab was rechtlich möglich ist.

Ich kaufe unserer Tochter viele Sachen und ich nehme den Aufwand fuer umgang sehr gern in kauf, auch wenn dieser auf ein Kostenmaximierung meinerseits ausgelegt ist.

Ich liebe meine Tochter und vor China hatten wir jede Woche kontakt und das obwohl die Mutter immer wieder versucht hat mir steine in den Weg zu legen.

Daher bitte ich euch um hilfe.

Gibt es evtl. Urteile die ueber eine ähnliche konstelation urtei.

Natuerlich lege ich die Flugkosten nicht als umgangskosten aus, sondern als Familienzusammenfuehrung. Da ich in der Zeit mit unserer Tochter immer bei meiner Schwester Familie wohne.

Kann ich die Flugkosten 1:1 als Werbungkosten annehmen oder gibt es da einen andere Rechenweise.

Welche Tips koennt ihr mir noch geben.

Die 500 Euro einmalzahlung, ist es rechtl. moeglich diese auf 2 Jahre aufzuteilen, da diese ja auch nur einmalig fuer die 2 Jahre gezahlt wurde??

gruß seb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2012 11:07
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Punkt auf den ich heraus möchte. Ich habe kein Problem mehr zu bezahlen, wenn die Art und Weise wie man mit dem anderen Elternteil umgeht fair ist.

hi seb,
du versuchst nicht wirklich deine ex zu ändern oder? das klappt in einer beziehung nicht. und nachher erst recht nicht. vergiss es.
gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 11:14
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Ich werde meine Ex ganz sicher nicht aendern, ich muss meine Einstellung ändern, nämlich die zu gut muetig zu sein.

Deswegen moechte ich ihr auf einfach grenzen setzten und ganz klarstellen, das ich ihre kostenmaximierungsstrategie nicht mehr dulde.

Darum geht es mir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.07.2012 11:19




Seite 1 / 2