Hallo zusammen,
Das Kreisjugendamt W. Hat mich mal wieder aufgefordert mein Einkommen nachzuweisen.
Netto 24054,60 im Jahr
Ergibt 2004,55 im Monat
Abgezogen werden laut Ermittlungsbogen 100,23 Pauschalbetrag. Davon wohl 66 aus Fahrtkosten.
Das sind dann 1904,32 monatliches Einkommen.
Jetzt soll ich in Gruppe 4 eingeordnet werden, 433 zahlen und einen dynamischen Titel ausstellen lassen.
Allerdings möchten wir auch ein Kind und ich möchte nichts nachteiliges Unterschreiben.
Allerdings soll das Kind um welches es sich hier handelt auch gerecht behandelt werden.
Könnt ihr mir bitte Tipps geben?
Moin versuch12
Herzlich Willkommen
Das Kreisjugendamt W. Hat mich mal wieder aufgefordert mein Einkommen nachzuweisen.
Wann war das letzte mal, dass Du Auskunft erteilt hast?
Bei den vom JA ermittelten 1904,32 monatliches KU-relevantes EK sollte schon mit spitzem Stift nachgeschaut werden, ob nicht irgendwo versteckte 5€ schlummern. Das JA scheint ähnlich zu denken. Die 2300€-Klasse (DT) zu reissen bei Deinem EK ist unschwer zu bewerkstelligen, aber knapp über der 1900€-Grenze ein Ergebnis zu liefern macht mich hellhörig. Aus Prinzip.
Allerdings möchten wir auch ein Kind und ich möchte nichts nachteiliges Unterschreiben.
Mag ja sein. Nur ist dieses von Dir (euch) gewünschte Kind derzeit nicht Erdenbürger und von daher irrelevant.
HAllerdings soll das Kind um welches es sich hier handelt auch gerecht behandelt werden.
Kommt Zeit, kommt Rat. So ist das in der realen Welt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Dann wäre ich für Hilfe Dankbar.
Für mich sind das alles böhmische Dörfer.
Ich würde gerne ein Bild des Ermittlungsbogens einsetzen. Weiß nur nicht wie..
Was kann ich denn noch einbringen?
Die Ermittlung fand im Sep oder Oktober statt. Habe Juli16 bis Juni 17 eingereicht.
Moin
Bei einer Aufforderung zur Einkommenseinkunft sind ab Stichtag 'Aufforderung 'die letzten 12 Monate relevant. Inklusiv aller Einkommen, die in diesen Zeitraum fallen. Alle.
Auskunft darf regelmäßig nur alle 24 Monate gefordert werden. Trifft das bei Dir zu? Wuirden Angaben gemacht, daß Dein EKL ungewöhnlich angestiegen ist und daher außerhalb der 24 Monate Auskunft gefordert wird?
Was ist eigentliuch Deine Fragestellung? Wo meinst Du, dass Korrekturbedarf besteht?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo versuch12,
wie sieht es bei dir mit zus. Altersvorsorge aus? Riesterrn oder Kapitallebensvers. oder Rentensparplan?
Wie kommst du zur Arbeit und wieviel KM sind es?
Ziel sollte es sein die Titulierung ins nächste Jahr zu verschieben da sich die Einkommensgruppen der
DD´er Tabelle verschieben und unter 1900,-€ zu kommen.
Bist du verheiratet? Wenn ja verfügt deine Frau über eigenes Einkommen?
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Also die Stufe 4 ist auf jeden Fall falsch, es ist eventuell Stufe 3 , da stehen auch 433€ , davon geht aber noch die Hälfte des Kindergelds ab, also 341€
Du musst versuchen noch 5€ Kosten zu finden , dann kannst Du 20€ im Monat sparen.
Hallo (@psoidnuem)
Also die Stufe 4 ist auf jeden Fall falsch,
[...]
also für 2017 würde es noch passen (wegen der Hochstufung)
Bei der DT 2018 ist es tatsächlich dann max die Stufe 3
Hier sollte man schauen, ob man die Titulierung (aus Zeitgründen ;o)) ins Jahr 2018 verschleppt. Macht das ganze Schreibgedöns etwas einfacher und übersichtlicher (siehe auch @sturkopp).
Ansonsten natürlich schauen, ob man nicht irgendwo was reduzieren kann (eventuell haben die sich ja beim Pauschalbetrag schon "verrechnet") Bei den klassischen 5% wären es vom Netto nämlich schon mal € 102,73, die man abziehen müßte (und nicht nur € 100,23).
zu den Anregungen/ Fragen von @sturkopp:
voll abzugsfähig wären auch private Krankenvorsorge (zB. Zahnzusatzversicherungen
in Sachen Altersvorsorge sind bis zu 4% des Jahresbruttos abzugsfähig, was allerdings nachzuweisen ist.
Wo lebt das Kind und wie alt ist es?
Bei der Titulierung unbedingt(!!) darauf achten und hinweisen, dass diese nur bis Volljährigkeit des Kindes befristet wird
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
Also die Stufe 4 ist auf jeden Fall falsch, es ist eventuell Stufe 3 , da stehen auch 433€ , davon geht aber noch die Hälfte des Kindergelds ab, also 341€
Du musst versuchen noch 5€ Kosten zu finden , dann kannst Du 20€ im Monat sparen.
die 433,-€ ergeben sich als Zahlbetrag:
DD´er Tabelle 2017, Stufe4, AK 12-17J > 529,-€ - 96,-€ KG = 433,-€
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L.G.
Sturkopp
Ist ja ein super Feedback hier! Vielen Dank!
Hallo Kakadu. Es sind tatsächlich genau 100,23 Pauschalbetrag angegeben.
Was hat es damit auf sich und wie spreche ich es im Brief an? Sind ja auch 2,50 im Monat.
Desweiteren sehe ich einen Fehler meinerseits. Ich habe die falschen Abrechnungen eingesendet.
Macht aufs Jahr nur 0,33 weniger als er berechnet hat. Aber ist Schöntal was.
Meine Rechnung steht somit bei 1901,95
Hat wer noch eine Idee?
Hallo versuch12,
kein so tolles Feedback von dir 🙂
Es wurden ein paar Fragen gestellt, geh doch einfach mal drauf ein.
Deine Centfuchserei bringt dich nicht weiter.
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L.G.
Sturkopp
Es besteht keine Altervorsorge meinerseits.
Auch sonst keine lebensvers. etc
Advocard und Haftpflicht habe ich. Sind aber mw nicht anrechenbar.
Er hat 6km Fahrstrecke berechnet und diese stimmt auch.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Hallo versuch12,
dann gibt es nicht viel wo du dran drehen kannst.
Gibt es noch keinen Titel? oder warum sollst du jetzt titulieren?
Was ist mit deiner Frau?
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L.G.
Sturkopp
Es besteht ein Titel aus 2013.
Muss ich den einfordern sollte ich einen neuen ausstellen?
Meine Frau, ist noch die Freundin..also auch eher nix.
Was ist denn in dieser Pauschale drin? Sind das berufsbedingte Ausgaben?
Kann man nichts mehr geltend machen ohne Nachweise?
Hallo versuch12,
ohne Nachweise geht eh nix. Die 5% Werbekosten werden auch nicht in jedem OLG-Bereich anerkannt.
Du könntest auch jetzt noch eine zusätzliche AV abschliessen und die geltend machen, werden bis 4% vom Brutto anerkannt, aber nur wenn sie geleistet werden.
Dem JA teilst du mit das du noch eine AV hast und die Quitung nachreichst.
Das alles verzögerst du bis ins nächste Jahr und sorgst so dafür das die Tabelle für 2018 Anwendung findet.
Da es ja einen Titel gibt müsstest du dir Bescheinigen lassen das aus diesem nicht mehr gepfändet werden darf. Wichtig wäre auch das eine Befristung bis zum 18 Geburtstag eingetragen wird, kann aber durch den bestehenden Titel schwierig werden. Schaue bitte nach ob im alten Titel eine Befristung eingetragen ist.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo versuch 12
Hat das Jugendamt die 6 km als einfache Strecke gerechnet oder wie es richtig ist doppelt? Musst Du Arbeitskleidung tragen und wäscht Du diese zu Hause? Wenn ja dann kannst Du diese Kosten ebenfalls absetzen, genauso wie den Beitrag für die Gewerkschaft.
@ Sturkopp ist nicht auch noch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusätzlich abzusetzen? Dieser wird ja vom Nettolohn abgezogen und von jedem Arbeitnehmer alleine getragen.
LG der Frosch
Haftpflicht habe ich. Sind aber mw nicht anrechenbar.
Doch, wenn das Kind dadurch versichert ist.
Gruss von der Insel
Ich würde gerne ein Bild des Ermittlungsbogens einsetzen. Weiß nur nicht wie..
z.B. hier: http://www.directupload.net/
Hallo der Frosch,
Hallo versuch 12
Hat das Jugendamt die 6 km als einfache Strecke gerechnet oder wie es richtig ist doppelt? Musst Du Arbeitskleidung tragen und wäscht Du diese zu Hause? Wenn ja dann kannst Du diese Kosten ebenfalls absetzen, genauso wie den Beitrag für die Gewerkschaft.
@ Sturkopp ist nicht auch noch der Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusätzlich abzusetzen? Dieser wird ja vom Nettolohn abgezogen und von jedem Arbeitnehmer alleine getragen.LG der Frosch
Die Fahrtkostenberechnung stimmt schon, der Zusatzbeitrag wird ja direkt vom Lohn abgeführt und dürfte schon berücksichtigt sein.
Wie sieht es mit dem Steuerbescheid aus? Nachzahlung oder Rückerstattung?
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L.G.
Sturkopp
Mache keine Steuererklärung, dieser Papierkram ist nicht meine Welt.
Deshalb bin ich auch total ahnungslos was das alles angeht.
Hallo @versuch12
das hier
Hallo zusammen,
Das Kreisjugendamt W. Hat mich mal wieder aufgefordert mein Einkommen nachzuweisen.
[...]
Könnt ihr mir bitte Tipps geben?
und das hier will (so meine Auffassung) nicht so recht zusammen passen
[...]
Meine Frau, ist noch die (=Deine?) Freundin..also auch eher nix.
[...]
Deine Ex und Du - ihr seid noch befreundet und trotzdem gibt es eine Beistandschaft beim JA?
Unter den (guten) Umständen sollte es doch möglich sein, die (Unterhalts-) Angelegenheit untereinander zu klären (also Ex und Du)? :question:
Und es bräuchte dann diese ganze Rechnerei nicht?
Blau-Kursiv von mir als Frage in das Zitat eingefügt
Verstehe ich da was falsch?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)