Auslandsaufenthalt;...
 
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Auslandsaufenthalt; zusätzliche Kosten

 
(@nurfrust)
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Hallo zusammen!

Ich brauche mal wieder etwas Unterstützung und Rat vom Forum. Meine Exe war nun lange Zeit ruhig und jetzt beginnen wieder die Nettigkeiten.

Meine Tochter will für 4 Monate nach England. Finde ich prinzipiell super, weil es sprachlich was bringen wird. Nun jedoch die Schwierigkeiten.

Die Kindesmutter plant das schon seit geraumer (ca. 1 Jahr) Zeit. Kosten für die 4 Monate rund 6.000,- Euro. Ihr ahnt worauf das hinausläuft.....

Tochter fragte jetzt, was ich denn dazubezahlen würde. Das schöne, ich soll mich umgehend entscheiden, weil es Anfang Januar bereits losgehen soll! Ich liebe das 😡

Dazu vielleicht auch die Info meinerseits, dass ich für meine Tochter knapp 400,- Euro Unterhalt pro Monat zahle.

Hat jemand von Euch schonmal die Situation gehabt und wie habt Ihr reagiert? Wie sieht die rechtliche Seite aus? Mit der moralischen werde ich mich auseinandersetzen müssen....

Danke im voraus für das Feedback.

Gruß
NurFrust

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2012 16:59
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Frust,

ohne zu wissen wie alt Deine Tochter jetzt genau ist: Hier gilt der alte Spruch "Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch"

Wenn es der Superplan der KM ist, hat sie auch die Finanzierung sicher zu stellen. Natürlich kann man sich in einer intakten Elternbeziehung auch an sinnvollen Dingen angemessen beteiligen. Wenn das bei Dir aber vielleicht finanziell nicht geht, geht es eben nicht. Oder nur mit einem kleineren Betrag.

Und da müssen auch die lieben Töchter (die ja nach den Schilderungen hier im Forum fast durchgängig entweder ihr eigenes Pferd oder sonst ein teures Hobby haben) auch mal lernen, dass Geld ein knappes Gut ist.

Also suche das Gespräch und tu das dazu, was Du für richtig und "gesund" hälst in der Sache. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 17:36
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

blenden wir mal alle trennungsbedingten Implikationen (sehr verspätete Information Deinerseits etc.).
Dann solltest Du Dir zwei Fragen stellen:
1.) Was kann ich mir leisten zu zahlen?
2.) Was würde ich zahlen, bzw. wie würde das finanziert werden, wenn ich in einer intakten Familie leben würde?
3.) würde ich, unabhängig von der Familiensituation überhaupt sowas unterstützen?

Meine Überlegung zielt dahin, dass ein auslandsaufenthalt für Heranwachsend eine sehr wichtige und prägende Erfahrung ist, deren Umsetzung, falls sie finanzierbar ist, nicht in Streitereien zerrieben werden sollten. Ich denke, hier sollte, auch wenn Dir die Rahmenbedingungen objektiv stinken werden, wie Dir das ganze präsentiert wird, u.U. eine schnelle und geräuschlose Lösung angestrebt werden, die evtl. nicht ganz im gesetzlichen Regelungswekr zu finden ist. Ob das machbar und anzustreben ist, hängt natürlich auch von eurem Verhältnis ab.

Versorg uns doch mal mit ein paar Rahmeninfos, d.h. wie ist z.B. das Verhältnis zu Deiner Tochter? Seht ihr euch häufig? Habt ihr nur dann Kontakt, wenn Papa den Geldbeutel aufmachen soll?

UNd irgendwie....beteiligst Du Dich ja jetzt schon mit 1600 € an dem Spaß, d.h. es müssen noch 3400 € finanziert werden.....

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 17:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo NurFrust,

vielleicht als Argumentationshilfe brauchbar - hier ein entfernt ähnlich gelagerter Fall beim OLG Schleswig, 15 UF 134/05, vom 15.02.2006:

Bei den Kosten für einen USA-Aufenthalt einer Schülerin in der Jahrgangstufe 11 handelt es sich um einen nicht notwendigen Sonderbedarf, dessen Finanzierung trotz Sinnhaftigkeit des Aufenthalts bei normalen Einkommensverhältnissen nicht verlangt werden kann.

Im übrigen geht es beim Sonderbedarf immer auch um die Notwendigkeit der Maßnahme und die Angemessenheit der Kosten - und das würde ich, bei schlappen sechstausend europäischen Eiern für vier Monate Auslandsaufenthalt, doch mal ganz gewaltig in Abrede stellen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 17:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Art und Weg der Antwort hängt sicher ganz stark vom Alter eurer Tochter und eurem sonstigen Verhältnis ab.

In diesem Zusammenhang kann man ihr auch mal den Unterschied zwischen einer Bitte und einer Forderung erläutern.

Ansonsten kommen mir 6.000,- Ocken auch relativ viel vor für 4 Monate.
Das sind immerhin 1.500,- pro Monat.

Deutlich günstiger kommt so etwas z.B. wenn man das als Schüleraustausch organisiert.
Außerdem kannst du ihr erklären, dass du ja weiterhin alleine für ihren Unterhalt aufkommst und die Mutter in dieser Zeit nicht nur einen großen Teil der Kosten zu Hause einspart sondern auch selbst Barunterhaltspflichtig wird, da sie sie ja in dieser Zeit weder versorgen noch betreuen muss.
Vom Kindergeld in Höhe 184,-€ im Monat ganz zu schweigen.

Insofern gäbe es also genug Möglichkeiten, die Ablehnung einer weiteren Beteiligung plausibel zu begründen, als auch natürlich die Möglichkeit, ggf. die eigene Großzügigkeit in den Vordergrund zu stellen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 17:50
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Danke erstmal für die Antworten. Super das alles so schnell geht. Hier nun noch ein paar weitergehende Infos bzw. Erläuterungen.

Das Verhältnis zu meiner Tochter ist leider nicht das beste. Kommt sicherlich daher, dass sie von meiner Ex geprägt ist. Will sagen; sie kann eigentlich nichts dafür. Mit 16 Jahren sollte sie andererseits aber in der Lage sein, 1und1 zusammen zu zählen und sich auch mal ne eigene Meinung zu bilden. Leider Fehlanzeige......

Sehen tue ich Sie eigentlich alle 4 Wochen. Derzeit hat Sie aber andere Dinge im Kopf, sprich Party.

Zu dem finanziellen habe ich mal nachgefragt was Sie denkt. Ihrer Meinung nach kommt meine Ex mit den knapp 400,- Euro monatlich zzgl. anteiliges Kindergeld von mir eh nicht aus sondern muss "zubuttern". Das sehe ich anders. Alleine schon vor dem Hintergrund wie sie rumläuft. Glücklicherweise ist mein Sohn da ein wenig anders...

Klar wäre es möglich, da was dazu zu steuern. Mich ärgert aber, dass da im Hintergrund von langer Hand geplant wird und ich mich wieder kruzfristig entscheiden muss! Den Antrag soll ich heute noch unterschreiben, da der schonmal weg muss. Die Finanzierung ist dann aber noch garnicht geklärt! Das ich rein rechtlich bei "Nichtbezahlung" durch meine liebe Ex als gemeinschaftlich Haftender alleinig zur Zahlung herangezogen werden kann, nur am Rande.

Mache ich nichts heißt es wieder, Dein Vater ist/war Schuld. Im Zurechtlagen - wie es Ihr passt - ist meine Ex nämlich spitze. Das hat Sie mehrfach auch schon vor Gericht bewiesen. Somit auch gleich der Hinweis, wie es zwischen meiner Ex und mir steht.

Keine schöne bzw. eine dumme Situation alleien schon dem Umstand geschuldet, das alles so kurzfristig ist.

Gruß
NurFrust

PS. Rund 6.000 Ocken für gerade mal 4 Monate empfinde ich übrigens auch überteuert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2012 18:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NF,

unter den gegebenen Umständen wäre meine Zahlungsbereitschaft recht klein. Auch und gerade wenn Du keine Beträge nennen kannst, die konkret von Dir "gefordert" werden, ist es ein Unding, quasi von heute auf morgen Geld einzufordern. Das "schnell und ohne Bedenkzeit unterschreiben sollen" ist eine Überrumpelungstaktik, die üblicherweise nur unseriöse Geschäftemacher an der Haustür praktizieren.

Meine Ex hat vor einiger Zeit Ähnliches bei mir versucht; dort waren es auch um die 6 Mille für zwei Monate USA für unsere Tochter, von denen ich als vermuteter Grossverdiener den Löwenanteil übernehmen sollte, ohne vorher gefragt worden zu sein. Da ich nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen worden war und das Angebot ebenfalls für überteuert hielt, habe ich ihr mitgeteilt, dass ich mich gerne am Taschengeld beteiligen würde - und ansonsten wie zu Ehezeiten nur an Kosten, deren Sinn und Höhe mir einleuchten und an deren Beschluss ich auch beteiligt war. Im übrigen würde ich es für verkehrt halten, einem Teenie vorzuleben, wie man anderer Leute Geld ausgibt. Damit war das Thema vom Tisch...

Kleine Zusatzanmerkung: Für die Gesamtsumme haften müsstest Du nur, wenn Du auch den Vertrag (mit-)unterschrieben hättest. Dazu besteht aber in keinem Fall Anlass.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 18:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vor diesem Hintergrund würde ich deiner Tochter durchaus zu der Erkenntnis verhelfen, dass man, wenn man etwas von jemand anderem will, etwas anders vorgehen muss.

Z.B. dass man den anderen rechtzeitig nicht nur informieren, sondern in die Entscheidung einbinden sollte und nicht am letzten Tag den Wisch zur Unterschrift hinlegen.
Dem anderen die Wunschlösung plausibel begründen und erläutern, welche Alternativen es gibt und warum diese ggf. weniger sinnvoll erscheinen.
Freundlich sein.
Bitte und Danke sagen.
etc.

Das sind alles Dinge, die einem in Zeiten von Ansprüchen ohne Gegenleistung (vulgo Unterhalt) aberzogen werden, die aber im späteren Leben dennoch wichtig sein können.
Diese Erkenntnis ist vielleicht noch wichtiger als 4 Monate in England.

Ich würde deswegen auch keinesfalls den Antrag als solchen Unterschreiben, sondern bestenfalls meine Zustimmung zu der Reise formulieren, ohne die Verpflichtung für die Entscheidung der Mutter Verantwortung zu übernehmen.

Ob du über diese Zustimmung hinaus auch weitergehende Großzügigkeit walten lassen möchtest, ist eine völlig andere Frage.
Du könntest z.B. Anbieten, deiner Tochter ein erhöhtes Taschengeld mit zu geben.
Dann verschwindet das Geld nämlich nicht irgendwo anonym im Budget der Mutter sondern erscheint sichtbar vor den Augen deiner Tochter.

Deswegen auch hier mein Mantra:
Wenn mich jemand um etwas bittet, versuche ich es zu erfüllen.
Wenn jemand etwas verlangt, lehne ich es ab.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 18:39
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

naja, so wie Du das schilderst, hast Du eigentlich nur eine Wahl: Nicht zahlen, und erst mal verlangen, dass Du mehr Infos bekommst, bzw. klarmachen, dass das Spiel so nicht gespielt wird. Es kann nicht sein, dass Du ein paar Tage vor Beginn der Aktion einen Wisch bekommst, den Du einfach absegnest und Dir dann das Risiko von 6000 € ans Bein bindest. Wahrscheinlich wird die Ex sowieso das verwirklichen, was Du befürchtest, nämlich sich selbst für zahlungsunfähig zu erklären und Dich die Zeche zahlen lassen.
Und was einmal klappt, das klappt bestimmt auch nochmal, oder wie wolltest Du Deinem Sohn begründen, dass er leider nicht zum Austausch kann, die Schwester aber schon. Leider kostet es dann für den Sohn 8000 € für 2 Monate und muss Australien sein......

Also kann Deine Strategie nur lauten: Für solche Aktionen bin ich nicht zu haben, auch wenn die Gefahr besteht, dass Dich das bei Deiner Tochter in Misskredit bringt.
Also könnte es sich als klugen Schachzug erweisen, Deine Tochter zum Gespräch zu bitten und sie zu fragen, wie sie sich das vorstellt. Wenn sie keine Reaktion zeigt, oder sich hinter der Mutter versteckt.... nun, dann wird das so wohl sein. Aber dann bleibt Dein Geldbeutel zu. Es sei denn, es ist es Dir Wert, dass Du Dir für mehrere Tausend Euro das Wohlwollen Deiner Tochter erkaufst. Allerdings hat das Leben eben ein paar Lektionen parat, die auch die Tochter zu lernen hat. Mag sein, dass es langfristig zur Charakterbildung Deiner Tochter mehr beiträgt, wenn Du eine rote Linie ziehst, als ihr das Gefühl zu vermitteln, dass Geld aus Geldbeuteln kommt, so wie Milch aus dem Supermarkt.

Ich glaube die Gefahr, dass der ganze Aufenthalt an Deiner zurückhaltenden Art zerbricht und Du der Buhmann bist, ist gar nicht so groß, denn sowas verlangt Planung. Hast Du ja selber geschrieben etwa 1 Jahr. Da müssen auch Gespräche mit Lehreren und der Schule geführt werden. Daher könnte es sein, die Gefahr, dass die ganze Aktion wegen Dir abgeblasen ist vielleicht gar nicht so groß und Du kannst pokern und ein wenig auf die Regeln Einluss nehmen, nach denen das Spiel gespielt wird.

Wenn Deine Tochter nicht in der Lage ist, sowas bei Dir anzusprechen (immerhin hatte sie ja wohl 1 Jahr Zeit dazu), nun, dann ist das Resultat am Ende bitter - Für die Tochter.

Anders würde ich argumentieren, wenn Tochter Dich gebeten hätte und man Dich anders informeirt hätte.

PP

PP

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 18:48
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ja mir wurde halt ein "Application Form" mit der Bitte um Unterschrift vorgelegt. Das Teil hat ggf. halt doch weiterrechende Konsequenzen. Es steht dort zwar "I wich to enter..." aber es dürfte klar sein, dass es das eine nur mit dem anderen gibt. Soll heißen; i wish und dafür muss ich auch was bezahlen.... So wäre zumindest meine Sichtweise.

Ich denke, dass Töchterchen heute auch nicht gekommen wäre, wenn es nicht die Brisanz mit der Unterschrift geben würde. Auch solche Aktionen finden leider nicht das erste Mal statt 😡

Gruß
NurFrust

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2012 18:59




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann sollte doch jetzt, nach mehreren, tendenziell gleichlautenden Empfehlungen, die Richtung klar sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 19:06
(@nadda)
Registriert

Hi,

kann mich hier leider nur anschließen. Die, vielleicht bittere, Lektion im Leben deiner Tochter lautet: Wenn ich etwas will kümmere ich mich frühzeitig darum und frage höflich nach. Auch im Erwachsenenleben kann ich nicht kurz vor knapp hoffen, dass mir jemand einen Teil der Finanzierung von was auch immer übernimmt.

Frag sie wie lange sie das schon plant, und warum sie dich in diese Planungen nicht mit einbezogen hat. Und frag sie, ob sie irgendetwas unterschreiben würde, dass im Fall der Fälle eine Gesammthaftung bei ihr auslöst - so wie das hier bei dir geschehen würde und das auch noch für etwas das du so nicht mitentschieden hast.

Ja, das Risiko das Töchterchen dann beleidigt ist ist hoch, aber irgendwann kapiert Töchterchen auch was gespielt wird. Nur um des lieben Friedens willen jetzt zu zahlen wäre für ihre Lebenserfahrung sicherlich nicht der richtige Weg.

Und dann gibt es hier ja auch noch dich und deine Rechte - irgendwie werden die sowohl von Töchterchen als auch von Ex nicht realisiert.

Niemand stellt mich vor vollendete Tatsachen und erwartet das ich das auch noch mitfinanziere. Soviel Respekt vor einem selbst sollte man dann immer noch haben und hier dankend ablehnen.

Hätte Töchterchen vernünftig gefragt - frühzeitig - dann hätte die Sache anders ausgesehen, wärst du in die Planung mit einbezogen worden sicherlich auch. So etwas kann man ja mal sagen und warten ob es irgendwann ankommt.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 19:13
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

schließe mich Nadda an.

Wir sehen es doch nicht zum ersten Mal hier im Forum. Der "Spaß" wird dann in 2 Jahren weiter gehen, wenn es um die Einbeziehung der KM im Rahmen des Volljährigenunterhalts geht.

Und leider ist ja hier auch die Erfahrung, dass da nicht wirklich irgendwas begriffen wird. Hauptsache Party machen, das Pferdchen reiten und Hand aufhalten kann es nicht sein. Und führt ja zu weitergehenden Konflikten.

Auch wenn Auslandsaufenthalte sicherlich nett sind - sie sind nicht zwingend notwendig. Weder für ein gutes Abitur noch für sonstwas. Die Tochter kann auch in ein paar Jahren selbstverantwortlich solche Reisen unternehmen (work & travel), steht dann aber selber dafür ein. 

Such mal das ernsthafte Gespräch mit Deiner Tochter. Besser jetzt, als das in 2 Jahren dann Anwaltsbriefe eintrudeln (nämlich dann, wenn die KM ihre Felle davon schwimmen sieht und merkt, dass sie dann zwangsläufig mit im Boot ist). Sonst ist es schnell geschehen, dass Deine Tochter durch die KM instrumentalisiert wird und ihr Euch unter Umständen vor Gericht wiederseht. Und das sollte ja vermieden werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2012 19:33
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo
...ja die Richtung ist in jedem Fall klar

@all
Danke an alle für die Ausführungen. Die haben wirklich geholfen, denn mitunter denkt man ja selbst, dass man(n) falsch liegt...

Habe heute, bevor ich Töchterchen zurück zur Ex gebracht habe, noch das Thema angesprochen und versucht, die Sache zu erläutern. Leider ohne Erfolg. Sie hat völlig  zugemacht und versucht, das ganze auf ne andere Ebene zu bringen. Ging gar nicht auf das ein, was ich Ihr gesagt habe. Leider hatte ich das vorher schon befürchtet, denn ich kenne sie ja nun schon ein paar Jahre.....

Ich befürchte wirklich, das dass mit Ihr mal genauso schwierig wird wie mit der Ex, als das seinerzeit auseinander ging.

Gruß
NurFrust

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2012 00:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Setz dich hin und schreibe ihr das, was du ihr heute nicht sagen konntest.
Und zwar in so warmen und freundlichen Worten wie möglich.

Vielleicht stellst du mal einen Entwurf hier ein und wir schauen mal drüber.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2012 00:48