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Betreuungsunterhalt, ALG II, Krankenversicherung

 
(@slave_machinery)
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Hi Ihr,
ich weiß nicht, ob diese Frage vom Bezug her zum Thema "Unterhalt" passt, aber ich habe keinen besseren Bereich gefunden...

Am Wochenende war ich zu Besuch bei meiner Ex und meiner Tochter. Zum Hintergrund:
Meine Ex und ich leben getrennt, sie ist arbeitslos und hat vor der Schwangerschaft weniger als ein halbes Jahr am Stück gearbeitet. Meine Tochter ist nun ca. 5 Monate alt.
Nun hat sie mir erzählt, dass sie laut Aussage des zuständigen Arbeitsamtes keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder ALG II hat. Ich für meinen Teil glaube nicht, dass sie überhaupt einmal beim Arbeitsamt angerufen hat! In Bezug auf die Krankenversicherung ist sie derzeit bei ihrer Mutter familienversichert, das wird im Sommer aufgrund ihres Alters enden. Meine Tochter ist bei mir über die Beihilfe abgesichert.
Jedenfalls hat sie, laut ihrer Aussage, ab Sommer dann keinen Krankenversicherungsschutz mehr und ich solle sie doch bitteschön heiraten damit dieses Problem aus der Welt geschaffen wird... 😮

Und jetzt meine konkreten Fragen:
Hat man als alleinerziehende Mutter wirklich keinen Anspruch auf ALG II oder anderen Sozialleistungen mit der Begründung dass der Kindsvater doch bitteschön für den Unterhalt zu sorgen hat (der Inhalt des §1615l BGB ist mir bewusst)?
Falls dies zutreffend ist, wird die zutreffende Behörde dann zumindest für den Krankenversicherungsschutz aufkommen?
Falls doch ein Anspruch bestehen sollte, wird das Amt dann auf mich als Kindsvater zurückkommen (damit rechne ich auf jeden Fall)?

Ich denke, zumindest die letzte Frage dürfte unterhaltsrechtlich interessant sein...
Meines Wissens nach, war es bisher doch noch immer so, dass sobald eine nichteheliche Mutter zum Sozialamt gegangen ist das Sozialamt in der Folge den BU vom Kindsvater "zurückgeholt" hat...

Wäre schön, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet!
Grüße,
Slave

¡No Pasarán!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2005 14:33
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo slave!

Hat man als alleinerziehende Mutter wirklich keinen Anspruch auf ALG II oder anderen Sozialleistungen mit der Begründung dass der Kindsvater doch bitteschön für den Unterhalt zu sorgen hat (der Inhalt des §1615l BGB ist mir bewusst)?

Im Grunde hat sie Anspruch auf Sozialleistungen. Je nach deinem Unterhalt wird ihr dieses als Einkommen angerechnet. Wenn du nun KU und BU zahlst, dann wird aber in der Praxis nicht viel übrig bleiben. Der generelle Anspruch besteht aber!

Bei Krankenversicherungen bin ich überfragt. Meine Noch-Frau ist über mich (wie auch die Kinder) versichert, weil wir eben (noch) verheiratet sind. Was später passiert, weiß ich nicht!

Wie schon beschrieben, wird dein Unterhalt in die Einkommensstruktur deiner Frau bei Hartz IV berücksichtigt. Also werden die von dir Angaben benötigen. Sofern etwas schriftliches existiert, solltest du es vorlegen (besser: sie). Einige versuchen dann, mehr beim Pflichtigen rauszuholen, dann ist eine plausible Rechnung sinnvoll, die belegt, was geht und was nicht!

Grüße
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2005 15:09
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo slave,

wäre ja fast zum Lachen, wenn es nicht so bitter wäre - "Heirate mich, obwohl wir getrennt sind".

Meiner Meinung nach müsste deine Ex über Arbeitsagentur oder Sozialamt KV bekommen. Bei mir war es mal so, dass ich kein ALG bekam, aber über die Agentur (damals noch Arbeitsamt)versichert war.

Schau doch mal, ob du dazu was bei der Arbeitsagentur im Netz findest.

Viel geholfen habe ich dir jetzt sicher nicht...

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2005 15:16
(@slave_machinery)
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Hi,
mir hat sie noch gesagt, dass sie schon alleine wegen dem Erziehungsgeld keinen Anspruch hätte. Nun ja, wie ich unter meinem Thread in "Deine Geschichte" schon angedeutet habe, will sie mit dem ganzen Gerede wohl einfach nur, dass ich ihr meinen Ringfinger hinhalte...
Trotzdem möchte ich halt auch einfach mal wissen, wie da die Sachlage ist. Und v.a. wie dann das Amt auf mich zurückkommen wird!
Mittlerweile habe ich mich eh schon damit abgefunden, zukünftig von einem Taschengeld zu leben.
Grüße

¡No Pasarán!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2005 15:18
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

mir hat sie noch gesagt, dass sie schon alleine wegen dem Erziehungsgeld keinen Anspruch hätte.

Das ist Quatsch! Sie hat Anspruch auf ALG II, vor allem beim Kind kommt einiges zusammen! Sie soll es beantragen, ablehnen können die dann immer noch!

Grüße
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2005 15:24
 biga
(@biga)
Registriert

Habe gerade Folgendes bei der BA gefunden:

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie z.B.:

  • Einnahmen aus Arbeit
  • Lohnnachzahlungen
    Weihnachts- und Urlaubsgeld
    Arbeitslosengeld oder Krankengeld
    Steuererstattungen
    Unterhaltsleistungen
    Kindergeld
    Kapital- und Zinserträge
    Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
    Eigenheimzulage
    Lottogewinne

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II werden folgende Einnahmen nicht berücksichtigt

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Erziehungsgeld
    Zweckbestimmte Einnahmen und Leistungen der Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeitsförderungsgeld in Werkstätten für Behinderte, Leistungen der Pflegeversicherung, Blindengeld)
    Mehraufwandsentschädigungen für Zusatzjobs.

zur KV findest du hier etwas: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/geldleistungen/sozialversicherung.php?valid= [ss3]

leider war meine obige Aussage wohl falsch.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2005 15:32
(@slave_machinery)
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Danke! Hat mir schon einmal weitergeholfen.

Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung. Das heißt, Sie werden bei einem bereits krankenversicherungspflichtigen Angehörigen mitversichert.

Wer mindestens fünf Jahre vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht gesetzlich krankenversichert war, kann einen Zuschuss bis max. 125,- € plus 14,86 € für die Pflegeversicherung zur bisherigen Versicherung erhalten.

Da sie in den letzten 5 Jahren zumindest mehrere Monate gesetzlich pflichtversichert war dürfte sie somit, sofern ich das richtig verstanden habe, bei Bezug von ALG II auch krankenversichert sein.
Ich werde dann mal beim Arbeitsamt nachfragen und die Sachlage auch von der Seite einmal klären lassen.
Alles in allem mehr Stress als unbedingt nötig.

LG

¡No Pasarán!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2005 17:38