Hallo ihr Lieben,
obwohl es sonnig ist, eine Frage.
Wegen Verfahren ums GSR, droht Mutter mit Unterhaltstitel :exclam:
Bereinigtes netto der letzten 12 Monate inklusive Prämie
Jahr 21.517,31..also pro monat ca. 1.793 €
Wie hoch wäre der Kindesunterhalt für einen 7 Jährigen.
Papa hat noch zwei weitere gemeinsame Kinder mit mir - diese sind 1 und 4 Jahre alt.
Mich lassen wir trotz Elternzeit aussen vor.
In diesem netto ist ein Kita-zuschuss vpm AG drinnen. Also wir haben netto mehr raus. diesen zuschuss hätten wir ohne das kind nicht. kann man dann auch die kosten noch abziehen vom netto?
Mindestuntehralt wurde shcon immer regelmäßig und pünktlich gezahlt.
Danke.
Mellipop
Hi,
bei 1.791 Euro netto ist das mit vier Berechtigten Stufe 1 der DDT. Selbst wenn er mehr als 1900 netto hätte, wäre wegen der Anzahl der Berechtigten nur der Mindestunterhalt zu zahlen.
1.791 Euro sind nicht bereinigt, oder? Hat er nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen, die mehr als 5% vom Netto betragen? So wären noch mal 90 Euro abzurechnen. Private Altersvorsorge vorhanden?
1701 Euro - 272 Euro (7J)- 225 (4 J) - 225 (1J) = 979 Euro, der SB wäre gewahrt.
So gesehen kann sie max. einen Titel für den Mindest-KU verlangen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
1.793 € sind noch nicht bereinigt.......
mehr als 5 % sind nicht berufsbedingt.
altersvorsoge ist vorhanden....dieses Jahr ca. 600 € in die riester-rente und dann noch 600 € betriebliche pensionskasse.
also eigentlich nur 3 berechtigte, denn ich komme ja alleine aus..und fange ja bald (leider) wieder an mit arbeiten.
ja selbstbehalt müsste reichen.
aber an sich ist sein netto ja durch den kiga-zsuchuss um ca. 100 € höher, darf man dann auch die kosten dafür abziehen? zumindest egquotelt nach unserem einkommen?
wir sind übrigens nciht verheiratet 😉
Danke
sonnige grüße
Hi,
für die Eingruppierung in die DDT zählst Du mit, weil Du berechtigt bist, das ist unabhängig davon zu betrachten, ob Du letztendlich tatsächlich berücksichtigt wirst. Durch das 1jährige Kind bist Du berechtigt. Punkt 🙂
Die Altersvorsorge kann mit 4% vom Brutto berücksichtigt werden, allerdings wohl zu diskutieren, wenn der Mindest-KU nicht gezahlt wird. Mit den Kitakosten bin ich mir nicht sicher. Vergleichbar wäre bei Steuererstattungen nur der Teil zu berücksichtigen, bei dem auch die Ausgaben berücksichtigt wurden. Also würde meinem Empfinden nach der Kitabeitrag insoweit abzugsfähig sein, wie auch der Aufwendungsersatz des AG in die Berechnung mit einbezogen wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
das meine ich. Wenn der AG diesen Aufwand zweckgebunden zahlt, dann muss m. E. auch der zugehörige Aufwand anerkannt werden. Also linke Tasche rechte Tasche.
Meiner Meinung nach läuft es - egal wie - auf den Mindestunterhalt nach Stufe 1 hinaus.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Mellipop,
Meiner Meinung nach läuft es - egal wie - auf den Mindestunterhalt nach Stufe 1 hinaus.
Definitiv! Diese 1.793 Euro sind ja bereits unbereinigt "nur" Zeile 2, und allein schon wegen der drei Kinder geht es um eine Zeile abwärts - also Zeile 1, aka Mindestunterhalt.
Andererseits, der Selbstbehalt dürfte noch gewahrt sein: 1.793 Euro minus 272 Euro fürs erste, minus 225 Euro fürs zweite, und minus 222 Euro fürs dritte Kind - da bleiben 1.074 Euro übrig. Anders gesagt, bei der Bereinigung müssten schon Abzugsposten von mehr als 124 Euro rauskommen, die außerdem auch noch im Mangelfall anerkannt werden (Altersvorsorge zählt nicht dazu, und pauschale berufsbedingte Kosten auch nicht), damit auch nur der Selbstbehalt von 950 Euro angekratzt wird - und den setzen unsere Schwarzrobenträger wegen des Zusammenlebens mit einer anderen Person gerne und ohne mit der Wimper zu zucken um just den Betrag herab, der ihnen einen Beschluss über den Mindestunterhalt ermöglicht.
Lange Rede, kurzer Sinn: Mehr als den Mindestunterhalt sollte er verhindern können, andererseits dürfte der Versuch einer Mangelfallrechnung derzeit aussichtslos sein.
Letzteres wird sich vsl. ändern, wenn die Kinder älter werden (womit ja auch der Mindestunterhalt steigt), aber einen dann bereits bestehenden Titel wieder loszuwerden wird ein schwieriges Unterfangen werden.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nabend,
naja Mangelfall wollen wir nicht werden. Mindesunterhalt wird schon noch gewahrt werden, die nächsten Jahre, aber halt nciht mehr!"
Danke
Lieben gruß
melanie
Hallo,
so aus dem Titel ist nix geworden.
Aber unsere Frage bezieht nun auf den Mangelfall.
monatliches Netto ca. 1.800 €, darin aber ca. 100 € Kitazuschuss => 1.700.
Bei einem Mangefall sind keine Kosten für Beruf und Altersvorsorge absetzbar?
Beruf würden wir ja weglassen, da er kaum Aufwand hat, aber Altersvorsorge 4 % wären 72 €.
Wir denken nur, da wir ab diesem Jahr mehr Umgang machen dürfen (auch Ferien - war in den jahren vorher nie so). Keine Wechselsachen mit bekommen. Sie dazu noch weitergezogen ist und mein Partner jetzt an jedem umgangswochenende 50 km mehr fahren darf (ich weiß ist wenig). Wäre an eine Anpassung zu denken.
Es wird langsam halt eng für meinen Partner.
Unsere "Traumberechnung" wäre
1.800 € Netto
-100 € Kitakosten vom AG getragen
1.700 €
- 72 € 4% Altersvorsorge
1.628 € bereinigtes Netto
Verteilungsmasse 628 €. Unterhaltsmasse aber 719 €.
Deswegen nur noch 240 € Unterhalt für den Großen - mittlerweile 8 Jahre.
Das macht 32 € Ersparnis. Ein schöner Tagesausflug für alle Kinder.
Oder sollen wir einfach schlucken.
Zumal ja durch den Wegzug ungefähr 22,40 € mehr Umgangskosten (reine fahrkosten, Mehrkilometer mal 0,20 €) entstehen.
lg
mellipop
Moin Mellipop,
nochmal eine Wiederholung der Hinweise Malachit´s:
Anders gesagt, bei der Bereinigung müssten schon Abzugsposten von mehr als 124 Euro rauskommen, die außerdem auch noch im Mangelfall anerkannt werden (Altersvorsorge zählt nicht dazu, und pauschale berufsbedingte Kosten auch nicht), damit auch nur der Selbstbehalt von 950 Euro angekratzt wird - und den setzen unsere Schwarzrobenträger wegen des Zusammenlebens mit einer anderen Person gerne und ohne mit der Wimper zu zucken um just den Betrag herab, der ihnen einen Beschluss über den Mindestunterhalt ermöglicht.
Der Notwendige Selbstbehalt wurde zwar auf 1.000 EUR erhöht, aber in Eurem Fall sind zu viele Ermessensspielräume (Absenkung Selbstbehalt, Anerkennung Umgangskosten) als dass man mit Gewissheit sagen könnte, dass ein Richter zwingend zu dem Schluß käme, dass eine Mangelfall durchzuführen ist.
Besten Gruß
United
Gut danke,
dann warten wir erstmal das Verfahren wegen GSR ab.
Und fragen bei der KM nach wegen Umgangskosten, Wechselsachen und mehr Betreuung, ob man sich auf einen Betrag einigen könnte, der etwas unter dem Mindestunterhalt liegt. Ansonsten warten wir ab, bis das nächste Kind in der nächsten Stufe ist.
LG
mellipop