Ehegattenunterhalt ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ehegattenunterhalt - Differenzmethode

 
(@lud63)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei meinem Suchen im Internet ist mir aufgefallen, dass man beim Thema Unterhalt eigentlich immer davon ausgeht, dass der Vater alleine oder Hauptverdiener ist und die Kidner bei der Mutter bleiben. So hat der Vater 1. Unterhalt für die Kinder und 2. Ehegattenunterhalt nach der Differenzmethode zu zahlen (korrigiert mich, wenn ich falsch liege).

Bei uns sieht es so aus, dass meine Frau und ich fast das gleiche Nettoeinkommen haben (meine Frau sogar noch ein bisschen mehr). Wenn meine 2 Kinder bei mir bleiben, müsste mein Frau folglich Unterhalt zahlen. Was ich aber nicht verstehe, ist die Sache mit dem Ehegattenunterhalt bei Trennung. Ist es richtig, dass vom Nettoeinkommen meiner Frau dann das Unterhaltsgeld abgezogen würde, so dass sie ein niedrigeres Einkommen hätte und ich ihr dann folglich 3/7 des Differenzbetrages zu meinem Einkommen wieder als Ausgleich zahlen müsste? Dass hieße ja dann, dass sie effektiv nur den halben Unterhalt zahlen würde. Ich hoffe, dass ich hier falsch liege.

Vielleicht gibt es ja einen ähnlich gelagerten Fall und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank
Lud

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2004 17:12
(@lud63)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sylvie,

Danke für deine Antwort, aber "äähm" ehrlich gesagt, so ganz verstehe ich das immer noch nicht. Könntest du mir das vielleicht an einem Beispiel nochmal erklären?
Beide berufstätig, je 2000 Euro netto; 2 Kinder, die bei einem elterteil bleiben.

Wäre supernett, wenn du dir die Arbeit machen könntest. Ich glaube, dann verstehe ichs besser.
Vielen Dank

LG Lud

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2004 18:56
(@Melly)

Hallo Lud,

vielleicht läßt sich das so erklären.Jeder der beiden Eltern ist den Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
Der Eine zahlt es bar, der andere wäscht, versorgt, erzieht, bekocht die kids und stellt die Wohnung mit Wasser,Strom etc zur Verfügung. Das ist der naturelle Unterhalt, der irgendwie gleich zu setzen ist.
Heißt also, wenn der Mann Unterhalt zahlt, muß er nicht den ehegattenunterhalt zahlen, wenn die Frau genausoviel Einkommen hat wie der Mann. Jeder gibt seinen Teil für die Kids.
Also Du bist deswegen Deiner Ex nicht unterhaltspflichtig, nur weil sie wegen dem Kindesunterhalt weniger Geld monatlich hat.
Du gibst ja alles andere dazu!Hast ja auch Kosten mit den Kids und mußt deswegen eine größere Wohnung nehmen, hast mehr Strom und Wasser als Ausgaben, das wissen wir ja alle, daß so ein KU von dem anderen Partner bei weitem nicht ausreicht.
Würde man zb Dein Einkommen dem Deiner Frau gegenüber stellen, ergibt sich kein Unterschied.
Beide sind unterhaltspflichtig...Du versorgst, sie zahlt, würde man das Versorgen auch in Geld aufwiegen, steht Ihr wieder gleich. (ich weiß, die Versorgung kann man nicht in Geld aufwiegen, sollte dir aber so besser klar gemacht werden daß auch du Deinen Beitrag dazu gibst.)
Gruß Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2004 19:38
(@lud63)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Melly,

jetzt sehe ich schon viel klarer. Vielen Dank!

LG Lud63

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2004 16:44